Shak Februar 9, 2016 Kann dieser Thread für allgemeine kurze Fragen genutzt werden? So habe ich das zumindest die letzten Seiten empfunden: Ich habe vor einem Jahr eine BU abgeschlossen - alles brav angegeben und einen Leistungsausschluss bekommen. Dieser Leistungsauschluss ist folgendermaßen entstanden: Vor 3 Jahren hatte war ich bei einem Dermatologen wegen einer kurzen Frage. Während dieses Termins hat er zusätzlich eine Diagnose gestellt, indem er mich kurz angeschaut hat und etwas in der Richtung meinte wie "Das da könnte übrigens xy sein". Kein näheres Eingehen darauf oder eine Behandlung. Wie ich dann bei der Aufarbeitung meiner Gesundheitsakten feststellen musste, hat er das trotzdem in die Akte eingetragen - diese Krankheit ist dann auch ausgeschlossen worden (bzw. ein weites Feld) und diese Krankheit gilt allgemein als unheilbar. Ich habe selbst keine Beschwerden oder sowas. Auf diesen Ausschluss habe ich ehrlich gesagt "keine Lust". Kann ich in 4 Jahren eine neue BU abschließen und das einfach unterschlagen nach dem Motto "Ich hab da nicht mehr dran gedacht - schließlich hatte ich ja nie irgendwelche Beschwerden, hab keine Behandlung oder ähnliches bekommen. Und die Diagnose ist ja auch schon länger als 5 Jahre her"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 9, 2016 Unterschlagen nein. Aber wenn nie was war, entkräftet man halt die Verdachtsdiagnose, probiert eine Nachschau beim bisherigen Anbieter. Ist der nicht willig, so braucht man Gewalt, macht neue Rivos und holt dann halt eine BU ohne LA. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag