unentschieden Juni 5, 2011 du schreibst doch aber selbst, dass nach 45 Jahren die Akten nicht mehr vorliegen, aus dem Grund, dass man nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt ..? Was im Spiegel-Artikel könnte nämlich auch T3 sein, also nicht direkt untauglich, aber im Volksmund trotzdem "ausgemustert" genannt... Bzgl.: Gesundheitsfragen: Auch Verdachtsdiagnosen angeben, obwohl in den Fragen danach nicht gefragt wird, sondern nur nach den Beschwerden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mäuschen Juni 7, 2011 Ich möchte eine BU abschließen und stehe vor folgendem Problem. Grundsätzlich möchte ich alle Ärtze, beidenen ich war, auflisten. Der Berater sagt, am besten zu den Ärzten gehen und die Daten abfragen. Nur kein Arzt gibt das Krankenblatt heraus??? Wie habt Ihr das gemacht? Ich kann nicht abschätzen, was von den Ärzten bei der kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unentschieden Juni 7, 2011 Ich möchte eine BU abschließen und stehe vor folgendem Problem. Grundsätzlich möchte ich alle Ärtze, beidenen ich war, auflisten. Der Berater sagt, am besten zu den Ärzten gehen und die Daten abfragen. Nur kein Arzt gibt das Krankenblatt heraus??? Wie habt Ihr das gemacht? Ich kann nicht abschätzen, was von den Ärzten bei der kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde. Dem Arzt legst du am besten ein Ausdruck dieser Seite vor oder ein Abdruck des Urteils des BVG. Die kassenärztliche Vereinigung kannst du auf das Urteil des BSG AZ: B 1 KR 12/10 R hinweisen, dann werden sie dir die Unterlagen zukommen lassen. Beachte hierzu aber, was Adun weiter oben dazu schon ausführlich geschrieben hat - man sollte sich überlegen, ob man diese Daten wirklich anfordert. Hat man ein schlechtes Gedächtnis und mehrere / keinen Hausarzt, macht es aber eher Sinn denke ich. Ich persönlich forder mir die Daten an, damit sich die Versicherung später nicht auf die Abrechnungsdaten anstatt der Krankenakte berufen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 7, 2011 du schreibst doch aber selbst, dass nach 45 Jahren die Akten nicht mehr vorliegen, aus dem Grund, dass man nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt ..? Ja; das war ein Irrtum. Die Frist orientiert sich wohl nur daran, ist aber nicht fest an die Wehrüberwachung gebunden. Auch bei ausgemusterten werden die Unterlagen aufbewahrt. Ich würde auch nicht zwingend annehmen, dass die Unterlagen nach den genannten Fristen auf jeden Fall verschwunden sind. Bzgl.: Gesundheitsfragen: Auch Verdachtsdiagnosen angeben, obwohl in den Fragen danach nicht gefragt wird, sondern nur nach den Beschwerden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem Antragsformular nur nach Beschwerden gefragt wird. In der Regel wird nach Krankheiten usw. gefragt. Darunter fallen auch Verdachtsdiagnosen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mäuschen Juni 8, 2011 Ich habe die Ärzte schon darauf verwiesen, dass eine Auskunftspflicht besteht und ich auch gern bereit bin, 20 für den "Zettel"zu löhnen. Man sagte mir, wenn dann fragt immer die Versicherung an und dann wird der "Bogen"beantwortet. Wie sieht eigentlich euer "Zettel" vom Arzt aus? Was steht genau darauf? Wann dagewesen und...? Wer könnte mir einen Fragebogen, der von der Versicherung verschickt wird, zu kommen lassen? Wie ist es mit einer Risikoabfrage? Unter welchen Bedingungen kann man diese machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 8, 2011 Ich habe die Ärzte schon darauf verwiesen, dass eine Auskunftspflicht besteht und ich auch gern bereit bin, 20 für den "Zettel"zu löhnen. Es geht nicht um einen Zettel, sondern um Deine gesamte Krankenakte und auch alle sonstigen Unterlagen, die der Arzt über Dich hat. Der Arzt hat die gesetzliche Pflicht, Dich davon eine Kopie anfertigen zu lassen. Wenn Du den Arzt kopieren lässt, sind die Kosten durch die Rechtsprechung auf 0,50 EUR pro Din-A4-Seite gedeckelt. Ich empfehle Dir, wenn nur irgendwie möglich, selbst Kopien anzufertigen, um die Vollständigkeit sicherstellen zu können (geht mit etwas Übung sogar mit einer Digicam bzw. Handykamera). Ich habe weiter oben dazu schon Beiträge geschrieben, z.B. https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/?do=findComment&comment=621117 Man sagte mir, wenn dann fragt immer die Versicherung an und dann wird der "Bogen"beantwortet. Das ist ein ganz typischer Abwimmelversuch, dem man sofort widerrsprechen sollte. Wenn man Dir das gesagt hat, dann ist das faktisch Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Weise auf Deine Rechte hin, die sich aus dem Grundgesetz ergeben (Persönlichkeitsrecht!) und nutze sie. Du bist schließlich selbst verantwortlich dafür, die Fragen korrekt auszufüllen. Nicht der Arzt. Die Versicherung ist auch nicht verpflichtet, beim Arzt nachzufragen. Und die Antwort des Arztes kann unvollständig oder fehlerhaft sein. Du musst im Falle eines Falles dafür geradestehen, wenn Du Dinge verschwiegen hast. Selbst wenn die Versicherung beim Arzt nochmal nachgehakt hatte und der dann etwas ausgelassen hat! (Was mehr die Regel als die Ausnahme ist!) Daher musst Du faktisch auch für die Fehler des Arztes gradestehen. Wie sieht eigentlich euer "Zettel" vom Arzt aus? Was steht genau darauf? Wann dagewesen und...? In der Krankenakte muss der Arzt das Beratungsgespräch ("Anamnese"), Symptome, Untersuchungen, Befunde, Diagnose(n), ggfs. Nebendiagnosen sowie die Behandlung(en) vollständig dokumentieren. Wer könnte mir einen Fragebogen, der von der Versicherung verschickt wird, zu kommen lassen? Es gibt keinen einheitlichen Fragebogen und er wird auch nicht automatisch verschickt. Du bist verantwortlich dafür, die Gesundheitsfragen auszufüllen und die sind bereits auf dem Antragsformular drauf (ebenfalls mit Abweichungen). Die Versicherung hat nur dann eine Pflicht, nachzuhaken, wenn Deine Antworten auf die Fragen offensichtliche grobe Ungereimtheiten oder Widersprüche enthalten! Um ein vollständiges Kopieren Deiner Unterlagen wirst Du nicht herumkommen. Wie ist es mit einer Risikoabfrage? Unter welchen Bedingungen kann man diese machen? Du meinst eine anonyme Risikovoranfrage (nicht verwechseln mit einem "Probeantrag"! Das ist eine Begriffserfindung von Vertretern; rechtlich gesehen handelt es dabei sich um einen ganz normalen Antrag). Dabei werden die Gesundheitsfragen anonym ausgefüllt. Das bieten manche Versicherungsmakler an; man kann es auch selbst per pseudonymisierter Email versuchen. Es gibt in beiden Fällen keine Garantie, dass die Versicherung darauf antwortet. Sonstige Bedingungen gibt es dafür nicht und ich kann nur empfehlen, sie in Anspruch zu nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Imhoteph Juni 24, 2011 Hi zusammen, also ich möchte auch gerne eine BU abschließen. Mein Favorit ist die Alte Leipziger. Aufgrund dieses Threads hier habe ich mal eine Liste mit Ärzten gemacht, bei denen ich war. Dabei bin ich auf ca. 30 Stück gekommen. Das liegt auch daran, dass darin jetzt auch die Zahnärzte enthalten sind und ich bei fast jeder Zahnvorsorge einen anderen Arzt aufgesucht hatte in der Hoffnung, dieser sei besser. Sind Zahnärzte generell auch anzugeben - wahrscheinlich ja: heißt ja "Waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre zu Zwecken der Beratung, Vorsorge oder wegen einer Beschwerde beim Arzt?" Nun wäre es aber für mich ein erheblicher Aufwand bei jedem dieser Ärzte vorbeizuschauen, da ich dafür auch mal mehrere hundert km fahren müsste. Also selbst kopieren - wie hier mehrfach empfohlen wurde - werde ich bei ca. 50% nicht machen wollen, weil mir dazu der Aufwand schlicht deutlich zu groß ist. Ich halte aber ehrlich gesagt diesen ganzen Aufwand, also bei jedem Arzt anfragen, für ziemlich übertrieben... Ist das wirklich notwendig? Sollte man die Aktenkopie dann lieber schriftlich oder telefonisch anfordern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 25, 2011 · bearbeitet Juni 25, 2011 von Adun Ich halte aber ehrlich gesagt diesen ganzen Aufwand, also bei jedem Arzt anfragen, für ziemlich übertrieben... Ist das wirklich notwendig? Ja! Es geht hier um eine Versicherung, die im Falle eines Falles insgesamt im siebenstelligen Bereich leistet, wenn man alles zusammenrechnet! Daher ist der ganze Aufwand eben nicht übertrieben, sondern völlig angemessen, auch bei 30 Ärzten. Man sollte nicht seine Existenz aus Faulheit aufs Spiel setzen. Wenn Du den Aufwand dennoch für übertrieben hälst, rate ich Dir, lieber gar keine BU abzuschließen und stattdessen Rücklagen im entsprechenden siebenstelligen Umfang zu bilden. Das erfordert allerdings selbst für die Berufe mit dem niedrigesten BU-Risiko mindestens eine Ansparleistung vom 16-fachen des BU-Jahresbeitrags, um das Risiko auf angemessenem Niveau zu halten. Das ist für die meisten nicht machbar, und für diejenigen, für die es gerade noch so machbar ist, erfordert es eine extreme Disziplin. Das Geld darf nicht angetastet werden, auch nicht indirekt mit Schulden (die noch dümmer wären als das Geld auzugeben). Sollte man die Aktenkopie dann lieber schriftlich oder telefonisch anfordern? Wenn der Aufwand so groß ist, dass er unzumutbar wird, dann kannst Du natürlich die Kopien schriftlich anfordern. Beachte, dass Du Kopier- (wie bereits gesagt laut Rechtsprechung 0,50 EUR pro Seite) und Portokosten übernehmen musst Aber das dürfte wohl weniger sein als die Fahrtkosten und der Zeitaufwand, den Du sonst hast. Entscheide das aber für jeden Arzt separat; d.h. bei denen, wo Du noch relativ problemlos drankommst, gehst Du persönlich hin, bei denen, die weit weg sind, lässt Du es Dir zuschicken. Du wirst aber damit rechnen müssen, dass bei dieser Anzahl von Arztbesuchen die Wahrscheinlichkeit für eine Ablehnung hoch sein wird. Daher gerade bei solchen Problemfällen IMMER erst einmal mit anonymer Risikovoranfrage vorfühlen. Und dabei am besten auch nicht auf einen einzigen Versicherungsanbieter beschränken. Selbst wenn der Wunschanbieter nicht antwortet, kriegst Du einen Eindruck davon, wie die Versicherungen darauf reagieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Juni 25, 2011 · bearbeitet Februar 9, 2019 von Thomas_384 . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 25, 2011 · bearbeitet Juni 25, 2011 von Adun Tja... Das ist so eine Sache. Erinnerst Du Dich an Deine letzten Tage bei der Bundeswehr, als die Abschlussuntersuchung stattfand? Da hast Du sicher beobachten können, dass viele sich nach dieser Untersuchung alle Unterlagen kopiert haben... Damals hast Du Dich vielleicht gefragt, warum die das machen. Nun ja... Jetzt weißt Du es. Das ist nämlich der einzige Zeitpunkt, wo es problemtlos machbar ist, sich die vollständigen Unterlagen zu kopieren. Das zuständige Wehramt, wo Du gemustert wurdest, müsste zumindest Kopien Deiner Musterungsunterlagen und eine Zusammenfassung der Befunde der Abschlussuntersuchung haben. Theoretisch müssten dort alle während der Bundeswehrzeit hinzugekommenen Tatbestände mit bleibender Wirkung drinstehen. Dennoch empfiehlt es sich, die komplette G-Karte zu kopieren, also die Krankenakte, die der Truppenarzt geführt hat. Diese dürfte im Bundeswehrarchiv lagern. Dein Ansprechpartner ist aber erstmal das Wehramt; beantrage dort einen Termin zur Einsichtnahme in die verfügbaren Unterlagen, und lass Dir dort sagen, wie Du vorgehen musst, um an die G-Karte zu kommen. Hier ein Musterbrief für den Antrag zur Einsichtnahme: <<Name, Straße, PLZ Wohnort, Telefon>> An das <<zuständiges Wehramt>> Ärztlicher Dienst <<Straße>> <<PLZ Ort>> <<Ort, Datum>> Antrag zur Einsichtnahme in meine Musterungsakte Personenkennziffer 001122X33445 Sehr geehrter Leiter, Hiermit beantrage ich gemäß SG § 29 (7) Einsicht in die bei Ihnen verfügbaren Musterungs- und Krankenunterlagen über mich. Bitte nennen Sie mir Termin und Ort, an dem ich die Einsichtnahme durchführen kann. Ich bitte zudem darum, mir eine Möglichkeit zum Anfertigen von Kopien zu geben, oder, falls dies nicht möglich ist, bitte ich um die Erlaubnis, eine Digitalkamera mitbringen und die Unterlagen damit abfotografieren zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen <<Unterschrift>> Nach 12 Jahren ist die G-Karte aber relativ unkritisch, wenn die Zusammenfassung der Abschlussuntersuchung keine neuen Befunde enthält. Die G-Karte sollte also keine Priorität haben. Darum solltest Du Dich erst kümmern, wenn die übrigen Unterlagen alle vorliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Juni 25, 2011 · bearbeitet Februar 9, 2019 von Thomas_384 . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 25, 2011 Bzgl. G-Karte / Abschlußuntersuchung: Ich habe Zivildienst abgeleistet und weiß momentan gar nicht ob es etwas "equivalentes" zu einer Abschlußuntersuchung beim Zivildienst gab.... Gibt es sowas? (wenn du diese Frage auch noch beantworten kannst, ziehe ich abermals den Hut ) Also früher gab es mal eine routinemäßige Abschlussuntersuchung beim Zivildienst. Inzwischen wird die nur noch bei Zivildienstbeschädigung oder auf Antrag durchgeführt, siehe § 39 Abs. 1 Nr. 4 ZDG. Ob sie bei Dir durchgeführt wurde, brauchst Du gar nicht zu wissen. Du siehst es schließlich an Deinen Musterungsunterlagen (ob da etwas entsprechendes beiliegt). Eine G-Karte dürfte es bei Zivildienstleistenden nicht geben, weil sie zum normalen Arzt gehen dürfen; der führt dann ganz normal die Krankenakte. Du musst Dich also für die Krankenunterlagen an die Ärzte wenden, bei denen Du damals warst. Es gilt aber das gleiche wie bei der Bundeswehr: Vorrang haben (abgesehen von der Musterung) erstmal die Ärzte, bei denen Du vor weniger als 10 Jahren warst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 27, 2011 Ich weiß nicht, die kassenärztliche Vereinigung will mir einfach keine Daten herausgeben, nur vom letzten Jahr... brauch ich die wirklich? Oder ist es besser zu sagen, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß? Ich habe meine Ärzte alle abgeklappert, habe deren Diagnosen gemeldet und meinen Hausarzt haben die sogar angeschrieben, er hat dann alles aufgeschrieben, worauf er mich die letzten 10 Jahre behandelt hat. Eine Frage: Wenn der Arzt irgendwelche Sachen weggelassen hat, kann das auf mich zurückfallen?!? Ach ja und wegen den Musterungsunterlagen: Bei mir wurde auch ein Hohlkreuz damals festgestellt (vor 8 JAhren!)...ich habe die schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass ich das nicht angeben muss, wenn ich keine Beschwerden hatte und habe... (allerdings stand da auch nicht die Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, sondern nach aktuellen Beschwerden!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 27, 2011 · bearbeitet Juni 27, 2011 von Adun Ich weiß nicht, die kassenärztliche Vereinigung will mir einfach keine Daten herausgeben, nur vom letzten Jahr... brauch ich die wirklich? Oder ist es besser zu sagen, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß? Die KV speichert die Daten nur begrenzt. Gut möglich, dass außer vom letzten Jahr nichts mehr verfügbar ist. Hat die KV irgendetwas dazu geschrieben, warum sie keine früheren Daten rausrücken kann oder will? Die Daten der KV sind aber nicht hinreichend, und vermutlich auch nicht nötig. Im Prinzip ist der Arzt dafür verantwortlich, dass er richtig mit der KV abrechnet, und keine Krankheiten abrechnet, die er nicht diagnostiziert hat und die daher nicht in der Krankenakte stehen. Meines Erachtens hat man seiner Sorgfaltspflicht genüge getan, wenn man die Krankenakte einsieht. Hat man allerdings von Abweichungen erst einmal Kenntnis erlangt, muss man sie auch angeben. Ich habe meine Ärzte alle abgeklappert, habe deren Diagnosen gemeldet und meinen Hausarzt haben die sogar angeschrieben, er hat dann alles aufgeschrieben, worauf er mich die letzten 10 Jahre behandelt hat. Eine Frage: Wenn der Arzt irgendwelche Sachen weggelassen hat, kann das auf mich zurückfallen?!? Ja, denn Du bist für das korrekte Beantworten der Fragen verantwortlich, nicht Dein Arzt und nicht die Versicherung, die dort nachfragt. Dass sich die Versicherung beim Arzt gemeldet hat, bedeutet, dass Du die Fragen unvollständig oder widersprüchlich ausgefüllt hast, und zwar auf so offensichtliche Weise, dass die Versicherung nachhaken musste, um nicht laut §19 Abs. 5 Satz 2 ihre Anfechtungsmöglichkeit zu verwirken. (Für offensichtliche Unstimmigkeiten, die sich aus dem Antrag selbst aufdrängen, kann die Versicherung keine Vertragsanfechtung durchführen). Dass die Versicherung beim Arzt nachfragt hat, sichert also nicht Dich ab, sondern nur die Versicherung. Ich vermute, hier war auch nach Behandlungen gefragt worden, Du hast aber nur Diagnosen hingeschrieben, und die waren von der Art, dass man normalerweise eine Behandlung annimmt. Hattest Du Dir Kopien der Krankenakten angefertigt? Ach ja und wegen den Musterungsunterlagen: Bei mir wurde auch ein Hohlkreuz damals festgestellt (vor 8 JAhren!)...ich habe die schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass ich das nicht angeben muss, wenn ich keine Beschwerden hatte und habe... (allerdings stand da auch nicht die Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, sondern nach aktuellen Beschwerden!) Es gibt in der Tat Versicherungen, die auf eine pauschale Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand verzichten. Du musst Dir die Fragen genau anschauen, oft kommt es auf Kleinigkeiten an. Wenn die Versicherung schriftlich bestätigt hat, dass das nicht angegeben werden muss, wenn keine Beschwerden vorliegen, dann stehst Du relativ sicher da. Ist auch sehr vernünftig, bei solchen Unklarheiten schriftlich nachzufragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 27, 2011 · bearbeitet Juni 27, 2011 von Schneemann Ja, die haben halt gesagt, sie könnten mir nur das letze Jahr nennen... warum haben sie nicht gesagt...soll ich weiter da herumreiten? Vielleicht ist es ja besser wenn ich das alles nicht weiß? Zu meinem Arzt: Den haben sie angeschrieben, weil ich übergewichtig bin und deshalb einen Zuschlag bekommen habe und die Folgeerkrankungen wissen wollten, naja ist ja auch egal, warum... das ist aber schon hart, dass nicht der Arzt sondern ich dafür haftbar gemacht werde, was der Arzt angibt... die Krankenakte will er mir nicht geben, er meinte ich würde sie nicht verstehen und er hätte alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben..zudem würde er die Akte nach 10 Jahren sowieso löschen... Naja dieses "fürsorgliche" Verhalten meines Arztes schmeichelt mir zwar, aber ist doch extrem kontraproduktiv, oder? Ich war auch schon 2x da und habe ihn gefragt ob er mir nicht doch die Krankenakte kopieren kann...er verneint, naja daraufhin habe ich die Versicherung angeschrieben, dass mein Arzt mir die Einsicht verweigert, was ich tun soll? Die antworteten (schriftlich!), das sei kein Problem, zu MEINER Sicherheit hätten Sie ihn ja schon angeschrieben...ich wäre aus dem Schneider... was kann ich davon halten? Kann ich rechtlich mit dieser Zusicherung was anfangen? Zudem: Wie soll die Versicherung denn eigentlich irgendwas Falsches (sofern es besteht!) herausfinden? Tritt der BU Fall ein, wendet sie sich ja doch wieder an den Arzt, der wird wohl nix anderes sagen als vorher (er hat mir auch schon gesagt, dass er sich bei Falschangaben strafbar macht!)...oder er ist schon tot und die Akte auch schon längst gelöscht...nach 10 Jahren kann man sogar die Löschung beantragen soviel ich weiß... die Krankenkasse hat nix, die hab ich auch schon 2x genervt deshalb, die hat GAR keine Daten von mir (außer von den letzen 2 Jahren, weil ich erst seit 2 Jahren arbeite und auch schon Krankschreibungen habe-...wegen Grippe..das ist alles!) Die haben angeblich keine Daten, weil ich über meinen Vater noch familienversichert war. Also meinen Namen haben sie schon in der Liste, aber steht halt nix drin... Wo können die noch Sachen rausfinden? Bleibt wirklich nur die kassenärzliche Vereinigung, aber auch die wollen mir nix schicken, es dreht sich alles im Kreis... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 27, 2011 Ja, die haben halt gesagt, sie könnten mir nur das letze Jahr nennen... warum haben sie nicht gesagt...soll ich weiter da herumreiten? Vielleicht ist es ja besser wenn ich das alles nicht weiß? Wie gesagt, Du musst damit rechnen, dass die Versicherung diese Daten im Leistungsfall anfordern wird, aber meines Erachtens gehört es nicht zur Sorgfaltspflicht, dort nachzuschauen, wenn man schon die Krankenakten kopiert hat. Sinnvoll kann es höchstens sein, wenn man die Ärzte nicht mehr weiß, bei denen man war. Es kann IMMER sein, dass die Versicherung trotzdem die Leistung verweigert; man muss irgendwo eben Prioritäten setzen, d.h. erst mal versuchen, die Kopien der Krankenakten besorgen, bevor man an sowas denkt. Ich habe das Gefühl, es wird oft die Priorität nach dem Bequemlichkeitsfaktor der Datenherausgabe gesetzt, und nicht nach objektiver Wichtigkeit. Im Zweifel vorgehen wie bisher: Einfach schriftlich bei der Versicherung nachfragen, ob zusätzliche Einsichtnahme in KV-Daten nötig ist, wenn die Krankenaktendaten schon vorliegen (ja wenn...). Zu meinem Arzt: Den haben sie angeschrieben, weil ich übergewichtig bin und deshalb einen Zuschlag bekommen habe und die Folgeerkrankungen wissen wollten, naja ist ja auch egal, warum... das ist aber schon hart, dass nicht der Arzt sondern ich dafür haftbar gemacht werde, was der Arzt angibt... Du wirst aber nicht für das haftbar gemacht, was der Arzt angibt, sondern nur für das, was Du nicht oder nicht richtig angibst. Die Situation ist folgende: Du hast Deine Sorgfaltspflicht verletzt, weil Du keine Einsicht in die Krankenakten genommen hast. Jetzt möchtest Du konstruieren, dass nicht Du, sondern Dein Arzt dafür verantwortlich ist, weil er irgendeine Anfrage der Versicherung erhalten hat. Das kann so nicht funktionieren. die Krankenakte will er mir nicht geben, er meinte ich würde sie nicht verstehen und er hätte alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben..zudem würde er die Akte nach 10 Jahren sowieso löschen... Naja dieses "fürsorgliche" Verhalten meines Arztes schmeichelt mir zwar, aber ist doch extrem kontraproduktiv, oder? Ich war auch schon 2x da und habe ihn gefragt ob er mir nicht doch die Krankenakte kopieren kann...er verneint Na wenn Du ihn auch fragst, ob er Dir die Krankenakte kopieren kann, sagst Du doch nichts anderes, als dass Du ihm auf Deine eigene Gefahr hin die Entscheidung überlässt, ob es für Dich sinnvoll ist, Einsicht zu nehmen, und dass Du das noch daran knüpfst, ob er Dir in Verbindung damit eine kostenlose Dienstleistung erbringen möchte (kostenlos Kopien anzufertigen). Ist doch klar, dass er da nein sagt! Du musst ihn auffordern, Dir Gelegenheit zu geben, Dein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen, und selbst Kopien anzufertigen. Wenn er das dann verweigert, dann frage ihn mal, ob er bereit ist, Dir schriftlich zu geben, dass er Dir die Einsicht verweigert; dass er sich außerdem bewusst ist, dass er damit vorsätzlich und gesetzeswidrig in Dein Persönlichkeitsrecht eingreift, und dass er alle Schäden tragen wird, die sich daraus ergeben, insbesondere bei einer möglichen Leistungsverweigerung durch die Versicherung. Im Ernst, so geht das nicht. Dein Arzt muss Dir die Möglichkeit gewähren, Dir Kopien anzufertigen. Kläre ihn dann auf, dass es eines Deiner elementaren Grundrechte ist, Einsicht in die Krankenakte zu nehmen und fordere nochmals die Einsichtnahme und die Möglichkeit, zu kopieren. Eine gute Möglichkeit ist auch, mit der Handykamera oder eine Digicam abzufotografieren. Die heutige Technik machts möglich. Vorher aber bitte üben. Wenn die Krankenakte unverständlich sein soll, so kann es dafür nur zwei Erklärungen geben: Entweder weil viele gängige Abkürzungen und Bezeichnungen enthalten sind -- das ist kein Problem, denn deren Bedeutung kannst Du in Erfahrung bringen; sag dem Arzt, dass Du nicht dumm bist, nur weil Du nicht Medizin studiert hast. Oder, weil er Spezialkürzel verwendet hat, deren Bedeutung nur er kennt. Er ist dann dazu verpflichtet, Dir deren Bedeutung aufzuschlüsseln. Ein Argument gegen die Einsichtnahme ist das nicht; der Arzt versucht sich nur vor möglichem Folgeaufwand zu drücken, wenn er sowas sagt. Gerade dann wenn Ärzte sich versuchen, um die Einsicht zu drücken, ist diese ganz besonders dringend nötig. Denn es deutet drauf hin, dass da einiges brisantes drinsteht, was der Arzt lieber nicht dem Patienten zeigen will. naja daraufhin habe ich die Versicherung angeschrieben, dass mein Arzt mir die Einsicht verweigert, was ich tun soll? So gesehen hat der Arzt Dir aber gar nicht die Einsicht verweigert. Er hat Dir lediglich den unverbindlichen Rat gegeben, keine Einsicht zu nehmen und es abgelehnt, Dir eine kostenlos Dienstleistung anzubieten, nämlich Kopien anzufertigen. Ich lese daraus, dass Du bereits einen Antrag gestellt hast. Das ist natürlich schlecht, denn um sowas muss man sich vor Antragstellung kümmern. Die antworteten (schriftlich!), das sei kein Problem, zu MEINER Sicherheit hätten Sie ihn ja schon angeschrieben...ich wäre aus dem Schneider... was kann ich davon halten? Kann ich rechtlich mit dieser Zusicherung was anfangen? Sicher; das ist besser als gar nichts. Aber das kann meines Erachtens nur die Dinge betreffen, die die Versicherung aus dem Brief Deines Arztes noch zusätzlich erfahren hat. Die Akte enthält aber sicher weitaus mehr. Zudem: Wie soll die Versicherung denn eigentlich irgendwas Falsches (sofern es besteht!) herausfinden? Tritt der BU Fall ein, wendet sie sich ja doch wieder an den Arzt, der wird wohl nix anderes sagen als vorher Die Versicherung wird im Leistungsfall erst einmal die Krankenakten einsehen. Die Krankenversicherung wird auch nicht höflich beim Arzt nachfragen, sondern die Einsicht aufgrund Deiner Vollmacht fordern. Und das Problem ist doch ganz einfach: Wenn dann in den Krankenakten etwas steht, was Du im Antrag nicht angegeben hast, und was die Versicherung auch nicht über das Gutachten vom Arzt über die Folgen Deines Übergewichts erfahren hat, dann wird es die Versicherung spätestens zu diesem Zeitpunkt erfahren und vermutlich vom Antrag zurücktreten (wenn die 10-Jahresfrist und alle dazugehörigen Nachfristen noch nicht abgelaufen sind). Und die Wahrscheinlichkeit, dass etwas in den Krankenakten steht, was Du bis dahin nicht wusstest oder wo Du nie drauf gekommen wärst, die ist sehr hoch. Alles, was in den Krankenakten steht, gilt Dir als bekannt, da Du eine Sorgfaltspflicht hast und die verlangt, dass Du von Deinem Einsichtsrecht gebrauch machst. (er hat mir auch schon gesagt, dass er sich bei Falschangaben strafbar macht!)... Erstens stimmt das nicht; solche Fehler sind, wenn überhaupt, dann vielleicht bei Vorsatz strafbar, und den kann man leicht abstreiten. Und zweitens hilft Dir die Straftat nicht, weil das unabhängig von der Tatsache ist, dass Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt hast, indem Du nicht auf Akteneinsicht bestanden hast. oder er ist schon tot und die Akte auch schon längst gelöscht...nach 10 Jahren kann man sogar die Löschung beantragen soviel ich weiß... Der Arzt darf nach 10 Jahren löschen, muss aber nicht, und ich würde mich auch nicht darauf verlassen. die Krankenkasse hat nix, die hab ich auch schon 2x genervt deshalb, die hat GAR keine Daten von mir (außer von den letzen 2 Jahren, weil ich erst seit 2 Jahren arbeite und auch schon Krankschreibungen habe-...wegen Grippe..das ist alles!) Das ist auch ein Anhaltspunkt für die Versicherung. Wenn dazu nichts im Antrag steht, ist das nicht gut. Die haben angeblich keine Daten, weil ich über meinen Vater noch familienversichert war. Also meinen Namen haben sie schon in der Liste, aber steht halt nix drin... Wo können die noch Sachen rausfinden? Bleibt wirklich nur die kassenärzliche Vereinigung, aber auch die wollen mir nix schicken, es dreht sich alles im Kreis... Wenn es irgendwo aktenkundig ist, dann wird es die Versicherung herausfinden. Du hast viele Dinge schon angesprochen: Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkasse (AU-Bescheinigungen), Krankenakten inkl. G-Akte und Akten von Betriebsärzten oder Krankenhäusern, dazu kommen Musterungsunterlagen, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 27, 2011 Nun, da die Versicherung ja scheinbar an die kassenärztliche Vereinigung schreibt un Daten will, muss ich doch auch bekommen können, das ist ja der Hammer..ich versuche es nochmal... Aber zuerst werde ich meinem Arzt nochmal schreiben und ihn auffordern mir die Akte zur Einsicht zu geben. Du schreibst: "Das ist auch ein Anhaltspunkt für die Versicherung. Wenn dazu nichts im Antrag steht, ist das nicht gut." Meinst du wegen der Grippe? Die habe ich schon angegeben... Oder meinst du den Anhaltspukt, dass die Krankenkasse nix hat? Das wundert mich nämlich auch sehr... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 27, 2011 Nun, da die Versicherung ja scheinbar an die kassenärztliche Vereinigung schreibt un Daten will, muss ich doch auch bekommen können, das ist ja der Hammer..ich versuche es nochmal... Naja, die KV kann der Versicherung auch nur das rausgeben, was sie hat. Aber zuerst werde ich meinem Arzt nochmal schreiben und ihn auffordern mir die Akte zur Einsicht zu geben. Du musst hier vorsichtig formulieren, damit Du nicht gleich Ablehnungsgründe mitlieferst. Du hast das Recht, Einsicht in die Akte zu nehmen. Ein Recht darauf, dass der Arzt Dir die Akte zur Einsicht gibt, also sie Dir aushändigt (dass Du sie also mit nach Hause nimmst oder er sie Dir zuschickt), hast Du hingegen nicht. Du musst die Einsicht in der Praxis durchführen und das Ding dort irgendwie vervielfältigen. Wie gesagt: Handycam oder Digicam mitnehmen, und vorher abfotografieren anhand einer handschriftlichen Vorlage üben (sonst hast Du zwar Fotos, kannst aber das Geschriebene nicht lesen, weil der Abstand zu groß war und Du die kleine Schrift nicht mehr entziffern kannst). Immer alles vervielfältigen, was da ist, auch Dinge, die lose in der Akte drinliegen. Wenn der Arzt vernünftig ist, stellt er Dir den Kopierer zur Verfügung. Muss er aber nicht. Du schreibst: "Das ist auch ein Anhaltspunkt für die Versicherung. Wenn dazu nichts im Antrag steht, ist das nicht gut." Meinst du wegen der Grippe? Die habe ich schon angegeben... Ja, das meinte ich. Die Krankenkasse hat die AU-Meldungen gespeichert und die Versicherung kann sich die anschauen. Wenn Du sie angegeben hast, ist in der Beziehung alles OK. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 27, 2011 · bearbeitet Juni 27, 2011 von Schneemann Danke dir: Zur KV... die Krankenkasse sagt sie könne nur bei der KV Infos anfragen, wenn ich den Arzt und die genauen Zeitdaten wüsste... da ich aber nix weiß, wie gehe ich da vor? [ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 27, 2011 · bearbeitet Juni 27, 2011 von Adun Alles, was die Krankenkasse von der KV abfragen kann, selbst wenn sie dazu "Zeitdaten" angeben muss, das muss die KV Dir als komplettauszug rausgeben, ohne dass Du irgendwelche Zeitdaten angeben musst. Was mit diesen "Zeitdaten" gemeint ist, kann ich Dir leider nicht sagen, aber ggfs. hat die Krankenkasse eine Zugriffsbeschränkung und kann nur etwas abfragen, wenn sie ein konkretes Datum kennt. Das ist IMO auch datenschutzmäßig vernünftig. Wie ich mehrmals betont habe, halte ich die Abfrage der KV-Daten für fragwürdig, ganz besonders in dieser Reihenfolge. Bevor Du darüber nachdenkstr, diese Daten abzufragen, solltest Du erst mal alle Krankenakten vorliegen haben. Dann kann man immer noch sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wolke47 Juni 28, 2011 Ich lese hier schon eine Weile mit und bin dabei eine BU abzuschließen, erstmal die Vorbereitung. Vielleicht könnt Ihr mir bei der Beantwortung der offenen Fragen helfen. Ich fange mal an. In meinem Bekanntenkreis ist die Meinung vertreten, dass ein studierter kaufmännischer, eventuell mal Selbstständiger nicht BU werden kann. Es würde mehr Sinn machen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Unfallrente zu kombinieren. Wie ist Eure Meinung dazu? Ich war letzte Woche bei meinem Hausarzt und habe mir meine Akte ausdrucken lassen und die Befunde, die er hatte. Er meinte auf keinen Fall diese Akte an die Versicherung geben. Die Fragen bei ihm und es liegen keine chronischen Erkrankungen vor, das schreibt er so. Er hätte Erfahrung damit und ich kann mich da auf ihn verlassen. Die Gesundheitsfragen selbstverständlich wahrheitsgemäß ausfüllen. Alle kleinen Wehwehchen sind ja ausgeheilt. Wo kann ich die Kürzel, wie utxt - kva - oder Zahlenkombinationen nachlesen? Dank im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 28, 2011 Ich fange mal an. In meinem Bekanntenkreis ist die Meinung vertreten, dass ein studierter kaufmännischer, eventuell mal Selbstständiger nicht BU werden kann. Es würde mehr Sinn machen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Unfallrente zu kombinieren. Wie ist Eure Meinung dazu? Wenn das so wäre, würde eine BU für einen studierten kaufmännischen Angestellten exakt so viel kosten wie eine entsprechende EU plus Unfallrente. Das ist nicht der Fall. Also ist die Behauptung Quatsch. Im Gegenteil: Gerade der kaufmännische Angestellte hat viel an Sozialstatus zu verlieren.... Bei einer BU ohne gleichzeitige EU könnte er z.B. plötzlich in der Produktion arbeiten müssen. Ich war letzte Woche bei meinem Hausarzt und habe mir meine Akte ausdrucken lassen und die Befunde, die er hatte. Er meinte auf keinen Fall diese Akte an die Versicherung geben. Das stimmt. In der Krankenakte kann vieles drinstehen, was nicht angegeben werden muss und was man der Versicherung besser nicht freiwillig sagt. Es gilt: "Sie haben das Recht zu schweigen, sofern nicht gefragt wird. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden". Also: Die Fragen anhand der Akte beantworten; nicht die Akte einfach beilegen. D.h. für jeden Satz der Krankenakte alle Fragen durchgehen und schauen, ob er dort als Antwort hingehört. Die Fragen bei ihm Wie bereits oben gesagt: Wenn sie sich bei ihm melden, heißt das in der Regel, dass ein Fehler beim Ausfüllen gemacht wurden. und es liegen keine chronischen Erkrankungen vor, das schreibt er so. Ausschlaggebend ist das und nur das, was in der Krankenakte steht, nicht, was der Arzt sonstwie behauptet. Er hätte Erfahrung damit und ich kann mich da auf ihn verlassen. Auch hier nochmal: Sag ihm, dann soll er unterschreiben, dass er alle Schäden tragen wird, die sich daraus ergeben, dass Du Dich auf ihn verlässt; insbesondere bei einer möglichen Leistungsverweigerung durch die Versicherung Die Gesundheitsfragen selbstverständlich wahrheitsgemäß ausfüllen. Richtig. Alle kleinen Wehwehchen sind ja ausgeheilt. Dennoch müssen sie angegeben werden, wenn sie in den Fragezeitraum fallen. Wo kann ich die Kürzel, wie utxt - kva - oder Zahlenkombinationen nachlesen? Arzt fragen. Entweder er kann Dir ein Nachschlagwerk nennen, dann musst Du Dir das besorgen, oder er kann keins nennen, dann handelt es sich offensichtlich um persönliche Abkürzungen von ihm, die er Dir selbst erläutern muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AjM Juni 30, 2011 Hallo, ich hab da in diesem ganzen Zusammenhang mal ne Frage zu meinem Fall. Ich bin 27 und war bis jetzt bei 2 Hausärzten. Als der eine aufgehört hat, sind meine Eltern dann mit mir zu einem anderen gewechselt. Ich habe gestern mal beim Nachfolger meines Kinderarztes angerufen ob noch Akten existieren. Dies wird nun geprüft und wenn nein, stellt man mir sogar ne Bestätigung aus. Meine Frage aber: In jene Zeit fallen so einige Diagnosen und Behandlungen an die ich mich nicht erinnern kann, sondern an die mich meine Eltern erinnern mussten (Heuschnupfen, Pseudo-Krupp...). Im Zuge dessen war ich dann wohl auch bei anderen Ärzten. Wenn ich jetzt keine Krankenakte mehr von meinem Kinderarzt habe und von den Sachen beim aktuellen Hausarzt nichts in der Krankenakte steht (z.B. Heuschnupfen), müsste ich das dann im Antrag trotzdem nennen? Ohne Krankenakte kann ich ja nicht nachprüfen bei welchen Ärzten ich war (war wohl bei irgendeinem Lungenfacharzt dann) und welche Krankheiten in Kindestagen diagnostiziert wurden. Zumal ich ja ne Bestätigung vom Arzt hätte, dass die Akten nicht mehr existieren. Die Frage ruht daher, dass meine Eltern theoretisch wissen bei welchem Lungenarzt ich war. Rufe ich dort an und es ist der richtige Arzt (es existiert eine Akte), dann muss ich den Inhalt nennen (Lungenkrankheit). Rufe ich nicht an (ich weiß ja eigentlich nicht dass ich dort war), kann ich die Krankheit gar nicht nennen da ich sie nicht kenne. Könnte mir da ne Versicherung zur Not was draus drehen? Weil wenn ich anrufe und es gibt ne Akte, dann muss ich das ja auch melden. Bei der Frae geht es nicht darum meinen Gesundheitszustand zu verschleiern (mein Hausarzt sieht vll. 1 mal im Jahr, und das i.d.R. nur wg. ner Impfung oder wg. ner Rachenentzündung die nicht weggehen wollte). Mir gehts darum, ob eine Versicherung was dran drehen kann, wenn man Ärzte/Diagnosen nicht nennt, die ~20 Jahre zurück liegen und man zudem nicht nachprüfen kann bei welchen man war. Danke im Voraus. AjM Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 30, 2011 ich hab da in diesem ganzen Zusammenhang mal ne Frage zu meinem Fall. Ich bin 27 und war bis jetzt bei 2 Hausärzten. Als der eine aufgehört hat, sind meine Eltern dann mit mir zu einem anderen gewechselt. Ich habe gestern mal beim Nachfolger meines Kinderarztes angerufen ob noch Akten existieren. Dies wird nun geprüft und wenn nein, stellt man mir sogar ne Bestätigung aus. Eine solche Bestätigung ist ein schönes Stück Papier, aber wertlos. Meine Frage aber: In jene Zeit fallen so einige Diagnosen und Behandlungen an die ich mich nicht erinnern kann, sondern an die mich meine Eltern erinnern mussten (Heuschnupfen, Pseudo-Krupp...). Im Zuge dessen war ich dann wohl auch bei anderen Ärzten. Du weißt doch offenbar sehr genau, was Sache ist. Dann solltest Du das auch angeben, wenn danach gefragt wird. Zumal ein Heuschnupfen regelmäßig wiederkehrende Symptome verursacht und man schon alleine deshalb kaum behaupten kann, man hätte davon nichts mehr gewusst. Wenn ich jetzt keine Krankenakte mehr von meinem Kinderarzt habe und von den Sachen beim aktuellen Hausarzt nichts in der Krankenakte steht (z.B. Heuschnupfen), müsste ich das dann im Antrag trotzdem nennen? Ich habe das Gefühl, Du hast das oben gesagte völlig missverstanden. Ich habe nirgendwo behauptet, dass die Tatsache, dass eine Krankheit in keiner verfügbaren Krankenakte mehr steht, eine Rechtfertigung dafür ist, sie arglistig zu verschweigen! Ohne Krankenakte kann ich ja nicht nachprüfen bei welchen Ärzten ich war (war wohl bei irgendeinem Lungenfacharzt dann) und welche Krankheiten in Kindestagen diagnostiziert wurden. Zumal ich ja ne Bestätigung vom Arzt hätte, dass die Akten nicht mehr existieren. Dass die Akten nicht mehr existieren, heißt nicht, das die Arztbesuche nicht stattfanden bzw. die Krankheiten nicht mehr existieren. Die Gesundheitsfragen fragen nicht nach noch auffindbaren Einträgen in Akten, sondern nach Krankheiten bzw. Arztbesuchen. Die Krankenakten können Dir helfen, die Fragen richtig auszufüllen, aber es verkehrt diese Vorgehensweise ins völlige Gegenteil, wenn man damit für die Nichtangabe von Sachverhalte argumentiert, die man kennt. Mindestens eine Frage fragt in alle Regel ohne Einschränkung nach aktuell bestehenden Krankheiten, ohne Einschränkung, dass deswegen ein Arztbesuch stattgefunden haben muss. Die Frage ruht daher, dass meine Eltern theoretisch wissen bei welchem Lungenarzt ich war. Rufe ich dort an und es ist der richtige Arzt (es existiert eine Akte), dann muss ich den Inhalt nennen (Lungenkrankheit). Rufe ich nicht an (ich weiß ja eigentlich nicht dass ich dort war), kann ich die Krankheit gar nicht nennen da ich sie nicht kenne. Könnte mir da ne Versicherung zur Not was draus drehen? Es genügt nicht, dass Du die Gesundheitsfragen lediglich nach bestem Wissen ausfüllst! Du musst sie auch nach bestem Gewissen ausfüllen. Und das tust Du nicht, wenn Du so vorgehst. Du hast kein reines Gewissen, wenn Du solche Fragen stellst. Du weißt ja offensichtlich ziemlich genau, was Sache ist. Es ist ein direkter Widerspruch, einerseits zu behaupten, Du könntest den Inhalt zur Not nennen, aber andererseits zu sagen, Du könntest ihn nicht nennen, weil Du ihn nicht kennst. Weil wenn ich anrufe und es gibt ne Akte, dann muss ich das ja auch melden. Du musst das, was Du weißt, auch dann melden, wenn diese Akte nicht mehr existiert. Vorausgesetzt, es fällt unter eine der Frage. Bei nach wie vor bestehenden, chronischen Krankheiten wie Heuschnupfen ist das aber in aller Regel der Fall. Bei der Frae geht es nicht darum meinen Gesundheitszustand zu verschleiern (mein Hausarzt sieht vll. 1 mal im Jahr, und das i.d.R. nur wg. ner Impfung oder wg. ner Rachenentzündung die nicht weggehen wollte). Mir gehts darum, ob eine Versicherung was dran drehen kann, wenn man Ärzte/Diagnosen nicht nennt, die ~20 Jahre zurück liegen und man zudem nicht nachprüfen kann bei welchen man war. Versetze Dich in die Situation, dass eine der bestehenden Krankheiten eine Komplikation verursacht, und der Arzt fragt nach Deiner Krankengeschichte. Dann wirst Du ihm gegenüber ganz offensichtlich keine derartige Geheimniskrämerei betreiben und ihm sagen, dass Du diese oder jene Diagnose damals hattest. Du wirst ihm sicher nicht sagen, tut mir leid, da liegen keine Krankenakten mehr vor... Und der Arzt wird das dann in die Krankenakte schreiben. Dein Denkfehler ist also, dass Du Dir nur Gedanken über alte Einträge in Krankenakten machst. Du musst Dir auch Gedanken über das machen, was möglicherweise zukünftig an Einträgen in Krankenakten stehen wird, was Krankheiten betrifft, die bereits vor Antragstellung bestanden. Solche Einträge zeigen nämlich im Falle eines Falles eindeutig, dass Du die Krankheiten bei Antragstellung kanntest oder hättest kennen können und damit ist der Vorwurf der arglistigen Täuschung leicht zu führen. Versuch es bitte nicht mit "Dann werde ich eben vorsichtig sein, was ich dem Arzt gegenüber sage". Glaub mir, wenn es hart auf hart kommt, sagt man dem Arzt alles. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann Juni 30, 2011 · bearbeitet Juni 30, 2011 von Schneemann Also ich hatte auch nen Heutschupfen vor mehr als 7 Jahren... da war ich auch beim Arzt. Da es aber nicht in den Fragezeitraum fällt, musste man es gar nicht melden. Das hab ich sogar von der Versicherung bestätigt bekommen (schriftlich!) Vorraussetzung war, dass ich seitdem keine Beschwerden mehr hatte (und das ist auch die Wahrheit!) Nachdem die Versicherung nun eine Arztanfrage gemacht hatten, hatte ihnen mein Arzt sogar geschrieben, dass ich 2003 wegen Heuschnupfen bei ihm war... hat die gar nicht mehr sonderlich interessiert. Davon gehe ich jedenfalls aus, denn es gab keinen Zuschlag und keinen Ausschluss deswegen...mein Zuschlag ist nur wegen Übergewicht...vielleicht ahbe ich aber auch nur keinen Zuschlag mehr bekommen, weil meiner schon so hoch war? Wie sind die ERfahrungen mit Arztanfragen...was ist wenn der Arzt von Krankheiten erzählt, die VOR dem Fragezeitraum waren, die aber ausgeheilt sind? Ach ja, Adun, ich habe meinem Arzt ja geschrieben (mit den Warnungen, die du mir geschreiben hast!) und heute hat er mir zugesagt, das ich die Akte nächste Woche abholen kann...mit selber kopieren ist leider nix, da das ganze elektronisch ist. Der druckt es halt aus und sucht sonst alles zusammen, was dazugehört... Wenn dann immer noch was fehlen sollte, er mir eben nicht alles gibt, dann kann ich auch nix machen, dann ist das halt so... jedenfalls kann ich doch dann beweisen, ich hätte von einer verschwiegenen Krankheit nix gewusst, oder... die hat ja dann der Arzt bewusst verschwiegen! Aber das alles ist so hypothetisch, ich habe keine Ahnung, warum ein Arzt das machen sollte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag