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insanetrader

Erbschaftssteuer bei nicht selbstgenutzter Immobilie

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insanetrader

Hallo Leute,

 

folgendes könnte meine Mutter demnächst betreffen:

Sie hat letztes Jahr von ihrer Mutter das Haus geerbt, in dem sie selbst mit eben ihrer Mutter bereits seit Jahren wohnt und nun auch weiter wohnt. Allerdings will meine Mutter vielleicht in ein paar Jahren (<10 Jahre) ausziehen und es verkaufen. Somit müsste sie ja eigentlich Erbschaftssteuer nachzahlen. Ich frage mich nun, ob der allgemeine Freibetrag von 400.000 auch für die Immobilie zählt oder nicht. Denn ausser dem Haus hat sie nur ein paar tausend Euro geerbt (sagen wir <20.000) und das Haus ist definitiv weniger als 300.000 wert, d.h. insgesamt bleibt sie mit Haus unter dem Freibetrag.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Hallo Leute,

 

folgendes könnte meine Mutter demnächst betreffen:

Sie hat letztes Jahr von ihrer Mutter das Haus geerbt, in dem sie selbst mit eben ihrer Mutter bereits seit Jahren wohnt und nun auch weiter wohnt. Allerdings will meine Mutter vielleicht in ein paar Jahren (<10 Jahre) ausziehen und es verkaufen. Somit müsste sie ja eigentlich Erbschaftssteuer nachzahlen. Ich frage mich nun, ob der allgemeine Freibetrag von 400.000€ auch für die Immobilie zählt oder nicht. Denn ausser dem Haus hat sie nur ein paar tausend Euro geerbt (sagen wir <20.000) und das Haus ist definitiv weniger als 300.000€ wert, d.h. insgesamt bleibt sie mit Haus unter dem Freibetrag.

 

Die Erbschaftssteuer fällt sofort im Erbfall an - dann wird das Vermögen festgestellt und der Fall ist danach abgehakt; sie ist nun Eigentümerin und und bei einer späteren Veräußerung ist keine Erbschaftssteuer mehr fällig.

 

§ 11 Bewertungsstichtag

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

 

http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/index.html

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€-man

Da die ominöse Zahl 10 (Jahre) gefallen ist, wird wohl auch an die Spekulationsfrist gedacht.

Soweit mir bekannt ist, werden allerdings die Besitzzeiten zusammengerechnet, sodass nach insgesamt 10 Jahren auch keine Spekusteuer anfällt.

 

Gruß

-man

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Akaman

Soweit mir bekannt ist, werden allerdings die Besitzzeiten zusammengerechnet, sodass nach insgesamt 10 Jahren auch keine Spekusteuer anfällt.

 

Gruß

-man

Das stimmt; ich weiss es aus eigener Erfahrung. Im Erbfall wird nicht neu angefangen zu zählen, sondern man geht weiterhin vom Erwerbszeitpunkt des Erblassers aus.

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insanetrader
· bearbeitet von insanetrader

Ah, ihr wisst also noch weniger als ich ;)

Ich bezog mich auf die Steuerfreiheit nach §13 Abs. 4c ErbStG, siehe hier. Dort steht, dass eine geerbte Immobilie für die Kinder steuerfrei bleibt, wenn 200qm Wohnfläche nicht überschritten werden und man min. 10 Jahre ab Erbfall darin wohnen bleibt. Bei vorzeitigem Auszug fällt rückwirkend die Erbsteuer an.

Meine Vermutung ist jetzt, dass bei letzterem die Immobilie bei entsprechendem Wert unter den üblichen Freibetrag fällt, weil ja nur die Steuerfreiheit weggefallen ist. Es könnte natürlich sein, dass auch ungeachtet des Freibetrages Erbschaftssteuer gezahlt werden muss - das ist zumindest die Befürchtung meiner Mutter. Allerdings sehe ich dafür keinen Hinweis. Naja, vielleicht kommt ja noch jemand mit Ahnung bei diesem Thread vorbei. Sonst muss meine Mutter doch mal einen Finanzbeamten fragen (habe ich ihr natürlich schon zehnmal vorgeschlagen, aber sie ist etwas "speziell").

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Ah, ihr wisst also noch weniger als ich ;)

Es gibt übrigens auch Foren, die auf Rechtsfragen spezialisiert sind.

 

In jedem Fall kommt ihr doch an die 400k nicht ansatzweise ran - das Thema Erbschaftssteuer ist doch damit definitiv durch!

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Wieso sollte der Freibetrag ausgerechnet für eine Immobilie nicht gelten? Für mich unvorstellbar, ist doch egal, in welcher Form das Kapital übertragen wird.

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Akaman

Wieso sollte der Freibetrag ausgerechnet für eine Immobilie nicht gelten?

Er gilt doch!

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insanetrader

Wieso sollte der Freibetrag ausgerechnet für eine Immobilie nicht gelten?

Er gilt doch!

 

Das war ja auch meine Vermutung, habe jedenfalls nichts gefunden, was das Gegenteil aussagt.

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