polydeikes Februar 5, 2014 Käse. Wenn eine Frage auf bspw. 10 Jahre limitiert ist, darf der Versicherer bei der Leistungsprüfung das Ereignis von vor 20 Jahren nicht berücksichtigen ... egal wie er davon Kenntnis bekommen hat. Das es Versicherer zuweilen machen ... das ist eine gaaanz andere Diskussion. Was der Versicherer für die Annahme eines Antrags berücksichtigt oder nicht ... das ist vollends Sache des Versicherers. Keiner zwingt den Versicherer diese Art von Verträgen mit wem auch immer zu schließen. Nur nimmt er den Antrag an, ist er siehe oben an seinen Antrag gebunden. Auch wenn das in der Praxis ... Diskussion ... bla bla bla ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 5, 2014 · bearbeitet Februar 5, 2014 von Matthew Pryor Es geht doch wohl eher um die Antragstellung bzw. -annahme.Und zwischen Antrag,eventuellen Rückfragen seitens des Versicherers und einer endgültigen Annahme liegen nicht nur in der Theorie leider oftmals Welten. Frage an den TO:Wie hoch ist denn die angestrebte Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe der RLV/BU? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen Februar 5, 2014 Käse. Wenn eine Frage auf bspw. 10 Jahre limitiert ist, darf der Versicherer bei der Leistungsprüfung das Ereignis von vor 20 Jahren nicht berücksichtigen ... egal wie er davon Kenntnis bekommen hat. Das es Versicherer zuweilen machen ... das ist eine gaaanz andere Diskussion. Was der Versicherer für die Annahme eines Antrags berücksichtigt oder nicht ... das ist vollends Sache des Versicherers. Keiner zwingt den Versicherer diese Art von Verträgen mit wem auch immer zu schließen. Nur nimmt er den Antrag an, ist er siehe oben an seinen Antrag gebunden. Auch wenn das in der Praxis ... Diskussion ... bla bla bla ... Ich habe von der Antragstellung gesprochen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Februar 6, 2014 Danke schon mal für die vielen Antworten. Nur am Rande: Irgendwo weiter vorne im Thread hatte ich schon gelesen, dass die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung manchmal sehr aufschlussreich sein können. Bei mir findet sich z.B. der Diagnosschlüssel "J18.9(G): Pneumonie". In den Unterlagen des Arztes dagegen heißt es nur "Bronchitis". @Peter: Deinen Einwand, dass ich ja gar nicht genau wisse, WAS beim Checkup alles untersucht wurde, stimmt ja so nicht. Dafür fordere ich mir ja schließlich die Unterlagen an... Frage an den TO:Wie hoch ist denn die angestrebte Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe der RLV/BU? RLV: ca. 200.000 Euro BU: max. 1500 Euro/Monat Bei der BU hätte ich die Möglichkeit durch ein Rahmenabkommen mit meinem Arbeitgeber eine vereinfachte Gesundheitsprüfung zu durchlaufen (Metallrente BU/Swiss Life). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 6, 2014 Danke schon mal für die vielen Antworten. Nur am Rande: Irgendwo weiter vorne im Thread hatte ich schon gelesen, dass die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung manchmal sehr aufschlussreich sein können. Bei mir findet sich z.B. der Diagnosschlüssel "J18.9(G): Pneumonie". In den Unterlagen des Arztes dagegen heißt es nur "Bronchitis". @Peter: Deinen Einwand, dass ich ja gar nicht genau wisse, WAS beim Checkup alles untersucht wurde, stimmt ja so nicht. Dafür fordere ich mir ja schließlich die Unterlagen an... Frage an den TO:Wie hoch ist denn die angestrebte Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe der RLV/BU? RLV: ca. 200.000 Euro BU: max. 1500 Euro/Monat Bei der BU hätte ich die Möglichkeit durch ein Rahmenabkommen mit meinem Arbeitgeber eine vereinfachte Gesundheitsprüfung zu durchlaufen (Metallrente BU/Swiss Life). Hallo, - zu der "Pneumonie": Im Zweifelsfalle wirst Du Dir als Kenntnisstand das zurechnen lassen müssen, was Dir der Arzt mitgeteilt hat, bzw. in der Akte notiert hat. Dass er etwas anderes als Abrechnungsdiagnose verwendet hat, kann mehrere Ursachen haben - Bzgl. CheckUp: Fordert ja nicht jeder die Unterlagen an, oft werden auch nur Diagnosen mitgeteilt (wenn überhaupt!), die der untersuchende Doc für relevant hält, bedeutet aber immer noch nicht, dass Du alles, was untersucht wurde, jetzt bei Antragstellung mit Ja ankreuzen musst - unter Umständen wäre es sogar besser, die Berichte erst NACH der Antragstellung anzufordern! - Bzgl. Metallrente: Wenn das Produkt passt, die Bedingungen für Dich ok sind: ein gangbarer, guter Weg, über die vereinfachte GP zu gehen. - bei den genannten Summen sind bei fast allen Gesellschaften im Normalfall keine besonderen Untersuchungen, Berichte o.ä. erforderlich Klingt jetzt alles nicht nach unlösbaren Schwierigkeiten - good luck! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 6, 2014 - unter Umständen wäre es sogar besser, die Berichte erst NACH der Antragstellung anzufordern! Davon würde ich sogar entschieden abraten. In dem Fall ganz klarer Verweis auf den Post von Philchen, diesbezüglich trifft es sein Post zu 100 %. Und der Hinweis von Peter hat volle Berechtigung. - Bzgl. Metallrente: Wenn das Produkt passt, die Bedingungen für Dich ok sind: ein gangbarer, guter Weg, über die vereinfachte GP zu gehen. Das Produkt ist allgemein sehr gut, die "Vereinfachung" eher optisch. Wenn die Bedingungen für die Situation passen, eine gute Wahl ... schließe mich Peters Meinung an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 6, 2014 Davon würde ich sogar entschieden abraten. In dem Fall ganz klarer Verweis auf den Post von Philchen, diesbezüglich trifft es sein Post zu 100 %. Und der Hinweis von Peter hat volle Berechtigung.Wovon würdest du abraten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 6, 2014 Davon abraten sich durch unnötige künstliche Maßnahmen einen "Wissensstand" zu verschaffen, den der Versicherer nicht voraussetzen kann und darf. Sprich wie Peter auch schon sagte: - unter Umständen wäre es sogar besser, die Berichte erst NACH der Antragstellung anzufordern! Ich sehe da einen deutlichen Unterschied zwischen gewissenhaftem Ausfüllen von Antragsfragen und künstlichem Herbeischaffen von Problemen, die in keinst Art und Weise hätten entstehen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 6, 2014 Ich sehe den Unterschied auch.Durch dieses Verhalten schaffe ich aber mitunter erst die Probleme,denen ich aus dem Weg gehen möchte.Nämlich dann,wenn der Versicherer nachfasst.Und das wird er in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.Dann aber in aller Regel nicht mit normalen Antragsfragen,die Problematik der abweichenden Fristen wurde ja auch bereits kurz angerissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Februar 6, 2014 Nämlich dann,wenn der Versicherer nachfasst.Und das wird er in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Aus was beziehst du dich hier konkret? Wann sollte er warum nachfassen? Ehrlich gesagt, bin ich jetzt total verwirrt. Seitenlang beschreibt der User Adun, dass man sich ALLE (ggf. mit Ausnahme der KV) Unterlagen im Vorfeld besorgen soll und damit dann die Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet (natürlich entnimmt man dann nur das aus den Akten was relevant ist). Andere Experten wie AnnaWF pflichten dem bei. Nun höre ich hier raus, dass ich die schriftlichen Ergebnisse des Checkups nicht anfragen soll?! Warum das denn nicht? Was ist denn wenn z.B. irgendwas nicht 100% i.O. ist, der Betriebsarzt dem aber keine große Bedeutung beigemessen hat? Peter hat ja selbst von solch einem Fall berichtet. Dann bekomme ich im BU-Fall ggf. Probleme, die ich dann sicher nicht gebrauchen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 6, 2014 Adun mhm, der war immer für einen unterhaltsamen thread gut. Der Versicherer kann von dir nicht erwarten mehr zu wissen als das, was dir der Arzt mitteilt. Es gibt auch keine Verpflichtung vor Antragsstellung Medizin zu studieren, völlig übertriebene Panikmache. Grundproblem ist, dass einfach viele BU / Leben / Kranken Anträge in bspw. 30-40 Minuten ausgefüllt und abgeschickt werden. Das entspricht im Regelfall nicht dem gebotenen Maß an Aufmerksamkeit. Wenn du einen Checkup als Untersuchung, mit Arzt, mit Datum angibst, hast du deine Schuldigkeit getan. Wenn dir der Arzt nichts eröffnet hat, kannst du nichts angeben. Ob der Versicherer dann bei dir "beantragt" den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und nachprüft ... auch das ist nicht dein Problem. Etwas vollkommen anderes ist bspw. sowas: Kunde: Ja ich hatte vor ein paar Jahren mal ein wenig Kopfschmerzen und ein paar Tabletten ... In der Arztakte steht: Depressive Episode und die Tabletten waren keine frei erhältlichen IBUs --- Nicht umsonst gibt es von Versicherern genormte Checkups. Diese kommen bspw. bei Nachversicherungrn, hohen Versicherungssummen etc. gegebenenfalls zum tragen. --- Matthew sieht das halt anders, auf welcher Grundlage / Erfahrungen auch immer. Verschiedene Meinungen sind doch aber ganz normal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 6, 2014 Nämlich dann,wenn der Versicherer nachfasst.Und das wird er in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Aus was beziehst du dich hier konkret? Wann sollte er warum nachfassen? Ehrlich gesagt, bin ich jetzt total verwirrt. Seitenlang beschreibt der User Adun, dass man sich ALLE (ggf. mit Ausnahme der KV) Unterlagen im Vorfeld besorgen soll und damit dann die Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet (natürlich entnimmt man dann nur das aus den Akten was relevant ist). Andere Experten wie AnnaWF pflichten dem bei. Nun höre ich hier raus, dass ich die schriftlichen Ergebnisse des Checkups nicht anfragen soll?! Warum das denn nicht? Was ist denn wenn z.B. irgendwas nicht 100% i.O. ist, der Betriebsarzt dem aber keine große Bedeutung beigemessen hat? Peter hat ja selbst von solch einem Fall berichtet. Dann bekomme ich im BU-Fall ggf. Probleme, die ich dann sicher nicht gebrauchen kann. Hallo, sorry, wenn ich da mit meinem Beispiel für ein wenig Verwirrung gesorgt habe - ich versuche mal, das ein wenig zu präzisieren: Nochmal vorweg geschickt: Es reicht völlig aus, die Antragsfragen, die der Versicherer in Textform stellt, wahrheitsgemäss zu beantworten, nach bestem Wissen und Kenntnisstand - darüber hinausgehende Massnahmen kann der Versicherer nicht fordern und Dir im Ernstfalle auch nicht vorhalten. Man erwartet von Dir, dass Du "ernsthaft" über die Beantwortung der Fragen nachdenkst, dich einen angemessenen Zeitraum bemühst, die richtige Antwort zu finden und ggfls. geeignete, einfache Massnahmen unternimmst, die der Beantwortung zuträglich sind z.B.: - Schatz, wann war ich das letzte Mal beim Doc? - Im Kalender nachschauen, ob die 3 Wöchige Krankschreibung in 2009 oder 2010 war - im Badezimmerschrank nachschauen, wie die Drops heissen, die Du vor einem Jahr mal zwei Wochen lang eingeworfen hast etc..etc... Was Dir danach NICHT einfällt - hast Du vergessen, es ist Dir entfallen! (es gibt tatsächlich ein Gerichtsurteil, in dem das sinngemäss so gesagt wird - kein Joke!) Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung kann für einen "normalen" Versicherungsnehmer nicht gefordert werden. (Sähe bei einem Arzt z.B. ein wenig anders aus) Schon der von mir immer empfohlene Anruf bei der Arzthelferin meines Hausarztes "was habt Ihr über mich in der Akte stehen" ist daher eigentlich schon eine "Übererfüllung" der VN-Pflichten - (ist aber ganz nützlich, um die Erinnerung aufzufrischen und die zeitlichen Bezüge zu relativieren). Insbesondere kann der Versicherer nicht von Dir erwarten, dass Du eine klare medizinische Diagnose lieferst, es reicht aus, wenn Du den Sachverhalt aus Deiner Sicht mit laienhaften Worten schilderst: 2009, September, erstmalig und einmalig ca. 14 Tage hartnäckiger Husten, Bronchitis, mit Antibiotika behandelt, o.F. verheilt, Dr. Eisenbrech Wenn der Doc jetzt wie oben geschildert was von Pneumonie in die Abrechnung schreibt - kann Dir das nicht zugerechnet werden. Du musst als VN dem Versicherer die Infos geben, die es ihm ermöglichen sollen das Risiko, das er mit Dir in Kauf nimmt, einzuschätzen. Hast Du getan - hast es angezeigt und mit Deinen Worten geschildert. Jetzt ist der Versicherer dran: Wenn er der Ansicht ist, das mit dem Husten mal nachfragen zu müssen, muss er das tun. Tut er es nicht: Ganz klar sein Pech! (Natürlich vorausgesetzt, dass der von Dir geschilderte Sachverhalt auch so der Wahrheit entspricht) Auch der Versicherer hat Obliegenheitspflichten bei der Antragstellung! Ich fasse- jetzt mal grob formuliert Deinen derzeitigen Wissenstand zusammen bzgl. des CheckUps: es wurde Blutbild gemacht, es wurde EKG gemacht, alles ohne Befund (sonst hätte der Doc was gesagt) - ausserdem hätte der Chef Dich sonst vermutlich nicht eingestellt.) Das heisst: nach derzeitigem Wissensstand gibst Du an: Einstellungsuntersuchung mit gr. Blutbild und EKG, ohne Befund . Dec. 2013, Dr. Eisenbrech --- und gut is! (Mehr wird da von Dir auch gar nicht erwartet!) Jetzt forderst du bei dem Doc den Befund an (Übererfüllung Deiner Pflicht als VN!) - stehen zwei Dinge drin: 1 - Fusspilz 2 - leicht erhöhtes Gesamt Cholesterin 210 --- und schon haben wir ein Problem. Beides ist i.d.R. Angabepflichtig und kann tatsächlich zu Problemen beim BU Abschluss führen. Nochmals ganz klar: Es kann dabei NIEMALS darum gehen, Dinge nicht anzugeben, die ich weiss! - ich muss aber auch nicht alles wissen (wollen) - hoffe, die Abgrenzung ist ein wenig klarer geworden. Heisst im konkreten Fall: BU beantragen mit dem jetzigen Kenntnisstand und dem reinen Gewissen, danach den Untersuchungsbericht anfordern und gegen die erhöhten Cholesterinwerte und gegen den Fusspilz vorgehen Noch am Rande bemerkt: In Deiner Aussage: ... Unterlagen im Vorfeld besorgen soll und damit dann die Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet (natürlich entnimmt man dann nur das aus den Akten was relevant ist)... Schlummert eine viel größere Gefahr, als den noch nicht bekannten Fusspilz nicht anzugeben (blödes Beispiel, ich weiss) In dem Moment, wo DU beginnst, nach relevant und nicht relevant zu unterscheiden - geb ich an, geb ich nicht an - setzt Du Dir den Revolver selbst an die Schläfe! DAS, was der Versicherer in Textform abfragt, hast DU wahrheitsgemäss zu beantworten, nach deinem derzeitigen Kenntnisstand! Eine Gewichtung nach Relevanz steht Dir als Antragsteller an der Stelle nicht zu! (wird zwar von der Rechtsprechung langsam immer weiter aufgeweicht, ist aber immer noch Grundtenor vieler Urteile) Ist jetzt doch wieder ein langer, hoffentlich trotzdem noch lesbarer Beitrag geworden - aber ich hatte keine Zeit, einen kürzeren zu schreiben Eine wichtige Ergänzung noch: IMMER Bei Antragstellung, allerspätestens im Leistungsfalle - die individuelle Schweigepflichtsentbindung ankreuzen - niemals die (früher immer verwendete) pauschale Variante! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 6, 2014 Na da sind wir einer Meinung, Prost Peter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 6, 2014 · bearbeitet Februar 6, 2014 von Matthew Pryor Der Versicherer wird bei Kenntnis der Vorsorgeuntersuchung natürlich rückfragen.Das kann man als Vermittler,der sich mit solchen Vorgängen und/oder Fragebögen auch in der Realität schon beschäftigen durfte,wohl kaum als Vorteil ansehen. Ich sage nach wie vor ruhigen Gewissens,dass du mit einer Angabe der für den Antrag relevanten Angaben zum jetzigen Zeitpunkt,also bereits bei Antragstellung,besser fährst,als wenn du auf Rückfragen des Versicherers wartest. Stelle dir bitte die Frage,ob dir konkrete Fragen lieber sind (und zielführender zu beantworten und damit im Zweifelsfall rechtssicherer) als mögliche Wischi-Waschi-Formulierungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen Februar 7, 2014 So jetzt auch nochmal meinen Senf dazu ;-) Im Großen und Ganzen ist das was Peter schreibt richtig und auch nachvollziehbar. Der §19 VVG ist relativ eindeutig, wird doch von "bekannten Gefahrumstände" gesprochen. Was ich nicht weiß, kann ich folglich nicht angeben und muss es auch nicht. Jetzt gucken wir uns doch aber bitte mal die Realität an: Es kommt zu einer Prüfung der VVA-Pflicht im Leistungsfall. Insbesondere in der PKV passiert dies am Anfang der Vertragslaufzeit sehr häufig wenn Rechnungen eingereicht worden sind. Nun unterstellen wir, dass bei dieser VVA-Prüfung Diagnosen im Raum stehen, die den Versicherer zu einer anderen Entscheidung bei Antragsstellung hätten kommen lassen. Im einem absoluten Großteil der Fälle, wird der Arzt selbstverständlich bestätigen, dass er den Patienten darüber aufgeklärt hat. Und nun ? Eigentlich gibt's bei der Anforderung von Arztakten doch nur 2 Möglichkeiten. 1. Es stehen keine relevanten Diagnosen drin. Perfekt! 2. Es stehen relevante Diagnosen drin. Dann hat man folgende Möglichkeiten: 2.1. Diagnosen streichen lassen und Akte berichtigen (wenn es denn falsch ist) 2.2. Diagnosen per Vorabanfrage beim VU bewerten lassen durch Vermittler 2.3. Im Zweifel auf den gewünschten Schutz verzichten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 23, 2014 · bearbeitet August 23, 2014 von SM77 Nochmal eine Frage an die Experten: Wie ist denn mit Ausschlussdiagnosen umzugehen, bei folgender Frage: Wurde bei Ihnen in den letzten 3 Jahren eine der folgenden Erkrankungen festgestellt oder behandelt: Herz-/Kreislauferkrankungen Diagnosen laut Kassenärztlicher Vereinigung: I25.9(A): Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet I21.9(A): Akuter Myokardinfarkt, nicht näher bezeichnet Der Vermittler sagt: Nicht anzugeben! Hat er aus eurer Sicht damit recht? Betrifft einen Kollegen von mir, der sich jetzt nicht sicher ist, ob er dem Vermittler in dieser Hinsicht vertrauen kann und mich um Rat gefragt hat (warum auch immer). So nebenbei: Wie ist das eigentlich mit der Maklerhaftung, wenn der Makler mal nicht mehr ist? Das ist ja bei einer langlaufenden Versicherung nicht ganz irrelevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 23, 2014 Bissel abstruss ... aber was da is, is auch angabepflichtig ... Oder gehts darum, dass der Mensch nie etwas mit dem Herzen hatte, aber soetwas in der Arztakte steht? --- Für Gesundheitsfragen gibts keine Maklerhaftung, die füllt der Antragssteller allein aus. Nur wenn der Makler ins Beratungsprotokoll reinschreibt, er habe dazu geraten es nicht anzugeben, dann hast du ihn in der Haftung. Davon mal abgesehen: Sicher, dass der Vermittler ein Makler ist? Sind ja 90 % aller Deutschen bei Maklern, auch wenn von 400.000 Vermittler nur 8.000 Maker sind ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 23, 2014 Bissel abstruss ... aber was da is, is auch angabepflichtig ... Oder gehts darum, dass der Mensch nie etwas mit dem Herzen hatte, aber soetwas in der Arztakte steht? Der Mensch hatte (vermutlich) nie etwas mit dem Herzen. In der KV-Mitteilung (und auch wohl in der Arztakte) steht ja deswegen auch "(A)" - also "ausgeschlossene Diagnose". Anderes Beispiel (ich hoffe der Vergleich hinkt nicht): Du gehst wegen einer starken Bronchitis zum Arzt. Der checkt, ob es nicht doch eine Lungenentzündung ist und stellt dann fest, dass es keine Lungenentzündung ist. In der Akte steht dann: Bronchitis (G) (gesicherte Diagnose) Lungenentzündung (A) (ausgeschlossene Diagnose). Da die Lungenentzündung weder festgestellt noch behandelt wurde (sondern die Bronchitis), müsste die Lungenentzündung aus meiner Sicht auch nicht angegeben werden. Da bin ich ganz auf der Linie des Vermittlers - mich interessiert aber wie die Makler das hier im Forum sehen. Anders sähe es vielleicht aus, wenn nach einer Untersuchung gefragt worden wäre - aber das ist ja hier nicht der Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT August 29, 2014 Hallo zusammen, ich heiße Sebastian (32), lese bislang im Forum mit und schreibe heute zum ersten mal. Auch ich interessiere mich für eine BUZ und habe auch Ärger mit den Arztakten. Das deckt sich irgendwo mit dem oben beschriebenen Fall. Ich bin vor Kurzem letztendlich wegen einem heftigerem Infekt, in Behandlung gewesen. Aufgrund der zunächst nicht eindeutigen Symptome steht jetzt bei meinem Hausarzt ein Katalog von Diagnosen in der Akte. Ich habe mir dazu gestern den Ausdruck besorgt. Unter anderem steht dort Bluthochdruck und Refluxerkrankung drin (wegen dem Husten, den ich hatte). Letztendlich sollte ich täglich 3x meinen Blutdruck messen und in eine Tabelle eintragen. Es hat sich rausgestellt, dass die Werte vollkommen okay sind. Diese Tabelle sollte ich einfach Entsorgen. Jetzt kommt natürlich ein Problem zum Nächsten. Der Arzt will abrechnen, schreibt natürlich auf. Ich will aber eine "saubere" Akte. Ich will nichts verheimlichen, ganz im Gegenteil, aber es kann nicht sein, dass der Arzt mich quasi, zumindest laut Akte, kaputtschreibt, obwohl alles okay ist. Wie soll ich hiermit umgehen? Wenn der Arzt "D" in seine Akte schreibt, heißt das dann, dass die Diagnose gesichert ist oder ist das nur ein Verdacht? Auch habe ich das Gefühl, dass ich keine vollständigen Unterlagen bekommen habe, weil dort auch keine Überweisungen aufgeführt sind. Wie geht man hier am besten vor? Grüße Sebastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 29, 2014 Wenn der Arzt "D" in seine Akte schreibt, heißt das dann, dass die Diagnose gesichert ist oder ist das nur ein Verdacht? Du kannst davon ausgehen,dass es sich hierbei um eine sog. "Differentialdiagnose" handelt (→mehrere in Betracht kommende Krankheiten Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 29, 2014 · bearbeitet August 29, 2014 von SM77 Hier meine Sicht der Dinge: Es ist schonmal gut, dass du die Arztakte angefodert hast. Ich habe auch so einen Fall, bei dem ich nicht glaube, dass ich die vollständigen Unterlagen vom Arzt bekommen habe. Da ich aber eine schriftliche Bestätigung über die Vollständigkeit habe, reicht das aus meiner Sicht aus. Ich denke, damit hat man seine Schuldigkeit getan. Das mit den Diagnosen ist schwierig, weil das jeder Azrt anscheinend anders handhabt. Ich habe Ausdrucke bekommen, die sehr ausführlich waren. Da stand bei Diagnosen dann auch immer explizit dabei: Ausschluss/bestätigt/gesichert etc. Andere wiederum hatten nur das von dir genannten "D". Bei dir könnte es nun so gewesen sein, dass dein Arzt deinen Blutdruck gemessen hat und dieser dann erhöht war. In diesem Fall ist die Diagnose bereits gesichert - Pech für dich. Deine Messungen sollten nun dazu dienen einen chronischen hohen Blutdruck auszuschließen. Das Ergebnis muss eigentlich auch so von deinem Arzt dokumentiert werden. Wenn das aber bislang nicht erfolgt ist, würde ich an deiner Stelle bei ihm vorstellig werden und um Aktualisierung der Akte bitten. Aber Vorsicht: Das kann natürlich nach hinten losgehen, wenn er sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht darauf einlässt und munter neue Einträge aufgrund deines Besuches macht (z.B: wieder Blutdruck misst und dieser dann ggf. wieder erhöht ist). Weiter oben hatte ich ja schon geschrieben, dass es auch Abweichungen zwischen Arztakte und Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung gegen kann (Bronchitis vs. Lungenentzündung). Entscheidend ist aber die Arztakte und nicht was der Arzt abgerechnet hat. Die Daten bei der KV sollte meiner Meinung nach nur anfordern, wenn mann sich nicht mehr sicher an alle Ärzte/Arztbesuche erinnern kann oder ein Arzt partout die Herausgabe der Akten verweigert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 29, 2014 Diagnosen sind - wenn überhaupt - bestenfalls zweitrangig, relevant sind Befunde, Behandlung und Medikation ... genau die wollen die Versicherer im Zweifelsfall vorliegen haben. Der Mensch hatte (vermutlich) nie etwas mit dem Herzen. In der KV-Mitteilung (und auch wohl in der Arztakte) steht ja deswegen auch "(A)" - also "ausgeschlossene Diagnose". Vermutlich, eventuell, wohl, möglicherweise ... oder auch nicht. Wenn man das als Arbeitsweise hat, bitte. Passt irgendwie zum ominösen "Freund", der da was hat oder auch nicht hat ... Meine Rückfrage bezog sich darauf, dass etwas in der Krankenkassenakte steht gemäß deiner Aussage. Der Versicherer prüft aber nicht die Krankenkasse, er fragt beim Arzt nach und fordert die Befunde / Arztberichte und einen Fragebogen an. Die Krankenkassenakte macht nur im Abgleich mit der Arztakte sind, für sich allein genommen ist eine Krankenkassenakte noch lange keine sicheres Spiel. Eine Ausschlußdiagnose für eine Krankheit heißt eben bspw. nicht, dass nicht Beschwerden (angabepflichtig), Symptome (teilweise angabepflichtig) oder Befunde vorliegen, die angabepflichtig sein könnten. Aus der Angabe im Post "da steht 2x (a)" kann man das nicht herleiten, nicht wissen -daher meine Nachfrage. Die Antragsfragen lauten nicht, "welche Diagnose hat der Arzt bei Ihnen gesichtert gestellt", sondern bspw. ... ob Krankheiten, Beschwerden, körperliche Schäden bestehen oder bestanden, oder behandelt wurden ... Um den Kreis zum Beispiel mit der Bronchitis zu schließen: Auch wenn die Lungenentzündung ausgeschlossen wurde, ist der Mensch ja mit Beschwerden / Symptomen zum Arzt gegangen. Ob nun Husten, Fieber oder was auch immer ... Diese Beschwerden können je nach Art der Geschichte einmalig gewesen sein und abschließend diagnostiziert worden sein (dann ggf. nicht angabepflichtig) oder fortlaufend bestehen, nicht abschließend behandelt oder diagnostiziert worden sein, dann (ggf. angabepflichtig). Aus obigen Zitat lässt sich bspw. schließen, dass zwei Diagnosen ausgeschlossen wurden. Es lässt sich aber auch aus dem Posting schließen, dass Beschwerden in Brust / am Herz etc. bestanden haben müssen. Die wenigsten Ärzte erstellen Ausschlußdiagnosen für das Herz, wenn man sich den Fußpilz untersuchen lässt ... Die Frage bleibt also insofern, welche Beschwerden bestanden haben, ob sie noch bestehen ... ob irgendwie behandelt wurde, welche Befunde erstellt wurden. Und auch nur genau das interessiert die Versicherung. Wenn man sich mal eine Krankenkasse eines Alzheimer - ("Verdachts-") Patienten anschaut, hat der mehr Ausschlußdiagnosen drin als alles andere. Einfach weil die Krankheiten quasi fast nur über Ausschlußdiagnosen diagnostiziert wird ... nur ein Beispiel. --- Auch habe ich das Gefühl, dass ich keine vollständigen Unterlagen bekommen habe, weil dort auch keine Überweisungen aufgeführt sind. Wie geht man hier am besten vor? Du hast ein Auskunftsrecht gegenüber dem Arzt. Erfüllt er dieses nicht, führt der nächste Weg über die entsprechenden Vereinigungen (Kassenärzte) oder Kammern. Am besten mit Hinweis darauf an den Arzt, bevor man diesen Weg einschlägt. Wenn er eine Absicherungsdiagnose erstellt, diese aber nicht mit Befunden etc. untermauern / belegen kann, muss er diese Absicherungsdiagnose auf Verlangen entkräften ... ("Hat sich nicht bestätigt, weil ..." ) ... es genügt ein Dreizeiler, Honorar steht ihm auch dafür zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT August 29, 2014 Hier meine Sicht der Dinge: [...] Das mit den Diagnosen ist schwierig, weil das jeder Azrt anscheinend anders handhabt. Ich habe Ausdrucke bekommen, die sehr ausführlich waren. Da stand bei Diagnosen dann auch immer explizit dabei: Ausschluss/bestätigt/gesichert etc. Andere wiederum hatten nur das von dir genannten "D". Bei dir könnte es nun so gewesen sein, dass dein Arzt deinen Blutdruck gemessen hat und dieser dann erhöht war. In diesem Fall ist die Diagnose bereits gesichert - Pech für dich. Deine Messungen sollten nun dazu dienen einen chronischen hohen Blutdruck auszuschließen. Das Ergebnis muss eigentlich auch so von deinem Arzt dokumentiert werden. Wenn das aber bislang nicht erfolgt ist, würde ich an deiner Stelle bei ihm vorstellig werden und um Aktualisierung der Akte bitten. Aber Vorsicht: Das kann natürlich nach hinten losgehen, wenn er sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht darauf einlässt und munter neue Einträge aufgrund deines Besuches macht (z.B: wieder Blutdruck misst und dieser dann ggf. wieder erhöht ist). [...] Wonach schaut denn im Fall der Fälle die Versicherung? Gibt es dazu irgendwas Schriftliches? Weil, wenn dort wirklich nur Einträge mit "D" vorkommen, dann wäre das ja weder von der Versicherung als Beweis anzusehen, noch von mir zu entkräften. Umso mehr man sich damit beschäftigt, desto größer wird die Verzweiflung. Letztendlich ist man doch Spielball des Systems. Der Arzt macht seine Arbeit nicht richtig --> große Fehlerquelle oder höherer Beitrag/Ausschluss. Gibt man die Dinge so an, wie der Arzt einem das mündlich mitgeteilt hat, als man zu Besuch war und es kommt zur Leistungsprüfung, sitzt man wieder vor dem gleichen Problem, sprich: schlechte Dokumentation = alles Müll. Vor allem stellt sich auch wieder die Frage, was der Arzt bei einer möglichen Leistungsprüfung herausgibt. Womöglich arbeitet er dann genauer als jetzt, wo ich die Unterlagen haben möchte. Wenn ich jetzt darüber nachdenke stelle ich fest: Ich bin beim falschen Arzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 29, 2014 Das Problem liegt eher im Kassensystem, meine Meinung. Der Arzt möchte auch gern seine Rechnungen bezahlen, seiner Familie Brot auf den Tisch stellen. Das kann er quasi nur, wenn er ggü. der GKV Diagnosen abrechnet. --- Relevant sind Beschwerden, Krankheiten (abschließend behandelte, anhaltende) und die entsprechenden Befunde. Ist das alles negativ ... bzw. in deinem Sinne positiv, bekommst du auch den gewünschten Versicherungsschutz, zumindest bei brauchbaren Gesellschaften. Mal irgendwelche Diagnosen in das System der Versicherer zu hacken ist zwar eine optisch nette, zeitsparende Angelegenheit für Versicherer, Vermittler usw. ... im Gegensatz zum klassischen Weg über den Risikoprüfer aber nicht zielführend. --- Schriftliches gibt es insofern nicht (öffentlich) , weil jede Versicherung anders vorgeht und andere Annahmerichtlinien hat. Wenn es etwas Schriftliches gibt, dann eben die jeweiligen Annahmerichtlinien (da kommt auch der Makler nicht ohne Weiteres ran) und die zahlreichen Gerichtsurteile für das "so lief es im Nachhinein". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 29, 2014 · bearbeitet August 29, 2014 von SM77 Vermutlich, eventuell, wohl, möglicherweise ... oder auch nicht. Wenn man das als Arbeitsweise hat, bitte. Passt irgendwie zum ominösen "Freund", der da was hat oder auch nicht hat ... Was soll denn der agressive Unterton? Woher soll ich denn wissen, ob der Kollege wirklich nichts am Herzen hat? Das weiss ja wohl nur er oder sein Arzt! Deshalb halte ich meine "Arbeitsweise" für korrekt: Da ich es nicht weiß, schreibe ich "vermutlich". Die Antragsfragen lauten nicht, "welche Diagnose hat der Arzt bei Ihnen gesichtert gestellt", sondern bspw. ... ob Krankheiten, Beschwerden, körperliche Schäden bestehen oder bestanden, oder behandelt wurden ... Den genauen Wortlaut der Antragsfragen hatte ich ja oben gepostet: Wurde bei Ihnen in den letzten 3 Jahren eine der folgenden Erkrankungen festgestellt oder behandelt: Herz-/Kreislauferkrankungen Sind Untersuchungen, die dem Ausschluss eines Herzinfarkts dienen, also eine Behandlung einer Herz-/Kreislauferkrankungen? Der Vermittler meint nein, ich meine ebenfalls nein. Ich würde ja nur gerne wissen, wie eure Meinung als Makler dazu ist. Aus obigen Zitat lässt sich bspw. schließen, dass zwei Diagnosen ausgeschlossen wurden. Es lässt sich aber auch aus dem Posting schließen, dass Beschwerden in Brust / am Herz etc. bestanden haben müssen. Die wenigsten Ärzte erstellen Ausschlußdiagnosen für das Herz, wenn man sich den Fußpilz untersuchen lässt ... Die Frage bleibt also insofern, welche Beschwerden bestanden haben, ob sie noch bestehen ... ob irgendwie behandelt wurde, welche Befunde erstellt wurden. Und auch nur genau das interessiert die Versicherung. Na klar ist er wohl nicht wegen Fußpilz zum Arzt gegangen.Die Frage (s.o.) zielt aber gerade nicht auf Beschwerden ab, sondern auf Feststellung einer Erkrankung oder Behandlung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag