bluex Februar 19, 2010 Hallo, ich denke es gelingt keinen Menschen sich 5 Jahre lang zurückzuerinnern, um die Gesundheitsfragen bei Abschluss einer BU-Versicherung vollständig und richtig anzugeben. Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr die entsprechenden Daten von der Krankenkasse und dem Hausarzt erhalten? Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 19, 2010 Hallo, ich denke es gelingt keinen Menschen sich 5 Jahre lang zurückzuerinnern, um die Gesundheitsfragen bei Abschluss einer BU-Versicherung vollständig und richtig anzugeben. Wie habt ihr das gemacht? alle ärzte abgeklappert und alles angefordert, sonst geht es nicht oder du verlierst im zweifel deinen leistungsanspruch so einfach ist das. punkt und schluss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Februar 20, 2010 · bearbeitet Februar 20, 2010 von herr_welker Habt ihr die entsprechenden Daten von der Krankenkasse und dem Hausarzt erhalten? Nur vom Hausarzt und von den Fachärzten. Krankenkasse hab ich außen vor gelassen. Edit: Notfalls musst du 10,- EUR Praxisgebühr zahlen. Dann die Überweißung zu den anderen Ärtzen nicht vergessen!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roter Franz Februar 20, 2010 Habt ihr die entsprechenden Daten von der Krankenkasse und dem Hausarzt erhalten? Nur vom Hausarzt und von den Fachärzten. Krankenkasse hab ich außen vor gelassen. Edit: Notfalls musst du 10,- EUR Praxisgebühr zahlen. Dann die Überweißung zu den anderen Ärtzen nicht vergessen!! Hallo, dem kann ich nur zustimmen. Wenn es hart auf hart kommt, und Du einen Leistungsanspruchs hast, wird die Versicherung graben. Wichtig ist, daß Du alles, aber auch alles angegeben hast. Notfalls eine BU abschließen , bei der einige Vorerkrankungen ( z.B. Neurodermitis) ausgeschlossen sind. Wenn Du eine alte Neurodermitis Erkrankung verschweigst, und später z.B. an Asthma erkrankst, hast Du verloren. Auf keinen Fall den Versicherungsvertreter glauben, wenn der bekannte Vorerkrankungen, NICHT, im Antrag erwähnen will. Der will nur abschließen, und das mit möglichst wenig Aufwand. Die BU ist einer der wichtigsten, aber auch heikelsten Versicherungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 20, 2010 Hatte das gleiche Thema vor kurzem - man sollte ja auf jeden Fall in der Lage sein, sich an alle Ärzte zu erinnern, bei denen man in Behandlung war. Ein kurzer Anruf dort reicht aus, um sich per Telefon die Diagnosen durchgeben zu lassen. Bis auf einen Arzt wollte bei mir niemand die Praxisgebühr. Bekommt man nicht mehr die Namen aller Ärzte zusammen, sollte man sich aber glaube ich schon ein paar Gedanken machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Februar 20, 2010 Natürlich möchte man nichts verschweigen. Darum frage ich ja, wie ich an die Informationen komme. Herzlichen Dank für eure Tipps! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Februar 21, 2010 du kannst zumindest für das vergangene jahr: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__305.html und zukünftig dann ohnehin .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Mai 15, 2010 Reichen eigentlich die Sachen vor 5 Jahren oder muß ich z.B. auch folgendes Angeben, Muskelverspannung vor 7 Jahren, Steifer Nacken vor 9 Jahren, Rundrücken vor 20 Jahren diagnostiziert aber nie behandelt worden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juni 28, 2010 Reichen eigentlich die Sachen vor 5 Jahren oder muß ich z.B. auch folgendes Angeben, Muskelverspannung vor 7 Jahren, Steifer Nacken vor 9 Jahren, Rundrücken vor 20 Jahren diagnostiziert aber nie behandelt worden. Keine eine Antwort? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
timob Juni 28, 2010 Reichen eigentlich die Sachen vor 5 Jahren oder muß ich z.B. auch folgendes Angeben, Muskelverspannung vor 7 Jahren, Steifer Nacken vor 9 Jahren, Rundrücken vor 20 Jahren diagnostiziert aber nie behandelt worden. Keine eine Antwort? Naja, man sollte die Fragen die dort gestellt sind halt möglichst genau beantworten. Wenn dort explizit nach 5 Jahren gefragt wird reicht es aus, wenn du auch nur 5 Jahre beantwortest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juni 28, 2010 Ich will hier keineswegs jemanden ermutigen, falsche Angaben zu machen aber für die, die nicht schlafen können vor Angst dass sie was vergessen haben: es gibt wohl eine Frist, nach der auch falsche Angaben nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen, ich glaube 10 Jahre. Bitte korrigiere mich jemand vom Fach, wenn ich da falsch liege. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Juni 29, 2010 Ich kann dir aus Erfahrungen sagen, wenn du nur mal eine Massage bekommen hast, wegen einer Rückenverspannung in den letzten Jahren, wirst du einen Fragebogen erhalten. Du füllst ihn ehrlich aus. Mit Sicherheit wird der Rücken dann schon einmal bei der BU ausgeschlossen. Hier muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde NIE eine Krankheit verschweigen, nur bei manchen Dingen sind die so pingelig, das ist einfach übertrieben. Gruß Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Damasus Juni 29, 2010 Wichtig ist das man die Gesundheitsfragen nach besten Wissen und Gewissen beantwortet. Und wirklich genau liest was gefragt ist. Tipp aus der Praxis: Aufpassen ob die in der Frage genannten Syntome/Beschwerden abschließend aufgezählt sind oder nur als Beispiele benannt sind. Beim ersteren braucht man wirklich nur über das nachzudenken. Bei letzteren muss man mehr aufpassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 29, 2010 Ich will hier keineswegs jemanden ermutigen, falsche Angaben zu machen aber für die, die nicht schlafen können vor Angst dass sie was vergessen haben: es gibt wohl eine Frist, nach der auch falsche Angaben nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen, ich glaube 10 Jahre. Bitte korrigiere mich jemand vom Fach, wenn ich da falsch liege. Nach 5 Jahren ist es egal solange es unverschuldet vergessen wurde. Nach 10 Jahren ist es sogar egal wenn es vorsätzlich nicht genannt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juni 29, 2010 Nach 5 Jahren ist es egal solange es unverschuldet vergessen wurde. Nach 10 Jahren ist es sogar egal wenn es vorsätzlich nicht genannt wurde. Ah ok, vielen Dank! Du weißt nicht zufällig auch noch in welchem § das steht oder? Wenn nicht, auch nicht weiter schlimm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 29, 2010 Nach 5 Jahren ist es egal solange es unverschuldet vergessen wurde. Nach 10 Jahren ist es sogar egal wenn es vorsätzlich nicht genannt wurde. Ah ok, vielen Dank! Du weißt nicht zufällig auch noch in welchem § das steht oder? Wenn nicht, auch nicht weiter schlimm. Das gibt Vater Staat vor. Weiß aber jetzt gerade nicht wo man dieses Gesetzt findet. Vllt. im Versicherungsrecht oder sowas. Hab das von meinem Makler erfahren. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver Juli 1, 2010 Nach 5 Jahren ist es egal solange es unverschuldet vergessen wurde. Nach 10 Jahren ist es sogar egal wenn es vorsätzlich nicht genannt wurde. Ah ok, vielen Dank! Du weißt nicht zufällig auch noch in welchem § das steht oder? Wenn nicht, auch nicht weiter schlimm. Das gibt Vater Staat vor. Weiß aber jetzt gerade nicht wo man dieses Gesetzt findet. Vllt. im Versicherungsrecht oder sowas. Hab das von meinem Makler erfahren. LG den § vom Vater Staat würde ich auch gerne lesen.... wäre mir neu, das dies gesetzlich geregelt ist. vielmehr machen das manche Versicherer (Achtung, nicht alle, da gilt dann VVG) von sich aus in den Bedingungen: Rückrittsrecht 5 Jahre; bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 1, 2010 den § vom Vater Staat würde ich auch gerne lesen.... wäre mir neu, das dies gesetzlich geregelt ist. vielmehr machen das manche Versicherer (Achtung, nicht alle, da gilt dann VVG) von sich aus in den Bedingungen: Rückrittsrecht 5 Jahre; bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre Ist das VVG denn nicht vom Vater Staat? Wenn du sagst, dieses gilt, muss doch dort anscheinend auch was dazu drin stehen, oder was meintst du? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Juli 1, 2010 Bitte nicht die Leute verwirren! Solche Fristen stehen in keiner gesetzlichen Grundlage!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver Juli 1, 2010 den § vom Vater Staat würde ich auch gerne lesen.... wäre mir neu, das dies gesetzlich geregelt ist. vielmehr machen das manche Versicherer (Achtung, nicht alle, da gilt dann VVG) von sich aus in den Bedingungen: Rückrittsrecht 5 Jahre; bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre Ist das VVG denn nicht vom Vater Staat? Wenn du sagst, dieses gilt, muss doch dort anscheinend auch was dazu drin stehen, oder was meintst du? sorry, ein bisschen wirr ausgedrückt. Grundlage VVG §§ 19 + 21 http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SeppBroesel Juli 3, 2010 Natürlich steht so was in den Gesetzen! §119 ff. BGB -> Anfechtung -> hier gilt § 124 Abs. 3 als Frist! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juli 5, 2010 Kann man irgendwo Auskunft verlangen, ob in der Datenbank etwas über einen gespeichert ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 5, 2010 Kann man irgendwo Auskunft verlangen, ob in der Datenbank etwas über einen gespeichert ist? http://www.faz.net/-01ayb8 http://www.faz.net/-01ay5j Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juli 14, 2010 Ich glaube, es ist das Beste, für die BU erst mal einen kleinen Vertrag für eine akzeptable BU-Rente ohne irgendwelchen Schnickschnack abzuschließen. Ich hab mir mal den letzten Test-Artikel dazu durchgelesen und die 6 besten Anbieter angemailt. Werde dann den günstigsten nehmen... Das ist leiders schonmal ein falscher Ansatz. Der erste Schritt sollte sein, Kopien aller Krankenakten aufzutreiben, die noch existieren (Musterung nicht vergessen!). Krankheiten, Anomalien, Degenerationen usw. sind auch dann anzugeben, wenn der letzte Arztbesuch zwar länger als 5 Jahre zurückliegt, sie aber nach wie vor besteht! Oft ist es erstaunlich, was in den Akten drinsteht. Und auf die Aktenlage kommt es hauptsächlich an. Dann ist es denkbar schlecht, bei einer BU nach Preis zu entscheiden. Sinnvoll sind nur die teuren "Premium"-Tarife, da die günstigen im Fall der Berufsunfähigkeit Anforderungen stellen, die in der Praxis nicht erfüllbar sind. Die Kombination der BU mit dem weiteren Risiko Tod kann übrigens sinnvoll sein. Nur die Kombination von BU mit Kapitalanlage (z.B. Basisrente, Kapitallebensversicherung) ist problematisch. Hier noch ein Buchtip: http://www.vz-nrw.de/UNIQ127910816829926/RG18011A18011AEXT/link18011A Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 14, 2010 Der erste Schritt sollte sein, Kopien aller Krankenakten aufzutreiben, die noch existieren (Musterung nicht vergessen!). Krankheiten, Anomalien, Degenerationen usw. sind auch dann anzugeben, wenn der letzte Arztbesuch zwar länger als 5 Jahre zurückliegt, sie aber nach wie vor besteht! Kommt drauf an was gefragt wird. Wenn die Frage lautet "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...", muss man auch nur das angeben. Da ist dann unwichtig, dass z.B. vor zehn Jahren ein krummer Rücken festgestellt wurde, wegen dem man aber nie wieder in Behandlung war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag