Adun Juni 30, 2011 Also ich hatte auch nen Heutschupfen vor mehr als 7 Jahren... da war ich auch beim Arzt. Da es aber nicht in den Fragezeitraum fällt, musste man es gar nicht melden. Das hab ich sogar von der Versicherung bestätigt bekommen (schriftlich!) Vorraussetzung war, dass ich seitdem keine Beschwerden mehr hatte (und das ist auch die Wahrheit!) Ja, in diesem Fall ist es durchaus möglich, dass es nicht angabepflichtig ist, und Du hast das vorbildlich gelöst mit der Anfrage. (Es wäre vielleicht höchstens noch die -- medizinische, nicht versicherungstechnische -- Frage zu stellen, ob das damals nicht ein Fehldiagnose gewesen sein muss, aber das würde ich mit dem Arzt jetzt nicht diskutieren, um nicht Gefahr zu laufen, noch eine angabepflichtige Beratung zu erzeugen.) vielleicht ahbe ich aber auch nur keinen Zuschlag mehr bekommen, weil meiner schon so hoch war? Wie sind die ERfahrungen mit Arztanfragen...was ist wenn der Arzt von Krankheiten erzählt, die VOR dem Fragezeitraum waren, die aber ausgeheilt sind? Man muss davon ausgehen, dass die Versicherung im ungünstigsten Falle alles, was sie in Erfahrung bringt, was aber nicht angabepflichtig war, genauso wertet, wie wenn es angabepflichtig gewesen wäre. Also am besten den Arzt im vor so einem Antrag vorwarnen, und ihm sagen, dass er keine Sachen verraten darf, nach denen die Versicherung gar nicht fragt. Ärzte sind medizinische Experten, keine Versicherungsexperten, denken aber dennoch oft fälschlicherweise, sie wären bei letzterem genauso kompetent. Viele verwechseln die Fragen der Versicherung, die nur der Risikoeinschätzung dienen, mit der bitte nach einem medizinischen Gutachten, und schreiben der Versicherung dann, was medizinisch relevant ist, nicht (nur) wonach gefragt wird und was für die Risikoeinschätzung relevant ist. Daher muss man Ärzte immer und immer wieder darüber aufklären. Ach ja, Adun, ich habe meinem Arzt ja geschrieben (mit den Warnungen, die du mir geschreiben hast!) und heute hat er mir zugesagt, das ich die Akte nächste Woche abholen kann...mit selber kopieren ist leider nix, da das ganze elektronisch ist. Der druckt es halt aus und sucht sonst alles zusammen, was dazugehört... Also scheint der Arzt ja doch zur Vernunft gekommen zu sein Dass es elektronisch ist, sehe ich eher als Vorteil an: So kann nichts vergessen werden. Manche Ärzte bewahren allerdings zusätzlich zur elektronischen Akte eine Mappe auf, wo sie Ausdrucke von Untersuchungsgeräten, Röntgenbilder und Briefe anderer Ärzte aufbewahren. Du kannst ja mal dort nachfragen, ob dort eine solche Mappe über Dich existiert. Digicam mitnehmen kann jedenfalls nie schaden Wenn dann immer noch was fehlen sollte, er mir eben nicht alles gibt, dann kann ich auch nix machen, dann ist das halt so... jedenfalls kann ich doch dann beweisen, ich hätte von einer verschwiegenen Krankheit nix gewusst, oder... die hat ja dann der Arzt bewusst verschwiegen! Aber das alles ist so hypothetisch, ich habe keine Ahnung, warum ein Arzt das machen sollte... Man sollte in der Tat nicht in Paranoia verfallen. Wenn man die offensichtlichen und wichtigen Dinge gemacht hat (Krankenakten kopiert/ausdgedruckt), und alles sorgfältig beantwortet, dann hat man mehr getan als die allermeisten anderen Versicherungskunden. Es verbleibt immer ein Risiko, dass der Arzt etwas verschweigt o.ä. Also: Auch wenn der Arzt etwas bewusst verschwiegen hat, trägst Du dafür erstmal die Verantwortung und die Versicherung kann trotzdem ablehnen. Theoretisch könntest Du dann vom Arzt Schadensersatz verlangen. In der Praxis bleibt man aber selbst auf dem Schaden sitzen. Das ist eben ein kalkuliertes Risiko, das man eingeht. Man hat es durch Kopie der Akten so klein wie möglich gemacht. Man sollte dann nicht den Kopf verlieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 30, 2011 Ja gut, vielleicht trage ich die Verantwortung für verschwiegene Krankheiten des Arztes. Aber wenigstens ist es doch dann keine Arglist mehr, sondern wohl eher fahrlässig, oder? Und dann kann nach neuem Recht doch keine Versicherung einfach die Zahlung verweigern, oder? Krankheiten von denen ich nix wissen KONNTE weil die nicht in der Krankenakte standen, kann man mir doch nicht vorwerfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AjM Juni 30, 2011 [...]Du weißt doch offenbar sehr genau, was Sache ist. Dann solltest Du das auch angeben, wenn danach gefragt wird. Zumal ein Heuschnupfen regelmäßig wiederkehrende Symptome verursacht und man schon alleine deshalb kaum behaupten kann, man hätte davon nichts mehr gewusst. [...]Ich habe das Gefühl, Du hast das oben gesagte völlig missverstanden. Ich habe nirgendwo behauptet, dass die Tatsache, dass eine Krankheit in keiner verfügbaren Krankenakte mehr steht, eine Rechtfertigung dafür ist, sie arglistig zu verschweigen! [...]Dass die Akten nicht mehr existieren, heißt nicht, das die Arztbesuche nicht stattfanden bzw. die Krankheiten nicht mehr existieren. Die Gesundheitsfragen fragen nicht nach noch auffindbaren Einträgen in Akten, sondern nach Krankheiten bzw. Arztbesuchen. Die Krankenakten können Dir helfen, die Fragen richtig auszufüllen, aber es verkehrt diese Vorgehensweise ins völlige Gegenteil, wenn man damit für die Nichtangabe von Sachverhalte argumentiert, die man kennt. Mindestens eine Frage fragt in alle Regel ohne Einschränkung nach aktuell bestehenden Krankheiten, ohne Einschränkung, dass deswegen ein Arztbesuch stattgefunden haben muss. [...]Es genügt nicht, dass Du die Gesundheitsfragen lediglich nach bestem Wissen ausfüllst! Du musst sie auch nach bestem Gewissen ausfüllen. Und das tust Du nicht, wenn Du so vorgehst. Du hast kein reines Gewissen, wenn Du solche Fragen stellst. Du weißt ja offensichtlich ziemlich genau, was Sache ist. Es ist ein direkter Widerspruch, einerseits zu behaupten, Du könntest den Inhalt zur Not nennen, aber andererseits zu sagen, Du könntest ihn nicht nennen, weil Du ihn nicht kennst. [...]Du musst das, was Du weißt, auch dann melden, wenn diese Akte nicht mehr existiert. Vorausgesetzt, es fällt unter eine der Frage. Bei nach wie vor bestehenden, chronischen Krankheiten wie Heuschnupfen ist das aber in aller Regel der Fall. [...] Versetze Dich in die Situation, dass eine der bestehenden Krankheiten eine Komplikation verursacht, und der Arzt fragt nach Deiner Krankengeschichte. Dann wirst Du ihm gegenüber ganz offensichtlich keine derartige Geheimniskrämerei betreiben und ihm sagen, dass Du diese oder jene Diagnose damals hattest. Du wirst ihm sicher nicht sagen, tut mir leid, da liegen keine Krankenakten mehr vor... Und der Arzt wird das dann in die Krankenakte schreiben. Dein Denkfehler ist also, dass Du Dir nur Gedanken über alte Einträge in Krankenakten machst. Du musst Dir auch Gedanken über das machen, was möglicherweise zukünftig an Einträgen in Krankenakten stehen wird, was Krankheiten betrifft, die bereits vor Antragstellung bestanden. Solche Einträge zeigen nämlich im Falle eines Falles eindeutig, dass Du die Krankheiten bei Antragstellung kanntest oder hättest kennen können und damit ist der Vorwurf der arglistigen Täuschung leicht zu führen. Versuch es bitte nicht mit "Dann werde ich eben vorsichtig sein, was ich dem Arzt gegenüber sage". Glaub mir, wenn es hart auf hart kommt, sagt man dem Arzt alles. Es geht mir nicht darum arglistige Täuschung zu betreiben, mir ging es eher ums Prinzip. Jetzt im nochmaligen Durchlesen hab ich auch gemerkt dass da wohl die morgendliche Müdigkeit ihre Spuren hinterlassen hat. Ich bin in der Situation dass ich, als ich klein war, unter anderem z.B. Pseudo-Krupp hatte oder eventuell auch nen Eintrag mit Heuschnupfen (habe keinerlei Beschwerden) oder Asthma hatte (ebenso keine Beschwerden). Bei meinem neuen Arzt (dort bin ich seit nun auch schon 12 Jahren) sind solche Dinge gar nicht zur Sprache gekommen. Dadurch dass die Akten bei meinem Kinderarzt aber nicht mehr existieren, habe ich nur den Anhaltspunkt mit dem Lungenarzt (dieser aber nur wg. Pseudo-Krupp laut meinen Eltern), welcher mittlerweile auch nicht mehr am praktizieren ist und das ganze eben auch schon >12 Jahre her ist (ich denke der Nachfolger hat die Akten nicht mehr). Wie soll ich in so ner Situation vorgehen? Es kann sein dass Heuschnupfen bei meinem alten Arzt drin stand, es muss aber nicht. Es kann einmal Asthma drin gestanden haben, muss aber nicht. Das Problem hab ich bei allem was in der Akte drin gestanden haben könnte (wie gesagt, bei meinem aktuellen Arzt hab ich noch keine Beschwerden gemeldet). Meine Eltern können mir aber da nicht weiterhelfen, da sie auch nicht wissen was da so aufgeschrieben wurde. Wie gesagt, ich bin jetz knapp 27 und ich war bis 15 Jahre bei meinem Kinderarzt, danach kam ich zu meinem aktuellen Arzt. Sprich die für mich relevanten Krankheiten und Diagnosen liegen in einem Zeitraum in dem ich a.) ein Kind war, b.) es keine Akten mehr gibt und c.) meine Eltern leider auch nicht mehr wirklich wissen was da war. Vielleicht ist mein Problem jetzt deutlicher?!? Ich hab eben keinen Bedarf daran bei der BU dann zu sagen dass da eventuell mal was war ich aber nich weiß was es war und ob es berhaupt in einer Akte steht (Stichpunkt: aktuelle Gesundheit, dort müsste ja jenachdem eine alte Diagnose eventuell trotzdem rein, z.B. Skoliose oder ähnliches). Grüße AjM Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 30, 2011 Ja gut, vielleicht trage ich die Verantwortung für verschwiegene Krankheiten des Arztes. Nein; Du trägst die Verantwortung für Krankheiten, die Du verschweigst. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob der Arzt etwas weglässt oder nicht. Wie bereits gesagt, kann das höchstens Ansprüche gegenüber dem Arzt begründen, aber es ändert nicht die Situation zwischen Dir und der Versicherung. Sonst würde jeder behaupten, der Arzt hätte einem das auf nachfrage ja verschwiegen. So funktioniert das nun mal nicht... Aber wenigstens ist es doch dann keine Arglist mehr, sondern wohl eher fahrlässig, oder? Und dann kann nach neuem Recht doch keine Versicherung einfach die Zahlung verweigern, oder? Krankheiten von denen ich nix wissen KONNTE weil die nicht in der Krankenakte standen, kann man mir doch nicht vorwerfen! Das sind die Fälle, die üblicherweise vor Gericht landen. Irgendwo muss die Versicherung ja im Schadensfall Anhaltspunkte herbekommen, dass die Angaben nicht richtig oder nicht vollständig waren, wobei sie nur die von Dir unterzeichnete Vollmacht nutzt. D.h. die Versicherung hat genau die gleichen Möglichkeiten wie Du. Krankheiten müssen unabhängig davon angegeben werden, ob sie in Krankenakten stehen oder nicht. Was in den Krankenakten steht, gilt Dir als bekannt; Du musst, um Deiner Sorgfaltspflicht zu genügen, dort nachschauen. Aber was nicht in den Krankenakten steht, gilt noch lange nicht als unbekannt. Man kann nicht jedes Risiko ausschalten. Wer die wichtigen Dinge gemacht hat (Krankenakten einsehen) und sorgfältig gearbeitet hat und auch sonst kein schlechtes Gewissen hat ("da könnte ja noch was bei diesem Arzt gewesen sein"), der minimiert dieses Risiko merklich. Vor Panik versuchen, eine noch höhere Sicherheit zu erreichen, obwohl es die es auf diesem Gebiet nicht gibt, hilft da niemandem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 30, 2011 · bearbeitet Juni 30, 2011 von Schneemann Man muss davon ausgehen, dass die Versicherung im ungünstigsten Falle alles, was sie in Erfahrung bringt, was aber nicht angabepflichtig war, genauso wertet, wie wenn es angabepflichtig gewesen wäre. Also am besten den Arzt im vor so einem Antrag vorwarnen, und ihm sagen, dass er keine Sachen verraten darf, nach denen die Versicherung gar nicht fragt. Ärzte sind medizinische Experten, keine Versicherungsexperten, denken aber dennoch oft fälschlicherweise, sie wären bei letzterem genauso kompetent. Viele verwechseln die Fragen der Versicherung, die nur der Risikoeinschätzung dienen, mit der bitte nach einem medizinischen Gutachten, und schreiben der Versicherung dann, was medizinisch relevant ist, nicht (nur) wonach gefragt wird und was für die Risikoeinschätzung relevant ist. Daher muss man Ärzte immer und immer wieder darüber aufklären. Okay, und was ist wenn der Arzt der Versicherung nur die letzen 10 Jahre angegeben hat, obwohl er explizit gefragt wurde, worauf er mich JEMALS behandelt hat? Also wohl wirklich alles - seit meiner Kindheit... Soll ich das jetzt etwa für ihn angeben, obwohl ICH nur nach den letzen 5-10 Jahren gefragt wurde? Oder trage ich nur die Verantwortung wenn der Arzt Dinge weg gelassen hat, die in den Fragezeitraum gehören,die also ICH auch hätte angeben müssen, meinst du das so? (Chronische Krankheiten, die VOR dem Fragezeitraum bis JETZT wirken, gibt es nicht!) EIn befreundeter Anwalt meinte, ich hätte keine Verantwortung für das was der Arzt macht, wenn ich alles, was MICH gefragt wurde, angegeben habe... Aber du scheinst echt Bescheid zu wissen, was machst du enn eigentlich beruflich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 30, 2011 · bearbeitet Juni 30, 2011 von Adun Okay, und was ist wenn der Arzt der Versicherung nur die letzen 10 Jahre angegeben hat, obwohl er explizit gefragt wurde, worauf er mich JEMALS behandelt hat? Also wohl wirklich alles - seit meiner Kindheit... Soll ich das jetzt etwa für ihn angeben, obwohl ICH nur nach den letzen 5-10 Jahren gefragt wurde? Oder trage ich nur die Verantwortung wenn der Arzt Dinge weg gelassen hat, die in den Fragezeitraum gehören,die also ICH auch hätte angeben müssen, meinst du das so? (Chronische Krankheiten, die VOR dem Fragezeitraum bis JETZT wirken, gibt es nicht!) EIn befreundeter Anwalt meinte, ich hätte keine Verantwortung für das was der Arzt macht, wenn ich alles, was MICH gefragt wurde, angegeben habe... Wie ich bereits oben geschrieben habe, fragt die Versicherung beim Arzt in der Regel nur nach, wenn sie offensichtliche Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten im Antrag findet. Sie tut das, um sich gegen die Wirkung des VVG §19 Abs. 5 Satz 2 abzusichern. Wenn der Arzt auf eine Frage falsch oder unvollständig antwortet, ist das erst mal ein Problem zwischen Arzt und Versicherung. Du hast natürlich selbst ein Problem, wenn Du die selbe Frage ebenfalls falsch oder unvollständig beantwortet hast. Dann hilft Dir die Tatsache, dass der Arzt den gleichen Fehler gemacht hat, nicht weiter. Denn VVG §19 Abs. 5 Satz 2 kann nicht wirksam werden, wenn die Versicherung bei ihrer Nachfrage wegen Fehler in der Antwort den falschen Eindruck erhält, Deine Angaben wären engegen erster Vermutung doch vollständig. Die Sache liegt also so: Eine richtige Antwort des Arztes kann Dir gegebenenfalls noch helfen, den VVG §19 Abs. 5 Satz 2 zu aktivieren. Aus einer falsche Antwort des Arztes hingegen kannst Du in aller Regel keine Vorteile gewinnen. Die von Dir nun angeführte Situation, wo der Arzt "explizit gefragt wurde, worauf er mich JEMALS behandelt hat", halte ich für konstruiert. So etwas muss der Arzt gar nicht wissen, weil er die Krankenakte nach 10 Jahren löschen darf. Wenn die Fragen tatsächlich umfassender sind als die im Antrag, dann bin ich auch der Ansicht, dass das eine Sache zwischen Versicherung und Arzt ist, mit der Du nichts zu tun hast, solange Du nicht versuchst, auf den Arzt einzuwirken, damit er etwas weglässt oder ändert. Ich würde daraus aber keine falschen Schlüsse ziehen. Was Du beschreibst ist eine fiktive Situation. Ob es sie überhaupt gibt, halte ich für fraglich. Und wenn der Arzt überhaupt angeschrieben wird, dann meines Erachtens nur, wenn offensichtliche Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten im Antrag vorhanden sind. Fülle den Antrag gewissenhaft und mithilfe der Krankenakten aus, dann hat die Versicherung gar nicht erst einen Anlass, den Arzt zu kontaktieren und mglw. noch umfassendere Fragen zu stellen, bei denen der Arzt dann mgl. Fehler macht, die mgl. einen Nachteil für Dich zur Folge habe. Diese fiktiven Möglichkeiten sind nicht die Dinge, auf die man sich konzentieren sollte oder zu viel Zeit verbraten sollte. Wenn man diese Zeit stattdessen nutzt, um gewissenhaft Krankenakten beizuschaffen und die Gesundheitsfragen sorgfältig danach auszufüllen, ist das eine weitaus bessere Investition. Für Randfälle gibt es die gesetzlichen Fristen. Nach spätestens gut 11 Jahren kann die Versicherung den Vertrag selbst bei nachgewiesener arglistiger Täuschung nicht mehr anfechten. Insofern sollte man, wie oben schon mehrfach betont, nicht in Paranoia verfallen. Lieber 1. das wesentliche richtig machen (Krankenakten), 2. das Restrisiko bewusst in Kauf nehmen und 3. was dieses Risiko betrifft auf die Verjährungsfrist vertrauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 30, 2011 · bearbeitet Juni 30, 2011 von Adun Ich bin in der Situation dass ich, als ich klein war, unter anderem z.B. Pseudo-Krupp hatte oder eventuell auch nen Eintrag mit Heuschnupfen (habe keinerlei Beschwerden) oder Asthma hatte (ebenso keine Beschwerden). ... Vielleicht ist mein Problem jetzt deutlicher?!? Ich habe das schon so verstanden. Es ist doch ganz einfach: Du hast konkrete Anhaltspunkte und konkrete Anküpfungspunkte. Von "nach bestem Wissen und Gewissen" kann man hier definitiv nicht mehr ausgehen, wenn Du jetzt einfach so vorgehst, dass Du nichts tust und alles verschweigst. Bei meinem neuen Arzt (dort bin ich seit nun auch schon 12 Jahren) sind solche Dinge gar nicht zur Sprache gekommen. Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Leute sich um das wesentliche herumdiskutieren. Relevant ist: Hast Du die Krankenakte kopiert und das überprüft? Steht dort wirklich nichts drin? Oder glaubst Du nur aus der Erinnerung heraus, dass das nie zur Sprache kam? Dadurch dass die Akten bei meinem Kinderarzt aber nicht mehr existieren, habe ich nur den Anhaltspunkt mit dem Lungenarzt (dieser aber nur wg. Pseudo-Krupp laut meinen Eltern), welcher mittlerweile auch nicht mehr am praktizieren ist und das ganze eben auch schon >12 Jahre her ist (ich denke der Nachfolger hat die Akten nicht mehr). Wieder das gleiche: Hast Du das nachgeprüft? Gibt es wirklich keine Akten mehr? Du hast konkrete Anhaltspunkte; musst nachforschen. Sorgfaltspflicht! Wie soll ich in so ner Situation vorgehen? Es kann sein dass Heuschnupfen bei meinem alten Arzt drin stand, es muss aber nicht. Es kann einmal Asthma drin gestanden haben, muss aber nicht. Das Problem hab ich bei allem was in der Akte drin gestanden haben könnte (wie gesagt, bei meinem aktuellen Arzt hab ich noch keine Beschwerden gemeldet). Meine Eltern können mir aber da nicht weiterhelfen, da sie auch nicht wissen was da so aufgeschrieben wurde. Wie gesagt, ich bin jetz knapp 27 und ich war bis 15 Jahre bei meinem Kinderarzt, danach kam ich zu meinem aktuellen Arzt. Sprich die für mich relevanten Krankheiten und Diagnosen liegen in einem Zeitraum in dem ich a.) ein Kind war, b.) es keine Akten mehr gibt und c.) meine Eltern leider auch nicht mehr wirklich wissen was da war. Wie ich mehrfach gesagt habe: Primär sollte jetzt überprüft werden, ob es wirklich keine Krankenakten mehr gibt. Wie ich oben bereits mehfach betont habe, kommt es aber nicht nur auf jetzt existierenden Einträge über diese Dinge in Krankenakten an, sondern auch auf zukünftig existierende. Daher, gesetzt den Fall es findet sich tatsächlich nichts mehr in irgendwelchen Krankenakte, stellt sich die Frage, wie dann weiter vorzugehen wäre. Und da gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1) Die einfache: Du gibst es so an, wie Du es hier beschrieben hast, ohne zu beschönigen (Arztbesuche bei diesem und jenem Arzt vor ca. 12 Jahren, laut Eltern wurde eine vermutlich chronische Diagnose x und y gestellt, aber weder Beschwerden noch Arztbesuche, Untersuchungen oder Behandlungen seit z Jahren; Krankenakte lt. telefonische Auskunft vom x.x.x nicht mehr vorhanden und Arzt bereits im Ruhestand) 2) Die bessere und vorbildliche, die oben schon von Schneemann genannt wurde: Du beschreibst das statt im Antrag vorher in einem Brief an die Versicherung und fragst nach, ob Du es angeben musst oder nicht. Ich hab eben keinen Bedarf daran bei der BU dann zu sagen dass da eventuell mal was war ich aber nich weiß was es war und ob es berhaupt in einer Akte steht (Stichpunkt: aktuelle Gesundheit, dort müsste ja jenachdem eine alte Diagnose eventuell trotzdem rein, z.B. Skoliose oder ähnliches). Welche Antwort erwartest Du jetzt darauf? Du weißt, dass da etwas war; Du weißt sogar ziemlich genau, wie die Diagnose aussah, wann sie gestellt wurde, weißt, welche Ärzte involviert waren, weißt zudem, dass es unter die Frage fällt und gibst es ganz bewusst trotzdem nicht an. Für mich ist wäre das daher eindeutig arglistige Täuschung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juli 1, 2011 Wenn im Antrag zu den Gesundheitsfragen folgendes steht "Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Erkrankungen, Gesundheit oder Funktionsstörungen, aufgrund derer Sie in Behandlung waren (z.B. bei Ärzten, Heilpraktikern, Psychologen/Psychotherapeuten) bzw. Medikamente (mehr als 1x wöchentlich) einnehmen mussten" Dann muss man doch auch nur die Krankheiten angeben in denen man in den letzten 5 Jahren in Behandlung war. Wenn z.b. eine Rückradverkrümmung besteht die vor 10 Jahren festgestellt worden ist, aber in den letzten 5 Jahren nicht behandelt worden ist diese nicht anzugeben. Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juli 1, 2011 Die von Dir nun angeführte Situation, wo der Arzt "explizit gefragt wurde, worauf er mich JEMALS behandelt hat", halte ich für konstruiert. So etwas muss der Arzt gar nicht wissen, weil er die Krankenakte nach 10 Jahren löschen darf. Wenn die Fragen tatsächlich umfassender sind als die im Antrag, dann bin ich auch der Ansicht, dass das eine Sache zwischen Versicherung und Arzt ist, mit der Du nichts zu tun hast, solange Du nicht versuchst, auf den Arzt einzuwirken, damit er etwas weglässt oder ändert. Nein das ist nicht fiktiv...JEMALS wurde er zwar nicht gefragt, aber er wurde gefragt, worauf er mich BISHER behandelt hat... das dürfte doch das gleiche sein... naja vielleicht hat er die Akten von vor 10 Jahren wirklich nicht mehr... Für Randfälle gibt es die gesetzlichen Fristen. Nach spätestens gut 11 Jahren kann die Versicherung den Vertrag selbst bei nachgewiesener arglistiger Täuschung nicht mehr anfechten. Insofern sollte man, wie oben schon mehrfach betont, nicht in Paranoia verfallen. Lieber 1. das wesentliche richtig machen (Krankenakten), 2. das Restrisiko bewusst in Kauf nehmen und 3. was dieses Risiko betrifft auf die Verjährungsfrist vertrauen. Ja, zurücktreten dürfen die nicht mehr, aber Leistungsverweigerung geht doch immer noch, oder? Eine andere Frage hätte ich noch... ich war mal bei einem anderen Arzt wegen Schnupfen, Husten und Mittelohrentzündung, was ich natürlich auch angegeben habe. Jetzt habe ich herausgefunden, dass der in meiner Akte Allergie stehen hat...scheinbar habe ich ihm damals erzählt, dass ich früher mal Allergien hatte...das müsste ich nicht angeben, ich war ja nicht wegen ner Allegie bei ihm, das gehört zu meiner Vorgeschichte... Muss ich es trotzdem angeben, weil er es in seiner Akte stehen hat? Da ich nur einmal bei ihm war, hat er es wohl reingeschreiben an einem Termin der IN den Fragezeitraum fällt... na toll? Und jetzt? Macht es Sinn der Versicherung dazu zuschreiben, dass das nur meine Vorgeschichte war? Das ich nicht wegen der Allegie selbst beim Arzt war? Meinen Heuschnupfen von 2003 kennen die ja schon... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juli 1, 2011 Wenn im Antrag zu den Gesundheitsfragen folgendes steht "Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Erkrankungen, Gesundheit oder Funktionsstörungen, aufgrund derer Sie in Behandlung waren (z.B. bei Ärzten, Heilpraktikern, Psychologen/Psychotherapeuten) bzw. Medikamente (mehr als 1x wöchentlich) einnehmen mussten" Dann muss man doch auch nur die Krankheiten angeben in denen man in den letzten 5 Jahren in Behandlung war. Wenn z.b. eine Rückradverkrümmung besteht die vor 10 Jahren festgestellt worden ist, aber in den letzten 5 Jahren nicht behandelt worden ist diese nicht anzugeben. Richtig? Die Frage ist leider nicht eindeutig. Man kann sie so verstehen, dass die Einschränkung "in den letzten 5 Jahren" auch für "aufgrund derer Sie in Behandlung waren" gilt. Oder man kann sie so verstehen, dass es um Krankheiten geht, aufgrund derer man jemals in Behandlung war, und die innerhalb der letzten fünf Jahren noch bestanden oder immer noch bestehen. Daher in solchen Fällen immer schriftlich beim Versicherer nachfragen. Auch ist unklar, was mit "in Behandlung waren" überhaupt gemeint ist. Ist die reine Feststellung einer Rückgradverkrümmung bereits eine Ärztliche Behandlung? Auch diesbezüglich nachfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juli 1, 2011 Nein das ist nicht fiktiv...JEMALS wurde er zwar nicht gefragt, aber er wurde gefragt, worauf er mich BISHER behandelt hat... das dürfte doch das gleiche sein... naja vielleicht hat er die Akten von vor 10 Jahren wirklich nicht mehr... Ohne den Schriftverkehr genau einzusehen kann ich dazu nichts sagen. Wie schon betont, sollte man seine Zeit nicht mit Gedanken über fiktive Probleme verschwenden, die sich vielleicht aus so etwas ergeben könnten. Das Leben hat nun mal Risiken, die sich nicht ohne unangemessenen Aufwand, wenn überhaupt, ausschließen lassen. Tu das wirklich Wichtige richtig und gewissenhaft, dann ist Dein Risiko sehr gering; und nimm das Restrisiko bewusst auf Dich. Ja, zurücktreten dürfen die nicht mehr, aber Leistungsverweigerung geht doch immer noch, oder? Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Vertrag ist Vertrag. Die Versicherung kann nicht einfach mal so sagen "wir verweigern jetzt mal die Leistung". Welchen Sinn würden die Fristen machen, wenn die Versicherung die Leistung verweigern könnte? Das wäre ja noch zum Nachteil des Versicherten, der müsste schön weiter zahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Eine andere Frage hätte ich noch... ich war mal bei einem anderen Arzt wegen Schnupfen, Husten und Mittelohrentzündung, was ich natürlich auch angegeben habe. Jetzt habe ich herausgefunden, dass der in meiner Akte Allergie stehen hat...scheinbar habe ich ihm damals erzählt, dass ich früher mal Allergien hatte...das müsste ich nicht angeben, ich war ja nicht wegen ner Allegie bei ihm, das gehört zu meiner Vorgeschichte... Wenn das in der Krankenakte nicht explizit dabeisteht, dass es zur Vorgeschichte gehört, oder es sich aus der Gliederung ergibt (steht unter "Anamnese:" o.ä.), dann kann man es meines Erachtens eigentlich nur als (Teil)diagnose für die damaligen Symptome lesen. Muss ich es trotzdem angeben, weil er es in seiner Akte stehen hat? Da ich nur einmal bei ihm war, hat er es wohl reingeschreiben an einem Termin der IN den Fragezeitraum fällt... na toll? Und jetzt? Macht es Sinn der Versicherung dazu zuschreiben, dass das nur meine Vorgeschichte war? Das ich nicht wegen der Allegie selbst beim Arzt war? Meinen Heuschnupfen von 2003 kennen die ja schon... Genau deswegen sollte man in man in die Akte schauen, bevor man den Antrag stellt. Ich kann Dir leider keinen Einzelfallrat geben. Das ist nämlich nur bei genauer Kenntnis des Vertrags, dem Abschlussdatum, den sonstigen Lebensumständen usw. möglich. Ich kann Dir nur allgemeine Ratschläge geben, für individuellen Rechtsrat musst Du einen Anwalt konsultieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juli 5, 2011 Okay jetzt wollte ich mich aber doch um die kassenärztliche Vereinigung kümmern. Aber die behaupten felsenfest ich könnte nur die Behandlungsdaten und die Ärzte vom letzten Geschäftsjahr herausgeben... wie kann das sein? Wer von Euch hat denn erfolgreich KV Daten bekommen? Ich muss doch irgendwie herausfinden, bei welchen Ärzten ich die letzte Zeit war! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juli 5, 2011 Okay jetzt wollte ich mich aber doch um die kassenärztliche Vereinigung kümmern. Aber die behaupten felsenfest ich könnte nur die Behandlungsdaten und die Ärzte vom letzten Geschäftsjahr herausgeben... wie kann das sein? Wer von Euch hat denn erfolgreich KV Daten bekommen? Ich muss doch irgendwie herausfinden, bei welchen Ärzten ich die letzte Zeit war! Ich schreib dir mal, was ich bisher in einem Monat und zahlreichen Briefwechseln mit Krankenkasse und KV dort erreichen konnte: wie Sie wohl festgestellt haben sind wir die Kassenärztliche Vereinigung. Wir arbeiten arztbezogen und nicht patientenbezogen. Wie ich Ihnen mitgeteilt habe, liegen Ihrer Kasse - und das ist ja wohl verständlich - sämtliche patientenbezogene Daten vor. Sollte Ihre Kasse Ihnen etwas anderes mitteilen, ist dies nicht korrekt! Sebstverständlich werde ich gem. § 83 SGB X Ihnen die Daten ab 3/2008 heraussuchen. Die Bearbeitung wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Vielzahl der Anträge bearbeite ich diese nach Eingangsdatum. Derzeit bearbeite ich den Eingang März. Die Aussage des ersten Absatzes, dass die Krankenkasse die Daten herausgeben darf, wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten persönlich meiner Krankenkasse als nichtig erklärt. Meine Krankenkasse hat daraufhin die entsprechende Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, solche Aussagen zukünftig zu unterlassen. Im Besitz der Daten sind die KK aber anscheinend schon, nur dürfen sie MIR die über MICH gesammelten Daten nicht preisgeben. Laut Datenschutzbeauftragten. Was für ein Land. Ich wette, dem BU-Versicherer darf sie die Daten herausgeben. Letztlich ist die Situation absolut skandalös: die eigentlich wichtigsten Daten, nämlich bei welchen Ärzten man wann war, können die KV nicht herausgeben, zumindest nicht vor dem 2008, denn in diesem Zeitraum kann man nur unter Angabe der Ärzte die Daten anfordern. Und selbst danach ist es offenbar unmöglich, in absehbarer Zeit an die Daten zu kommen. Ich möchte nur mal gerne wissen, wer außer uns so viele Anträge stellt. Jedenfalls werde ich mich persönlich auch nochmals an den Datenschutzbeauftragten wenden und beschweren. Letztlich denke ich aber, hat Adun recht, es macht wenig Sinn, sich diese Daten zu holen. Entscheidend ist eher die Krankenakte, die man von jedem Arzt einholen sollte. Allerdings scheint mir das noch viel schwieriger! Meine Erfahrung bisher: Von insgesamt 5 Ärzten war nur in 2 Fällen die Helferin bereit und willig, mir ohne weitere Schwierigkeiten Einsicht in meine Patientenakte zu gewähren. Nr. 1: Uniklinikum, sehr unkompliziert, Akte wurde sogar extra aus dem Archiv angefordert und kostenlos an mich verschickt! Nr. 2: Nach kurzer Nachfrage kein Problem, auch kostenlos. Nr. 3: Unfassbar unfreundliche Helferin, die sich konsequent weigerte, mir die Akte auszudrucken. O-Töne: "1. Antwort: "isch sag mal so, wenn se mirs zahle...".das dürfen wir nich. das können wir nich. ich könnte es in word kopieren aber das darf ich nicht. " Dann wollte sie mir für 5-25 einen Bericht schreiben lassen, mich per 10 Praxisgebühr zum Arzt verpflanzen bis es mir zu bunt wurde und ich ihr den zum Glück ausgedruckten Zettel über das entsprechende Gerichtsurteil des BVG unter die Nase hielt und sie nach kurzer Nachfrage beim Arzt auf die Druckentaste drückt eund 50 cent für diese Arbeit verlangte. Nr. 4: Zum Glück war beim 2. (!) Besuch die Ärztin gerade zugegen und die war sehr kooperativ und kannte das Problem. Kein Thema, davor aber große Unwissenheit und "kommen sie morgen nochmal" Nr. 5: Helferin noch unfreundlicher als Nr.3, fühlte sich direkt persönlich angegriffen und beleidigt, wurde unhöflich und laut, ich durfte 3 mal für je 20min ins Wartezimmer, am Ende erklärte sie sich bereit, mir den Laufzettel (Akte) für 1 zu kopieren, wie es angeblich gesetzlich geregelt sei (ist es nicht, gerichte sagen üblicherweise 50cent) . ich hab ihr 50 cent gegeben und bin mit dem zettel gegangen. Meine Bestätigung, die ich bisher von jedem Arzt unterzeichnet bekommen habe, dass es sich um die vollständige Akte (mit Seitenanzahl) handelt, wollte weder sie noch der Arzt unterzeichnen "das kann ja alles heißen".Gerade schreibe ich an einer Beschwerde, die ich dem Arzt, der Krankenkasse, der Bundesärztekammer oder der KV zukommen lassen werde. Entsprechende Bewertungen in den Portalen verstehen sich von selbst. Übrigens war die Helferin die Frau des Arztes. Kurz gesagt: es ist ein Spießroutenlauf. Aber: Man erkennt auf einem Schlag an welcher Art Praxis man ist. Denn die Schulung und letztlich die Behandlung der Opfer/Bittsteller/Patienten unerliegt letztlich dem Arzt, sind die Helferinnen inakzeptabel, ist für mich der Arzt mittlerweile auch gestorben. Übrigens hat mir eine Ärztin dringend ans Herz gelegt keine Verdachtsdiagnose an den Versicherer zu melden, sie habe sich selbst ausgiebig mit dem Thema BU auseinandergesetzt und sagte mir, ich solle den entsprechenden Verdacht nicht erwähnen, da er aufgrund der Behandung nicht zutraf / nicht bestätigt wurde. Der Verdacht wäre übrigens ein Grund für einen Ausschluß psych. Erkrankungen oder min. einer Prämiensteigerung. Tja, was nun.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juli 5, 2011 Hammerhart... hast du echt die Daten der KV der letzen 3 Jahre bekommen? Das ist nicht schlecht... ich hab schon 3 mal angerufen und höre immer nur vom letzten Geschäftsjahr. Ja ich habe es jetzt auch schriftlich bei der KK probiert, damit die vielleicht was über die KV herausbekommen. Wie lange speichert die kassenärztliche Vereinigung eigentlich Daten? Wenn ich nicht rankommen kann, kann es doch die Versicherung auch nicht, oder? Wenn in 4 Jahren alles gelöscht ist, ist auch gut. Ja die Krankenakte ist das wichtiste und du hast recht, bei 2 von meinen Ärzten war es auch eine Katastrophe... die Arzthelferin hat sogar beim ersten mal mir nur eine Bescheinigung geben wollen auf der stand, ich hätte eine chronische Bindehautentzündung... auf Nachfrage beim Arzt stellte sich heraus, dass die Helferin MIst gelabert hat, es war eine trockene Bindehautentzündung, die alles andere als chronisch ist, sondern jetzt komplett verheilt!!! Ich bin mittlerweile auch der Meinung, das nicht das Problem die Versicherung ist, sondern ganz allein die Ärzte! Ich weiß nicht bei der Krankenakte habe ich jetzt auch Bauchweh, mein Arzt meinte es würde 14 Tage dauern bis er sie mir ausdrucken kann... ich habe den konkreten Verdacht, dass er etwas schönt, ich habe aber keine Ahnung was. Vielleicht übertriebene Abrechnungen? Und mir sind die Hände gebunden, ich habe keine Ahnung, was ich machen kann... ich hoffe nur, dass anschließend nirgendwo die "Wahrheit" herausgefunden wird...deshalb hoffe ich darauf, dass die kassenärztliche Vereinigung wirklich nix mehr hat (oder zumindest in ein paar Jahren!) Vielleicht sollte ich auch wie du mir eine Bestätigung vom Arzt unterschreiben lassen, auf der steht, dass das die komplette Akte ist. Und ob das mit der Verjährungsfrist von 10 Jahren stimmt, selbst hier im Forum gibt es dazu verschiedene Ansichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juli 6, 2011 · bearbeitet Juli 6, 2011 von unentschieden Hey, also mit Anrufen kommst du garantiert nicht weit. Wenn du Wert auf die Daten legst, solltest du das schriftlich unter Angabe der Paragraphen und des Urteils von 2011 anfordern. Und richte dich auf eine laaaange Wartezeit ein (bis Weihnachten ws). Am besten lässt du es aber sein und beschwerst dich beim Landesdatenbeauftragten, dass dir die KV die Daten nicht rausrücken will, obwohl sie das nach dem einschlägigen Urteil (siehe vorherige Seiten) tun muss. Je mehr sich beschweren, desto besser. Welche Daten die KVen wie und wie lange speichern weiß ich nicht, ich habe auch das Gefühl, dass sie das selbst nicht wissen oder nicht wissen wollen. Habe da ein ganz ungutes Gefühl, nämlich das, dass hier vieles falsch läuft, bsp. dass Ärzte bewußt anderes abrechnen als sie behandeln und daher die KV nicht gerne einen Vergleich der Patienten zwischen Krankenakte und Abrechnung zulassen möchte. Anders kann ich mir jedenfalls die Schikane nicht erklären. Ich würde dir empfehlen, dich nicht weiter damit rumzuärgern, viel mehr als eine Liste der Ärzte, bei denen du in den letzten 3 (nicht 5) Jahren warst, wirst du nicht bekommen, zumindest wohl nichts, was du noch zusätzlich zu den infos in den krankenakten angeben musst. Solltest du dich bisher immer von Arzt zu Arzt oder HAusarzt zu ARzt überwiesen haben lassen, wirst du übrigens auch so an alle Ärzte erinnert werden, evtl hat sogar der Hausarzt alle Arztbriefe von diesen UNtersuchungen und man könnte sich (Eigentlich!) den Besuch bei den Fachärzten sparen. Was du von deinem Arzt und den 14 Tagen erzählst, erhärtet diesen Verdacht, den du ja offensichtlich auch hegst. Mit 14 Tagen Wartezeit musst du dich übrigens nicht zufriedengeben, du hast ein Recht die Daten direkt vor Ort im Original einzusehen. Nach meiner Erfahrung bringt es oft nicht viel, wenn man nett und kompromissbereit ist, sondern man muss direkt mit Paragraphen, Urteilen etc. kommen und auf seinem Recht bestehen. Zu 1-2 Ärzten muss ich noch und dort werde ich gar nicht groß erklären, sondern direkt sagen, dass ich mein Recht auf Einsicht in die Originalpatientenakte wahrnehmen möchte und fertig. Wenn sie sich weigern sollten, wird einfach die Polizei geholt (was besseres fällt mir nicht ein, die Androhung sollte aber auch schon genügen) Die Verjährungsfrist von 10 Jahren stimmt definitiv, verschiedene Ansichten gibt es nur darüber, ob diese Frist längerfristig auch bestehen bleibt und v.a. wie sie sich in Gerichtsurteilen auswirkt. Übrigens bei grober Fahrlässigkeit beträgt die Frist 5 Jahre. Quelle: VVG / Ratgeber VZ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Juli 6, 2011 Hallo, hier könnt ihr ein Merkblatt der KV Berlin zum Thema Aufbewahrungsfristen einsehen: Zusammenfassung Aufbewahrungsfristen Dies stammt zwar aus 2005, ist aber meines Wissens so noch aktuell. Die Einsichtnahme in Abrechnungsdaten zumindest des jeweils letzten Jahres ist über das SGB V geregelt: § 305 SGB V Wen es interessiert, kann sich ja das 10- Kapitel SGB V durchlesen, denn da geht's um Leistungsdaten, Datenschutz etc. Gruß, Zuzan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juli 7, 2011 · bearbeitet Juli 7, 2011 von Schneemann Ja die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Krankenunterlagen beim Arzt kannte ich schon, trotzden vielen Dank! Mir geht es um die Aufbewahrungsfrist Abrechnungsdaten der KV! Oke, das mit der 10-Jahresfrist habe ich verstanden... beginnt diese Frist mit jeder Nachversichrung von vorne? Obwohl man dann keine Gesundheitsangaben machen muss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juli 7, 2011 · bearbeitet Juli 7, 2011 von powerschwabe Hallo, hier könnt ihr ein Merkblatt der KV Berlin zum Thema Aufbewahrungsfristen einsehen: Bedeutet dies das alle Röntgen Aufnahmen egal ob Krankenhaus oder Facharzt min. 30 Jahre aufgehoben werden? Löscht der Hausarzt nach bestimmten Fristen auch irgendwelche Daten oder wird dort alles aufgehoben? Ist denn folgendes Anzugeben, Krampfadern vor 12 Jahren festgestellt worden, weitere Überweißung zum Facharzt, allerdings keine Behandlung da seinerzeit und auch noch heute keine Probleme aufgetreten sind. Wenn die Fragestellung lautet: Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: braucht man z.B. eine Verkrümmung der Wirbelsäule die vor 8 Jahren festgestellt worden ist nicht anzugeben, wenn man in den letzten 5 Jahren deswegen nicht mehr in Behandlung war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juli 7, 2011 Hallo, hier könnt ihr ein Merkblatt der KV Berlin zum Thema Aufbewahrungsfristen einsehen: Bedeutet dies das alle Röntgen Aufnahmen egal ob Krankenhaus oder Facharzt min. 30 Jahre aufgehoben werden? Löscht der Hausarzt nach bestimmten Fristen auch irgendwelche Daten oder wird dort alles aufgehoben? Ist denn folgendes Anzugeben, Krampfadern vor 12 Jahren festgestellt worden, weitere Überweißung zum Facharzt, allerdings keine Behandlung da seinerzeit und auch noch heute keine Probleme aufgetreten sind. Zu der letzten Frage kann dir hier sicher keiner ne verbindliche Antwort geben, bei solchen Dingen würde ich Aduns Empfehlung folgen und direkt die Versicherung fragen. Allerdings am besten erstmal vor dem Antrag anonym! Ich würde einfach mal alles was man hat oder hatte in eine Risikovorabanfrage stecken, dann kriegt man schon gesagt, was sie noch genauer wissen wollen oder woran man ist. Krampfadern würde ich gefühlsmäßig (!) jetzt mal neben Senkfüßen und Sehschwäche als harmlos einordnen aber wissen kann es hier niemand. Wenn die Fragestellung lautet: Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: braucht man z.B. eine Verkrümmung der Wirbelsäule die vor 8 Jahren festgestellt worden ist nicht anzugeben, wenn man in den letzten 5 Jahren deswegen nicht mehr in Behandlung war. Nein. Aber lies dir den Antrag erstmal komplett durch, in den (aller)meisten Fällen wird zusätzlich noch nach bestehenden Beeinträchtigungen/Erkrankungen gefragt und die Skoliose ist ja nunmehr berühmtberüchtigt für einen Ausschluß des Rückens soweit ich es hier gelesen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juli 7, 2011 · bearbeitet Juli 8, 2011 von powerschwabe Kann jemand ein Vermittler empfehlen für eine Risiko Vor-Anfrage. Welche Daten speichern eigentlich die Krankenkassen? Nur die Daten wo eine Arbeits Unfähigkeitsbescheinigung vorliegt? Als pdf Antrag angehängt mit Fragestellung Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich Antrag.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juli 9, 2011 · bearbeitet Juli 9, 2011 von unentschieden Kann jemand ein Vermittler empfehlen für eine Risiko Vor-Anfrage. Welche Daten speichern eigentlich die Krankenkassen? Nur die Daten wo eine Arbeits Unfähigkeitsbescheinigung vorliegt? Als pdf Antrag angehängt mit Fragestellung Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Antrag der Hannoversche Leben in der Tat als einer der wenigen Anträge ohne die Fragen nach bestehenden Krankheiten angesehen. Müsste sogar in diesem Thread irgendwo stehen. Die Fragen 2. und 9. sichern das vermutlich etwas ab, besonders Frage 2 finde ich etwas kritisch, da hier zwar nur nach den letzten 3 Monaten gefragt wird, aber m.E. nicht eindeutig ist, ob die Frage nur auf die nachfolgenden Beschwerden bezogen ist oder ob das nur Beispiele sind. Das würde ich zur Sicherheit einmal nachfragen, falls du etwas "hast" Sollte die Liste nämlich nur Beispiele beinhalten, wäre das wieder die Frage nach bestehenden Krankheiten, denn bei denen ist die Einschränkung auf noch so kurze Zeiträume ja grundsätzlich egal. HIV-krank ist man auch in den letzten 3min. Wenn man ein "problem" hat, das noch nicht diagnostiziert wurde, müsste man sich überlegen, ob man dieses angibt oder nicht. Meine Ansicht ist hier, dass der Patient selbst nicht einschätzen kann, ob Beschwerden eine Krankheit bedeuten oder nicht, solange er nicht beim Arzt war. Hat man z.B. ein Geräusch im Ohr kann man entweder einen Tinnitus haben (Ausschluß aller psychischen Erkrankungen!!) oder nur Wasser im Ohr oder niedrigen Blutdruck oder oder oder. Wichtig ist nur, dass man beim Arztbesuch nach dem Abschluß dann die Beschwerden nur bis maximal Abschlußdatum angibt In dem Fall ist es für den Versicherer im Zweifelsfalle unmöglich nachzuweisen, dass du schon vorher etwas bemerkt hast und damit im Vertrag vorsätzlich verschwiegen haben solltest. Wenn du Vermittler suchst, brauchst du einfach nur bei gutefrage, werweisswas oder einem anderen forum fragen, wo nur makler werbung machen. Man erkennt die relativ schnell anhand der Antwort, die meist in etwa so lautet: "kommt drauf an,.. am besten suchst du dir erstmal eine fundierte beratung [z.B. mich], denn ein normaler mensch kann ohne makler so einen antrag nicht verstehen". Ansonsten wurde mir von der VZ buforum24 empfohlen, die haben sich mehr oder weniger darauf spezialisiert und anscheinend hängt der Chef auch bei einer VZ mit drin. Sonst gibt es noch die sog., "Fairsicherungsladen" in vielen Städten, die von WISO empfohlen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juli 9, 2011 Okay jetzt wollte ich mich aber doch um die kassenärztliche Vereinigung kümmern. Aber die behaupten felsenfest ich könnte nur die Behandlungsdaten und die Ärzte vom letzten Geschäftsjahr herausgeben... wie kann das sein? Wer von Euch hat denn erfolgreich KV Daten bekommen? Ich muss doch irgendwie herausfinden, bei welchen Ärzten ich die letzte Zeit war! Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, sollte die KV, wenn überhaupt, erst einmal die allerniedrigste Priorität haben. Meines Erachtens genügt es erst mal, wenn man sich die Krankenakten kopiert. An die KV sollte man sich nur wenden, wenn wirklich keine Aussicht besteht, an Unterlagen zu kommen; oder wenn man sich absolut nicht mehr an die Ärzte erinnert, bei denen man war; oder wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Abrechnungsdiagnosen von den Diagnosen der Krankenakten abweichen. Das ist erstmal meine Ansicht -- keine Garantie, dass ein Gericht das nicht doch anders sehen könnte. Okay jetzt wollte ich mich aber doch um die kassenärztliche Vereinigung kümmern. Aber die behaupten felsenfest ich könnte nur die Behandlungsdaten und die Ärzte vom letzten Geschäftsjahr herausgeben... wie kann das sein? Wer von Euch hat denn erfolgreich KV Daten bekommen? Ich muss doch irgendwie herausfinden, bei welchen Ärzten ich die letzte Zeit war! Ich schreib dir mal, was ich bisher in einem Monat und zahlreichen Briefwechseln mit Krankenkasse und KV dort erreichen konnte: wie Sie wohl festgestellt haben sind wir die Kassenärztliche Vereinigung. Wir arbeiten arztbezogen und nicht patientenbezogen. Wie ich Ihnen mitgeteilt habe, liegen Ihrer Kasse - und das ist ja wohl verständlich - sämtliche patientenbezogene Daten vor. Sollte Ihre Kasse Ihnen etwas anderes mitteilen, ist dies nicht korrekt! Sebstverständlich werde ich gem. § 83 SGB X Ihnen die Daten ab 3/2008 heraussuchen. Die Bearbeitung wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Vielzahl der Anträge bearbeite ich diese nach Eingangsdatum. Derzeit bearbeite ich den Eingang März. Die Aussage des ersten Absatzes, dass die Krankenkasse die Daten herausgeben darf, wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten persönlich meiner Krankenkasse als nichtig erklärt. Meine Krankenkasse hat daraufhin die entsprechende Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, solche Aussagen zukünftig zu unterlassen. Ich blicke da nicht ganz durch. Der Landesdatenschutzbeauftragte behauptet, Du hättest kein Auskunftsrecht über Deine eigenen Daten bei der Krankenkasse? Mit welcher Rechtsgrundlage argumentiert er denn da? Irgendwie kann ich mir das nicht so ganz vorstellen. Im Besitz der Daten sind die KK aber anscheinend schon, nur dürfen sie MIR die über MICH gesammelten Daten nicht preisgeben. Laut Datenschutzbeauftragten. Was für ein Land. Ich wette, dem BU-Versicherer darf sie die Daten herausgeben. Moment, oben war noch von *Landes*datenschutzbeauftragtem die rede. Wer hat das gesagt? Der Datenschutzbeauftragte der Kasse (steht auf der Seite der Kassen) oder der Landesdatenschutzbeauftragte (steht auf der Seite der Regulierer)? Und nochmal: Aus welcher Rechtsgrundlage soll sich denn ergeben, dass dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erlaubt wäre? Letztlich ist die Situation absolut skandalös: die eigentlich wichtigsten Daten, nämlich bei welchen Ärzten man wann war, können die KV nicht herausgeben, zumindest nicht vor dem 2008, denn in diesem Zeitraum kann man nur unter Angabe der Ärzte die Daten anfordern. Und selbst danach ist es offenbar unmöglich, in absehbarer Zeit an die Daten zu kommen. Im Prinzip dürfen die Daten nur gespeichert werden, soweit das auch nötig ist. Daher kann ich es im Prinzip nachvollziehen und halte es sogar für richtig, wenn die KV die Daten nach einer gewissen Zeit löscht. Denn für Abrechnungszwecke (und nur dafür dürfen die Daten dort überhaupt gespeichert werden) braucht man sicher keine allzu lange Aufbewahrung. Ich möchte nur mal gerne wissen, wer außer uns so viele Anträge stellt. Jedenfalls werde ich mich persönlich auch nochmals an den Datenschutzbeauftragten wenden und beschweren. Letztlich denke ich aber, hat Adun recht, es macht wenig Sinn, sich diese Daten zu holen. Entscheidend ist eher die Krankenakte, die man von jedem Arzt einholen sollte. Allerdings scheint mir das noch viel schwieriger! Da muss man aber durch. Daten der KV ersetzen in keinem Fall die Daten der Ärzte. Nr. 3: Unfassbar unfreundliche Helferin, die sich konsequent weigerte, mir die Akte auszudrucken. O-Töne: "1. Antwort: "isch sag mal so, wenn se mirs zahle...".das dürfen wir nich. das können wir nich. ich könnte es in word kopieren aber das darf ich nicht. " Dann wollte sie mir für 5-25 einen Bericht schreiben lassen, mich per 10 Praxisgebühr zum Arzt verpflanzen bis es mir zu bunt wurde und ich ihr den zum Glück ausgedruckten Zettel über das entsprechende Gerichtsurteil des BVG unter die Nase hielt und sie nach kurzer Nachfrage beim Arzt auf die Druckentaste drückt eund 50 cent für diese Arbeit verlangte. Hat doch geklappt, mit etwas nachdruck... Und Du hast noch etwas gutes durch die Aufklärung der Arzthelferin über die Rechte der Patienten getan. 50 cent ist fair. Nr. 5: Helferin noch unfreundlicher als Nr.3, fühlte sich direkt persönlich angegriffen und beleidigt, wurde unhöflich und laut, ich durfte 3 mal für je 20min ins Wartezimmer, am Ende erklärte sie sich bereit, mir den Laufzettel (Akte) für 1 zu kopieren, wie es angeblich gesetzlich geregelt sei (ist es nicht, gerichte sagen üblicherweise 50cent) . ich hab ihr 50 cent gegeben und bin mit dem zettel gegangen. Vorsicht: 50 cent pro kopierter Seite. 1 EUR kann durchaus angemessen sein, wenn es mehrere Seiten waren. Es kann durchaus auch erheblich mehr werden. Meine Bestätigung, die ich bisher von jedem Arzt unterzeichnet bekommen habe, dass es sich um die vollständige Akte (mit Seitenanzahl) handelt, wollte weder sie noch der Arzt unterzeichnen "das kann ja alles heißen". Eine solche Bestätigung ist schön, wenn man sie bekommt, aber ich sehe nicht, dass der Arzt dazu verpflichtet wäre. Du musst den Arzt auffordern, Dir sämtliche Unterlagen auszuhändigen, und die Vollständigkeit nochmal sorgfältig prüfen. Du kannst das ggs. in eigenen Unterlagen vermerken ("x.y.2011: unterlagen auf vollständigkeit geprüft; keine erkennbaren auslassungen"). Dann hast Du Deiner Sorgfaltspflicht genügt. Wenn ich Arzt wäre, würde ich eine solche Unterschrift ehrlichgesagt vermutlich auch nicht leisten und als Patient würde ich sie nicht verlangen. Bitte nicht über das Ziel hinausschießen. Gerade schreibe ich an einer Beschwerde, die ich dem Arzt, der Krankenkasse, der Bundesärztekammer oder der KV zukommen lassen werde. Entsprechende Bewertungen in den Portalen verstehen sich von selbst. Übrigens war die Helferin die Frau des Arztes. Ehrlich gesagt finde ich das etwas übertrieben. Du hast doch alles bekommen, was Du brauchst. Man sollte unter allen Umständen vermeidbarem Zoff aus dem Weg gehen, wenn man das eigentliche Ziel, nämlich die Krankenakte, erhalten hat. Wenn man über den gesetzlichen Rahmen hinaus Forderungen aufstellt wie solche Unterschriften, dann liefert man den Ärzten genau die Munition, mit der sie ihre negative Einstellung gegenüber Patientenrechten befeuern. Kurz gesagt: es ist ein Spießroutenlauf. Aber: Man erkennt auf einem Schlag an welcher Art Praxis man ist. Denn die Schulung und letztlich die Behandlung der Opfer/Bittsteller/Patienten unerliegt letztlich dem Arzt, sind die Helferinnen inakzeptabel, ist für mich der Arzt mittlerweile auch gestorben. Ich verstehe den Frust, aber Du musst bedenken, dass die Helferinnen auch nur Menschen sind. Übrigens hat mir eine Ärztin dringend ans Herz gelegt keine Verdachtsdiagnose an den Versicherer zu melden, sie habe sich selbst ausgiebig mit dem Thema BU auseinandergesetzt und sagte mir, ich solle den entsprechenden Verdacht nicht erwähnen, da er aufgrund der Behandung nicht zutraf / nicht bestätigt wurde. Der Verdacht wäre übrigens ein Grund für einen Ausschluß psych. Erkrankungen oder min. einer Prämiensteigerung. Also ist so gut wie klar, dass es angegeben werden muss. Wie ich bereits deutlichst betont habe: Ärzte sind nicht kompetent, was Versicherungen angeht, auch wenn sie oft irrigerweise denken, sei wären es, und sogar (wie bei Dir) behaupten, sie hätten sich damit auseinandergesetzt und seien Experten. So etwas sollte man immer (ironisch natürlich) kontern mit der Frage, warum er Dir das dann denn nicht schriftlich gibt und sich bereit erklärt, alle finanziellen Schäden zu übernehmen, die Dir entstehen, falls die BU-Versicherung das anders sieht... Du bist für die Fragen verantwortlich, nicht der Arzt, und wenn der Arzt irgendwelche gutgemeinten aber schlechten Ratschläge gibt, sollte man das einfach ignorieren. Zumal der Arzt auch eigene Interessen damit vertritt. Denn wenn der Ausschluss aufgrund der Verdachtsdiagnose kommt, dann besteht ja grundsätzlich die Frage, ob der Arzt nicht eine falsche Verdachtsdiagnose gemacht hat und nun für den entgangenen Versicherungsschutz haften muss.... Und hat er sie sogar nur aus abrechnungstaktischen Gründen gemacht, so steht für ihn noch viel mehr auf dem Spiel! Also: Unbedingt ignorieren, was Ärzte in der Hinsicht behaupten. Ja die Krankenakte ist das wichtiste und du hast recht, bei 2 von meinen Ärzten war es auch eine Katastrophe... die Arzthelferin hat sogar beim ersten mal mir nur eine Bescheinigung geben wollen auf der stand, ich hätte eine chronische Bindehautentzündung... Wenn man die Krankenakte will, und bekommt stattdessen irgendeinen Zettel oder Befundbericht oder Gutachten angeboten (möglicherweise sogar mit Praxisgebühr und/oder auf Privatrechnung), dann sollte man sich standhaft weigern und weiterhin auf das gesetzliche Einsichtsrecht in die Krankenakte pochen. Es ist ein klassisches Problem (nicht nur in diesem Kontext), dass gesetzliche Rechte mit (ähnlichen und liecht leicht verwechselbaren) Dienstleistungen flankiert werden, um den Kunden/Patienten zu überreden, statt dem (oft erheblich besseren gesetzlchen Recht) doch lieber die (unbrauchbare und erheblich teurere) Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Ich weiß nicht bei der Krankenakte habe ich jetzt auch Bauchweh, mein Arzt meinte es würde 14 Tage dauern bis er sie mir ausdrucken kann... ich habe den konkreten Verdacht, dass er etwas schönt, ich habe aber keine Ahnung was. Vielleicht übertriebene Abrechnungen? Und mir sind die Hände gebunden, ich habe keine Ahnung, was ich machen kann... ich hoffe nur, dass anschließend nirgendwo die "Wahrheit" herausgefunden wird...deshalb hoffe ich darauf, dass die kassenärztliche Vereinigung wirklich nix mehr hat (oder zumindest in ein paar Jahren!) Wenn Du vollständige Einsicht verlangst, dann muss der Arzt auch alle noch irgendwie nachvollziehbaren Änderungen an der Krankenakte aushändigen. Dein Einsichtsrecht endet nicht bei der aktuellen Fassung der Akte, sondern umfasst sämtliche Fassungen. Wenn der Arzt Änderungen durchführt und sie Dir vorenthält, dann missachtet er das Gesetz. Es ist daher wichtig, immer eine Kopie der Akten so wie man sie vom Arzt erhalten mit den Versicherungsunterlagen aufzubewahren. So kann man später nachweisen, was der Arzt einem gegeben hat, wenn es je Abweichungen geben sollte. Vielleicht sollte ich auch wie du mir eine Bestätigung vom Arzt unterschreiben lassen, auf der steht, dass das die komplette Akte ist. Wie gesagt: Nein. Das übersteigt Deine Rechte und es ist auch nicht nötig. Sorgfältig arbeiten: Ja. Aber dabei sehr vorsichtig sein, nicht ins "paranoide" abzudriften Und ob das mit der Verjährungsfrist von 10 Jahren stimmt, selbst hier im Forum gibt es dazu verschiedene Ansichten. Ich bin mir nicht ganz sicher, welche Verjährungsfrist Du meinst. Für arglistige Täuschung? Da ist das Gesetz recht eindeutig. Natürlich gibt es hier im Forum immer allemöglichen Unsinn. Wenn keine substanziierte Argumentation dabei steht, warum das Gesetz nicht das sagen soll, was es sagt, dann würde ich das einfach ignorieren. Was du von deinem Arzt und den 14 Tagen erzählst, erhärtet diesen Verdacht, den du ja offensichtlich auch hegst. Mit 14 Tagen Wartezeit musst du dich übrigens nicht zufriedengeben, du hast ein Recht die Daten direkt vor Ort im Original einzusehen. Nach meiner Erfahrung bringt es oft nicht viel, wenn man nett und kompromissbereit ist, sondern man muss direkt mit Paragraphen, Urteilen etc. kommen und auf seinem Recht bestehen. Zu 1-2 Ärzten muss ich noch und dort werde ich gar nicht groß erklären, sondern direkt sagen, dass ich mein Recht auf Einsicht in die Originalpatientenakte wahrnehmen möchte und fertig. Wenn sie sich weigern sollten, wird einfach die Polizei geholt (was besseres fällt mir nicht ein, die Androhung sollte aber auch schon genügen) Nochmal ein dringender Apell: Ruhe bewahren und ruhig bleiben. Wenn der Arzt sich tatsächlich weigert, Dir Dein Einsichtsrecht zu gewähren, dann wende Dich nochmal schriftlich hin und bitte um Begründung der Ablehnung. Wird Dir immer noch keine Einsicht gewährt, gehst Du zum Anwalt. Immer ruhig und freundlich bleiben. Klar, man kann manchmal die Wut bekommen, wenn man das ganze erstmal durchschaut hat. Dennoch muss man dringlichst solche Wutgefühle unterdrücken. Die Polizei wird nichts für Dich tun können und ist dafür auch gar nicht zuständig. Der Arzt hingegen wird Dir dann möglicherweise in Deine Krankenakte eine weitere Diagnose schreiben ("Ansätze paranoid-querulatorischer Störung"), und sei es nur, um Dir eins auszuwischen. Das wollen wir doch unbedingt vermeiden. Wenn wir unsere Vorbereitungen für eine BU-Versicherung treffen, dann hat folgende Regel die oberste Priorität: Die Situation mag unschön sein, aber mache sie nicht im Eifer des Gefechts noch schlimmer, als sie schon ist! hier könnt ihr ein Merkblatt der KV Berlin zum Thema Aufbewahrungsfristen einsehen: Zusammenfassung Aufbewahrungsfristen Vorsicht! Dieses Blatt betrifft erst einmal nur die Seite der Ärzteschaft! Für Patienten hat das absolut keine Aussagekraft. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass diese Fristen in irgendeiner Form Anwendung finden, noch dass sie die Praxis auch nur annähernd widerspiegeln. Oke, das mit der 10-Jahresfrist habe ich verstanden... beginnt diese Frist mit jeder Nachversichrung von vorne? Obwohl man dann keine Gesundheitsangaben machen muss? Offensichtlich nicht, denn es wird ja kein neuer Vertrag abgeschlossen, sondern lediglich ein bestehender abgeändert. Es spielt aber auch gar keine Rolle, denn wenn Du keinen Versicherungsbetrug vorhast, dann kannst Du nicht beeinflussen, wann Du berufsunfähig wirst; und auf die Anpassung der immerhin existenziell bedeutsamen Versicherung wegen derartiger diffuser Ängste zu verzichten ist auch keine gute Idee. In einer solchen Frage steckt aber meist zwischen den Zeilen folgendes gefährliches Denken: "Wenn die Fristen abgelaufen sind, werde ich auf Nummer sicher gehen und der Versicherung mitteilen, dass ich geschummelt habe." Ich kann dazu nur ganz deutlich sagen: Man sollte eine solche Beichte tunlichst sein lassen. Sie bringt keinen Vorteil und gibt der Versicherung nur Informationen, die sie sonst vielleicht nie erfahren hätte. Und dann steigt die Motivation für die Versicherung, diese Informationen, auf welche Weise auch immer, gegen den Versicherten einzusetzen. Bedeutet dies das alle Röntgen Aufnahmen egal ob Krankenhaus oder Facharzt min. 30 Jahre aufgehoben werden? Löscht der Hausarzt nach bestimmten Fristen auch irgendwelche Daten oder wird dort alles aufgehoben? Es lässt sich dazu nichts sagen, und es ist auch völlig irrelevant. Du musst versuchen, die noch verfügbaren Krankenakten zu beschaffen, egal, ob sie nach irgendwelchen Fristen eigentlich gar nicht mehr existieren sollten. Ist denn folgendes Anzugeben, Krampfadern vor 12 Jahren festgestellt worden, weitere Überweißung zum Facharzt, allerdings keine Behandlung da seinerzeit und auch noch heute keine Probleme aufgetreten sind. Wenn die Fragestellung lautet: Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: braucht man z.B. eine Verkrümmung der Wirbelsäule die vor 8 Jahren festgestellt worden ist nicht anzugeben, wenn man in den letzten 5 Jahren deswegen nicht mehr in Behandlung war. "unentschieden" hat dazu schon das wesentliche gesagt. Erst einmal scheint es nicht unter diese Frage zu fallen, allerdings muss man sich auch die übrigen Fragen genau anschauen, ob es nicht dort, vielleicht in einem Nebensatz, abgefragt wird. Eine Frage zum aktuellen Gesundheitszustand ist bis auf einzelne Ausnahmen flächendeckend vorhanden, und dort wäre das anzugeben, denn die Krampfader oder Wirbelsäulenverkrümmung besteht ja weiterhin fort. "unentschieden" hat gesagt: "Krampfadern würde ich gefühlsmäßig (!) jetzt mal neben Senkfüßen und Sehschwäche als harmlos einordnen" Hier muss man vorsichtig sein. Es kann harmlos sein, was die Reaktion der Versicherung angeht (das meinte "unentschieden" wohl auch). Aber es darf nicht als harmlos in dem Sinne ansehen, dass man es nicht angeben müsste. Kann jemand ein Vermittler empfehlen für eine Risiko Vor-Anfrage. Welche Daten speichern eigentlich die Krankenkassen? Nur die Daten wo eine Arbeits Unfähigkeitsbescheinigung vorliegt? Als pdf Antrag angehängt mit Fragestellung Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich Und wenn wir da nur genau hinsehen, finden wir die relevante Frage, nämlich die 2. Hier wird u.a. der aktuelle Gesundheitszustand abgefragt ohne Einschränkung auf Arztbesuche und erstmaliger Diagnose oder überhaupt stattgefundener Diagnose abgefragt, und dazu auch noch kundenunfreundlich bereits verschwundene Symptome der letzten drei Monate ohne Einschränkung auf Arztbesuche. Bei dieser Frage sind Krampfadern, Senkfüße, Wirbelsäulenverkrümmung usw. usf. anzugeben, aber im Prinzip zusätzlich dazu noch jeder quersteckende Pfurz und jeder schlechtgelaunte Start in den Tag der letzen drei Monate. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Antrag der Hannoversche Leben in der Tat als einer der wenigen Anträge ohne die Fragen nach bestehenden Krankheiten angesehen. Müsste sogar in diesem Thread irgendwo stehen. Ich kann mich an einen Antrag erinnern; ob es die Hannoversche Leben war, weiß ich nicht. Es war aber ganz definitiv nicht der jetzt hier verlinkte Antrag, denn der jetzt hier verlinkte Antrag enthält genau die Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, und darüber hinaus enthält er, wie gesagt, sogar die unfreundliche Frage nach gar nicht mehr bestehenden Symptomen, wegen denen auch kein Arztkontakt stattfand. Die Fragen 2. und 9. sichern das vermutlich etwas ab, besonders Frage 2 finde ich etwas kritisch, da hier zwar nur nach den letzten 3 Monaten gefragt wird, aber m.E. nicht eindeutig ist, ob die Frage nur auf die nachfolgenden Beschwerden bezogen ist oder ob das nur Beispiele sind. Absolut richtig, wobei man eigentlich nur davon ausgehe kann, dass das nur Beispiele sind. Sonst wäre die eigentliche Frage nicht ohne Einschränkungen und nicht durch Fettdruck hervorgehoben. Leider konnte ich nur kurz hier alles in einem Rutsch beantworten und nicht mitdiskutieren, und werde auch die nächste Zeit wegen Unabkömmlichkeit nicht mitdiskutieren/antworten können. Das wichtigste wurde alles schon gesagt, oft sogar schon weiter oben im Thread. Man muss es sich nur durchlesen und dann die wesentlichen Prinzipien selbständig anwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juli 10, 2011 Ich habe nochmal nachgeforscht; der Beitrag zu den Gesundheitsfragen der Hannoverschen Leben, der nicht nach dem aktuellen Gesundheitszustand fragte, war https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/?do=findComment&comment=597132 Wenn wir diesen Fragebogen mit dem nun unter https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/?do=findComment&comment=691046 verlinkten Formular vergleichen, stellen wir fest, dass die Frage 2 neu eingefügt wurde, die 1) nach dem aktuellen Gesundheitszustand und sogar 2) nach bereits verschwundenen Symptomen der letzten drei Monate fragt. Ersteres ist auch noch relativ verständlich, weil das eine allzu offensichtliche Lücke ist, über die man trotz bereits absehbarer Berufsunfähigkeit noch einen Vertrag bekommen konnte. Es zeigt sich einmal mehr, dass man irgendwelchem Hörensagen a la "der Antrag der Hannoversche Leben in der Tat als einer der wenigen Anträge ohne die Fragen nach bestehenden Krankheiten angesehen" niemals blind vertrauen darf, sondern immer genau nachprüfen muss. Schon alleine deshalb, weil Versicherungen gerne taktische Änderungen durchführen, um in Tests gut dazustehen, danach aber sofort die Bedingungen verschlechtern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juli 10, 2011 Hey Adun, zunächst nochmal danke für deine ausführlichen Antworten (die du selbst als kurz bezeichnest ) also erstmal zum Thema Landesdatenschutzbeauftragten (ich meinte immer den, nicht den der Krankenkasse oder der KV): Es wurde mir von der Krankenkasse in der Tat der Brief vom Landesdatenschutzbeauftragten vorgelesen, der auf eine Anfrage der KK antwortete - darin weist er darauf hin, dass gespeicherte Daten ambulanter Behandlungen durch die KK nicht an den Patienten herausgegeben werden dürfen. Der Krankenkassentyp wand sich dann ein wenig um die Frage, ob diese Daten denn überhaupt gespeichert seien herum. Erst sagte er nein, dann sagte er, er dürfe sie nicht herausgeben. Zu Beginn hieß es immer, dass die Daten nicht gespeichert seien (aus Datenschutzgründen), mittlerweile denke ich, dass sie die Daten speichern. Wieso ich selbst meine eigenen Daten nicht einsehen darf? Tja das frage ich mich auch. Ich hab es jetzt auch mal den LDB gefragt - Anwort steht noch aus. Das Problem mit dem "Eintreiben" der Krankenakte ist in der Realität leider nicht ganz so einfach, wie du es beschreibst. Ich weiß nicht, ob du das ganze schonmal durchlaufen hast und vielleicht einfach das Glück hast, an hilfsbereite Helferinnen geraten zu sein oder einfach ein sichereres, bestimmteres Auftreten hast als ich - oder beides. Ich finde es nicht gerade einfach, freundlich zu bleiben und dennoch bestimmt, wenn man direkt behandelt wird wie ein Winkeladvokat, der die Praxis verklagen möchte. Und das dann noch vor den anderen Helferinnen/Patienten, denn teilweise sind die Wartezimmer ja nicht weit oder sogar im gleichen Raum. Da steht man dann erstmal selbst dumm da, wenn die Helferin felsenfest behauptet, sie könne und dürfe das alles nicht. Was soll man ihr sagen außer, dass sie einen Weg finden soll? Mit dem Anwalt kommen ist ja auch keine echte Lösung, damit drohen macht auch alles nur noch schlimmer. Den Behelf mit der Erklärung, die ich unterschreiben lasse, habe ich mir deshalb ausgedacht, weil es geradezu illusorisch ist, zu denken, man könne wirklich in die Originalakte selbst Einsicht nehmen. Es scheitert schon daran, dass die Helferinnen in aller Regel nicht wissen, was die Akte ist (meistens nur elektronisch unter "Laufzettel" gespeichert) oder dass der Arzt ihnen eingebleut hat, niemanden in die Patientendaten gucken zu lassen - was ja erstmal auch verständlich ist. Nun mach denen mal klar, dass du um den Schalter herumkommen willst, um am PC die Akte anzusehen. Das wirst du ohne Anwalt bei sicher keiner Praxis durchkriegen. Daher muss ich mich darauf verlassen, dass ich von der Helferin alles kriege, dafür kann nur sie einstehen und diese Verantwortung muss sie dann auch übernehmen - indem sie das Schreiben unterschreibt. Alle Praxen, die von Anfang an hilfsbereit waren, haben das übrigens auch ganz selbstverständlich getan. Übrigens, ich bin wirklich immer sehr freundlich geblieben, selbst bei den unfassbar unfreundlichen "Damen". Meine Eltern führen selbst eine Praxis und ich kriege mit, was für Gestalten sich mit den Helferinnen gerne anlegen, deshalb tue ich alles, um nicht als so ein Problemfall herüberzukommen. Aber das alles hilft nichts, wenn die Helferinnen ignorant, dumm und respektlos sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juli 10, 2011 also erstmal zum Thema Landesdatenschutzbeauftragten (ich meinte immer den, nicht den der Krankenkasse oder der KV): Es wurde mir von der Krankenkasse in der Tat der Brief vom Landesdatenschutzbeauftragten vorgelesen, der auf eine Anfrage der KK antwortete - darin weist er darauf hin, dass gespeicherte Daten ambulanter Behandlungen durch die KK nicht an den Patienten herausgegeben werden dürfen. Ich frage mich, was der Schriftverkehr zwischen der KK und dem Landesdatenschutzbeauftragten mit Dir als Kassenmitglied zu tun hat. Dass irgendwelche Schreiben vorgelesen werden, halte ich für abenteuerlich. Die Kasse muss Dir gegenüber erläutern, auf welcher Gesetzesgrundlage sie den Eingriff in Dein Persönlichkeitsrecht durchführt. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat damit meines Erachtens erstmal überhaupt nichts zu tun. An den kannst Du Dich wenden, wenn die Kasse Dir die Ablehung der Einsichtnahme schriftlich gegeben hat. Ich muss aber nochmal ganz energisch sagen: Was Du da tust, ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Fehler. Die Einsichtnahme in Krankenakten muss absolute Priorität haben. Daten der KV u.ä. können sie nicht ersetzen. Sonst handelst aus reiner Bequemlichkeit höchst fahrlässig. Der Krankenkassentyp wand sich dann ein wenig um die Frage, ob diese Daten denn überhaupt gespeichert seien herum. Erst sagte er nein, dann sagte er, er dürfe sie nicht herausgeben. Zu Beginn hieß es immer, dass die Daten nicht gespeichert seien (aus Datenschutzgründen), mittlerweile denke ich, dass sie die Daten speichern. Wieso ich selbst meine eigenen Daten nicht einsehen darf? Tja das frage ich mich auch. Ich hab es jetzt auch mal den LDB gefragt - Anwort steht noch aus. Wie gesagt, wenn, dann hätte ich mir erst einmal die Ablehnung schriftlich mit Rechtsgrundlage geben lassen. Aber gut, Du bist den nächsten Schritt direkt gegangen. Wenn Du eine Antwort hast, kannst Du sie ja hier posten. Das Problem mit dem "Eintreiben" der Krankenakte ist in der Realität leider nicht ganz so einfach, wie du es beschreibst. Ich habe nie gesagt, dass es einfach ist! Nichtsdestotrotz führt kein Weg daran vorbei, vor allem nicht die Wege, die verführerisch aussehen, weil sie erstmal viel bequemer erscheinen. Ich weiß nicht, ob du das ganze schonmal durchlaufen hast und vielleicht einfach das Glück hast, an hilfsbereite Helferinnen geraten zu sein oder einfach ein sichereres, bestimmteres Auftreten hast als ich - oder beides. Ich habe das auch schon durchgeführt, und natürlich hat jeder beim ersten Mal eine gewisse Unsicherheit. Dem kann man aber durch gute Vorbereitung gut entgegenwirken. Und wenn man erstmal etwas Übung hat, geht es ganz einfach. Sieh es als Herausvorderung an. So habe ich es auch gemacht. Natürlich gab es auch bei mir erst die üblichen Ausweichversuche. Aber mit ruhiger, sachlicher, aber bestimmter Vorgehensweise habe ich meine Kopie am Ende widerstandslos bekommen. Ich finde es nicht gerade einfach, freundlich zu bleiben und dennoch bestimmt, wenn man direkt behandelt wird wie ein Winkeladvokat, der die Praxis verklagen möchte. Und das dann noch vor den anderen Helferinnen/Patienten, denn teilweise sind die Wartezimmer ja nicht weit oder sogar im gleichen Raum. Da steht man dann erstmal selbst dumm da, wenn die Helferin felsenfest behauptet, sie könne und dürfe das alles nicht. Was soll man ihr sagen außer, dass sie einen Weg finden soll? Beruhige sie. Sage dass Du der Praxis nichts böses willst und dass es sich nur um einen Routinevorgang handelt. Erkläre ihr, dass Du das Recht hast, Daten über Dich einzusehen und dieses Recht nutzen möchtest. Wenn sie nach einer Begründung fragt, erkläre ihr, dass Du keine Angaben zum konkreten Anlass machen möchtest, ihr aber zumindest soviel sagen kannst, dass die Einsichtnahme unumgänglich ist, um vertragliche Sorgfaltspflichten mit Dritten zu erfüllen, die keinen nur Dich und den Dritten, nciht die Praxis betreffen. Mit dem Anwalt kommen ist ja auch keine echte Lösung, damit drohen macht auch alles nur noch schlimmer. Drohungen habe ich auch nicht empfohlen und kann nur davon abraten. Gehe zum Anwalt -- ohne vorher zu drohen -- und besprich es mit ihm. Der wird sich dann um den Rest kümmern. Das ist eine echte Lösung. Den Behelf mit der Erklärung, die ich unterschreiben lasse, habe ich mir deshalb ausgedacht, weil es geradezu illusorisch ist, zu denken, man könne wirklich in die Originalakte selbst Einsicht nehmen. Es scheitert schon daran, dass die Helferinnen in aller Regel nicht wissen, was die Akte ist (meistens nur elektronisch unter "Laufzettel" gespeichert) oder dass der Arzt ihnen eingebleut hat, niemanden in die Patientendaten gucken zu lassen - was ja erstmal auch verständlich ist. Nun mach denen mal klar, dass du um den Schalter herumkommen willst, um am PC die Akte anzusehen. Das wirst du ohne Anwalt bei sicher keiner Praxis durchkriegen. Das wirst Du auch mit Anwalt nicht durchkriegen. Du hast das Recht auf Einsichtnahme -- kein Recht, am Arzt-PC rumzuspielen. Deine Daten werden ausgedruckt oder sonstwie ausgehändigt, das war es dann. Du hast auch kein Recht auf eine Unterschrift. Bereits von gesetzeswegen besteht die Pflicht, die Daten vollständig herauszugeben, wenn Du dazu aufforderst. Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, notiere Dir den Namen desjenigen, der den Auszug besorgt. Und untersuche den Auszug auf offensichtliche Unvollständigkeiten und bewahre ihn vollständig auf. Das genügt völlig. Daher muss ich mich darauf verlassen, dass ich von der Helferin alles kriege, dafür kann nur sie einstehen und diese Verantwortung muss sie dann auch übernehmen - indem sie das Schreiben unterschreibt. Alle Praxen, die von Anfang an hilfsbereit waren, haben das übrigens auch ganz selbstverständlich getan. Ich halte das dennoch für fehl am Platz. Mit dieser über das gesetzliche Maß hinausgehenden und auch gar nicht nötigen Forderung schürst Du Misstrauen und missachtest den Grundsatz, alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Situation noch weiter zu verschlechtern. Übrigens, ich bin wirklich immer sehr freundlich geblieben, selbst bei den unfassbar unfreundlichen "Damen". Meine Eltern führen selbst eine Praxis und ich kriege mit, was für Gestalten sich mit den Helferinnen gerne anlegen, deshalb tue ich alles, um nicht als so ein Problemfall herüberzukommen. Aber das alles hilft nichts, wenn die Helferinnen ignorant, dumm und respektlos sind. Ich kann die Emotionen verstehen, dennoch muss ich nochmal dringend dazu aufrufen, sie zu unterdrücken und Ruhe zu bewahren. Egal wie ignorant, dumm und respektlos die Helferinnen sind. Du willst die Akte -- im HInblick auf dieses Ziel sollte Dein Verhalten zweckmäßg sein. Nicht dazu, Helferinnen in Patientenrechten belehren und schulen. Gib ihr die Möglichkeit, die Sache erstmal mit dem Chef zu besprechen, wenn sie sich unsicher ist und signalisiere ihr, dass Du nicht da bist, um Druck aufzubauen und Du gerne bereit bist, ihr genügend Zeit zu lassen, ihre Zweifel auszuräumen. Diese vertrauensbildende Maßnahme hilft oft, die gestresste Situation zu entschärfen. Du kannst sie auch schon von vorn herein entschärfen, indem Du nicht unangekündigt aufkreuzt, sondern Deine Einscihtnahme vorher mit einem Schreiben ankündigst bzw. um einen Termin dafür bittest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag