Geißbock Oktober 5, 2010 Danke für Deine ausführliche Antwort! Es ist tatsächlich so, dass man als Privatpatient öfters Leistungen angedreht bekommt um die Rechnung nach oben zu treiben. Daher habe ich auch immer mal wieder eine 2. Meinung eingeholt was natürlich die Anzahl der Arztbesuche erhöht. Magenspiegelung war zum genannten Zeitpunkt auch nötig. Herausgestellt hat sich aber kein Befund. (Nur als Beispiel für viele Untersuchen zu nennen) Ich werde mich also wohl über übel bemühen müssen alle Ärzte abzuklappern. Wo kann man solche eine anonyme Risikoanfrage machen lassen? Bisher habe ich nur Sachen gesehen wo man seinen Namen eintragen musste. Über den Weg mit einer "guten" Unfallversicherung habe ich noch gar nicht nachgedacht. Das war ein sehr guter Tipp. Ok, ich sehe ein, dass es mit der Debeka vielleicht nicht so clever ist. Nun gibt es eine Beraterin, die für uns zuständig ist. Sie ruft ständig bei meinen Eltern an und fragt nach meiner BU. Meine Mutter hat immer abgelehnt und auch erklärt, dass es mit den Gesundheitsfragen zu kompliziert sei. Beim letzten Gespräch meinte die Beraterin dann, dass es keine Fragen gäbe weil ich dort krankenversichert sei. Eine BU ohne Fragen kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Da ich mich auch mal intensiv von ihr 2 Stunden habe beraten lassen weiß ich, dass sie von vielen Dingen der Versicherung nur sehr sehr wenig Ahnung hat. Haltet ihr es für realistisch unter den genannten Umständen eine BU ohne Gesundheitsfragen zu erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 5, 2010 Haltet ihr es für realistisch unter den genannten Umständen eine BU ohne Gesundheitsfragen zu erhalten? nein!!! (hier bringt die Beraterin etwas durcheinander bzw. es wurde etwas falsch verstanden) Ich geh mal davon aus, dass es eher um die komplizierte Gesundheitsprüfung geht. Hier kann dir die Beraterin alle deine Ärzte /Adressen über die Fachabteilung besorgen. Damit ist es letztlich einfacher diese aufzusuchen und offene Fragen zu klären. Ohne Gesundheitsprüfung ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als Beitragsbefreiung zum Hauptvertrag unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber ein Vertrag mit Rentenleistung definitiv nicht! Unter Umständen würde ich den von Adun vorgeschlagenen Weg gehen und nach Ablauf der Fristen einen Antrag stellen. Oder du gehst den Weg alles ausführlich vorher abzuklären. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 5, 2010 Es ist tatsächlich so, dass man als Privatpatient öfters Leistungen angedreht bekommt um die Rechnung nach oben zu treiben. Daher habe ich auch immer mal wieder eine 2. Meinung eingeholt was natürlich die Anzahl der Arztbesuche erhöht. Eine gute Faustregel ist diese: Wenn man sich unsicher ist, und erwägt, eine zweite Meinung einzuholen, dann hat man in der Regel nix und sollte es bei dem einen Arztbesuch belassen. Wenn Du wirklich was schlimmes hast, dann zeigt sich das in der Regel eindeutig. Die zweite Meinung wird deutlich zu viel genutzt. Sie ist eigentlich für den Fall sinnvoll, dass man eine schwere oder chronische Krankheit diagnostiziert bekommen hat. Viele Arztbesuche ohne Diagnose und unklare Schmerzen/Beschwerden deuten in der Regel einfach nur auf psychosomatische bzw. psychische Belastung/Nervösität, die meist auf unzureichende Bewegung an der frischen Luft und/oder mangelnden Schlaf/ungleichmäßigen Schlafrhythmus (zu stark schwankende Schafenszeiten) zurückzuführen ist. Das ist gerade bei ambitionierten Studenten ziemlich typisch! Magenspiegelung war zum genannten Zeitpunkt auch nötig. Herausgestellt hat sich aber kein Befund. (Nur als Beispiel für viele Untersuchen zu nennen) Also war sie auch nicht nötig. Solange man nicht gerade Blut erbrochen hat, ist sowas nur Geldmacherei. Ich werde mich also wohl über übel bemühen müssen alle Ärzte abzuklappern. Definitiv; selbst wenn es am Ende nicht zu einem Vertrag kommt, ist es vorteilhaft, eine Kopie seiner Krankenakten zu besitzen. Wo kann man solche eine anonyme Risikoanfrage machen lassen? Bisher habe ich nur Sachen gesehen wo man seinen Namen eintragen musste. http://www.google.com/search?q=risikovoranfrage Darum solltest Du Dir aber erst dann Gedanken machen, wenn Du alle Kopien vorliegen hast. Über den Weg mit einer "guten" Unfallversicherung habe ich noch gar nicht nachgedacht. Das war ein sehr guter Tipp. Ja; beachte aber, dass nur ca. 10% aller BU-Fälle auf Unfälle zurückzuführen sind. Eine BU-Versicherung, alternativ massive zusätzliche Rücklagenbildung kann dadurch also nicht ersetzt werden. Um die BU-Versicherung zu ersetzen wirst Du wohl oder übel mindestens 50% Deines Einkommens in den Sparstrumpf stecken müssen. Hier einige allgemeine nützliche Infos zu Unfallversicherungen (Test der Versicherungen selbst ist allerdings relativ alt): http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Unfallversicherung-4-000-Tarife-im-Test-1536936-1537652/ Ok, ich sehe ein, dass es mit der Debeka vielleicht nicht so clever ist. Ich möchte mit dem gesagten nicht behaupten, dass man die BU-Versicherungen der Debeka von vorn herein aus der Erwägung ausschließen sollte, zumal sie eine der wenigen ist, die eine Dienstunfähigkeits-Klausel haben. Ich wollte damit nur sagen, dass die dort bestehende PKV nicht bedeutet, dass dort Nachlässigkeiten beim Beantworten der Gesundheitsfragen zulässig sind; im Gegenteil, dort müssen sie erst recht richtig ausgefüllt werden (womit ich wiederum nicht sagen will, dass geringere Standards bei anderen Versicherern anzusetzen sind). Nun gibt es eine Beraterin, die für uns zuständig ist. Sie ruft ständig bei meinen Eltern an und fragt nach meiner BU. Meine Mutter hat immer abgelehnt und auch erklärt, dass es mit den Gesundheitsfragen zu kompliziert sei. Naja, dafür ist Berufsunfähigkeit ja auch ein ganz erhebliches Risiko. Die Haltung Deiner Mutter ist also ähnlich fahrlässig wie die Behauptungen der inkompetenten Vertreterin (siehe unten). Beim letzten Gespräch meinte die Beraterin dann, dass es keine Fragen gäbe weil ich dort krankenversichert sei. Eine BU ohne Fragen kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Da ich mich auch mal intensiv von ihr 2 Stunden habe beraten lassen weiß ich, dass sie von vielen Dingen der Versicherung nur sehr sehr wenig Ahnung hat. Haltet ihr es für realistisch unter den genannten Umständen eine BU ohne Gesundheitsfragen zu erhalten? Das war eine klare Lüge. Die Vertreter erzählen Dir das Blaue vom Himmel, wenn sie Provision machen wollen. Widersprich schriftlich der Nutzung Deiner Daten für Werbung und Vertrags-Anbandelung; sowohl gegenüber der Debeka als auch gegenüber der Vertreterin. Wenn sie keine Ahnung hat, verlange eine andere Betreuerin für den bestehenden PKV-Vertrag. Und nicht erst androhen. Nur durch solch konsequentes Vorgehen wird sichergestellt, dass inkompetente Vertereter nicht durchgefüttert werden; es ist die einzige Sprache, die sie verstehen. Noch ein Tip übrigens: Wenn Du mit dem Studium fertig bist, kannst Du Dir die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine ziemlich günstige stationäre Zusatzversicherung + PKV-Ruhensversicherung umwandeln lassen, wenn Du rechtzeitig das Ende des Beihilfeanspruchs meldest. Noch ein weiterer, allgemeiner Tip: Lass Dir keine Kombination zwischen BU und Kapitalanlage (Rüruprente, Kapitallebensversicherung o.ä.) andrehen. Sinnvoll kann die Kombination mit einer reinen Risikolebensversicherung sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Oktober 7, 2010 Kriegt man so was überhaupt von den Ärzten ? Von der Krankenkasse wurde mir das kostenlos und innerhalb eines Tages zugeschickt (allerdings nur 3 Jahre rückwirkend möglich). Bei allen Ärzten absolut problemlos und vorallem umsonst bekommen. Der Arzthelferin den Sinn und Zweck erklärt, kurz gewartet und fertig - egal welcher Arzt. Hast du es jetzt von der Krankenkasse bekommen, oder von deinen Ärzten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 7, 2010 Meines Wissens haben die Krankenkassen nur Daten, wenn ein Krankenhausaufenthalt bzw. eine Arbeitsunfähigkeit bestand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 7, 2010 Hallo Michael, Wie geht man am sichersten mit den Gesundheitsfragen um ? Nur im Antrag die entsprechenden Fragen wahrheitsgemäß beantworten ? Schau doch mal im Thread unten drunter, da steht alles, was man wissen muss: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/ Meines Erachtens kann dieser Thread auf den vorhandenen verschmolzen werden. Nur aus dem Kopf zu beantworten ist fahrlässig. Einsicht in die Krankenakten nehmen und die relevanten Teile abschreiben. Von der Krankenkasse wurde mir das kostenlos und innerhalb eines Tages zugeschickt (allerdings nur 3 Jahre rückwirkend möglich). Bei allen Ärzten absolut problemlos und vorallem umsonst bekommen. Der Arzthelferin den Sinn und Zweck erklärt, kurz gewartet und fertig - egal welcher Arzt. Dieses Vorgehen ist sehr gefährlich! Die Daten der Krankenkassen dienen nur Abrechnungszwecken. Sie stimmen oft nicht mit den tatsächlichen medizinisch relevanten Diagnosen überein, sondern werden nach rein juristischen Möglichkeiten so gewählt, dass ein möglichst hoher Abrechnungsbetrag erreicht wird. Das heißt: Die Abrechnungsdiagnosen genügen nicht; man muss auf jeden Fall Einsicht in die Krankenakten nehmen. Umgekehrt sind sie aber auch nicht notwendig: Wenn man das angibt, was in den Krankenakten steht, hat man seiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Wenn man die Abrechnungsdiagnosen aber erst einmal kennt, muss man sie auch angeben. Daher sollte man auf die Abrechnungsdaten nur als letztes Mittel zurückgreifen, etwa wenn man wirklich nicht mehr nachvollziehen kann, bei welchen Ärzten man war oder die Krankenakten verschwunden sind o.ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 9, 2010 Ich bin gerade am Zusammensuchen aller Gesundheitsdaten. Da ich in den letzten Jahren bei sehr vielen verschiedenen Ärzten war, habe ich mich entschlossen schriftlich beim Arzt anzufragen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Auskunft sämtlicher Ihnen vorliegender Gesundheitsdaten zu meiner Person. Insbesondere bitte um Auskunft - der Ihnen bekannten Erkrankungen, der vorliegenden Amnesen, Beschwerden bzw. Anlasses des Arztbesuchs - der Untersuchungen (auch Kontroll- oder Nachuntersuchungen) - der Behandlungen und Beratungen (auch Heilbehandlungen) - der verordneten Medikamente - der gestellten Diagnosen sowie den Zeitpunkt der Ausheilung mit Datumsangabe aus den zurückliegenden fünf Jahren. Außerdem bitte ich um Abdruck der vollständigen Gesundheitsakte. Besten Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Ist dieser Text ausreichend oder würden hier noch weitere Angaben erforderlich sein, damit man alle Fragen im Antrag der BU-Versicherung richtig und vollständig beantworten kann? Besten Dank für eure Tipps, Anregungen und Hinweise! Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 9, 2010 Hallo bluex, Bitte sieh drigend davon ab, quasi die Ärzte die Gesundheitsfragen ausfüllen zu lassen, indem Du die Fragen der Versicherung an sie weiterreichst.. Das ist Deine Aufgabe, nicht die der Ärzte. Was, wenn jetzt plötzlich in dem, was Du zurückbekommst, Sachen auftauchen, die gar nicht in den Krankenakten standen oder sie plötzlich anders wiedergeben, bewertet und vernknüpft werden? Was, wenn nicht alles vollständig ist? (Ganz typisch! Ärzte haben oft völlig haarsträubende Vorstellungen davon, was bei Gesundheitsfragen anzugeben ist und was nicht, sie sind neben dem Versicherungsvertreter der denkbar schlechteste Ratgeber, den Du fragen kannst!) Dann sitzt Du in der Patsche, musst das trotzdem alles angeben und das kann Dich die Annahme kosten. Sowas kann also nur zu Deinem Nachteil sein. Ziel muss es sein, rauszufinden, was in den Akten steht, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht mit übereifrigen Aktionen vom Regen in die Traufe befördern. Ein klarer Fehler ist außerdem die Beschränkung auf die letzten fünf Jahre. Für die Gesundheitsfragen sind potentiell alle Einträge relevant. Denn bei der Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, wie sie üblicherweise gestellt wird, gibt es keine zeitliche Beschränkung und es sind dort deshalb auch Diagnosen anzugeben, die zwar vor mehr als fünf Jahren gestellt wurden, die aber nach wie vor Bestand haben, z.B. der berüchtigte Plattfuß ("Senkfüße") oder die schiefe Wirbelsäule ("leichte Skoliose"), wie man sie in fast jeder zweiten Musterungsakte findet. Du solltest persönlich hingehen und *nur* die Krankenakten bzw. sonstige Unterlagen kopieren; nicht mit dem Arzt darüber sprechen, keine Fragen stellen, gar nichts, auch wenn Du vielleicht bei einem flüchtigen Blick Sachen siehst, die Dich ärgern oder denen Du nicht zustimmst (manchmal stehen ganz komische Sachen in der Akte). Das Kopieren solltest Du dann dort vor Ort selbst durchzuführen, wenn es nur irgendwie geht. Wenn nicht (kein Kopierer vorhanden), schau Dir die Gesundheitsakte und alle sonstigen Unterlagen zumindest genau an und schreib Dir ein genaues Inventarverzeichnis auf: Wieviele Blätter hat die Gesundheitsakte, was liegt an losen Blättern drin, was sind sonst noch für Unterlagen vorhanden, möglicherweise separat von der Akte. Frag dann, ob sie auf die 0,50 EUR Kopiergebühr pro Seite bestehen, zahl sie direkt gegen Quittung und gib ihnen die Adresse, wo sie die Kopien hinschicken sollen. Am besten schreibst Du das Inventurverzeichnis zweimal und gibst es ihnen, damit sie selbst checklistenartig durchgehen können, schreib aber dabei, dass alles zu kopieren ist, was irgendwie auffindbar sind, auch wenn es in Deiner Liste fehlen sollte. Wenn es bei Dir ankommt, prüfe anhand Deines Bestandsverzeichnisses gewissenhaft nach, ob auch wirklich alles kopiert worden ist, falls nicht, nachfordern. Nur so kannst Du sicherstellen, dass nichts fehlt, z.B. lose in die Krankenakte eingelegte Blätter vergessen wurden. Eine Alternative könnte übrigens Abfotografieren mit einer Digicam sein. Dann gehts auch ohne Kopierer. Beachte: Es geht hier um eine Versicherung, die im Fall eines Falles Beträge im Millionenbereich zahlt und Dir den Lebensunterhalt sichert. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Du bist dafür verantwortlich, die Gesundheitsfragen richtig auszufüllen; im Zweifel stehst Du auch für Fehler/Auslassungen grade, die vom Arzt beim Kopieren gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 10, 2010 Hallo bluex, Bitte sieh drigend davon ab, quasi die Ärzte die Gesundheitsfragen ausfüllen zu lassen, indem Du die Fragen der Versicherung an sie weiterreichst.. Das ist Deine Aufgabe, nicht die der Ärzte. Was, wenn jetzt plötzlich in dem, was Du zurückbekommst, Sachen auftauchen, die gar nicht in den Krankenakten standen oder sie plötzlich anders wiedergeben, bewertet und vernknüpft werden? Was, wenn nicht alles vollständig ist? (Ganz typisch! Ärzte haben oft völlig haarsträubende Vorstellungen davon, was bei Gesundheitsfragen anzugeben ist und was nicht, sie sind neben dem Versicherungsvertreter der denkbar schlechteste Ratgeber, den Du fragen kannst!) Dann sitzt Du in der Patsche, musst das trotzdem alles angeben und das kann Dich die Annahme kosten. Sowas kann also nur zu Deinem Nachteil sein. Ziel muss es sein, rauszufinden, was in den Akten steht, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht mit übereifrigen Aktionen vom Regen in die Traufe befördern. Ein klarer Fehler ist außerdem die Beschränkung auf die letzten fünf Jahre. Für die Gesundheitsfragen sind potentiell alle Einträge relevant. Denn bei der Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand, wie sie üblicherweise gestellt wird, gibt es keine zeitliche Beschränkung und es sind dort deshalb auch Diagnosen anzugeben, die zwar vor mehr als fünf Jahren gestellt wurden, die aber nach wie vor Bestand haben, z.B. der berüchtigte Plattfuß ("Senkfüße") oder die schiefe Wirbelsäule ("leichte Skoliose"), wie man sie in fast jeder zweiten Musterungsakte findet. Du solltest persönlich hingehen und *nur* die Krankenakten bzw. sonstige Unterlagen kopieren; nicht mit dem Arzt darüber sprechen, keine Fragen stellen, gar nichts, auch wenn Du vielleicht bei einem flüchtigen Blick Sachen siehst, die Dich ärgern oder denen Du nicht zustimmst (manchmal stehen ganz komische Sachen in der Akte). Das Kopieren solltest Du dann dort vor Ort selbst durchzuführen, wenn es nur irgendwie geht. Wenn nicht (kein Kopierer vorhanden), schau Dir die Gesundheitsakte und alle sonstigen Unterlagen zumindest genau an und schreib Dir ein genaues Inventarverzeichnis auf: Wieviele Blätter hat die Gesundheitsakte, was liegt an losen Blättern drin, was sind sonst noch für Unterlagen vorhanden, möglicherweise separat von der Akte. Frag dann, ob sie auf die 0,50 EUR Kopiergebühr pro Seite bestehen, zahl sie direkt gegen Quittung und gib ihnen die Adresse, wo sie die Kopien hinschicken sollen. Am besten schreibst Du das Inventurverzeichnis zweimal und gibst es ihnen, damit sie selbst checklistenartig durchgehen können, schreib aber dabei, dass alles zu kopieren ist, was irgendwie auffindbar sind, auch wenn es in Deiner Liste fehlen sollte. Wenn es bei Dir ankommt, prüfe anhand Deines Bestandsverzeichnisses gewissenhaft nach, ob auch wirklich alles kopiert worden ist, falls nicht, nachfordern. Nur so kannst Du sicherstellen, dass nichts fehlt, z.B. lose in die Krankenakte eingelegte Blätter vergessen wurden. Eine Alternative könnte übrigens Abfotografieren mit einer Digicam sein. Dann gehts auch ohne Kopierer. Beachte: Es geht hier um eine Versicherung, die im Fall eines Falles Beträge im Millionenbereich zahlt und Dir den Lebensunterhalt sichert. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Du bist dafür verantwortlich, die Gesundheitsfragen richtig auszufüllen; im Zweifel stehst Du auch für Fehler/Auslassungen grade, die vom Arzt beim Kopieren gemacht werden. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich weiß nicht, ob du schon mal solche Gesundheitsakten gesehen hast, aber die Ärzte schreiben oft in ihre Unterlagen nur die Diagnosekennziffern. Zudem führen die Ärzte bei denen ich zuletzt war, die Gesundheitsakte elektronisch. Man müsste dann alle Ärzte aufsuchen, die man in seinem Leben jemals besucht hat, oder? Wie soll das gehen? Ich weiß ja leider nicht bei welchen Arzt meine Eltern mit mir als Kind waren. Ich stell mir das unmöglich vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 10, 2010 Ich weiß nicht, ob du schon mal solche Gesundheitsakten gesehen hast, aber die Ärzte schreiben oft in ihre Unterlagen nur die Diagnosekennziffern. Wo ist das Problem? Du schreibst bei den Gesundheitsfragen einfach nur die Einträge ab, egal wie die aussehen, was für Abkürzungen drin stehen, was für Diagnoseziffern. Du hast keine Pflicht, irgendwelche darüber hinausgehenden Interpretationen vorzunehmen, was das jetzt bedeuten könnte, und wenn Du sie dennoch machst (oder den Arzt machen lässt, wozu dieser übrigens nicht verpflichtet ist, wenn es übliche Abkürzungen sind, und der Dir daher dafür eine dicke Rechnung schreiben kann), dann kann das nur zu Deinem Nachteil sein. Die Versicherungsunternehmen werden schon verstehen, was gemeint ist. Das schauen sich Leute an, die haben den ganzen lieben langen Tag nichts anders zu tun, als genau das: den Ärztekauderwelsch zu entschlüsseln. Zudem führen die Ärzte bei denen ich zuletzt war, die Gesundheitsakte elektronisch. Um so besser. Dann sagst Du einfach der Arzthelferin am Empfang, sie soll die für Dich vollständig ausdrucken. Aber vergiss nicht, dass trotzdem oft zusätzliche Papierdokumente verwahrt werden, z.B. Röntgenbilder, EKG-Ausdrucke, Hörtestprotokolle, Blutanalyseergebnisse, Arztbriefe usw. usf. Frag da genau nach. Man müsste dann alle Ärzte aufsuchen, die man in seinem Leben jemals besucht hat, oder? Im Prinzip ja, je mehr, desto besser. Wie soll das gehen? Ich weiß ja leider nicht bei welchen Arzt meine Eltern mit mir als Kind waren. Ganz grob geschätzt werden die Krankenakten in der Regel 10 Jahre nach dem letzten Besuch vernichtet, aber dafür lässt sich keine Garantie geben. Musterungs- und Bundeswehrunterlagen ("G-Akte") werden in der Regel sehr viel länger aufbewahrt. Schau mal Deine alten Unterlagen durch, vielleicht findest Du ja noch einen Hinweis darauf, welche Ärzte das waren. Heißer Tip: Impfpass. Schau die Krankenakten durch, ob da Namen anderer Ärzte drinstehen. Versuch Dich zu erinnern. Bei den meisten Ärzten wird man Dir wie gesagt nur sagen, dass die Krankenakten vernichtet wurden. Das, was Du beim besten Willen nicht mehr rausfindest, brauchst Du auch nicht anzugeben. Worauf es ankommt, ist, dass man es versucht hat. Die Versicherung wird mindestens den gleichen Aufwand betreiben, wenn sie erst einmal für 30 Jahre BU-Rente zahlen soll! Ich stell mir das unmöglich vor. Richtig macht man es, indem man sich immer vom Hausarzt überweisen lässt, dann hat der ein Verzeichnis der Ärzte, bei denen Du überall warst. Bei Rücküberweisung macht man dann sofort eine Kopie der Krankenakten bei dem Spezialisten. Zugegebenermaßen sehr aufwändig, und kaum jemand tuts, und Ärzte/Arzthelfer schauen einen auch ziemlich schräg an. Erst wenns dann an den Abschluss einer BU geht, wünscht man sich, man hätte es doch getan... Je kürzer der Arztbesuch zurückliegt, umso mehr Aufwand solltest Du betreiben. Also erst mal die Sachen abklappern, die in den letzten 10 Jahren waren und die Musterungsakte. Wenn Du diese wichtigen Sachen durch hast, hast Du grob geschätzt schon mehr getan als 95% aller Antragssteller und bist relativ auf der sicheren Site. Bei den Kinderärzten genügt dann oft schon ein einfacher Telefonanruf, nur um gesagt zu bekommen, dass nichts mehr vorliegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 10, 2010 Ich weiß nicht, ob du schon mal solche Gesundheitsakten gesehen hast, aber die Ärzte schreiben oft in ihre Unterlagen nur die Diagnosekennziffern. Wo ist das Problem? Du schreibst bei den Gesundheitsfragen einfach nur die Einträge ab, egal wie die aussehen, was für Abkürzungen drin stehen, was für Diagnoseziffern. Du hast keine Pflicht, irgendwelche darüber hinausgehenden Interpretationen vorzunehmen, was das jetzt bedeuten könnte, und wenn Du sie dennoch machst (oder den Arzt machen lässt, wozu dieser übrigens nicht verpflichtet ist, wenn es übliche Abkürzungen sind, und der Dir daher dafür eine dicke Rechnung schreiben kann), dann kann das nur zu Deinem Nachteil sein. Die Versicherungsunternehmen werden schon verstehen, was gemeint ist. Das schauen sich Leute an, die haben den ganzen lieben langen Tag nichts anders zu tun, als genau das: den Ärztekauderwelsch zu entschlüsseln. Zudem führen die Ärzte bei denen ich zuletzt war, die Gesundheitsakte elektronisch. Um so besser. Dann sagst Du einfach der Arzthelferin am Empfang, sie soll die für Dich vollständig ausdrucken. Aber vergiss nicht, dass trotzdem oft zusätzliche Papierdokumente verwahrt werden, z.B. Röntgenbilder, EKG-Ausdrucke, Hörtestprotokolle, Blutanalyseergebnisse, Arztbriefe usw. usf. Frag da genau nach. Man müsste dann alle Ärzte aufsuchen, die man in seinem Leben jemals besucht hat, oder? Im Prinzip ja, je mehr, desto besser. Wie soll das gehen? Ich weiß ja leider nicht bei welchen Arzt meine Eltern mit mir als Kind waren. Ganz grob geschätzt werden die Krankenakten in der Regel 10 Jahre nach dem letzten Besuch vernichtet, aber dafür lässt sich keine Garantie geben. Musterungs- und Bundeswehrunterlagen ("G-Akte") werden in der Regel sehr viel länger aufbewahrt. Schau mal Deine alten Unterlagen durch, vielleicht findest Du ja noch einen Hinweis darauf, welche Ärzte das waren. Heißer Tip: Impfpass. Schau die Krankenakten durch, ob da Namen anderer Ärzte drinstehen. Versuch Dich zu erinnern. Bei den meisten Ärzten wird man Dir wie gesagt nur sagen, dass die Krankenakten vernichtet wurden. Das, was Du beim besten Willen nicht mehr rausfindest, brauchst Du auch nicht anzugeben. Worauf es ankommt, ist, dass man es versucht hat. Die Versicherung wird mindestens den gleichen Aufwand betreiben, wenn sie erst einmal für 30 Jahre BU-Rente zahlen soll! Ich stell mir das unmöglich vor. Richtig macht man es, indem man sich immer vom Hausarzt überweisen lässt, dann hat der ein Verzeichnis der Ärzte, bei denen Du überall warst. Bei Rücküberweisung macht man dann sofort eine Kopie der Krankenakten bei dem Spezialisten. Zugegebenermaßen sehr aufwändig, und kaum jemand tuts, und Ärzte/Arzthelfer schauen einen auch ziemlich schräg an. Erst wenns dann an den Abschluss einer BU geht, wünscht man sich, man hätte es doch getan... Je kürzer der Arztbesuch zurückliegt, umso mehr Aufwand solltest Du betreiben. Also erst mal die Sachen abklappern, die in den letzten 10 Jahren waren und die Musterungsakte. Wenn Du diese wichtigen Sachen durch hast, hast Du grob geschätzt schon mehr getan als 95% aller Antragssteller und bist relativ auf der sicheren Site. Bei den Kinderärzten genügt dann oft schon ein einfacher Telefonanruf, nur um gesagt zu bekommen, dass nichts mehr vorliegt. Vielen Dank für deine Hinweise und Tipps. Ich werde mein Bestes geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 10, 2010 Wo ist das Problem? Du schreibst bei den Gesundheitsfragen einfach nur die Einträge ab, egal wie die aussehen, was für Abkürzungen drin stehen, was für Diagnoseziffern. Nachtrag: Hier meinte ich natürlich nur die *relevanten* Einträge. Wenn bei der einen Frage nach den Artzbesuchen der letzten fünf Jahren gefragt wird, schreibst Du die Einträge der letzten fünf Jahre hin. Wenn gefragt wird nach dem aktuellen Gesundheitszustand, ohne Einschränkung hinsichtlich dem Datum der Diagnose, dann wird es natürlich ein bisschen kompliziert: Du musst ja wissen, ob die Abkürzung oder die Diagnosenummer etwas bedeutet, was heute noch relevant ist. Oft findest Du im Internet schnell mit den den ICD-Codelisten raus, ob die entschlüsselte Diagnose die Einschränkung "akut" im Namen hat (dann ist sie heute in der Regel nicht mehr relevant) oder nicht. z.B: J00 Akute Rhinopharyngitis = akuter Schnupfen; für aktuellen Gesundheitszustand nicht mehr relevant wenns jetzt nicht grade letzte Woche war. z.B. J30 Vasomotorische und allergische Rhinopathie = allergiebedingter oder J31.0 Chronische Rhinitis = chronischer Schnupfen; wäre also relevant. Da gibt es natürlich ein gewisses Risiko, etwas falsch zu machen. Wenn es nicht gerade so klar ist wie hier, hilft folgendes vorgehen: Du schreibst einen anonymen Brief an die Versicherung, in der Du den Sachverhalt darlegst und um Stellungnahme bittest: Ich habe folgenden Eintrag gefunden; muss ich den so oder in Teilen bei der Frage x von Antragsformular y mit Bedingungswerk z angeben. Den Brief soll dann der Vertreter/Vermittler/Makler an die Versicherung schicken und bitten, die Antwort wiederum an ihn selbst zu schicken, damit Du anonym bleibst. So hast Du bei Unklarheiten Rechtssicherheit. Auch Du hast also das Recht, vorvertragliche Fragen zu stellen und die schriftlichen Antworten der Versicherung selbst sind im Gegensatz zu Behauptungen von Ärzten und Vertretern dann auch bindend. Aber wie gesagt, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen; erst einmal die noch auffindbaren Unterlagen besorgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 13, 2010 Danke! Allerdings werden die Versicherer auf anonyme Anfragen meist sagen "Angeben". Genauso wie die Versicherbarkeit bei anonymen Risikoanfragen oftmals abgelehnt werden. Die Versicherer wissen ja - wer anonym anfragt, hat gesundheitliche Problempunkte und ist daher meist nicht interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 10, 2010 Ich denke als Warnung und Lehre für andere Nutzer ist es hilfreich, wenn sie hier lesen können, wie genau bluex den Karren letztendlich an die Wand gefahren hat. Die weitere Geschichte kann man hier lesen: http://www.versicherungtalk.de/altersvorsorge-risikovorsorge/berufsunf-higkeitsversicherung/p31126-vorgehen-bei-der-einholung-von-gesundheitsdaten-von-rzten/#post31126 Scheinbar waren die deutlichen Warnungen oben zu unangenehm und bluex hat sie lieber verdrängt, indem er in ein anderes Forum gegangen ist und dort die Diskussion wieder von vorn gestartet hat. Ich schrieb nämlich oben: Bitte sieh drigend davon ab, quasi die Ärzte die Gesundheitsfragen ausfüllen zu lassen, indem Du die Fragen der Versicherung an sie weiterreichst.. Das ist Deine Aufgabe, nicht die der Ärzte. Was, wenn jetzt plötzlich in dem, was Du zurückbekommst, Sachen auftauchen, die gar nicht in den Krankenakten standen oder sie plötzlich anders wiedergeben, bewertet und vernknüpft werden? Was, wenn nicht alles vollständig ist? (Ganz typisch! Ärzte haben oft völlig haarsträubende Vorstellungen davon, was bei Gesundheitsfragen anzugeben ist und was nicht, sie sind neben dem Versicherungsvertreter der denkbar schlechteste Ratgeber, den Du fragen kannst!) Dann sitzt Du in der Patsche, musst das trotzdem alles angeben und das kann Dich die Annahme kosten. Sowas kann also nur zu Deinem Nachteil sein. Ziel muss es sein, rauszufinden, was in den Akten steht, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht mit übereifrigen Aktionen vom Regen in die Traufe befördern. Dass es außerdem erhebliche Kosten verursachen kann, die Ärzte quasi die Gesundheitsfragen ausfüllen zu lassen ("Insbesondere bitte um Auskunft ..."), da dies eine Zusatzleistung ist, die über das gesetzliche Einsichtsrecht hinausgeht, wollte ich erst noch erwähnen, dachte aber, die genannten Gründe gegen dieses Vorgehen seien stark genug, um bluex davon abzuhalten. (Die Kosten für Kopien von Krankenakten sind hingegen laut Rechtsprechung wie erwähnt auf 0,50 EUR pro Seite gedeckelt.) Was ist nun passiert? bluex hat alle Warnungen in den Wind geschlagen und die Fragen doch per Brief so gestellt statt einfach nur Einsicht in die Krankenakten zu nehmen (nachdem ich seine ersten Beiträge im anderen Forum sah versuchte ich nocheinmal, ihn per PN von seinem Vorhaben abzuhalten, sie blieb aber unbeantwortet). Und dann kam die bittere Begegnung mit der Realität: Ich muss sagen, ich bin regelrecht geschockt. Die meisten Ärzte haben einen ausführlichen Befund geschickt. Für die Befunde soll ich nun zwischen 17,37 Euro und 81,55 Euro bezahlen. Eine Kostenrechnung ist gleich mit dabei. Offenbar ist die Anzahl der Ärzte nicht gerade gering und da kommt schon ein schönes Lehrgeld zusammen. Was dazu nun in den Befundberichten drinsteht bezüglich "Sachen auftauchen, die gar nicht in den Krankenakten standen oder sie plötzlich anders wiedergeben, bewertet und vernknüpft werden" will ich mir gar nicht vorstellen. Soviel zum Thema vom Regen in die Traufe. Aus Schaden wird man klug... Möge es ein warnendes Beispiel für andere sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 11, 2010 Ich schrieb nämlich oben: Bitte sieh drigend davon ab, quasi die Ärzte die Gesundheitsfragen ausfüllen zu lassen, indem Du die Fragen der Versicherung an sie weiterreichst.. Das ist Deine Aufgabe, nicht die der Ärzte. Was, wenn jetzt plötzlich in dem, was Du zurückbekommst, Sachen auftauchen, die gar nicht in den Krankenakten standen oder sie plötzlich anders wiedergeben, bewertet und vernknüpft werden? Was, wenn nicht alles vollständig ist? (Ganz typisch! Ärzte haben oft völlig haarsträubende Vorstellungen davon, was bei Gesundheitsfragen anzugeben ist und was nicht, sie sind neben dem Versicherungsvertreter der denkbar schlechteste Ratgeber, den Du fragen kannst!) Dann sitzt Du in der Patsche, musst das trotzdem alles angeben und das kann Dich die Annahme kosten. Sowas kann also nur zu Deinem Nachteil sein. Ziel muss es sein, rauszufinden, was in den Akten steht, nicht mehr und nicht weniger. Bitte nicht mit übereifrigen Aktionen vom Regen in die Traufe befördern. Hallo Adun, danke für Deinen Beitrag. Ich hatte es in einem anderen Thread mal erwähnt, dass auch die Ärztin bei mir nebenan es genauso handhaben. Wollte auch Einsicht in meine Krankenakte haben und es wurde mir gesagt, dass man mit einer Vollmacht die Krankenakte an die oder den Versicherer weiterleitet, wo man sich ein Angebot einholen will. LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 11, 2010 Ich hatte es in einem anderen Thread mal erwähnt, dass auch die Ärztin bei mir nebenan es genauso handhaben. Wollte auch Einsicht in meine Krankenakte haben und es wurde mir gesagt, dass man mit einer Vollmacht die Krankenakte an die oder den Versicherer weiterleitet, wo man sich ein Angebot einholen will. Gut, das ist aber etwas anderes. Hier war das Problem, dass bluex in einem Brief an die Ärzte Fragen gestellt hat, die in etwa den Gesundheitsfragen entsprachen ("Insbesondere bitte um Auskunft - der Ihnen bekannten Erkrankungen, der vorliegenden Amnesen, Beschwerden bzw. Anlasses des Arztbesuchs - der Untersuchungen (auch Kontroll- oder Nachuntersuchungen) - der Behandlungen und Beratungen (auch Heilbehandlungen) - der verordneten Medikamente - der gestellten Diagnosen sowie den Zeitpunkt der Ausheilung mit Datumsangabe aus den zurückliegenden fünf Jahren."). Aber gut, dass Du das mit Deiner Ärztin ansprichst. So sollte man natürlich auch nicht vorgehen und sich auf den Vorschlag der Ärztin dringlichst nicht einlassen, aus folgenden Gründen - Je nach Fragen muss vieles, was in der Krankenakte steht, gar nicht angegeben werden. Der Versicherer kann dennoch heranziehen, wovon er auf diese Weise Kenntnis erhält. Überlässt man dem Arzt die Auswahl: siehe oben. Ärzte sind nicht kompetent hinsichtlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen. - Der Arzt kann umgekehrt etwas vergessen. Etwa eingelegte Blätter u.ä. Wenn man selbst das Ganze nicht zu Gesicht bekommt, hat man keine Möglichkeit, es zu prüfen. Man hat es aber auszubaden, wenn es passiert. - Das ganze hört sich an wie der oft bei Ärzten vorgefundene Irrglaube, der Patient habe kein Recht auf Einsicht in die Krankenakte oder sogar sie dürfe ihm gar nicht zugänglich gemacht werden. Das ist Unsinn und so etwas sollte man nicht unterstützen. Es ist immer gut, wenn man auch einmal selbst weiß, was in der Akte so steht. Zudem kann die Ärztin möglicherweise die "treuhändische" Übermittlung der Krankenakte in Rechnung stellen, da dies eine Dienstleistung ist, die über die reine Einsicht hinausgeht. Die Vollmacht befreit die Ärztin dabei zudem auch weitgehend von jeglicher eventuell vorhandener Haftung, weil Du ihr ja freie Hand lässt. - Ein solches Vorgehen ist mit anonymen Voranfragen unvereinbar. Jeder einzelne dieser Punkte ist fatal für diese Vorgehensweise Wie ist es denn ausgegangen? Wie hast Du auf den Vorschlag reagiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 11, 2010 Wie ist es denn ausgegangen? Wie hast Du auf den Vorschlag reagiert? Nun, ich war eigentlich davon ausgegangen, dass die Krankenakte von meinem eigentlichen Hausarzt zu ihr übertragen wurde. Das war aber nicht der Fall, als ich die Akte per Kopie ausgehändigt haben wollte. Das wäre irgendwie generell nicht möglich. Falls wie in diesem Fall jemand ein BU Angebot machen möchte, muss er dort eine Vollmacht unterschreiben, dass die Daten zum Versicherer gesendet werden können. Da einiges knapp 4-5 Jahre zurückliegt wollte ich das genauer wissen. Da ich aber in meiner BU Dynamik und die Nachversicherungsoption im Vertrag habe, brauche ich ja keine Gesundheitsfragen beantworten. Nur, wie ich herausbekommen habe, bekommt man beim Ziehen der Nachversicherungsoption, eh einen neuen Vertrag, nach dem aktuellen Alter, Beruf, nur ohne Gesundheitsfragen. Da ich aber hier in dieser Diskussion mitbekommen habe, aber auch der eigene Verstand mit eine Rolle gespielt hat, habe ich das dort konkret angesprochen, dass es für den Versicherungsnehmer sehr nachteilige Auswirkungen haben kann. Es hieß trotzdem, dass es generell so gehandhabt wird. Habe dann schon etwas mit dem Kopf geschüttelt. Würde es nie auf diese Weise machen lassen. Bei meiner ergänzenden BU habe ich die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen beantwortet und habe keine Ausschlüsse etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 11, 2010 Nun, ich war eigentlich davon ausgegangen, dass die Krankenakte von meinem eigentlichen Hausarzt zu ihr übertragen wurde. Das war aber nicht der Fall, als ich die Akte per Kopie ausgehändigt haben wollte. Also die Ärztin ist nicht Dein eigentlicher Hausarzt? Wo kommt das Übertragen der Krankenakte von Deinem eigentlichen Hausarzt ins Spiel? Davon war vorher nicht die Rede. Oder ist die Ärztin Dein eigentlicher Hausarzt und "zu ihr" heißt "zu der Versicherung"? Erzähl am besten die Geschichte einmal von Anfang an und hinreichend detailliert. Das wäre irgendwie generell nicht möglich. Falls wie in diesem Fall jemand ein BU Angebot machen möchte, muss er dort eine Vollmacht unterschreiben, dass die Daten zum Versicherer gesendet werden können. Was soll das heißen "generell nicht möglich"? Hast Du sie gefragt, warum sie damit de facto glaubt, von den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes befreit zu sein? Du solltest die Ärztin einmal ganz deutlich darauf hinweisen dass sie mit dieser Vollmachtsgeschichte weder sich selbst noch dem Patienten einen Gefallen tut. Sie ist Ärztin, nicht Patientenvertreterin gegenüber der Versicherung. Sie hat dem patienten die Einsicht in die Krankenakte zu gewähren, sonst nix. Wenn sie einen Fehler macht, hat der Patient den auszubaden und möglicherweise macht sie sich selbst haftbar mit einer enormen Summe. So droht ihr aus ihrer Sicht, dass der Patient möglicherweise auf Schadensersatz für einen entgangenen BU-Vertrag klagt, wenn der Antrag abgelehnt wurde, weil durch die Übermittlung der Daten durch die Ärztin die Versicherung von Sachverhalten Kenntnis erhielt, die gar nicht hätten angegeben werden müssen. Umgekehrt wenn sie etwas vergessen hat, zu übermitteln, was relevant war und der Patient deshalb im Schadensfall keinen Pfennig sieht, während er per anonymer Voranfrage mit vollständigen Daten gemerrkt hätte, dass die Versicherung abgelehnt hätte und sich dann eine andere Versicherung hätte aussuchen können. Umgekehrt besteht aus der Sicht des Patienten die Gefahr eines hohen Risikos, einen solchen Schadensersatzprozess zu verlieren, da diese Forderungen eventuell vom Gericht verworfen werden könne (wegen Vollmacht).. Da einiges knapp 4-5 Jahre zurückliegt wollte ich das genauer wissen. Da ich aber in meiner BU Dynamik und die Nachversicherungsoption im Vertrag habe, brauche ich ja keine Gesundheitsfragen beantworten. Nur, wie ich herausbekommen habe, bekommt man beim Ziehen der Nachversicherungsoption, eh einen neuen Vertrag, nach dem aktuellen Alter, Beruf, nur ohne Gesundheitsfragen. Wie jetzt? Nachversicherungsoption ohne neue Gesundheitsfragen oder wie weiter unten ergänzende BU mit Gesundheitsfragen? Bin etwas verwirrt. Hast Du letztendlich Gesundheitsfragen ausgefüllt oder nicht? Da ich aber hier in dieser Diskussion mitbekommen habe, aber auch der eigene Verstand mit eine Rolle gespielt hat, habe ich das dort konkret angesprochen, dass es für den Versicherungsnehmer sehr nachteilige Auswirkungen haben kann. Ich würde ihr an Deiner stelle mal ganz ganz dringend ans Herz legen diese für alle Seiten nur Nachteilhafte Vollmachtpraxis sofort einzustellen und sich über das Einsichts- und Kopierrecht des Patienten in die Krankenakten zu informieren. Es hieß trotzdem, dass es generell so gehandhabt wird. Habe dann schon etwas mit dem Kopf geschüttelt.Würde es nie auf diese Weise machen lassen. Bei meiner ergänzenden BU habe ich die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen beantwortet und habe keine Ausschlüsse etc. Hast Du jetzt auf Dein Einsichtsrecht bestanden und tatsächlich Einsicht in die Krankenakte genommen und sie kopiert? Oder hast Du einfach aus dem Kopf und mit sonstigen vorhandenen Unterlagen beantwortet? Bedenke: Die Versicherung wird im Falle eines Falles die Krankenakten einsehen und wehe sie weichen auch nur geringfügig von dem ab, was Du angegeben hast. Was in den Krankenakten steht gilt als Dir bekannt wenn Du "nach bestem Wissen und Wissen" antwortest, weil vorausgesetzt wird, dass Du von Deinem Einsichtsrecht gebrauch machst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex November 11, 2010 Nungut, ich würde nicht sagen, dass ich den Karren an die Wand gefahren habe. Vielmehr kann ich nun - mithilfe eines Maklers - die Gesundheitsfragen detaillierter mit Befunden beantworten. Je genauer man die Fragen beantworten kann, Befunde und Berichte vorlegen kann, desto besser. Die Gesundheitsfragen können nun vollumfänglich beantwortet werden. Da wirst du mir sicher zustimmen. Zumal ein (Fach-)Makler in dem von dir verlinkten Thread das Vorgehen ausdrücklich für gut befunden hat. Hättest du aufmerksam gelesen, wäre dir auch sicher nicht entgangen, dass ich die Antragsfragen eben nicht an die Ärzte weitergeleitet habe. Habe heute mit den Praxen telefoniert. Alle (außer ein Arzt, bei dem ich 17,96 Euro zu bezahlen habe) die bislang eine Kostenrechnung mit beigefügt haben, waren damit einverstanden, dass ich nur die Kopierkosten und Porto erstatte. Andere verzichteten sogar kann darauf. Ich bin letztlich zufrieden. Sobald ich die Unterlagen zusammen habe, werde ich zu einem anderen Makler gehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 11, 2010 Nungut, ich würde nicht sagen, dass ich den Karren an die Wand gefahren habe. Das hast Du schon, er ist dabei nur gegebenenfalls -- und wenn dann mehr aus Glück als aus Verstand -- noch nicht ganz kaputt gegangen. Erstmal hast Du jedenfalls unnötige Kosten verursacht. Vielmehr kann ich nun - mithilfe eines Maklers - die Gesundheitsfragen detaillierter mit Befunden beantworten. Je genauer man die Fragen beantworten kann, Befunde und Berichte vorlegen kann, desto besser. Die Gesundheitsfragen können nun vollumfänglich beantwortet werden. Da wirst du mir sicher zustimmen. Glaub nicht dass Du jetzt irgendwas gewonnen hast. Es genügt nun eben NICHT, wenn Du einfach die ärztlichen Aussagen beilegst. Diese sind zwar nun auch relevant -- was zu Deinem Nachteil ist -- aber das was in den Krankenakten steht ist nach wie vor ebensoi relevant, solange es in den Bereich der Frage fällt. Du musst nun beides angeben. Es können nun in den neuen Arztberichten Dinge drin stehen, die in der Krankenakte nicht stehen. Die Sachen aus der Krankenakte können auch neu Verknüpft oder bewertet sein. Es kann sein, dass sich fehler eingeschlichen haben. Darauf hatte ich hingewiesen und deshalb von diesem Vorgehen gewarnt. Durch die briefliche Auskunft hast Du zudem nun keine Möglichkeit gehabt, zu kontrollieren, ob der Arzt auch wirklich alles kopiert hat, oder ob Dinge fehlen. Ich habe selbst erlebt, wie Ärzte beim Kopieren Blätter (oft lose in die Krankenakte eingelegte Blätter, oder bei elektronischer Patientenakte Zusatzunterlagen im Archiv) weggelassen haben, die sie für unwichtig hielten oder bei denen sie zu faul waren, ins Archiv zu gehen. Auch scheinst Du zu denken, dass Du nun durch dieses Vorgehen quasi über die Ärzte eine Zusatzversicherung für den Fall hast, dass im BU-Fall sich die Versicherung wegen falsch ausgefüllter Gesundheitsfragen weigert, zu zahlen. So behauptest Du auf im versicherungtalk-Forum: "Mir ist bekannt, dass ich dann grundsätzlich im Schadensfall bei einer Ablehnung durch den Versicherer wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung den Arzt haftbar machen kann" Das ist eine äußerst fragwürdige Aussage. Ob hier der Arzt irgendwelche Haftung trägt ist höchst fraglich. Zumal ein (Fach-)Makler in dem von dir verlinkten Thread das Vorgehen ausdrücklich für gut befunden hat. Es können noch so viele gute Fachmarkler das Vorgehen irrtümlich für gut befinden, solange gravierende Einwände vorhanden sind. Die wurden hier schon geäußert lange bevor Du dort nachgefragt hast. Du hast dort auch auf diese gravierenden Einwände nicht hingewiesen und um seine Meinung diesbezüglich gefragt. Du hast sie schlicht verschwiegen. Gemerkt haben die Damen und Herren Fachmakler das erst als es schon zu spät war: "Ich hätte das Schreiben z.B. überhaupt nicht so formuliert" (Maklerin Angela im dortigen Forum). Hättest du aufmerksam gelesen, wäre dir auch sicher nicht entgangen, dass ich die Antragsfragen eben nicht an die Ärzte weitergeleitet habe. Das habe ich auch nicht behauptet. Ich sprach von "quasi die Ärzte die Gesundheitsfragen ausfüllen zu lassen" (Hervorhebung diesmal). Damit meinte ich folgende Punkte in Deinem Anschreiben: "Insbesondere bitte um Auskunft - der Ihnen bekannten Erkrankungen, der vorliegenden Amnesen, Beschwerden bzw. Anlasses des Arztbesuchs - der Untersuchungen (auch Kontroll- oder Nachuntersuchungen) - der Behandlungen und Beratungen (auch Heilbehandlungen) - der verordneten Medikamente - der gestellten Diagnosen sowie den Zeitpunkt der Ausheilung mit Datumsangabe aus den zurückliegenden fünf Jahren." Da stellst Du mehr oder weniger und etwas verallgemeinert die üblichen Gesundheitsfragen an den Arzt. Habe heute mit den Praxen telefoniert. Alle (außer ein Arzt, bei dem ich 17,96 Euro zu bezahlen habe) die bislang eine Kostenrechnung mit beigefügt haben, waren damit einverstanden, dass ich nur die Kopierkosten und Porto erstatte. Andere verzichteten sogar kann darauf. Gut, dass Du nochmal vorerst glimpflich davon gekommen bist. Die Nerven hättest Du Dir aber sparen können und es macht die Aktion auch nicht sinnvoller und richtiger. Ich bin letztlich zufrieden. Sobald ich die Unterlagen zusammen habe, werde ich zu einem anderen Makler gehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Ich habe oben mehrfach betont, worauf es ankommt: Erstmal genau das rausfinden, was vorhanden ist, nicht mehr und nicht weniger. Nicht vorschnell und aus falschem Eifer heraus alles noch schlimmer machen als es schon ist, nicht vom Regen in die Traufe befördern lassen. Gedanken über zusätzliche Darlegungen des Arztes u.v.m kann man immer noch machen, wenn festgestellt hat, dass man mit dem vorhandenen nicht auskommt. Geduld und Gelassenheit ist gefragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 12, 2010 Nun, ich war eigentlich davon ausgegangen, dass die Krankenakte von meinem eigentlichen Hausarzt zu ihr übertragen wurde. Das war aber nicht der Fall, als ich die Akte per Kopie ausgehändigt haben wollte. Also die Ärztin ist nicht Dein eigentlicher Hausarzt? Wo kommt das Übertragen der Krankenakte von Deinem eigentlichen Hausarzt ins Spiel? Davon war vorher nicht die Rede. Oder ist die Ärztin Dein eigentlicher Hausarzt und "zu ihr" heißt "zu der Versicherung"? Erzähl am besten die Geschichte einmal von Anfang an und hinreichend detailliert. Nein, mein eigentlicher Hausarzt ist deutlich weiter weg. (größer 35km) Diese Ärztin hier ist gleich im Nachbarhaus. Ich hatte wegen eines Sporttests im März etwa, einen Tauglichkeitsbericht benötigt, um daran teilzunehmen. Alles io. Als ich vor rund 2 Monaten bei ihr war, wollte ich Einsicht in meine Krankenakte haben, da ich angenommen habe, dass die Krankenakte von meinem eigentlichen langjährigen Hausarzt zu ihr übertragen wurde. War aber nicht der Fall. Wollte an dem besagten Tag die Einsicht haben und habe auch den Grund genannt, für was ich das benötige. Daraufhin hatte, um es genauer zu sagen, die Sekretärin gesagt, dass man es nicht kopieren und aushändigen kann und es den Versicherer zugeschickt wird, nachdem ich eine Vollmacht unterschrieben hätte, was nicht geschah. Habe dann instinktiv und deutlich gesagt, dass es für mich ja nachteilig ist, wenn der Versicherer, nur wegen eines BU Angebotes, meine Krankenakte zu sehen bekommt. Es hieß ganz deutlich, dass die das so handhaben. Werde meine Krankenakte nicht zu denen übertragen lassen. Muss dazusagen, dass ich vielleicht 2 Tage im Jahr mal krank bin. Was soll das heißen "generell nicht möglich"? Hast Du sie gefragt, warum sie damit de facto glaubt, von den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes befreit zu sein? Siehe oben. Mit dem Bundesdatenschutzgesetzt kam ich nicht an. Daran hatte ich auch ehrlich gesagt nicht gedacht und sie nicht konfrontiert. Du solltest die Ärztin einmal ganz deutlich darauf hinweisen dass sie mit dieser Vollmachtsgeschichte weder sich selbst noch dem Patienten einen Gefallen tut. Sie ist Ärztin, nicht Patientenvertreterin gegenüber der Versicherung. Sie hat dem patienten die Einsicht in die Krankenakte zu gewähren, sonst nix. Könnte man machen. Bei mir kann sie ja keinen Schaden anrichten, da ich sowas nicht zulassen würde. Wie jetzt? Nachversicherungsoption ohne neue Gesundheitsfragen oder wie weiter unten ergänzende BU mit Gesundheitsfragen? Bin etwas verwirrt. Hast Du letztendlich Gesundheitsfragen ausgefüllt oder nicht? Hier ist es etwas genauer beschrieben und dadurch hatte ich über eine etwas höhere BU Absicherung nachgedacht. Hat sich aber erledigt. https://www.wertpapier-forum.de/topic/32531-die-richtige-hhe-der-bu-rente-unter-anrechnung-der-gesetzlichen-erwerbsminderungsrente/ Um es hier genau zu sagen besitze ich 2 BUs Eine seit 1999 damals mit 500 BU Rente zur Lehre und 2008 hatte ich eine ergänzende BU mit 200 BU Rente abgeschlossen. Da musste ich ja nach bestem Gewissen die Gesundheitsfragen beantworten. Ich hatte aber darüber nachgedacht eine dritte mit guten Bedingungen und Beitrag abzuschließen und die ergänzende BU zu kündigen. Das hat sich aber alles jetzt erledigt. Ich würde ihr an Deiner stelle mal ganz ganz dringend ans Herz legen diese für alle Seiten nur Nachteilhafte Vollmachtpraxis sofort einzustellen und sich über das Einsichts- und Kopierrecht des Patienten in die Krankenakten zu informieren. Sehe ich auch so. War schon überrascht, als ich da gesagt bekommen habe, dass man nix kopiert und einem aushändigt. Zur Not kann ich da mal bei Gelegenheit hingehen und das mal klären. Hast Du jetzt auf Dein Einsichtsrecht bestanden und tatsächlich Einsicht in die Krankenakte genommen und sie kopiert? Oder hast Du einfach aus dem Kopf und mit sonstigen vorhandenen Unterlagen beantwortet? Bedenke: Die Versicherung wird im Falle eines Falles die Krankenakten einsehen und wehe sie weichen auch nur geringfügig von dem ab, was Du angegeben hast. Was in den Krankenakten steht gilt als Dir bekannt wenn Du "nach bestem Wissen und Wissen" antwortest, weil vorausgesetzt wird, dass Du von Deinem Einsichtsrecht gebrauch machst. Siehe Erklärung 2 BUs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 12, 2010 Nein, mein eigentlicher Hausarzt ist deutlich weiter weg. (größer 35km) Diese Ärztin hier ist gleich im Nachbarhaus. Ich hatte wegen eines Sporttests im März etwa, einen Tauglichkeitsbericht benötigt, um daran teilzunehmen. Alles io. Als ich vor rund 2 Monaten bei ihr war, wollte ich Einsicht in meine Krankenakte haben, da ich angenommen habe, dass die Krankenakte von meinem eigentlichen langjährigen Hausarzt zu ihr übertragen wurde. War aber nicht der Fall. OK, naja, warum auch... Die Akte verbleibt jedenfalls immer bei dem jeweiligen Arzt. Übertragen wird da nix, darf da auch nix werden, solange Du nicht ausdrücklich den Auftrag dazu gibst, und auch dann immer nur in Kopie, nicht das Original. Wollte an dem besagten Tag die Einsicht haben und habe auch den Grund genannt, für was ich das benötige. Daraufhin hatte, um es genauer zu sagen, die Sekretärin gesagt, dass man es nicht kopieren und aushändigen kann und es den Versicherer zugeschickt wird, nachdem ich eine Vollmacht unterschrieben hätte, was nicht geschah. Habe dann instinktiv und deutlich gesagt, dass es für mich ja nachteilig ist, wenn der Versicherer, nur wegen eines BU Angebotes, meine Krankenakte zu sehen bekommt. Es hieß ganz deutlich, dass die das so handhaben. Werde meine Krankenakte nicht zu denen übertragen lassen. Kann man nur den Kopf schütteln. Es ist manchmal haarsträubend, was es da für Vorstellungen bei den Ärzten und/oder deren Sekretärinnen gibt. Um es hier genau zu sagen besitze ich 2 BUs Eine seit 1999 damals mit 500€ BU Rente zur Lehre und 2008 hatte ich eine ergänzende BU mit 200€ BU Rente abgeschlossen. Da musste ich ja nach bestem Gewissen die Gesundheitsfragen beantworten. Ich hatte aber darüber nachgedacht eine dritte mit guten Bedingungen und Beitrag abzuschließen und die ergänzende BU zu kündigen. Das hat sich aber alles jetzt erledigt. Also in der Regel ist es besser mit einer einmal geschlossenen BU zu leben und Nachversicherungsgarantien zu nutzen als ständig neue abzuschließen. Auch wenn die Bedingungen nur mäßig sind. Könnte man machen. Bei mir kann sie ja keinen Schaden anrichten, da ich sowas nicht zulassen würde. ... Sehe ich auch so. War schon überrascht, als ich da gesagt bekommen habe, dass man nix kopiert und einem aushändigt. Zur Not kann ich da mal bei Gelegenheit hingehen und das mal klären. Ich würd der Ärztin mal auf jeden Fall folgendes ausdrucken und geben: http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf_Einsicht_in_die_eigenen_Patientenakten.pdf und/oder http://www.aerztekammerberlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/04_Praxisorga/25_Merkblatt_Einsichtsrechte_in_Patientenunterlagen.pdf (letzteres ist etwas knapper, ohne viele Urteilsverweise und außerdem mit Aussagen zu den Kosten, die in Rechnung gestellt werden dürfen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 12, 2010 OK, naja, warum auch... Die Akte verbleibt jedenfalls immer bei dem jeweiligen Arzt. Übertragen wird da nix, darf da auch nix werden, solange Du nicht ausdrücklich den Auftrag dazu gibst, und auch dann immer nur in Kopie, nicht das Original. So hat die Sekretärin es mir auch gesagt. Bin ehrlich gesagt froh, dass ich die Ärzte, wo ich mal zu Untersuchungen war, an einer Hand abzählen kann. Also in der Regel ist es besser mit einer einmal geschlossenen BU zu leben und Nachversicherungsgarantien zu nutzen als ständig neue abzuschließen. Auch wenn die Bedingungen nur mäßig sind. Wollte die Nachversicherungsoption eigentlich letztes Jahr nutzen, aber ich habe die Frist versäumt und dann wollte ich es dieses Jahr nach der Hochzeit machen. Ging auch nicht, da es nur bei Geburt eines Kindes, Adoption etc. geht, aber nicht nach Hochzeit. Nun ja, ich habe eine Dynamik drin, die Bedingungen sind sehr gut und die Option kann ich auch nächstes Jahr machen. Wenn ich aber mein Nettogehalt nehme und meinen gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruch mit meiner derzeitigen BU Rente zusammenrechne, komme ich auf mein Netto. Die wichtigsten Fragen waren im anderen Thread, den ich oben verlinkt hatte geklärt wurden. Ich würd der Ärztin mal auf jeden Fall folgendes ausdrucken und geben: http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf_Einsicht_in_die_eigenen_Patientenakten.pdf und/oder http://www.aerztekammerberlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/04_Praxisorga/25_Merkblatt_Einsichtsrechte_in_Patientenunterlagen.pdf (letzteres ist etwas knapper, ohne viele Urteilsverweise und außerdem mit Aussagen zu den Kosten, die in Rechnung gestellt werden dürfen) Habe es mir gleich mal gespeichert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 16, 2010 So, da ich gerade mit der Ärztin direkt gesprochen habe und nicht mit der Sekretärin, kann ich sagen, dass mir die Sekretärin etwas falsches erzählt hat. Habe die Ärztin höflich gefragt, ob es möglich ist, mittels Kopie, die Krankenakte ausgehändigt zu bekommen. Natürlich ist es laut Ärztin möglich, einsicht in die Krankenakte, mittels Kopie zu bekommen. Wäre ja schlimm, wenn es nicht so wäre. Sie würde sogar bei der Beantwortung des Gesundheitsfragebogens mithelfen. Einiges brauch man ja bei den Gesundheitsfragen nicht anzugeben, wenn nicht explizit danach gefragt wird. Hoffe damit etwas für Aufklärung gesorgt zu haben. Ich kann ja leider nix dafür, wenn man es mir falsch erzählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 16, 2010 Sie würde sogar bei der Beantwortung des Gesundheitsfragebogens mithelfen. Einiges brauch man ja bei den Gesundheitsfragen nicht anzugeben, wenn nicht explizit danach gefragt wird. Wie ich oben bereits mehrfach sagte: Sollte man tunlichst nicht machen. Ärzte sind nicht kompetent beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen und unterliegen Interessenkonflikten. Sie können prinzipiell Ärger bekommen, wenn sie Übertreibungen in der Akte stehen haben (und das wird gerne gemacht, um höhere Beträge abrechnen zu können) und erst recht, wenn deshalb Versicherungsanträge abgelehnt werden. Deshalb tendieren sie dazu, die Sachen der Krankenakte herunterzuspielen oder zu behaupten, man müsse dies oder jenes nicht angeben und geben die Akte am liebsten gar nicht raus. Man ist selbst fürs Ausfüllen der Fragen verantwortlich, nicht der Arzt! Wenn es einen Ansprechpartner bei Unklar- oder Unsicherheiten bei den Gesundheitsfragen gibt, dann ist es auf schriftlichem Weg die Versicherung. Wie oben erwähnt, sollte man sich beim Arzt absolut darauf beschränken, die Akte zu kopieren. Vollständig und so wie sie ist. Keine Diskussionen mit dem Arzt, kein nichts. Glaube aber, dass man die Gesundheitsfragen auch zusammen mit einen Makler, Versicherungsfachmann, mittels der Krankenaktenkopie beantworten kann. (ob das nachteilig ist, weiß ich nicht) Auch das sollte man nicht tun, da Makler und Versicherungsfachmann ebenfalls Interessenkonflikte haben und dazu tendieren, die Krankengeschichte herunterzuspielen oder zu behaupten, man müsse dies oder jenes nicht angeben. Sie interessiert vorwiegend die Provision, und für die kommt es nur drauf an, ob der Antrag angenommen wird und ob er eine bestimmte Dauer bestand hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist im so höher, je mehr man Leute davon überzeugt, nicht alles hinzuschreiben. Die Makler sind ja aus dem Schneider, verantwortlich ist man ja selbst fürs Ausfüllen der Fragen, nicht der Makler! Fazit, sowohl für Ärzte als auch für Makler: Frag nicht die Wölfe um Rat, wo Du die Schafe unterbringen sollst. Hoffe damit etwas für Aufklärung gesorgt zu haben. Ich kann ja leider nix dafür, wenn man es mir falsch erzählt. Ja... hoffe die Ärztin hat die Sekretärin angewiesen, solche Falschinformationen nicht mehr zu verbreiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag