unentschieden März 16, 2012 Ich wollte mal nachfragen, ob es mittlerweile jemand geschafft hat, alle seine Krankendaten zusammenzusammeln? Bei mir hat es bis jetzt gedauert und selbst jetzt weiß ich noch nicht, was anzugeben ist und was nicht. (Adun wird jetzt im Viereck springen) Also eine Sache muss jedenfalls jeder wissen, der sich die Mühe macht: Man ist hinterher (fast) so schlau wie vorher, denn in den Krankenakten steht so gut wie gar nichts drin. Noch dazu kryptisch. Bei dem einen Arzt wird unter dem Kürzel "D" für Diagnose der erste Verdacht angegeben, beim anderen wird hier die gesicherte Diagnose angegeben, beim dritten werden alle möglichen Diagnosen angegeben, die ausgeschlossen werden sollen. Ein Endergebnis im Sinne einer gesicherten Diagnose steht so gut wie nirgendwo, nur bei einem einzigen Arzt stand das bisher unter "B", "B1", B3" und "B4", was wohl soetwas wie Befund heißen soll. Im Endeffekt habe ich herausbekommen, dass Diagnosen erst bei Abrechnung mit der KV endgültig getroffen werden, z.B. weil erst noch weitere Untersuchungen bei anderen Ärzten abzuwarten sind etc. Bei den Patientendaten der KV stehen deshalb auch viel eindeutigere Diagnosen und dabei steht auch stets ein G für gesichert, ein V für Verdacht oder ein A für einen Auschluss. Was ist also anzugeben? Es ist und bleibt ein Mysterium. Eine Anfrage bei der Alten Leipziger hat z.B. ergeben, dass meine eigene (bessere) Diagnose einer Verletzung genügend sei und ich diese Diagnose nicht erneut vom behandelnden Arzt bestätigen müsse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerBenny April 15, 2012 · bearbeitet April 15, 2012 von DerBenny Hat jemand eine Idee, was ich tun kann, wenns den Arzt (Hautarzt wegen einmaliger Hautallergie auf neue Bettwäsche..) nichtmehr gibt? Er ist im Ruhestand und seine Praxis ist geschlossen. Deswegen schwierig überhaupt da ran zu kommen. Nochmal eine Frage, meine Musterung liegt jetzt über 10 Jahre zurück. Ich meine mich dunkel daran zu erinnern dass die damals was von Hohlkreuz geredet haben. So richtig informiert über die Ergebnisse dieser "Untersuchung" wurde man ja nie. Ist das jetzt noch relevant für die BU-Versicherung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden April 15, 2012 schreib ihn einfach mal an, entweder die akten liegen beim nachfolger oder er hat sie selbst in verwahrung. ich denke an der 10 jährigen frist zur aufbewahrung der akten ändert ein ruhestand nichts. bei ner "einmaligen" allergie (gibt es so ja gar nicht!) wäre es aber vielleicht sinnvoll, diese diagnose nochmal eingehend zu überprüfen. ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass du gegen "neue bettwäsche" allergisch reagiert hast. vielleicht waren es auch einfach nur bed bugs allergieen führen aber oft zu ausschlüssen oder aufschlägen. überlege dir evtl. als selbstzahler bei einem hautarzt diese diagnose bestätigen oder falsifizieren zu lassen. als selbstzahler, damit die krankenkasse darüber keine auskunft erhält.(den arzt auch darauf aufmerksam machen, falls du gesetzlich versichert bist. also keine angaben zur krankenkasse und keine karte abgeben). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerBenny April 16, 2012 Hmm ich hab nachgeschaut, das war 10/2007, also noch nicht ganz 5 Jahre. Das ist seither nichtmehr aufgetreten. Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass sich durch einen Allergietest genau die Substanz finden lässt auf die ich damals reagiert hatte. Nochmal die Frage wegen der Musterung, glaubt ihr nach über 10 Jahren ist sowas noch relevant? Ich hab (und hatte) ja nie Beschwerden, nur weil so ein gelangweilter Musterungsdoktore irgendwas diagnostiziert, hat das für mich irgendwie keine Aussagekraft. Wie seht ihr das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF April 16, 2012 · bearbeitet April 16, 2012 von AnNaWF Hmm ich hab nachgeschaut, das war 10/2007, also noch nicht ganz 5 Jahre. Das ist seither nichtmehr aufgetreten. Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass sich durch einen Allergietest genau die Substanz finden lässt auf die ich damals reagiert hatte. Rein juristisch hängt die Frage was hier anzugeben ist davon ab wie die genaue Frageformulierung lautet. Beispiel: Bestanden oder bestehen ... Allergien? Hier wäre die Antwort ja, denn es besteht wohl - zumindest mutmaßlich, denn so lautete wohl eine Diagnose - eine Allergie auch wenn Du vllt. nicht weiß gegen was; Du kannst zumindest nicht behaupten dass Du davon nie was wusstest oder sicher wusstest dass es keine Allergie ist. Entweder Du kannst nachweisen dass das eine Fehldiagnose war oder findest raus was es war und wie man reagiert etc. Nochmal die Frage wegen der Musterung, glaubt ihr nach über 10 Jahren ist sowas noch relevant? Ich hab (und hatte) ja nie Beschwerden, nur weil so ein gelangweilter Musterungsdoktore irgendwas diagnostiziert, hat das für mich irgendwie keine Aussagekraft. Wie seht ihr das? Leider sind das keine Glaubensfragen. Auch hier kommt es ganz einfach auf die Frageformulierung an. Eine Skoliose zB "verschwindet" nicht einfach... wurde diese einmal diagnostiziert ist diese u.U. auch als "bestehende" Beschwerde anzugeben; Kenntniss über diese Beschwerde hattest Du ja. Also, so ganz einfach nur die 5/10 Jahres-"Regel" etc. funktioniert nicht immer; vorsichtig sein. Anders sähe es mitunter aus wenn die Fragen lauten würde: Wurden Sie in den letzten x Jahren von Ärzten, x, y, z, untersucht? Diagnostizierten Ärzte, x, y, z binnen den letzten 5 Jahren...? Ergo, exakte Fragestellungen beachten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden April 18, 2012 · bearbeitet April 19, 2012 von unentschieden Ich muss hier AnNaWF beipflichten, die Fragen sind entscheidend. Ich habe mir ein paar aktuelle Anträge angesehen und soweit ich es sehe, gibt es kaum noch welche, die auf Fragen zu bestehenden Krankheiten verzichten, auch wenn man wegen denen nicht in den letzten 5 Jahren in Behandlung war. Außerdem habe ich bei der alten Leipziger mal den Gesellschaftsarzt angeschrieben, wie das mit der Musterung sei, er meinte, wenn man die Unterlagen damals nicht erhalten hat und sie auch nicht auf einem anderen Weg erhält, müsste man die dortigen Diagnosen nicht angeben. Soll heißen, wenn es keine Akten mehr geben sollte, hat man Glück, wenn nicht muss man sie wohl angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen April 19, 2012 @unentschieden Mir ist völlig unklar, wie Sie zu so einer Aussage kommen. Es ist das anzugeben was gefragt wird. Die Aussage des Gesellschaftsarzt ist sicher eine andere gewesen. Gruß Philipp überlege dir evtl. als selbstzahler bei einem hautarzt diese diagnose bestätigen oder falsifizieren zu lassen. als selbstzahler, damit die krankenkasse darüber keine auskunft erhält.(den arzt auch darauf aufmerksam machen, falls du gesetzlich versichert bist. also keine angaben zur krankenkasse und keine karte abgeben). Klingt wie eine Anleitung zum Betrug! Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden April 19, 2012 @unentschieden Mir ist völlig unklar, wie Sie zu so einer Aussage kommen. Es ist das anzugeben was gefragt wird. Die Aussage des Gesellschaftsarzt ist sicher eine andere gewesen. Dann sollten Sie sich vielleicht einfach selbst mit dieser Frage an den Gesellschaftsarzt wenden. Mir ist völlig unklar, wie Sie zu der Aussage kommen, die Antwort wäre "sicher" eine andere...auf welche Argumente stützen Sie diese Aussage? Außerdem, wie wollen Sie mögliche Diagnosen einer Musterung herausfinden, wenn Sie keinen Zugang zu den Akten erhalten? Davon abgesehen, dass Musterungsdiagnosen nicht gerade besonders belastbar sind. überlege dir evtl. als selbstzahler bei einem hautarzt diese diagnose bestätigen oder falsifizieren zu lassen. als selbstzahler, damit die krankenkasse darüber keine auskunft erhält.(den arzt auch darauf aufmerksam machen, falls du gesetzlich versichert bist. also keine angaben zur krankenkasse und keine karte abgeben). Klingt wie eine Anleitung zum Betrug! Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln... wenn das für sie so "klingt", sollten Sie sich vielleicht erst einmal besser informieren. Die Rechtssprechung sieht in einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht grundsätzlich keinen Betrug, sondern eine arglistige Täuschung, weil von einer Berufsunfähigkeit und damit einem Schaden beim Versicherer nicht ausgegangen werden kann. Die Möglichkeit, als Selbstzahler einen Arzttermin wahrzunehmen ist nichts illegales. Psychiater z.B. raten sogar dazu, zunächst als Selbstzahler zu kommen, um nicht durch einen einzigen Besuch bei keinem Versicherer jemals mehr eine Versicherung zu bekommen, obwohl man womöglich gar keine Therapie absolviert hat. Ob man nun diese Besuche angibt oder nicht, bleibt im Endeffekt natürlich jedem selbst überlassen. In Zeiten, in denen Ärzte durch eine einzige Abrechnungsdiagnose das Leben eines Patienten schwer machen, finde ich so ein Vorgehen allerdings durchaus gerechtfertigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chiksen Juli 10, 2012 · bearbeitet Juli 10, 2012 von chiksen Hallo zusammen, ab wann wird die Verjährungsfrist denn genau gerechnet? Ich hatte Q3 oder Q4 2008 einen Bandscheibenvorfall. Jetzt verjährt dieser ja theoretisch im nächsten Jahr. Gelten die 5 Jahre ab Diagnose oder Abschluss der Behandlungen?! Edit: Es gab keine Operation o.ä. Nur Krankengymnastik. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juli 10, 2012 Hallo zusammen, ab wann wird die Verjährungsfrist denn genau gerechnet? Ich hatte Q3 oder Q4 2008 einen Bandscheibenvorfall. Jetzt verjährt dieser ja theoretisch im nächsten Jahr. Gelten die 5 Jahre ab Diagnose oder Abschluss der Behandlungen?! Edit: Es gab keine Operation o.ä. Nur Krankengymnastik. Gruß IdR ab Abschluss der Behandlungen. Und wieder einmal ergibt sich das eigentlich auch aus der Frageformulierung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
robinho09 Juli 31, 2012 Ich habe mal dazu eine grundsätzliche Frage: Wie können die Versicherer im möglichen Leistungsfall überhaupt "bohren", ob alle Krankheiten im Antrag angegeben wurden? Meine gesetzliche Krankenkasse sagte mir, dass besuchten Ärzte maximal 1 Monat gespeichert werden. Die BU-Versicherer können doch nicht alle Ärzte der Umgebung abklappern?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juli 31, 2012 · bearbeitet Juli 31, 2012 von ZfT Die BU-Versicherer können doch nicht alle Ärzte der Umgebung abklappern?! Doch, das werden sie im Fall des Falles sicherlich tun. Überleg mal, was da z.B. hinter steht, wenn eine Versicherung über 10, 20, 30 oder noch mehr Jahre jeden Monat 1000, 1500 oder noch mehr Euro auszahlen soll. Da geht es schnell in der Summe um eine halbe Million Euro und mehr. - auch für eine große Versicherung ist das nicht "wenig" Geld. Das gilt es (aus Sicht der Versicherung) zu vermeiden, dafür wird einiges "abgeklappert". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
robinho09 August 1, 2012 Die BU-Versicherer können doch nicht alle Ärzte der Umgebung abklappern?! Doch, das werden sie im Fall des Falles sicherlich tun. Überleg mal, was da z.B. hinter steht, wenn eine Versicherung über 10, 20, 30 oder noch mehr Jahre jeden Monat 1000, 1500 oder noch mehr Euro auszahlen soll. Da geht es schnell in der Summe um eine halbe Million Euro und mehr. - auch für eine große Versicherung ist das nicht "wenig" Geld. Das gilt es (aus Sicht der Versicherung) zu vermeiden, dafür wird einiges "abgeklappert". Okay, danke für die Antwort! Das habe ich mir ehrlich gesagt schwer vorstellen können, zumal man ja hin und wieder (Innerhalb der 10 Jahre nach Antragsstellung) den Wohnort wechselt/wechseln könnte. Und die haben Recht darauf ohne konkreten Verdacht Ärzte nach möglichen Behandlungen zu befragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 3, 2012 · bearbeitet August 3, 2012 von ZfT Und die haben Recht darauf ohne konkreten Verdacht Ärzte nach möglichen Behandlungen zu befragen? Naja, Du unterschreibst ja beim Abschluß, daß die sich, je nach Vertragsgestaltung, vorab, in jedem Fall aber bei Eintritt des Versicherungsfalls diese Informationen von den Ärzten usw. beschaffen dürfen. Wenn Du das nicht machst, bekommst Du auch keinen Vertrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe September 8, 2012 Ich bin gerade beim Ausfüllen von den Gesundheitsfragen bei 4 verschiedenen Versicherungen für eine Voranfrage für eine BU Versicherung Ich habe ein paar Krampfadern, diese wurden bei einer Vorsorgeuntersuchung vor 15 Jahren festgestellt, aber nicht weiter behandelt Außerdem eine Rückradverkrümmung, ebenfalls bei der Vorsorgeuntersuchung vor 15 Jahren festgestellt, auch nicht weiter behandelt Allerdings ist die Frage Stellung bei allen Versicherungen verschieden und weiß nun nicht ob ich etwas angeben muß. Bestehen oder Bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Funktionsstörungen der folgenden Organsysteme bzw. der folgenden Art und erfolgten deswegen Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen bei Ärtzen, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychologen oder sonstigen nichtärtzlichen Therapeuten? Nicht anzugeben, da nichts behandelt wurde Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte, Heilbehandler, Therapeuten oder Angehörige sonstiger Gesundheitsberufe (Psychologen, Krankengymnasien, Heilpraktiker, Psychotherapeuten) untersucht, behandelt oder beraten worden wegen Erkrankungen, Störungen und Unfallfolgen Zusatzfrage: Bestehen oder Bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten 12 Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden, ohne einen Arzt oder anderen aufzusuchen Ist bei der Zusatzfrage anzugeben Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten oder Beschwerden Ist alles anzugeben, da nach Beschwerden gefragt wird. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten, Funktionsstörungen oder Beschwerden Ist alles anzugeben, da nach Beschwerden gefragt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF September 8, 2012 Das sollte Dir aber Dein Berater alles problemlos beantworten können (und im Endeffekt auch für etwaige Falschberatung haften). Da dieser die Gesamtsituation viel besser kennt als wir hier, vllt. auch etwaig vorhandene Unterlagen gesehen hat, würde ich solch konkrete Fragen direkt an ihn richten. Das ist hier fehl am Platz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 8, 2012 Ich bin gerade beim Ausfüllen von den Gesundheitsfragen bei 4 verschiedenen Versicherungen für eine Voranfrage für eine BU Versicherung Hallo AnNa, das klingt eher nach Selbsthaftung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF September 8, 2012 · bearbeitet September 8, 2012 von AnNaWF Ich bin gerade beim Ausfüllen von den Gesundheitsfragen bei 4 verschiedenen Versicherungen für eine Voranfrage für eine BU Versicherung Hallo AnNa, das klingt eher nach Selbsthaftung Das stimmt, da hast Du Recht, aber das muss er dann wissen ob er den Weg gehen will; den Sinn dahinter verstehe ich dann aber nicht, v.a. nicht wenn man offensichtlich doch unsicher ist und sich die Hilfe dann versucht im Forum zu holen statt auf einem offiziellen Weg mit "Haftungsschutz" V.a. bei einer Voranfrage kann ein "professioneller Kontakt ins Unternehmen" sehr hilfreich sein und gerade Grenzentscheidungen positiv beeinflussen (wir beide wissen das...)... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Oktober 17, 2012 Ich habe nun mein Ergebnis für die Voranfrage, 3 mal mit Ausschlüssen, 1 würde mich nehmen. Versteht ich den Vertrag der Gothar auch so daß man nur die Arztbesuche für die letzten 5 Jahre angeben muß, alles was davor war ist quasi egal? (Außer Stationäre Behandlungen) Gothaer_Antrag-SBU.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 17, 2012 · bearbeitet Oktober 17, 2012 von AnNaWF Ich habe nun mein Ergebnis für die Voranfrage, 3 mal mit Ausschlüssen, 1 würde mich nehmen. Versteht ich den Vertrag der Gothar auch so daß man nur die Arztbesuche für die letzten 5 Jahre angeben muß, alles was davor war ist quasi egal? (Außer Stationäre Behandlungen) Die Frage hat eine so hohe Haftungsrelevanz dass ich bitten würde das nun wirklich mit Deinem Makler zu besprechen. Er muss letztlich dafür auch einstehen und im Leistungsfall mit Dir zusammen die Leistung durchboxen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Dezember 7, 2012 · bearbeitet Februar 9, 2019 von Thomas_384 . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Februar 4, 2014 Ich häng' mich mal hier ran, da dies ja der umfangreichste Thread zum Thema Gesundheitsfragen ist. Ich werde wahrscheinlich in den nächsten Monaten eine Risikolebensversicherung und ggfs. auch eine BU beantragen. Nun habe ich damit angefangen, die notwendigen Informationen bei den Ärzten und "Behörden" einzuholen. Wie andere bereits berichteten ist das teilweise sehr erhellend. Nun zu meinem konkreten Anliegen: Ich war vor ca. zwei Jahren bei einem großen Checkup, den mein Arbeitgeber anbietet und der durch den Betriebsarzt durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Checkups wurde wirklich sehr viel untersucht: Großes Blutbild, EKG, Lungenfunktionstest, Sehtest, Hörtest usw. Die Untersuchungsergebnisse waren ok, was ja eigentlich der Versicherung gefallen sollte Im RLV-Antrag der Hannoverschen wird bei den Gesundheitsfragen wie folgt gefragt: Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:- des Herzens, des Kreislaufs, der Gefäße - Lunge, Bronchien, Zwerchfell - Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre, Leber usw... Da muss ich dann ja wohl erstmal so gut wie alle Fragen mit "ja" beantworten, da ja eine Untersuchung stattgefunden hat. Naja, ich hoffe, da sitzt dann ein kompetenter Sachbearbeiter bei der Versicherung der richtig interpretiert. Nicht dass der Vertrag gleich in der Dunkelverarbeitung aufgrund zuvieler "Ja-Antworten" abgelehnt wird. Ich werde den Antrag auf jeden Fall über einen Makler machen lassen um mich bzgl. Falschangaben abzusichern. Hat von euch jemand Erfahrungen wegen Vorsorgeuntersuchungen/Checkups und deren Auswirkungen auf einen Antrag? Und noch eine weitere Frage: Bei einem Arzt steht in den Unterlagen "Ausschluss Herzinfarkt". Ich gehe davon aus, dass auch "Ausschlüsse" anzugeben sind, wenn die Frage wie oben lautet? Gibt es hierzu Erfahrungswerte wie diese Ausschlüsse durch die Versicherer bewertet werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 4, 2014 Im Antrag hast du iwo 2-3 Felder um bei einem "Ja" Details einzustellen. Da kommt rein: Datum / Bezeichnung des Checkups / Arzt und / oder Einrichtung ... ggf. Befund oder eben keiner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 4, 2014 Ich war vor ca. zwei Jahren bei einem großen Checkup, den mein Arbeitgeber anbietet und der durch den Betriebsarzt durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Checkups wurde wirklich sehr viel untersucht: Großes Blutbild, EKG, Lungenfunktionstest, Sehtest, Hörtest usw. Die Untersuchungsergebnisse waren ok, was ja eigentlich der Versicherung gefallen sollte Im RLV-Antrag der Hannoverschen wird bei den Gesundheitsfragen wie folgt gefragt: Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:- des Herzens, des Kreislaufs, der Gefäße - Lunge, Bronchien, Zwerchfell - Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre, Leber usw... Da muss ich dann ja wohl erstmal so gut wie alle Fragen mit "ja" beantworten, da ja eine Untersuchung stattgefunden hat. Naja, ich hoffe, da sitzt dann ein kompetenter Sachbearbeiter bei der Versicherung der richtig interpretiert. Nicht dass der Vertrag gleich in der Dunkelverarbeitung aufgrund zuvieler "Ja-Antworten" abgelehnt wird. Ich werde den Antrag auf jeden Fall über einen Makler machen lassen um mich bzgl. Falschangaben abzusichern. Hat von euch jemand Erfahrungen wegen Vorsorgeuntersuchungen/Checkups und deren Auswirkungen auf einen Antrag? Und noch eine weitere Frage: Bei einem Arzt steht in den Unterlagen "Ausschluss Herzinfarkt". Ich gehe davon aus, dass auch "Ausschlüsse" anzugeben sind, wenn die Frage wie oben lautet? Gibt es hierzu Erfahrungswerte wie diese Ausschlüsse durch die Versicherer bewertet werden? Hallo, erstmal entspannen und zurück lehnen - musst nicht jede dieser einzelnen Fragen mit JA beantworten - (im Zweifelsfalle weiss man ja selber auch gar nicht, WAS alles im Rahmen eines solchen Check-Ups untersucht wird) Wie Polydeikes schon geschrieben hat, einfach in die Textfelder unter den Gesundheitsfragen rein schreiben: Check Up mit EKG, Blutbild etc. ----- oct 2011 ----- Dr. Eisenbrech (Betriebsarzt) Ohne Befund das reicht aus - gibt es auch keine Probleme mit - sofern eben nichts ungewöhnliches festgestellt wurde - denke mal, dass der Doc Dir das mitgeteilt hätte, wenn da irgendwas auffällig gewesen wäre. Manchmal kommen bei den Check Ups allerdings Ergebnisse heraus, die der durchführende Doc völlig anders bewertet als die Versicherung. Hatten vor Jahren bei uns im Triathlon Verein mal einen, bei dem wurde bei einem Belastungs EKG irgendeine Herzmässige Geschichte festgestellt (Namen hab ich vergessen) - Aussage des DOCs: Völlig unproblematisch, das haben 20% aller Menschen, die wissen da gar nix von und merken das nie - bei der Beantragung der privaten KV 1 Jahr später sah das der Krankenversicherer aber ganz anders: Glatte Ablehnung. Sowas ist aber sicher ein echt krasser Ausnahmefall - hab sowas auch in der Form seither nie wieder erlebt. Das mit dem "Ausschluss Herzinfarkt" solltest Du auf alle Fälle so angeben - evtl. ergänzt um einen zusätzlichen Fragebogen Herz/Kreislauf - damit das ganze evtl. durch gewunken wird, OHNE dass nochmal beim Arzt nachgefragt wird. Das sollte man übrigens immer anstreben, denn im Gegensatz zu den Antragsfragen, die zeitlich limitiert sind, fehlt oft bei Nachfragen der Versicherer an die Ärzte diese zeitliche Begrenzung - wenn dann ein überkorrekter Arzt angibt, dass Du als Säugling mal vom Wickeltisch gefallen bist.....kanns schon wieder spannend werden: Der Versicherer darf es eigentlich nicht berücksichtigen....aber bei einer Entscheidung, die evtl. ein wenig auch der Kippe steht... Hoffe, das hilft Dir weiter! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen Februar 5, 2014 Ich war vor ca. zwei Jahren bei einem großen Checkup, den mein Arbeitgeber anbietet und der durch den Betriebsarzt durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Checkups wurde wirklich sehr viel untersucht: Großes Blutbild, EKG, Lungenfunktionstest, Sehtest, Hörtest usw. Die Untersuchungsergebnisse waren ok, was ja eigentlich der Versicherung gefallen sollte Im RLV-Antrag der Hannoverschen wird bei den Gesundheitsfragen wie folgt gefragt: Da muss ich dann ja wohl erstmal so gut wie alle Fragen mit "ja" beantworten, da ja eine Untersuchung stattgefunden hat. Naja, ich hoffe, da sitzt dann ein kompetenter Sachbearbeiter bei der Versicherung der richtig interpretiert. Nicht dass der Vertrag gleich in der Dunkelverarbeitung aufgrund zuvieler "Ja-Antworten" abgelehnt wird. Ich werde den Antrag auf jeden Fall über einen Makler machen lassen um mich bzgl. Falschangaben abzusichern. Hat von euch jemand Erfahrungen wegen Vorsorgeuntersuchungen/Checkups und deren Auswirkungen auf einen Antrag? Und noch eine weitere Frage: Bei einem Arzt steht in den Unterlagen "Ausschluss Herzinfarkt". Ich gehe davon aus, dass auch "Ausschlüsse" anzugeben sind, wenn die Frage wie oben lautet? Gibt es hierzu Erfahrungswerte wie diese Ausschlüsse durch die Versicherer bewertet werden? Hallo, erstmal entspannen und zurück lehnen - musst nicht jede dieser einzelnen Fragen mit JA beantworten - (im Zweifelsfalle weiss man ja selber auch gar nicht, WAS alles im Rahmen eines solchen Check-Ups untersucht wird) Wie Polydeikes schon geschrieben hat, einfach in die Textfelder unter den Gesundheitsfragen rein schreiben: Check Up mit EKG, Blutbild etc. ----- oct 2011 ----- Dr. Eisenbrech (Betriebsarzt) Ohne Befund das reicht aus - gibt es auch keine Probleme mit - sofern eben nichts ungewöhnliches festgestellt wurde - denke mal, dass der Doc Dir das mitgeteilt hätte, wenn da irgendwas auffällig gewesen wäre. Manchmal kommen bei den Check Ups allerdings Ergebnisse heraus, die der durchführende Doc völlig anders bewertet als die Versicherung. Hatten vor Jahren bei uns im Triathlon Verein mal einen, bei dem wurde bei einem Belastungs EKG irgendeine Herzmässige Geschichte festgestellt (Namen hab ich vergessen) - Aussage des DOCs: Völlig unproblematisch, das haben 20% aller Menschen, die wissen da gar nix von und merken das nie - bei der Beantragung der privaten KV 1 Jahr später sah das der Krankenversicherer aber ganz anders: Glatte Ablehnung. Sowas ist aber sicher ein echt krasser Ausnahmefall - hab sowas auch in der Form seither nie wieder erlebt. Das mit dem "Ausschluss Herzinfarkt" solltest Du auf alle Fälle so angeben - evtl. ergänzt um einen zusätzlichen Fragebogen Herz/Kreislauf - damit das ganze evtl. durch gewunken wird, OHNE dass nochmal beim Arzt nachgefragt wird. Das sollte man übrigens immer anstreben, denn im Gegensatz zu den Antragsfragen, die zeitlich limitiert sind, fehlt oft bei Nachfragen der Versicherer an die Ärzte diese zeitliche Begrenzung - wenn dann ein überkorrekter Arzt angibt, dass Du als Säugling mal vom Wickeltisch gefallen bist.....kanns schon wieder spannend werden: Der Versicherer darf es eigentlich nicht berücksichtigen....aber bei einer Entscheidung, die evtl. ein wenig auch der Kippe steht... Hoffe, das hilft Dir weiter! Hallo Peter, glatte Zustimmung Eins noch: Der Versicherer darf es sehr wohl berücksichtigen und tut dies auch regelmäßig. Deswegen immer die Fragen bis ins kleinste Detail beantworten, aber eben auch nur das. Eine Krankenakte beizulegen, kann böse nach hinten losgehen! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag