polydeikes August 29, 2014 · bearbeitet August 29, 2014 von polydeikes Der aggressive Unterton beruht auf zwei Aspekten: 1) Deine Unterstellung "Das ist im übrigen eine ganz schwache Aussage." aus dem Unfallthread mir gegenüber. 2) Deinem Posting #246 aus diesem Thread " Ich habe auch so einen Fall, bei dem ich nicht glaube, dass ich die vollständigen Unterlagen vom Arzt bekommen habe." ... welches mich an der eigentlichen Intention eines hilfesuchenden Forenteilnehmers massiv zweifeln lässt. edit: Teil 2 wurde per PN erklärt. Ich habe die Nachtigall halt trapsen gehört und bin hinsichtlich dieses Punktes ein gebranntes Kind. Die Dreistigkeit in der Branche kennt keine Grenzen. Das hemmungslose klauen von PDFs, Ebooks, Präsentationen etc. sind nur einige von vielen Beispielen. Ich nehme meine Vermutung hiermit zurück und entschuldige mich. --- Sind Untersuchungen, die dem Ausschluss eines Herzinfarkts dienen, also eine Behandlung einer Herz-/Kreislauferkrankungen? Der Vermittler meint nein, ich meine ebenfalls nein. Ich würde ja nur gerne wissen, wie eure Meinung als Makler dazu ist. Die beiden springenden Punkte ergeben sich aus dem ersten Satz. Untersuchungen, die ausschließlich im Sinne einer Routineuntersuchung / Vorsorgeuntersuchung dem Ausschluss einer bestimmten Erkrankung dienen, sind in der Regel nicht angabepflichtig - insofern man das so pauschal sagen kann. Lagen der Untersuchung jedoch eine Erkrankung / Beschwerden zu Grunde sind die Erkrankung / Beschwerden im Regelfall angabepflichtig, auch wenn ein, zwei oder drei Krankheitsbilder ausgeschlossen werden konnten. Definitiv angabepflichtig wären sie aus meiner Sicht dann, wenn die Beschwerden fortbestehen. Der Versicherer möchte das Risiko abschätzen. Kann er glaubhaft machen, dass er das Risiko unter Kenntnis angabepflichtiger Informationen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gezeichnet hätte, steht der Kunde im Leistungsfall im Regen. Und wie ich schon an früherer Stelle sagte: Der Fehler fliegt in der Regel nicht über den Arzt, die Krankenkasse oder die Versicherung auf, sondern über den Kunden. In Bezug auf das Herzen ein Beispiel aus Peters reichhaltigem Erfahrungsschatz aus dem KV-Bereich, welches ich grob versuche wiederzugeben: Kunde hatte was mit dem Herzen, hatte es im Antrag verschwiegen um Risikozuschläge zu sparen, bricht auf einer Sportveranstaltung zusammen und die erste Szene ist die panisch auf den Plan tretende Ehefrau, die dem Rettungssani vom jahrelangen Herzleiden ihres Mannes erzählt. Welche Leistung mag der Krankenversicherer wohl übernommen haben? --- Es sind zwei Sichten: Der Kunde muss sich entscheiden, ob er etwas angeben will oder nicht und demnach auch die Konsequenzen beider wie auch immer gearteten Entscheidungen tragen. An einem Punkt wo ich überlege "geb ich es an oder geb ich es nicht an", ist man in der Praxis meist im Bereich "nach besten Wissem und Gewissen". Untersuchung xyz am xx.yy. erfolgt, Ergebnis "E", keine weitere Behandlung / Beschwerden, behandelnder Arzt "W" ... das ist auch eine Angabe. Aus Maklersicht ist das ganz einfach. Was der Kunde dem Makler mitteilt, wird angegeben. Der Makler haftet für Gesundheitsfragen nämlich nur dann, wenn er eine solche Empfehlung wie "nicht angabepflichtig" äußert. Daher füllt ein BU Kunde bei bspw. Peter und mir auch sepparat vom Antrag eine Gesundheitserklärung aus, die besprochen und ggf. geprüft / bereinigt wird. Dies dient in erster Linie der Enthaftung des Maklers. Somit kann der Kunde nicht kommen und behaupten, "xyz hab ich dem Makler doch gesagt, der meinte, ich solle es nicht angeben". Nur mal so anbei: Eine Standard VSH ist bspw. knapp über 1 Mio. Euro pro Schadensfall genormt vom Gesetzgeber. Eine geplatze BU kann VSH summentechnisch ggf. schon drüber liegen, dann heißt es evtl. "gute Nacht lieber Makler." --- Die Diskussion stellt sich somit nicht für Makler. Was der Makler weiss, kann er bewerten und dem Kunden die jeweiligen Vor- und Nachteile jeder Handlungsoption erklären. Ein guter Makler wird immer versuchen den Kunden so zu versichern, dass dieser keine offenen Flanken hat. Und das nicht nur aus Liebe zum Kunden, sondern schlichtweg auch aus existenziellem Selbstschutz heraus ... ganz nüchtern betrachtet. Und um offene Flanken zu vermeiden, ist es immer am ratsamsten dem Versicherer den Ball vor die Füße zu spielen und den Versicherer (den Richtigen und die richtige Stelle) entscheiden zu lassen. Damit ist der Versicherer in Zugzwang und kann sich im Falle eines Falles nicht mehr über Jahre wegen dieser Geschichte vor Gericht winden ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 29, 2014 Danke für die Antwort, damit kann man nun etwas anfangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT August 29, 2014 Wenn ich also in meinem Fall auch die Verdachtsdiagnosen angebe und angebe, dass diese sich nicht bestätigt haben und dann abschließend den tatsächlichen Befund, dann habe ich doch ausreichend mit offenen Karten gespielt?! Rückfragen müsste dann nach meinem jetzigen Verständnis die Versicherung? Und ob dann beim Arzt ein "D" oder was auch immer steht wäre erstmal zweitrangig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 29, 2014 · bearbeitet August 29, 2014 von polydeikes Wenn ich also in meinem Fall auch die Verdachtsdiagnosen angebe und angebe, dass diese sich nicht bestätigt haben und dann abschließend den tatsächlichen Befund, dann habe ich doch ausreichend mit offenen Karten gespielt?! Rückfragen müsste dann nach meinem jetzigen Verständnis die Versicherung? Und ob dann beim Arzt ein "D" oder was auch immer steht wäre erstmal zweitrangig? Genau so ist es. Etwas besser noch, wenn der Arzt direkt bestätigt, dass sich ein Verdacht xy nicht bestätigt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT August 30, 2014 Vielen Dank für die Infos! Dann kann ich jetzt meine Unterlagen aufarbeiten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT September 3, 2014 Habe fast alles zusammenbekommen. Jetzt hängt alles an der möglichen Akte von meiner Musterung vor 13 Jahren. Ich habe Zivildienst geleistet und bin im KWEA Dortmund T2 gemustert worden. Dieses KWEA in Dortmund gibt es allerdings nicht mehr. Also habe ich in Andernach angerufen und eine unmotivierte rheinische Schlaftablette erwischt. Der hörte sich an, als hätte er gestern Aschermittwoch gehabt. Im Endeffekt konnte der Mann mir nicht weiterhelfen oder wollte es nicht. Hat jemand eine Ahnung wer hier WIRKLICH zuständig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 3, 2014 Über die Musterung von vor 13 Jahren musst du dir nun wirklich keine Gedanken mehr machen. Das Wehrmedizinische-Institut ist ein Spezialfall für sich, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Aber für dich sollte es keine Rolle mehr spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT September 3, 2014 Hast Du denn Erfahrungen, ob Versicherungen im Fall der Fälle aus sowas zugreifen (können)? Ich habe keine Ahnung, was die damals alles aufgeschrieben haben. Mir wurde jedenfalls nichts gesagt. Andererseits muss der Arzt ja aufgrund irgendeiner Sache auf "T2" anstatt "T1" gekommen sein. Ich glaube ich werde langsam zu pingelig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza September 3, 2014 Hast Du denn Erfahrungen, ob Versicherungen im Fall der Fälle aus sowas zugreifen (können)? Ich habe keine Ahnung, was die damals alles aufgeschrieben haben. Mir wurde jedenfalls nichts gesagt. Andererseits muss der Arzt ja aufgrund irgendeiner Sache auf "T2" anstatt "T1" gekommen sein. Ich glaube ich werde langsam zu pingelig ..glaub ich auch... ... obwohl frei nach Maddin Schneider: Sischer is sischer... trotzdem hier mal schnell meine Aktennotizen zu Musterungsbefunden - evtl. hilfts weiter: Musterungsbefundeanfordern: Institut für Wehrmedizinstatistik und Berichtswesen Abt. I Aktienstr. 87 56626 Andernach Telefon : 02632 – 9462-0 / 2111 Formloses Schreiben - Name, Vorname - Adresse - Personenkennziffer (PK) – notfalls beimKreiswehrersatzamt erfragen!! - Unterschrift - Bitte um Zusendung meiner Musterungsunterlagen - Psycho, Neurologische, Beurteilungen etc. werdenNICHT mitgeschickt - Dauer ca. 10-14 Tage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 September 3, 2014 Wenn du Zivildienst geleistet hast, liegen die Daten nicht in Andernach. Ansprechpartner ist dann: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 209 Heilfürsorge/Ärztlicher Dienst 50964 Köln Fax: 0221/3673-4661 Dort kannst du dann unter Angabe deiner Personenkennziffer eine Kopie deiner Gesundheits-/Tauglichkeitsunterlagen anfordern. Ansonsten bin ich ich nicht der Meinung, dass die Musterungsunterlagen keine Rolle spielen. Ich bin aber auch nur Laie/Endverbraucher, und keine Experte auf dem Gebiet. Es gab vor Jahren mal einen Artikel im SPIEGEL zu dem Thema: Link. MAg natürlich sein, dass bei den heutigen Anträgen oder der heutigen Rechtsprechung alles nicht mehr zutrifft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT September 3, 2014 Sehr cool! Danke für die Antwort. Da geht jetzt auch noch ein Fax hin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr September 3, 2014 Wenn du Zivildienst geleistet hast Wenn man den Zivildienst verweigert und mit Freude zum Bund gegangen ist trifft das ja nicht zu. Ist es nicht allgemein günstiger, nur die Gesundheitsfragen für genau den Zeitraum zu beantworten, für den in den Gesundheitsfragen gefragt wird? Wenn eine Krankheit schon seit der Musterung von vor 13 Jahren Bestand hat muss diese sowieso angegeben werden. Wenn man aber vor 13 Jahren bei der Musterung gerade temporär einen eingewachsenen Zehnagel hatte und das vor dem Fragezeitraum vollständig und belegbar ausgeheilt ist würde ich das nicht angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 3, 2014 Was vor 13 Jahren bei einer Musterung raus gekommen ist, spielt für einen BU Antrag heute keinerlei Rolle mehr, es sei denn: Besagte Beschwerden dauerten an und traten auch im Abfragezeitraum auf oder es wurden degenerative Veränderungen festgestellt ... womit es aber kein T2 mehr wird. T2 reichten Brillen oder bspw. das nicht-Erreichen des erforderliche Gardemaßes (ich) ... Hab nun selbst wie Peter einige Jährchen gedient. In den Jahren habe ich einige Bekannte durch das AC der OPZ gebracht und Einigen dabei geholfen sich ausmustern zu lassen. Angabepflichtige Erkrankungen waren dafür nicht nötig. In Folge meiner DU 2008 habe ich mich selbst ausführlich mit dem Thema Wehrmedizinisches Institut beschäftigen dürfen, wiederholt auch mit Jahrgangskollegen / Kameraden, die nach mir DU gegangen sind und auf meine Hilfe zurückgriffen. Klassische Musterungsunterlagen geben absolut nichts Relevantes her, das nach 13 Jahren noch eine Rolle spielen könnte. Völlig unnötige Panikmache. Und wer sich bewusst mit falschen Angaben aus dem Dienst geflüchtet hat, daraufhin im Abfragezeitraum eine entsprechende Versicherung abschließen möchte / wollte ... muss halt damit Leben, dass Lügen kurze Beine haben. Für diesen speziellen Fall hat der Spuegelartikel Recht und mein Mitleid dafür hält sich in Grenzen. Für Buzz ist es absolut irrelevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT September 3, 2014 Ich habe damals nichts vorgespielt oder so. Habe mir nur Gedanken gemacht, weil ich hier schon häufiger mal was von Skoliose gelesen habe, die dort erkannt wurde. Ich hab ja keine Ahnung was da notiert wurde. Irgendwelche Probleme etc. habe ich jedenfalls nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 3, 2014 Eine Skoliose wäre bspw. eine degenerative Veränderung, ein Paradebeispiel für Beschwerden / Krankeiten, die nie abgeschlossen sind. Allerdings lässt sie sich bei gem. Ausprägung nicht per Handauflegen erkennen und schon gar nicht durch Befühlen der Leistengegend vermessen. Wenn du verstehst, was ich meine ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT September 3, 2014 Eine Skoliose wäre bspw. eine degenerative Veränderung, ein Paradebeispiel für Beschwerden / Krankeiten, die nie abgeschlossen sind. Allerdings lässt sie sich bei gem. Ausprägung nicht per Handauflegen erkennen und schon gar nicht durch Befühlen der Leistengegend vermessen. Wenn du verstehst, was ich meine ... Ich verstehe das durchaus und ich denke auch, dass es wenig schlüssig wäre, so etwas im Leistungsfall als gesicherte Diagnose anzuwenden. Ich denke aber auch, dass es in der jetzigen Situation vergleichsweise wenig Aufwand ist, mögliche Probleme aus dem Weg zu räumen. So eine BU schließt man im Regelfall einmalig ab und sie begleitet einen dann das ganze Leben. Und, wenn man nicht an Statistik glauben würde, würde man so eine Versicherung auch nicht abschließen. Daher investiere ich jetzt lieber mehr Zeit (möglicherweise vergeudet) in die Vorprüfung als nachher (ich hoffe es kommt nie dazu) irgendwelche zusätzlichen Probleme zu bekommen. Trotzdem danke ich für die kompetenten Hinweise und ich weiß diese zu schätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 3, 2014 Du, das ist alles lobenswert. Nur trifftet die ganze Geschichte mit den Mythen, Spiegelartikeln über Betrug bei der Musterung usw. ein wenig Richtung Panikmache ab. Eine BU ist ohne Frage eine existenzielle Absicherung und erfordert eine intensive Vorbereitung, will man brauchbaren Schutz. Nur so übertrieben wie hier teilweise "Angst" vor irgendwelchen Nebenkriegsschauplätzen gemacht wird ist das alles nicht. Die eigene Gesundheitshistorie aufzubereiten kann Zeit kosten, grad bei GKV Patienten und "kreativen" Ärzten. Aber irgendwann muss man die Kirche halt auch mal im Dorf lassen. Oder anders formuliert: Nichts gegen dein Bemühen, das ist aller Ehren wert. Aber insgesamt hinsichtlich des Diskussionsverlaufs: Lasst die Kirche im Dorf Leute, so gut das auch alles gemeint sein mag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BuzzT September 3, 2014 Mich nervt das Zusammensuchen mittlerweile auch, aber es lohnt sich. Die von mir weiter oben angesprochenen "D"s in der Akte meines Hausarztes wurden durch "Ausschluss von" ersetzt. Ich kann also jedem nur empfehlen die Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen und ggf. korrigieren zu lassen. Ansonsten lasse ich jetzt wirklich die Kirche im Dorf. .. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 24, 2016 Liebe Community, habe ein ähnliches Problem wie die netten Schreiber vor mir. Das Thema BU schleppe ich nun schon seit 3 (!) Jahren mit mir herum. Längere Vorgeschichte, auf die ich jetzt nicht im einzelnen eingehen will... Aber, wie manche schon festgestellt haben: je mehr man sich damit befasst, desto aussichtsloser wird es. Momentan bin ich dran, es noch einmal zu versuchen und ienen wahrheitsgemäß ausgefüllten Antrag (nach bestem Wissen und Gewissen...) abzusenden. Aktuell bin ich mir bei zwei Dingen noch unsicher:: - Wird in Verbindung mit einer anderen Erkrankung die Diagnose "Somatisierungsstörung" gestellt, muss das dann im Rahmen der anderen Erkrankung (die nicht psychischer Natur ist!) angegeben werden, weil es ja auch im engen Zusammenhang damit festgestellt wurde, oder muss ich gar wegen dieser einzelnen Diagnose, trotz ansonsten keinerlei psychischer Auffällgkeiten, auch den Fragekomplex "Erkrankungen der Psyche" mit "Ja" beantworten? (Was ja einem BU-technsichen Selbstmord gleichkäme). - Es existiert ein einige Jahre (Zeit war vor dem abgefragten Zeitraum) zurückliegendes Bundeswehrattest, in dem allergisches Asthma und eine Skoliose/Haltungsschäden diagnostiziert werden. Das wurde zum Zwecke der Ausmusterung maßlos übertrieben - tatsächlich habe ich Heuschnupfen und eine leichte Skoliose. Muss ich tatsächlich diese beiden Diagnosen bei der Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, bei dem es Behinderungen oder Folgen von Erkrankungen oder Unfällen geht, angeben? Die Skoliose mag noch einleuchten - die ist ja auch tatsächlich vorhanden, wenn auch nicht so heftig wie beschrieben und im Alltag VÖLLIG beschwerdefrei. Aber wg. besagtem Asthma war ich logischerweise auch nie in Behandlung oder auf Medikamente angeweisen, da es faktisch nicht vorhanden war.... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schlemm Januar 24, 2016 Liebe Community, habe ein ähnliches Problem wie die netten Schreiber vor mir. Das Thema BU schleppe ich nun schon seit 3 (!) Jahren mit mir herum. Längere Vorgeschichte, auf die ich jetzt nicht im einzelnen eingehen will... Aber, wie manche schon festgestellt haben: je mehr man sich damit befasst, desto aussichtsloser wird es. Momentan bin ich dran, es noch einmal zu versuchen und ienen wahrheitsgemäß ausgefüllten Antrag (nach bestem Wissen und Gewissen...) abzusenden. Aktuell bin ich mir bei zwei Dingen noch unsicher:: - Wird in Verbindung mit einer anderen Erkrankung die Diagnose "Somatisierungsstörung" gestellt, muss das dann im Rahmen der anderen Erkrankung (die nicht psychischer Natur ist!) angegeben werden, weil es ja auch im engen Zusammenhang damit festgestellt wurde, oder muss ich gar wegen dieser einzelnen Diagnose, trotz ansonsten keinerlei psychischer Auffällgkeiten, auch den Fragekomplex "Erkrankungen der Psyche" mit "Ja" beantworten? (Was ja einem BU-technsichen Selbstmord gleichkäme). - Es existiert ein einige Jahre (Zeit war vor dem abgefragten Zeitraum) zurückliegendes Bundeswehrattest, in dem allergisches Asthma und eine Skoliose/Haltungsschäden diagnostiziert werden. Das wurde zum Zwecke der Ausmusterung maßlos übertrieben - tatsächlich habe ich Heuschnupfen und eine leichte Skoliose. Muss ich tatsächlich diese beiden Diagnosen bei der Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, bei dem es Behinderungen oder Folgen von Erkrankungen oder Unfällen geht, angeben? Die Skoliose mag noch einleuchten - die ist ja auch tatsächlich vorhanden, wenn auch nicht so heftig wie beschrieben und im Alltag VÖLLIG beschwerdefrei. Aber wg. besagtem Asthma war ich logischerweise auch nie in Behandlung oder auf Medikamente angeweisen, da es faktisch nicht vorhanden war.... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten! Ich hoffe doch sehr das du bei unklarer Gesundheitsgeschichte keinen fertigen Antrag losschickst, sondern lediglich eine Risikovoranfrage?!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 24, 2016 Ja klar genau, wäre dann erstmal nur ne Voranfrage..! Aber will natürlich auch da schon alles wahrheitsgemäß angeben. Bin inzwischen ziemlich sensibilisiert für das Thema, habe auch zwischenzeitlich überlegt, das ganze zu lassen, da scheinbar das Risiko, sein Geld hinterher nicht mehr zu bekommen, den Nutzen fast überwiegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Januar 24, 2016 Du kannst selber als Privatmann und Versicherungs-Laie Risikovoranfragen stellen? Wie machst du das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 24, 2016 Indem es über einen Versicherungsmakler läuft.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Golf_2.0TDI Januar 27, 2016 · bearbeitet Januar 28, 2016 von Golf_2.0TDI Und der sagt was dazu? Er stellt sich auf den klaren Standpunkt, dass er mir keine Rechtsberatung zum Thema geben kann. Ist für mich auch nachvollziehbar. Er könne mir helfen bei der Auswahl einer guten BU, bei der Antragstellung und die Gesundheitsfragen mit mir durchgehen. Welche Dinge ich nun wie detailliert angeben möchte, kann er mir nach eigener Aussage nicht vorgeben. Er sagt nur soviel, und das ist wohl das eigentliche Problem (und auch aus früheren Gesprächen mit anderen Vertretern/Maklern schon bekannt): Wenn alles angegeben wird, werde ich keine BU bekommen. Ich habe keine nennenswerte Vorerkrankung, dennoch sind einige Dinge dabei, die ggf. zu Ausschlüssen führen könnten: unter anderem das erwähnte Bundeswehrattest, Allergie (Heuschnupfen), hoher Cholesterinspiegel, häufiges Sodbrennen, usw..... Dinge, die in ihrer Summe jedoch den Abschluss einer BU gefährden oder gar verhindern würden. Aussage des Maklers bzw. Beraters: Letzten Endes bleibt es mir überlassen, ob ich das Risiko eingehe, und nur die relevanten Diagnosen angebe und eben kleinere Dinge unerwähnt lasse. Kann das Risiko jedoch in keinster Weise einschätzen, wahrscheinlich merkt man erst im Leistungsfall, ob die Entscheidung gut oder schlecht war. Ich schlage mich mit dem Thema jetzt insgesamt seit über 3 Jahren herum und will die Sache einfach nur abschließen. aber wie schon gesagt, je mehr man darüber hört/liest, desto unklarer wird das ganze... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag