polydeikes Januar 27, 2016 Hm. Das ist eine unbefriedigende Antwort. Wir waren ja nun nicht dabei, hören also nur 1 Seite und 1 Perspektive der Darstellung. Entsprechend kann man sich auch nur darauf beziehen, was nicht zwangsläufig so richtig sein muss, meine Erfahrungswerte. Rechtsberatung gem. §1 RDG liegt hier nicht vor, es fehlt der konkrete Einzelfall. Ganz im Ggt., es ist eine der wesentlichen Leistungen des Maklers, die Gesundheitshistorie hinsichtlich angabepflichtiger Umstände zu bewerten und zwar in dem Sinne, dass der Kunde über mögliche Folgen der diversen Handlungsoptionen informiert ist. Es ist ebenfalls eine wesentliche Leistung, dem Kunden bei der Aufbereitung der Gesundheitshistorie zu helfen. Diagnosen sind nie angabepflichtig, die realen Beschwerden, Erkrankungen etc. sind angabepflichtig, denn danach fragt der Versicherer gem. §19 VVG. Eine Rivo kann also nur dann Sinn machen, wenn ich den Risikoprüfer umfassend, verständlich informiere, was war und was nicht war. Nur dann kann ich auf eine entsprechend für mich vorteilhafte Entscheidung hoffen und eine Anzeigepflichtverletzung vermeiden. Die benannten wesentlichen Leistungen können nur zwei Vermittlertypen erbringen, Makler und Versicherungsberater. Beim gebundenen Vermittler oder Mehrfirmenvermittler gilt die Information mit Zugang beim Vermittler als der Gesellschaft zugegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 27, 2016 Was erwartest du?Du hast das anzugeben,wonach gefragt wird und was für den Versicherer gefahrerheblich ist.Danach entscheidet der Versicherer,ob und wenn ja zu welchen Konditionen er dich versichern möchte.Natürlich kann der Vermittler keine abschließende Auskunft erteilen,ob Versicherungsschutz gewährt wird oder nicht.Es können Erfahrungswerte geteilt werden. Also sollte tunlichst das herausgearbeitet werden,was anzugeben ist.Und wenn sich dann herausstellt,dass kein Versicherungsschutz im Rahmen einer BU möglich oder aber nur unter eingeschränkten,für dich nicht akzeptablen Bedingungen in Form von Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen,dann ist das zu akzeptieren und es müssen machbare Alternativen ausgelotet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 27, 2016 @polydeikes: Ja, einerseits unbefriedigend, andererseits kann ich seine Sichtweise z.T. auch nachvollziehen, sie deckt sich in etwa mit der Antwort von Matthew Pryor. Nur hilft mir das für den speziellen Fall nur bedingt weiter... Es ist übrigens ein Versicherungsberater, kein Makler, das hatte ich falsch ausgedrückt am Anfang. Die realen Beschwerden ... da fängt es schon an. Allerg. Asthma hatte ich nie, dennoch steht es schwarz auf weiß im Bundeswehr-Attest. Von einer Somatisierungsstörung wusste ich nie, geschweige denn was das ist, bis ich den Begriff in den Unterlagen des Arztes fand, der das zweifelsfrei diagnostiziert hat. Und genau das ist es eigtl. auch schon: man liest überall, gerade auch hier im Forum, dass alles, was im entspr. Zeitraum diagnostiziert wurde, unbedingt anzugeben sei - manche machen sich gar verrückt, ob der Arzt andere Diagnosen abgerechnet hat, als medizinisch festgestellt wurden, nur weil sich die Versicherung hinterher im Leistungsfall eventuell darauf berufen könnte. So eng sehe ich es ja nicht mal - möchte nur nicht hinterher schlimmstenfalls ohne Leistung dastehen.. danke schon mal für die Antworten bisher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 27, 2016 Was erwartest du?Du hast das anzugeben,wonach gefragt wird und was für den Versicherer gefahrerheblich ist. So unterschreib ich das mit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 27, 2016 Bei einem Versicherungsberater macht es gleich gar keinen Sinn. Dieser zulassungspflichtige Beruf ist ganz genau der einzige Typus, der Rechtsdienstleistung im Einzelfall gem. §1 RDG erbringen kann. Vermutlich ist es also KEIN Versicherungsberater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 27, 2016 Was erwartest du?Du hast das anzugeben,wonach gefragt wird und was für den Versicherer gefahrerheblich ist. So unterschreib ich das mit. Okay. Allerdings muss man dazu ganz genau wissen, wonach denn gefragt wird. Also ganz konkret: Die Frage zum aktuellen Gesundheitszustand lautet u.a., ob Erkrankungen oder Unfälle Folgen hinterlassen haben. Gehört dazu - eine festgestellte Skoliose (die wie gesagt nie Probleme gemacht hat) - ein allergisches Asthma (das in der Realität nie exisitert hat). Und vor allem: muss man das alles wirklich so genau nehmen, wie z.B. vom Forenmitglied Adun vor längerer Zeit EINDRINGLICH beschrieben, oder ist das alles halb so wild? Da ich langsam das Gefühl habe, mich in die Sache zu verrennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 28, 2016 Woher soll denn der Versicherer wissen,dass der Arzt evtl. eine falsche Diagnose gestellt bzw. eine nicht existente Krankheit diagnostiziert hat?Versetze dich in die Lage des Versicherers und seiner Risikoprüfung.Da muss zunächst einmal strikt nach Faktenlage entschieden werden,um das Risiko für den Versicherer einschätzen und entsprechend bepreisen zu können.Ob der Arzt diese Fehldiagnose,so es denn eine gewesen ist,revidiert,ist eine andere Frage. Zur Skoliose:Es geht doch nicht allein darum,ob Probleme existent waren,sondern vielmehr auch darum,ob es in der Zukunft zu Problemen kommen kann.Der Versicherer gewährt dir ein Leistungsversprechen,dass er unter Umständen über Jahrzehnte einhalten muss und richtig Geld kosten kann.Da wirst du einsehen,dass Versicherer mitunter zu etwas anderen Einschätzungen gelangen als der potentielle Versicherungsnehmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 28, 2016 Woher soll denn der Versicherer wissen,dass der Arzt evtl. eine falsche Diagnose gestellt bzw. eine nicht existente Krankheit diagnostiziert hat?Versetze dich in die Lage des Versicherers und seiner Risikoprüfung.Da muss zunächst einmal strikt nach Faktenlage entschieden werden,um das Risiko für den Versicherer einschätzen und entsprechend bepreisen zu können.Ob der Arzt diese Fehldiagnose,so es denn eine gewesen ist,revidiert,ist eine andere Frage. Zur Skoliose:Es geht doch nicht allein darum,ob Probleme existent waren,sondern vielmehr auch darum,ob es in der Zukunft zu Problemen kommen kann.Der Versicherer gewährt dir ein Leistungsversprechen,dass er unter Umständen über Jahrzehnte einhalten muss und richtig Geld kosten kann.Da wirst du einsehen,dass Versicherer mitunter zu etwas anderen Einschätzungen gelangen als der potentielle Versicherungsnehmer. Okay, ist einleuchtend. Die Frage zielte aber auch darauf ab, ob man sowas beim "aktuellen Gesundheitszustand" angeben muss oder nicht. Es ist diagnostiziert und damit hast du recht. Aber was fällt unter den Begriff "aktueller Gesundheitszustand"? Wie weit muss ich da zurückgehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 28, 2016 So banal das auch klingen mag,das geht aus dem Antragsformular hervor.In aller Regel wird nicht einfach nur der "aktuelle" Gesundheitszustand abgefragt,die Abfragezeiträume sind aber durchaus unterschiedlich.Unerheblich ist das aber für Krankheitsbilder,die nicht ausheilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Auk Januar 31, 2016 Wenn ihr die Krankenakte von den jeweiligen Ärzten kopiert bzw. Kopien anfordert, könnt ihr dann damit etwas anfangen? Ich vermute, dass ich das meiste Gekritzel nicht einmal lesen kann. Weiterhin hatte ich bei meiner GKV nach den Diagnosen und Diagnosevermutungen aller meiner Ärzte innerhalb der letzten 5 Jahren gefragt. Zugeschickt wurde mir nur eine Bescheinigung von gespeicherten Leistungsdaten. Allerdings ist hier nur ein uralter Eintrag aufgelistet. Nachdem ich telefonisch noch einmal mitteilte, dass ich die Diagnosen und Diagnosevermutungen inkl. der ICD10 Nummer benötige wurde mir mitgeteilt, dass das zugeschickte Schreiben alles beinhaltet, was die Krankenkasse von mir hat. Sie besitzt nur die Informationen, die ich einreiche (Krankschreibungen, Krankenhausaufenthalte). Andere Behandlungen werden Pauschal abgerechnet und der Arzt erhält das Geld aus einem Topf. Daraufhin war meine Frage gewesen, ob der Arzt dann theoretisch abrechnen kann was er möchte, da die Krankenkasse das Geld sowieso aus einem Topf bezahlt. Das wurde bejaht. Ist das korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Januar 31, 2016 Daraufhin war meine Frage gewesen, ob der Arzt dann theoretisch abrechnen kann was er möchte, da die Krankenkasse das Geld sowieso aus einem Topf bezahlt. Das wurde bejaht. Ist das korrekt? Nein, da sachlich-rechnerische Prüfungen seitens der K(Z)Ven stattfinden, die eigenen Prüfregimen unterliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2016 · bearbeitet Januar 31, 2016 von polydeikes ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Auk Januar 31, 2016 Daraufhin war meine Frage gewesen, ob der Arzt dann theoretisch abrechnen kann was er möchte, da die Krankenkasse das Geld sowieso aus einem Topf bezahlt. Das wurde bejaht. Ist das korrekt? Nein, da sachlich-rechnerische Prüfungen seitens der K(Z)Ven stattfinden, die eigenen Prüfregimen unterliegen. Ob die Frau am Telefon dann überhaupt wusste, von was Sie erzählt?^^ Nein, nochmal. Und hier bekomme ich nicht einfach wieder die "Bescheinigung von gespeicherten Leistungsdaten"? Ich habe hier ja schon gelesen, dass sich die Krankenkassen ein wenig vor dieser Arbeit drücken, aber mir wurde in 3 Gesprächen mitgeteilt, dass das alles ist was sie von mir haben. Wenn ich in den letzten 5 Jahren einmal die Krankenkasse gewechselt habe, muss ich dann beide Krankenkassen anschreiben oder werden alle Daten der neuen Krankenkasse übermittelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Januar 31, 2016 Nein, da sachlich-rechnerische Prüfungen seitens der K(Z)Ven stattfinden, die eigenen Prüfregimen unterliegen. Ob die Frau am Telefon dann überhaupt wusste, von was Sie erzählt?^^ Augenscheinlich nicht - was aber bei Sachbearbeitern von Krankenkassen durchaus häufiger vorkommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Januar 31, 2016 Weiterhin hatte ich bei meiner GKV nach den Diagnosen und Diagnosevermutungen aller meiner Ärzte innerhalb der letzten 5 Jahren gefragt. Zugeschickt wurde mir nur eine Bescheinigung von gespeicherten Leistungsdaten. Allerdings ist hier nur ein uralter Eintrag aufgelistet. Nachdem ich telefonisch noch einmal mitteilte, dass ich die Diagnosen und Diagnosevermutungen inkl. der ICD10 Nummer benötige wurde mir mitgeteilt, dass das zugeschickte Schreiben alles beinhaltet, was die Krankenkasse von mir hat. ... Ist das korrekt? Auch wenn Deine Frage vielleicht nicht auf Deinen Bericht weiter oben (im Zitat) abzielte: Das bezweifle ich stark. Die gesetzlichen Krankenkassen werten Ihre Bestands - "Kunden" sehr genau aus. Mindestens die ICD - Nummern liegen Ihnen nmW vor. Wozu wurden sie sonst eingeführt? Ob die Frau am Telefon dann überhaupt wusste, von was Sie erzählt?^^ Augenscheinlich nicht - was aber bei Sachbearbeitern von Krankenkassen durchaus häufiger vorkommt. Ääähmm ja. Das soll häufig(er) vorkommen. Mach es schriftlich. Und schreib Antrag drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Januar 31, 2016 Nein, nochmal. Ich habe bereits öfters eine solche Anfrage, mit Bezugnahme auf den genannten Paragraphen, an meine Krankenkasse geschickt. Regelmäßig kam dann entweder garkeine Rückmeldung oder aber nur ein Auszug der letzten 6 Monate, weil sie angeblich weitergehend nichts gespeichert haben. Wie würdet ihr denn auf eine Ablehnung bzw. nur eine spärliche Auskunft reagieren? Gibt's ggf. noch weitere Rechtsgrundlagen auf die man sein vollständiges Auskunftsrecht beziehen könnte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Januar 31, 2016 Erkundige Dich freundlich aber bestimmt nach dem zuständigen Ombudsmann. Gerne auch in einer Geschäftsstelle, so vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Februar 2, 2016 So banal das auch klingen mag,das geht aus dem Antragsformular hervor.In aller Regel wird nicht einfach nur der "aktuelle" Gesundheitszustand abgefragt,die Abfragezeiträume sind aber durchaus unterschiedlich.Unerheblich ist das aber für Krankheitsbilder,die nicht ausheilen. Ja. Es gibt die zeitlich begrenzten Fragen. DAs ist auch alles völlig klar. ZUSÄTZLICH gibt es eine zeitlich unbegrenzte Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, deren genaue Formulierung ich aj schon zitiert habe. Und das ist in meinen Augen völlig schwammig, was dazu zählt und was nicht. Und: sind die Aussagen vom früheren Forenmitglied Adun vertrauenswürdig oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 2, 2016 ZUSÄTZLICH gibt es eine zeitlich unbegrenzte Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, deren genaue Formulierung ich aj schon zitiert habe. Und das ist in meinen Augen völlig schwammig, was dazu zählt und was nicht. Eventuelle Unklarheiten in den Formulierungen gehen gemäß § 305c BGB zulasten des Versicherers.Ich sehe in diesem Fall aber nicht,was an der Fragestellung unklar sein sollte.Noch einmal:Den Versicherer interessiert zunächst einmal,was diagnostiziert wurde.Der wird sich kaum die Frage stellen,ob die Diagnose nun richtig oder falsch sein könnte.Das zu belegen obliegt dem Antragsteller. Was Adun betrifft:Teils ja,teils nein.Schreibe ihn doch einfach mal an.Ich wünsche viel Freude. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schorsch0815 Februar 2, 2016 Ich habe bereits öfters eine solche Anfrage, mit Bezugnahme auf den genannten Paragraphen, an meine Krankenkasse geschickt. Regelmäßig kam dann entweder garkeine Rückmeldung oder aber nur ein Auszug der letzten 6 Monate, weil sie angeblich weitergehend nichts gespeichert haben. Wie würdet ihr denn auf eine Ablehnung bzw. nur eine spärliche Auskunft reagieren? Gibt's ggf. noch weitere Rechtsgrundlagen auf die man sein vollständiges Auskunftsrecht beziehen könnte? Ich habe mich auch kürzlich daran gemacht meine Gesundheitshistorie aufzuarbeiten. Ich habe hierzu die Kassenärztliche Vereinigung angeschrieben, da ich auch in verschiedenen Krankenkassen versichert war in den letzten Jahre und nicht mehr alles zuordnen konnte. Hier habe ich problemlos eine Auflistung der letzten 5 Jahre über Diagnose (mit ICD10 Code), Datum, dem ausstellenden Arzt, Abrechnungsbetrag etc. erhalten. Vielleicht mal hier anfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Februar 2, 2016 Die KAV hat mich seinerzeit an die Krankenkasse verwiesen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Februar 3, 2016 Ein kurzer Nachtrag: Ich habe heute mal wieder die selbe 6-monatige Auflistung von der KK bekommen. Ich bin langsam etwas genervt, weil die anfangen mich damit zu langweiln... Jemand ne wie ne Idee wie ich das mit dem Ombudsmann formulieren kann? Gibt's ggf. noch ne weitere, rechtliche Grundlage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 3, 2016 Ein kurzer Nachtrag: Ich habe heute mal wieder die selbe 6-monatige Auflistung von der KK bekommen. Ich bin langsam etwas genervt, weil die anfangen mich damit zu langweiln... Jemand ne wie ne Idee wie ich das mit dem Ombudsmann formulieren kann? Gibt's ggf. noch ne weitere, rechtliche Grundlage? Moin, möchte Dich in Deinem Elan nicht bremsen, aaaber: - um was geht es eigentlich? Du möchtest eine BU abschliessen. - Was wird erwartet? Du sollst die Fragen, die der Versicherer in Textform stellt, nach bestem Wissen und Gewissen beantworten - wahrheitsgemäss, versteht sich Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du stationäre Aufenthalte der letzten 10 Jahre einigermassen gut zusammen bekommst, geht es also im wesentlichen um ambulante Arztbesuche. In der Regel werden die letzten 5 Jahre ambulant abgefragt. - in einem ersten Schritt mal drüber nachdenken, was in den letzten 5 Jahren so alles passiert ist, bei welchen Ärzten Du gewesen bist. (Kleiner Tipp am Rande: Mütter sind hier eine Super Adresse!) - im zweiten Schritt von diesen Ärzten die Krankenakte kopieren (lassen) - schauen, ob da weitere Ärzte drin auftauchen (Überweisungen, Befunde, Entlassungsberichte etc.) - Bitte diesen Ärzten das Spiel wiederholen - dann dafür sorgen, dass zwischen beantworteten Antragsfragen und Arztberichten keine signifikanten Abweichungen bestehen Und dann ist aber auch gut! Du hast damit schon mehr als gefordert getan, um Deinen Pflichten als Antragsteller nachzukommen - wenn Du dazu noch dokumentierst, dass Du mehrfach bei der KK nachgefragt hast, will ich den Richter sehen, der da einen Vorsatz draus macht, wenn da im Leistungsfall noch irgendwas relevantes auftauchen sollte. Und wegen einem vergessenem Schnupfen oder einer vergessener Impfung ist noch kein Vertrag angefochten worden. Nochmal: Das, was in der Arztakte steht, das musst Du Dir als bekannt zurechnen lassen, wenn es knallt. Last but not least: Wenn es Dir heute mit aller Mühe nicht gelingt, Kassenunterlagen der letzten 3-5 Jahre aufzutreiben - woher soll sich der Versicherer irgendwelche relevanteren, besseren Infos beschaffen, wenn in 5 Jahren der Leistungsfall eintritt? Detektive? Einbruch ins Rechenzentrum? BTW: Medizinische Diagnosen verlangt auch keiner - im Antrag muss nicht stehen : Lumbago - es reicht, wenn Du reinschreibst: Isch hatte da mal Rücken und war z.B. drei Tage krank geschrieben. Auch der Versicherer hat nämlich bei Antragstellung gewisse Obliegenheiten und muss ggfls. nachfragen (Natürlich vereinfacht eine klare Diagnosebezeichnung das procedere, erspart weitere Fragebögen etc.) Ab einem gewissen Punkt muss man einfach auch mal die Kirche im Dorf lassen. Viel Erfolg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Februar 3, 2016 Mangels lebender Eltern, ist das Nachfragen bei ebenjenen leider nicht möglich. Das frühe Ableben der beiden hatte auch die - durchaus auch medizinisch gesehen - relativ turbulente Zeit der letzten Jahre zur Folge ;-). Durchaus bekomme ich die stationären Aufenthalte zusammen, bei ambulanten Behandlungen bin ich mir jedoch nicht sicher ob ich alles zusammen habe. Die abgerechneten Diagnosen müssen doch aber letztendlich irgendwo gesammelt gespeichert sein; sonst könnte der Arzt ja sonstwas abrechnen? Ich hatte den genannten Paragraphen eigentlich so verstanden, dass ich auf die Herausgabe der ICD Diagnosen ein Anrecht hätte... Mir ist eine gut aufgearbeitete Gesundheitshistorie wirklich ein wichtiges Anliegen, daher muss es doch einen Weg geben an die Diagnosen zu kommen, selbst wenn man die Ärzte nicht mehr alle zusammen bekommt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 4, 2016 Wenn es denn so drängelt:Nochmal freundlich an die Tür klopfen und auf das Urteil des Bundessozialgerichts mit dem Aktenzeichen B 1 KR 12/10 R verweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag