o0Pascal0o Februar 18, 2010 Hallo, ab wann lohnt sich eine Steuererklärung zu machen? Also wenn man z.B. unter 23.000 Brutto im Jahr verdient? Und die Zinserträge auch unter dem Freibetrag bleiben. Oder wo ist da die Grenze? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 18, 2010 ab wann lohnt sich eine Steuererklärung zu machen? Sofern Du nicht verpflichtet bist eine zu machen, lohnt sie sich sobald Du Erstattung bekommst. Also wenn man z.B. unter 23.000 Brutto im Jahr verdient? Und die Zinserträge auch unter dem Freibetrag bleiben. Oder wo ist da die Grenze? Pauschal lässt sich das meines Erachtens nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 18, 2010 steuererklärung 2010 kaufen, alles eintragen und dann weißt du, ob es sich lohnt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
täubchen Februar 18, 2010 Hallo, ab wann lohnt sich eine Steuererklärung zu machen? Also wenn man z.B. unter 23.000 Brutto im Jahr verdient? Und die Zinserträge auch unter dem Freibetrag bleiben. Oder wo ist da die Grenze? Ist schon alles richtig beantwortet: sobald Du wieder etwas zuückbekommst (Werbungskosten...) Noch beachten: sobald man sein erste Steuererklärung gemacht hat, ist man im System und muß dann immer eine abgeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 18, 2010 Noch beachten: sobald man sein erste Steuererklärung gemacht hat, ist man im System und muß dann immer eine abgeben. dieses Märchen ist auch nicht auszurotten. Siehe meine Signatur zur Abgabepflicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 18, 2010 Pauschal lässt sich das meines Erachtens nicht sagen. Ich meinte es ja auch nicht pauschal. Sondern mit unter 23.000 Bruttojahresgehalt + unter Freibetragsgrenze Zinsgewinnen. Es gibt doch irgendwie 950 Werbungskostenpauschale. Also wenn ich da nicht drüberkomme, dann lohnt sich auch keine Steuererklärung zu machen, erst ab 951, dann würde ich einen zurückbekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hedger99 Februar 19, 2010 Noch beachten: sobald man sein erste Steuererklärung gemacht hat, ist man im System und muß dann immer eine abgeben. Das kenne ich anders. Das Finanzamt ist sehr daran interessiert, wenn man Steuern nachzahlen muss. Ist für das Finanzamt nichts zu erwarten, melden sie sich in der Regel auch nicht, wenn man mal keine Steuererklärung abgibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Februar 19, 2010 Bin jetzt kein Fachmann, aber es hängt ja auch davon ab, wie weit dein Weg zum Arbeitsplatz ist. Hast Du eine Riesterrente, die du steuerlich geltend machen kannst ? Eventuell andere Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltskosten, andere Beiträge zur Altersvorsorge. Das sind Dinge die sich bei meiner Steuererklärung schon bemerkbar machen. Gruß Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 19, 2010 Es gibt doch irgendwie 950 Werbungskostenpauschale. Also wenn ich da nicht drüberkomme, dann lohnt sich auch keine Steuererklärung zu machen, erst ab 951, dann würde ich einen zurückbekommen. 920. Und wenn man einen Euro mehr Werbungskosten hat, bekommt man dafür natürlich nicht einen Euro zurück, noch liegt der Steuersatz nicht bei 100%. Ansonsten sollte man wie von Starship schon gesagt, nicht nur die Werbungskosten im Blick haben, sondern auch die Sonderausgaben, z.B. Spenden und Vorsorgeaufwändungen wie Riester, oder Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerker (Mietnebenkosten!) oder Vermögenswirksame Leistungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 19, 2010 also Handwerkerrechnungen habe ich einige. Aber wenn diese doch unter 920 bleiben, dann bringt mir eine Steuererklärung doch nichts, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 19, 2010 Handwerkerrechnungen werden nicht bei den Werbungskosten berücksichtigt, sondern als Steuerermäßigung erfasst. http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=227605 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 19, 2010 aha - also sind die auf jeden Fall gut. Also einfach eintragen in Steuererklärung + Kopie davon mitschicken - fertig - dann lohnen die sich auf jeden Fall, weil ich 20% von den Beträgen erhalte, maximal aber 510. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 19, 2010 · bearbeitet Februar 19, 2010 von neysee aha - also sind die auf jeden Fall gut. Also einfach eintragen in Steuererklärung + Kopie davon mitschicken - fertig - dann lohnen die sich auf jeden Fall, weil ich 20% von den Beträgen erhalte, maximal aber 510€. Vorausgesetzt, du hast nicht bar bezahlt, und der steuerbegünstigte Anteil ist aus den Rechnungen ersichtlich. PS: Warum ist dieser Thread eigentlich nicht im Unterforum zu Steuern? Vielleicht sollte einer der Mods ihn verschieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 19, 2010 aha - also sind die auf jeden Fall gut. Also einfach eintragen in Steuererklärung + Kopie davon mitschicken - fertig - dann lohnen die sich auf jeden Fall, weil ich 20% von den Beträgen erhalte, maximal aber 510. maximal 1.200 EUR - Absatz 3 http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=227605 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 19, 2010 Und was fällt da so drunter? -Anbringen von Rolladen -Verlegen von Laminat -Streichen von Wänden -Reparatur der Waschmaschine -Schornsteinfegerrechnung -Autoreparatur -nur die handwerkliche Leistung oder auch Materialkosten? Wenn Materialkosten, dann auch selbst besorgtes? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 19, 2010 Und was fällt da so drunter? -Anbringen von Rolladen -Verlegen von Laminat -Streichen von Wänden -Reparatur der Waschmaschine -Schornsteinfegerrechnung -Autoreparatur -nur die handwerkliche Leistung oder auch Materialkosten? Wenn Materialkosten, dann auch selbst besorgtes? Ja, ja, ja, ja, ja, nein. Nur Arbeitskosten. Die letzte Frage erübrigt sich damit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 19, 2010 · bearbeitet Februar 19, 2010 von o0Pascal0o Super, danke. Und ich trage natürlich die bruttoarbeitskosten ein - muß ich halt dann aus den Rechnungen rausrechnen, weil die Mehrwertsteuer ja meist erst ganz unten aufgeschlagen wird. Wenn der Rechnungsadressat im gleichen Haus lebt wie ich und selbst aber nicht einfügt in die Steuererklärung - weil Rechnung ja für mich gedacht ist, aber anders ausgesteltl, dann ist das doch egal, oder? Also die wird ja nicht doppelt beim Finanzamt eingereicht. Müssen die Originalrechnungen eingereicht werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 19, 2010 Wenn der Rechnungsadressat im gleichen Haus lebt wie ich und selbst aber nicht einfügt in die Steuererklärung - weil Rechnung ja für mich gedacht ist, aber anders ausgesteltl, dann ist das doch egal, oder? Wenn derjenige im selben Haushalt wohnt, ja. Sonst nicht. Also die wird ja nicht doppelt beim Finanzamt eingereicht. Müssen die Originalrechnungen eingereicht werden? Kopien reichen. Soweit ich weiß, muss die unbare Zahlung nicht mehr direkt belegt werden, sondern nur noch auf Anforderung. Insofern sollte man die Originale und die Kontoauszüge mit den Zahlungsbuchungen gut aufbewahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 19, 2010 · bearbeitet Februar 19, 2010 von o0Pascal0o Wenn der Rechnungsadressat im gleichen Haus lebt wie ich und selbst aber nicht einfügt in die Steuererklärung - weil Rechnung ja für mich gedacht ist, aber anders ausgesteltl, dann ist das doch egal, oder? Wenn derjenige im selben Haushalt wohnt, ja. Sonst nicht. Hey - das ist ja mal praktisch. Ich wollte schon losgehen und den Rechnungskopf von den Handwerkern umschreiben lassen. Eventuell andere Vorsorgeaufwendungen, andere Beiträge zur Altersvorsorge. Ich habe eine BUZ & eine betriebliche Altersvorsorge. Zählt sowas auch dazu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 23, 2010 Wenn der Rechnungsadressat im gleichen Haus lebt wie ich und selbst aber nicht einfügt in die Steuererklärung - weil Rechnung ja für mich gedacht ist, aber anders ausgesteltl, dann ist das doch egal, oder? Wenn derjenige im selben Haushalt wohnt, ja. Sonst nicht. Hier muss ich mich leider korrigieren: Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG grundsätzlich nur in Anspruch nehmen, wenn er entweder Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung ist. aus: Anwendungsschreiben des BMF zu §35a EStG vom 15.2.2010 (Hervorhebung von mir). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 23, 2010 Hey, danke! Hmm... dann muß ich die eben umschreiben lassen. Aber kann ich nicht der Auftraggeber sein, aber trotzdem nicht der Rechnungsempfänger? Wollen die die Überweisung sehen dann als Beweis? Denn die kann ja auch Jemand anderes gemacht haben und das Geld dann bar von mir erhalten haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 23, 2010 Hey, danke! Hmm... dann muß ich die eben umschreiben lassen. Aber kann ich nicht der Auftraggeber sein, aber trotzdem nicht der Rechnungsempfänger? Wenn das dein(e) Bearbeiter(in) schluckt... Wollen die die Überweisung sehen dann als Beweis? Denn die kann ja auch Jemand anderes gemacht haben und das Geld dann bar von mir erhalten haben. Seit 2008 Zahlungsbeleg nur noch auf Anforderung des FA (Rz. 45), die Überweisung kann auch von einem fremden Konto erfolgt sein (Rz. 47). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o März 12, 2010 · bearbeitet März 12, 2010 von o0Pascal0o Danke. Wie sieht es aus mit Fahrkosten. Ich habe folgendes gefunden "Die wiedereingeführte Pendlerpauschale lohnt ab etwa 14 Entfernungskilometern." Ist damit eine Strecke gemeint? Oder Hin- und Rückweg? Also wenn eine Strecke 10km sind, dann lohnt es sich, oder lohnt es sich nicht diese anzugeben? Also ist eine Strecke dann als 20km * die Anzahl der Arbeitstage zu rechnen. Wie errechnet man eigentlich die Anzahl der Arbeitstage? Ist der Wert von 230 allgemeingültig? Ist die Werbungskostenpauschale von 920 das gleiche, wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920? (der gilt ja z.B. für Zinsgewinne, bis dahin sind sie ja steuerfrei). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 13, 2010 Danke. Wie sieht es aus mit Fahrkosten. Ich habe folgendes gefunden "Die wiedereingeführte Pendlerpauschale lohnt ab etwa 14 Entfernungskilometern." Ist damit eine Strecke gemeint? Oder Hin- und Rückweg? Entfernungskm ist eindeutig einfache Entfernung, und die ist auch genauso im Formular gefragt. Also wenn eine Strecke 10km sind, dann lohnt es sich, oder lohnt es sich nicht diese anzugeben? Also ist eine Strecke dann als 20km * die Anzahl der Arbeitstage zu rechnen. Wie errechnet man eigentlich die Anzahl der Arbeitstage? Ist der Wert von 230 allgemeingültig? Woher sollen wir wissen, wieviel Urlaubs- und Krankheitstage du hattest? Woher sollen wir wissen, was du sonst noch für Werbungskosten hast? Warum gibst du die Daten nicht einfach in das von die genutzte Steuerprogramm ein, das sagt dir doch ganz von alleine, ob du über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst oder nicht? Ist die Werbungskostenpauschale von 920 das gleiche, wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920? Ja. (der gilt ja z.B. für Zinsgewinne, bis dahin sind sie ja steuerfrei). ??????????????????? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o März 13, 2010 · bearbeitet März 13, 2010 von o0Pascal0o Ist die Werbungskostenpauschale von 920 das gleiche, wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920? Ja. Aber dann lohnt es sich doch Werbungskosten schon sehr viel fürher(also bei niedrigeren Beträgen anzugeben, als über 920, wenn man seinen Freistellungsbetrag von 920 schon verbraucht hat. (der gilt ja z.B. für Zinsgewinne, bis dahin sind sie ja steuerfrei). ??????????????????? Ja, also bis dahin, kann man ja seinen Freistellungsauftrag nutzen. Ab dem 921 Zinsgewinn, bezahlt man Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag