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Thomas_384

Private Rentenversicherung vs. BaV und Riester

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Hallo zusammen,

 

bin gerade dabei meine Altersvorsorge auf Stand zu bringen und habe dabei auch meine private Rentenversicherung, welche ich seit ca. 10 Jahren mit 75 Euro monatlich (aus dem Netto Gehalt) bespare mal genauer angeschaut. Prinzipiell kommen solche privaten Rentenversicherungskonstrukte ja nicht so gut weg bei Personen in meiner Situation (noch relativ jung). Deswegen würde mich eure Meinung interessieren.

 

Meine Rahmendaten:

- 29 Jahre

- 67k Jahresgehalt

- Netto steht mir pro Monat ca. 3100 Euro zur Verfügung, Davon kann ich im moment ca. 1300 Euro sparen.

- momentan kein Riester / keine BaV / keine BU

- Erfahrungen mit Anlagen / Investment: Mein Geld hab ich momentan ca. 45% in Aktien (hauptsächlich in ETFs) / 55 % in RK1 (Festgeld, Tagesgeld) investiert

- Seit 10 Jahren private Rentenversicherung mit monatlich 75 Euro bei der Allianz, Laufzeit noch bis zum 01.12.2035

 

Habe mir jetzt die aktuellen Daten von der privaten Rentenversicherung geben lassen, welche so ausschauen:

- Beginn Einzahlung: 01.12.99

- Bisher eingezahlt: ca. 9.400 €

- Momentaner Rückkaufwert: ca. 9.000 € :unsure:

 

Daten bei Beitragsfreistellung zum 01.03.2010:

- Garantierte monatliche Auszahlung ab 01.12.2035: 105 €

- Garantierte 1 mal Auszahlung zum 01.12.2035: 23.300 €

 

Daten bei weiterer regulärere Zahlung bis zum 01.12.2035:

- Garantierte monatliche Auszahlung ab 01.12.2035: 270 €

- Garantierte 1 mal Auszahlung zum 01.12.2035: 61.000 €

 

Das sind nur die garantierten Beträge. Es gibt natürlich noch Überschussbeteiligungen, die Schwanken aber ziemlich bei den jährlichen Auszahlungen, und sind deswegen auch nicht vorherzusagen.

 

Mit den garantierten Beträgen liege ich bei einer garantierten Rendite von 3,11% p.a. für die private Renteversicherung (habs über Zinsen-berechnen.de berechnet). :unsure:

 

Meine Altersvorsorge / Absicherung will ich folgendermaßen aufstellen:

- Abschluß einer BU (evtl. HUK)

- Abschluß einer DWS Riester Rente Premium (wieviel ich da einzahle muss ich noch überlegen)

- Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge (max. steurfreier Betrag 2640 €) vom Brutto Gehalt (BaV) mit einer garantierten Verzinsung von 6% p.a.

 

Nun würde mich eure Meinung zu folgenden Punkten interessieren.

 

Zur privaten Renteversicherung:

- Empfiehlt es sich zu überlegen ob man die private Rentenversicherung weiter bespart oder beitragsfrei setzt?

- Da ich die private Rentenversicherung am 01.12.1999 abgeschlossen habe: Sind die Auszahlungen ab dem 01.12.2035 steuerfrei? Das wäre dann ja ein großer Pluspunkt evtl...

Zu meinem BaV Angebot:

- Sind die 6% p.a. garantiert ein gutes Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung oder eher nicht? Empfehlenswert?

 

Danke für eure Zeit. Wie so viele andere bin ich relativ verwirrt bei der Thematik, aber ich hoffe, ihr könnt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

 

Gruß

Thomas

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Gerald1502

- Seit 10 Jahren private Rentenversicherung mit monatlich 75 Euro bei der Allianz, Laufzeit noch bis zum 01.12.2035

 

Habe mir jetzt die aktuellen Daten von der privaten Rentenversicherung geben lassen, welche so ausschauen:

- Beginn Einzahlung: 01.12.99

- Bisher eingezahlt: ca. 9.400 €

- Momentaner Rückkaufwert: ca. 9.000 € :unsure:

 

Daten bei Beitragsfreistellung zum 01.03.2010:

- Garantierte monatliche Auszahlung ab 01.12.2035: 105 €

- Garantierte 1 mal Auszahlung zum 01.12.2035: 23.300 €

 

Daten bei weiterer regulärere Zahlung bis zum 01.12.2035:

- Garantierte monatliche Auszahlung ab 01.12.2035: 270 €

- Garantierte 1 mal Auszahlung zum 01.12.2035: 61.000 €

 

Das sind nur die garantierten Beträge. Es gibt natürlich noch Überschussbeteiligungen, die Schwanken aber ziemlich bei den jährlichen Auszahlungen, und sind deswegen auch nicht vorherzusagen.

 

Mit den garantierten Beträgen liege ich bei einer garantierten Rendite von 3,11% (habs über Zinsen-berechnen.de berechnet). :unsure:

 

Meine Altersvorsorge / Absicherung will ich folgendermaßen aufstellen:

- Abschluß einer BU (evtl. HUK)

- Abschluß einer Riester Rente Premium

- Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge (max. steurfreier Betrag 2640 €) vom Brutto Gehalt (BaV) mit einer garantierten Verzinsung von 6% p.a.

 

Nun würde mich eure Meinung zu folgenden Punkten interessieren.

 

Zur privaten Renteversicherung:

- Empfiehlt es sich zu überlegen ob man die private Rentenversicherung weiter bespart oder beitragsfrei setzt?

- Da ich die private Rentenversicherung am 01.12.1999 abgeschlossen habe: Sind die Auszahlungen ab dem 01.12.2035 steuerfrei? Das wäre dann ja ein großer Pluspunkt evtl...

Danke für eure Zeit. Wie so viele andere bin ich relativ verwirrt bei der Thematik, aber ich hoffe, ihr könnt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

 

Gruß

Thomas

Hallo Thomas

 

Die private Rentenversicherung ist steuerfrei. Weiterer Vorteil....Du weist jetzt schon, was Du an Rente bekommst, da Du eine klassische RV gewählt hast. Hättest Du eine fondsgebundene RV, dann wären die Garantiewerte niedriger.

 

Mein Tip: Bis zum Schluss die Beiträge bezahlen und auf keinen Fall beitragsfrei stellen oder kündigen.

 

Du bist ja dabei, deine Altersvorsorge aufzubauen und mit der privaten RV hast Du schon einen sehr guten Anfang getan.

 

Zum Thema Riester haben wir hier sehr viele Threads. Wenn es unbedingt eine Fondsriester sein soll, ist die DWS Top Rente zu empfehlen. Bei der klassischen Riester ist es die Debeka.

 

Bei der BU gibt es sehr viele Unterschiede und da kann man nicht genau sagen welche BU die Beste ist. Deshalb viele Angebote einholen und vergleichen und auf die Bedingungen achten.

 

P.s. Ein von mir aufgebautes Inhaltsverzeichnis findest Du in meiner Signatur unten links bei "DVAG Info" und im ersten Beitrag unten, stehen die einzelnen Threads.

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Sili6l

Hallo Thomas,

 

die Bedigungen der HUK musst du sehr genau prüfen.

 

Zum Thema Renteenversicherung von 1999 ist zur Meinung von Harald nichts hinzuzufügen.

 

Eine bAV mit 6% Garantiezins ist völlig unrealistisch und sowas gibt es meines wissens nach in Deutschland auch nicht.

Zum Vergleich, der gängige Garantizins in klassischen Rentenversicherungsverträgen (Neuabschluss) liegt bei 2,25% vor Kosten. Um was für einen Anbieter handelt es sich denn bei dir?

 

VG

 

Sili6l

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vanity

Zum Thema Rentenversicherung von 1999 ist zur Meinung von Gerald nichts hinzuzufügen.

Eines doch: Du solltest prüfen, ob du die Beitragszahlung nicht gegen einen Nachlass von monatlich auf jährlich umstellen kannst. Damit könntest du eine zusätzliche Verzinsung erzielen, die du sonst kaum erreichst.

 

Die Auszahlung als Kapitalabfindung ist steuerfrei. Bei Verrentung ist der Ertraganteils zu versteuern, der wird dann relativ hoch sein, da das Eintrittsalter bei zarten 55 Jahren liegt.

 

Eine bAV mit 6% Garantiezins ist völlig unrealistisch und sowas gibt es meines Wissens nach in Deutschland auch nicht.

Zum Vergleich, der gängige Garantiezins in klassischen Rentenversicherungsverträgen (Neuabschluss) liegt bei 2,25% vor Kosten. Um was für einen Anbieter handelt es sich denn bei dir?

Das würde mich allerdings auch interessieren.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Danke für die Antworten!

3 Beiträge und 3 x pro Private Rentenversicherung. Hätte ich nicht erwartet.

 

Danke für den Tip mit der Umstellung auf jährliche Zahlung. Werde ich prüfen.

 

Die Auszahlung als Kapitalabfindung ist steuerfrei. Bei Verrentung ist der Ertraganteils zu versteuern, der wird dann relativ hoch sein, da das Eintrittsalter bei zarten 55 Jahren liegt.

 

Ok, also wenn ich mir alles auf einmal auszahlen lasse ist es steuerfrei.

Wenn ich mit 55 eine monatliche Rentenzahlung wähle komme ich dann laut Ertragsanteil Tabelle auf einen Ertragsanteil von 26%.

Heißt dass dann, dass ich bei (angenommener) 300 Euro monatlicher Rente ab 01.12.2035 folgendes an Steuer bezahlen muss:

300 Euro

*26%

-------------

=78 Euro

 

Diese 78 Euro * persönlicher Lohnsteuersatz = Geld das ich von der monatlichen Rente dann noch an Steuer abführen muss.

 

 

Eine bAV mit 6% Garantiezins ist völlig unrealistisch und sowas gibt es meines Wissens nach in Deutschland auch nicht.

Zum Vergleich, der gängige Garantiezins in klassischen Rentenversicherungsverträgen (Neuabschluss) liegt bei 2,25% vor Kosten. Um was für einen Anbieter handelt es sich denn bei dir?

 

Habe mich vieleicht Mißverständlich ausgedrückt. Die bAV die hier vom AG gefördert angeboten wird hat, eine insgesamte Verzinsung von durchschnittlich 6 % p.a. . Diese 6% p.a. sind garantiert. Also eingezahlte Beiträge werden mit 6% p.a. verzinst. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das ein guter Prozentsatz? Oder soll ich mir das nochmal durchlesen, weil es gar nicht sein kann?

Anbieter weiß ich nicht. Das steht dort nicht.

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Sili6l
· bearbeitet von Sili6l

Hallo thomas,

 

dein genannter Ertragsanteil von 78 Euro wird auf deine staatliche rente aufgeschlagen und dann mit deinem jeweiligen Steuersatz entsprechend versteurt.

 

Zum Thema bAV,

 

6% Überschussverzinsung schafft aktuell in Deutschland kein mir bekanntes Lebensversicherungsunternehmen, der Schnitt liegt bei etwas über 4%.

Dieser Überschusszins ist auch niemals garantiert, sonder kann sich von Jahr zu Jahr und Marktlage ändern. Garantiert wird immer nur der Garantiezins von 2,25% vor Kosten.

Für mich hört sich das eher nach einem Fondsvertrag an, in dem man von 6% Rendite p.a. spricht. Was aber ebenfalls nie Garantiert werden kann. Wo sollen die Unternehmen auch einen solchen Zins herholen?

 

Dementsprechend denke ich, dass du da vermutlich etwas falsch verstanden hast. Du solltest Dir in deiner Personalabteilung erst noch einmal die Unterlagen des Unternehmens aushändigen lassen mit dem deine Firma arbeitet. Dann können wir Dir sicherlich auch näheres erläutern.

 

Edit:

 

Was mir gerade einfällt, bist du evtl. im IG-Metall Tarif?

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Gerald1502
Habe mich vieleicht Mißverständlich ausgedrückt. Die bAV die hier vom AG gefördert angeboten wird hat, eine insgesamte Verzinsung von durchschnittlich 6 % p.a. . Diese 6% p.a. sind garantiert. Also eingezahlte Beiträge werden mit 6% p.a. verzinst. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das ein guter Prozentsatz? Oder soll ich mir das nochmal durchlesen, weil es gar nicht sein kann?

Anbieter weiß ich nicht. Das steht dort nicht.

Was bAV angeht, halte ich mich zurück. Meine Frage wäre: ist es eine fondsgebundene bAV? Bei fondsgebundenen RVs wird doch meist mit 6-8% p.a. gerechnet. Das ist aber dann definitiv nicht garantiert.

 

Nochmals zurück zu deinem Anfangszitat.

Hallo zusammen,

 

bin gerade dabei meine Altersvorsorge auf Stand zu bringen und habe dabei auch meine private Rentenversicherung, welche ich seit ca. 10 Jahren mit 75 Euro monatlich (aus dem Netto Gehalt) bespare mal genauer angeschaut. Prinzipiell kommen solche privaten Rentenversicherungskonstrukte ja nicht so gut weg bei Personen in meiner Situation (noch relativ jung). Deswegen würde mich eure Meinung interessieren.

Je eher, desto besser. Je später, umso mehr muss man an Beitrag aufbringen um die gleiche Leistung zu bekommen. Von daher alles richtig gemacht. :thumbsup:

 

Zum Thema Riester wäre es gut, sich intensiv im Forum einzulesen.

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Konfuzius
· bearbeitet von tecisianer

Meine Rahmendaten:

- 29 Jahre

- 67k Jahresgehalt

- Netto steht mir pro Monat ca. 3100 Euro zur Verfügung, Davon kann ich im moment ca. 1300 Euro sparen.

- momentan kein Riester / keine BaV / keine BU

- Erfahrungen mit Anlagen / Investment: Mein Geld hab ich momentan ca. 45% in Aktien (hauptsächlich in ETFs) / 55 % in RK1 (Festgeld, Tagesgeld) investiert

- Seit 10 Jahren private Rentenversicherung mit monatlich 75 Euro bei der Allianz, Laufzeit noch bis zum 01.12.2035

 

Habe mir jetzt die aktuellen Daten von der privaten Rentenversicherung geben lassen, welche so ausschauen:

- Beginn Einzahlung: 01.12.99

- Bisher eingezahlt: ca. 9.400 €

- Momentaner Rückkaufwert: ca. 9.000 € :unsure:

 

Daten bei Beitragsfreistellung zum 01.03.2010:

- Garantierte monatliche Auszahlung ab 01.12.2035: 105 €

- Garantierte 1 mal Auszahlung zum 01.12.2035: 23.300 €

 

Daten bei weiterer regulärere Zahlung bis zum 01.12.2035:

- Garantierte monatliche Auszahlung ab 01.12.2035: 270 €

- Garantierte 1 mal Auszahlung zum 01.12.2035: 61.000 €

 

Das sind nur die garantierten Beträge. Es gibt natürlich noch Überschussbeteiligungen, die Schwanken aber ziemlich bei den jährlichen Auszahlungen, und sind deswegen auch nicht vorherzusagen.

 

Mit den garantierten Beträgen liege ich bei einer garantierten Rendite von 3,11% p.a. für die private Renteversicherung (habs über Zinsen-berechnen.de berechnet). :unsure:

 

Meine Altersvorsorge / Absicherung will ich folgendermaßen aufstellen:

- Abschluß einer BU (evtl. HUK)

- Abschluß einer DWS Riester Rente Premium (wieviel ich da einzahle muss ich noch überlegen)

- Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge (max. steurfreier Betrag 2640 €) vom Brutto Gehalt (BaV) mit einer garantierten Verzinsung von 6% p.a.

 

Nun würde mich eure Meinung zu folgenden Punkten interessieren.

 

Zur privaten Renteversicherung:

- Empfiehlt es sich zu überlegen ob man die private Rentenversicherung weiter bespart oder beitragsfrei setzt?

- Da ich die private Rentenversicherung am 01.12.1999 abgeschlossen habe: Sind die Auszahlungen ab dem 01.12.2035 steuerfrei? Das wäre dann ja ein großer Pluspunkt evtl...

Zu meinem BaV Angebot:

- Sind die 6% p.a. garantiert ein gutes Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung oder eher nicht? Empfehlenswert?

 

Argh jetzt hatte ich nen ellenlangen Text und mein Browser ist abgeschmiert......

 

Also nochmal, aber zunächst in Kurzform:

 

Altersvorsorge

 

Welches Renteneintrittsalter ist geplant? Darauf sollte deine Planung vor allem ausgerichtet sein.

 

KRV

 

Aus oben erwähnten Gründen beibehalten, evtl Umstellung auf jährliche Zahlweise (Vorteile: aus Kosten; wahrscheinlich 4%Garantiezins auf Sparanteil; "bessere" Sterbetafeln)

 

BAV

Fragestellung:

 

Sicherer Arbeitsplatz? Berufs-/Arbeitgeberwechsel angestrebt? AG-Zuschuss wegen Sozialabgabenersparnis möglich? AG-Rahmenvertrag / Mitgliedschaft in Gewerkschaft/Arbeitgeberverband / freie Auswahl des Anbieters und Form? Welcher Durchführungsweg ist möglich?

 

Varianten:

 

1) BU als BAV (Vorteil der steuerlichen "Absetzbarkeit" (inkl Sozialabgaben) der BU Nachteil: auf BU-Rente wird selbiges fällig)

2) BAV als Rentenversicherung mit den oben genannten Nachteil (siehe BU)-> hierbei auch die Wahl der "üblichen Verdächtigen" in Bezug auf Rentenversicherungen (klassisch, britisch, fondsgebunden, riester)

 

Eine sichere 6% Rendite ist auch mir nicht geläufig. Garantiezins ist aktuell meist bei 2,25% alles darüber wird als nicht garantierter Überschuss schöngerechnet (kummuliert aktuell in etwa 4%) Einzig die britischen LV können durch eine höhere Aktienquote mehr erreichen (allerdings sicherlich nicht garantiert)

 

Hierbei gibts wohl die größtmögliche (und direkte) Förderung. Abzug direkt vom Brutto inkl. Sozialabgaben.

 

Riester

 

Die einschlägigen Möglichkeiten hat Gerald schon genannt. Hier im Forum gibt es die Tendenzen zu 3 Fondsriestern, der DEBEKA als klassische Variante und dem Banksparplan der Spk Günzburg mit ihren archetypischen Vor- und Nachteilen.

 

Minderung des zu versteuernden Einkommens über Einkommensteuererklärung (2100 € Sonderausgabenabzug)

 

Risikoabsicherung

 

Eine BU scheint auf Grund deiner Einkommenslage sicher eine lohnende Investition um deinen Lebensstandard zu halten und dich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit abzusichern. Solltest du zusätzlich ncoh Fmailie haben, bzw eine Ehefrau/Lebensgefährtin die von deinem Einkommen abhängig ist solltest du auch eine RisikoLV in Betracht ziehen um deinen Todesfall abzusichern.

 

Wieso soll es bei der BU unbedingt die HUK sein? Gerald kann dir vllt noch einmal die Links zu den Vergleichsrechnern und Bewertung der Tarife geben(die hatte ich eben herausgesucht bevor mein Browser den Abgang gemacht hat). Gerade bei einer BU gibt es immense Unterschiede in der Risikoeinstufung verschiedener Berufsbilder zwischen den Versicherern.

 

Wichtig hierbei ist dein Gesundheitszustand, AltersRenteneintrittsalter (evtl abzüglich Puffer durch flexible private Vorsorge), Absicherungshöhe (Anhaltspunkte: Versorgungslücke im vollen/halben/ohne Erwerbsminderungsrenten Anspruch abzüglich evtl privat (für diesen Fall) angesparter Vermögensbestandteile)

 

Hierbei gibt es mehrere Varianten:

 

1) SBU (eigenständige BU ohne Zusätze)

2) BUZ (Zusatztarif zu Trägerversicherung; idR RLV oder Basisrente)

3) IBU (Investment BU; Anlage der Überschüsse in Fonds->"Besteuerungsvorteil" )

4) BU in BAV (oben angerissen)

 

Vor allem bei der Laufzeit kann man spielen und evtl mehrere mit unterschiedlichem Laufzeitende in Erwägung ziehen ->Rechenexempel

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August Zillmer

Habe mich vieleicht Mißverständlich ausgedrückt. Die bAV die hier vom AG gefördert angeboten wird hat, eine insgesamte Verzinsung von durchschnittlich 6 % p.a. . Diese 6% p.a. sind garantiert. Also eingezahlte Beiträge werden mit 6% p.a. verzinst. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das ein guter Prozentsatz? Oder soll ich mir das nochmal durchlesen, weil es gar nicht sein kann?

Anbieter weiß ich nicht. Das steht dort nicht.

 

Hallo Thomas,

 

kann es sein, daß dir dein AG eine Entgeltumwandlung in eine unmittelbare Pensionszusage anbietet? Im Gegenzug zu deinem Gehaltsverzicht verpflichtet sich der AG, dir bei Erreichen der Pensionsalters die zugesagte Rente oder Kapitalleistung zu erbringen. Oft sind auch Invailiditäts- und Witwenabischerung dabei. Bei dieser Konstruktion ist kein "Anbieter" eingebunden, der mitverdienen möchte. Das Kapital verbleibt bin in der Firma und muß von der verzinst werden. Dafür muß die Firma eine Rückstellung bilden, die derzeit mit nicht mehr als 6% p.a. abgezinst werden darf. (Das Versprechen ist sportlich, aber noch realistisch.) Im Fall der Fälle besteht insolvenzsicherung über den Pensionsicherungsverein.

 

Feine Sache, finde ich. Die "modernen" Unternehmen scheuen sich ja, solche Pensionverpflichtungen einzugehen, weil das im Bilanz-Rating Punkte kostet. Scheint also ein Unternehmen zu sein, daß noch nicht von Bussiness-School-Absolventen unterwandert ist. Denn eigentlich ist es nur eine Abwägung, ob es günstiger ist, sich das Betriebskapital bei der Bank oder bei den Mitarbeitern zu borgen.

 

Wenn du dir nicht sicher bist, ob die 6% nur auf dem Papier stehen, kannst du ja mal in der Versorgungsordnung nachsehen, was so an Leistungen garantiert wird (Altersrente oder Kapital je 10.000 EUR Entgeltumwandlung). Da dürfte man leicht sehen, ob wirklich 6% zugrundegelegt wurden.

 

Gruß

August

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Sili6l
· bearbeitet von Sili6l

Soweit ich weiß sind unmittelbare Pensionszusagen Gang und Gebe in der Gesellschafter-Geschäftsführer Absicherung von Kapitalgesellschaften. (Bspl. Geschäftsfühere GmbH oder Vorstand AG)

Für "einfache" oder "normale" Führungskräfte ist es aus den von August Zilmer genannten Gründen nicht gängig. Schon garnicht wenn man bedenkt, dass entsprechende Rückstellungen zu einem schlechteren Rating in der Fremdkapitalrefinanzierung führen.

 

Gehörst du zu o.g. Gruppe, Thomas?

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Vielen, Vielen Dank an euch Alle für die tollen und aufschlußreichen Antworten. :)

 

Komme endlich dazu zu antworten.

 

Jetzt ist mir die Besteuerung der Privaten RV klar. Ich werde Sie behalten.

 

tecisianer und gerald: Danke für eure schönen Überblicke zu den Themen.

Mein Betrieb ist Mitglied in der IG-Metall deswegen stehen mir AvWL zu, welche ich in eine BaV einbringen könnte. Bzgl. der BU, habe ich mir die HUK ins Blickfeld genommen, da diese bei der letzten Stiftung Wartentest Auswertung auf Platz 1 war und der Beitrag auch recht human ist für mich. Ich sehe schon, dass BU Thema muss ich mir nochmal sorfältig vornehmen.

 

 

Welches Renteneintrittsalter ist geplant? Darauf sollte deine Planung vor allem ausgerichtet sein.

Also bis 67 will ich nicht arbeiten. 65 ist geplant. Evtl. vorher Altersteilzeit (ab 60).

 

 

kann es sein, daß dir dein AG eine Entgeltumwandlung in eine unmittelbare Pensionszusage anbietet?

 

Ja genau, so etwas ist es! Endlich ist Licht im Dunkel!

 

Also es ist keine BaV sondern eine Entgeltumwandlung in eine unmittelbare Pensionszusage. Gehöre zwar nicht zum genannten Personenkreis, diese Möglichkeit steht mir aber trotzdem im Unternehmen offen. Habe nochmal in die Unterlagen geschaut es sind 6% p.a. garantiert.

Invaliditäts- und Witwenabsicherung ist bei dem angebotenen Konstrukt, wie von August Zillmer geschrieben, auch inkludiert.

 

Nun die Gretchenfrage:

Ist solch ein Konstrukt einer BaV oder Riester vorzuziehen?

 

Bzw. empfiehlt es sich, solch ein Konstrukt, falls es einem angebotenen wird an erster Stelle zu besparen und danach erst die anderen Optionen (BaV, Riester)?

 

Und nochmals: Danke für euren Support. Sehr toll!

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normi261

also bei deiner gehaltsklasse solltest du statt riester dich auf jeden mal mit dem thema rürup auseinander setzen,

da dortin den letzten jahren einiges überarbeitet wurde und es auch für für arbeitnehmer interessant ist

 

und was riester betrifft, ist dort die alte leipziger nach neustem riester-finanztest (ausgabe 10/2009) am besten bewertet worden

in der klassischen form

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August Zillmer

Nun die Gretchenfrage:

Ist solch ein Konstrukt einer BaV oder Riester vorzuziehen?

 

Bzw. empfiehlt es sich, solch ein Konstrukt, falls es einem angebotenen wird an erster Stelle zu besparen und danach erst die anderen Optionen (BaV, Riester)?

 

Hallo Thomas,

 

eine unmittelbare Pensionszusage ist bAV. :P

Welche Form von bAV dir lieber ist, mußt du nach eigenem Risikoempfinden entscheiden.

Mit der Direktzusage bekommst eine sehr hohe Garantie, die von anderen bAV-Formen wahrscheinlich nicht zu schlagen ist. Und die Rente hängt nicht vom Kapitalmarkt ab. Hingegen bekommst du bei anderen bAV-Formen und bei Riester je nach Produkt die Chance auf eine höhrere Rente bei entsprechendem Anlageerfolg. Das Risiko Anlageerfolg liegt aber bei dir.

Vergleiche einfach mal die Rente, die dir dein Arbeitgeber für 10.000 EUR Gehaltverzicht garantiert, mit der, die die Versicherungen für die gleiche Einzahlung garantieren. (Fondsgesellschaften garantieren ja gar nichts. :w00t: ) Und dann mit den Renten, die sie dir mit 6%, 8% und 9% Wertsteigerung prognostizieren. Dann bekommst du ein Gefühl dafür, was die Anlage leisten müßte, um vergleichbar zu sein.

Also für mich wäre die unmittelbare Pensionszusage die erste Wahl unter den bAV-Formen. Und vielleicht zusätzlich ein Riester-Vertrag.

 

PS. Die Invaliditätsabsicherung in der Pensionszusage des Arbeitgebers umfaßt für gewöhnlich nur noch Erwerbsunfähigkeit (analog gesetzlicher Rente). Eine BU ist daher auf jeden Fall ratsam.

 

Gruß

August

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Thomas_384

Hallo zusammen,

 

jetzt muss ich leider diesen / meinen Thread aus der Versenkung hohlen ;)

 

Nochmal kurz zusammengefasst. Mein AG bietet mir ein eine "Entgeltumwandlung in eine unmittelbare Pensionszusage" an. D.h. ich verzichte auf Bruttogehalt und statt dessen bringe ich das Arbeitsentgelt unwiderruflich in einen Pensions Plan ein, der mit 6% p.a. garantiert verzinst wird.

 

Ich muss mich jetzt für 2011 entscheiden, wie diese Einzahlung vonstatten gehen soll (die Fristen laufen ab).

 

Zur Wahl stehen:

 

1. Entweder bis zu 10% des monatlichen Brutto-Entgelts umzuwandeln (Entspricht max. ca. 550 Euro pro Monat oder 6500 Euro im Jahr)

 

oder

 

2. Umwandlung des Brutto-Urlaubsgeld und / oder Weihnachtsgeld. Das macht bei mir zusammen ca. 1,25 Monatsgehälter aus (Entspricht ca. 6950 Euro im Jahr)

 

Die Broschüre sagt dazu:

 

- Diese Entgeltumwandlung ist ein freiwilliger Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

- Freiwillige Beiträge werden aus dem unversteuerten Bruttojahresgehalt bereitgestellt.

- Das bedeutet, dass der Umwandlungsbetrag - je nach Steuerklasse/Sozailversicherungspflicht - deutlich höher sein kann, als der Nettolohnverzicht

 

Nun meine große Frage:

- Angenommen ich zahle die 6950 Euro Weihnachts/Urlaubsgeld ein.

- Wie muss ich das ganze dann noch versteuern?

- Bzw. was ist denn der maximale Beitrag den ich so zuschießen kann? Habe im Netz nichts gefunden (wahrscheinlich hab ich falsch gesucht).

 

Danke für eure Zeit.

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el galleta

Wie es der Zufall will, ist die Nacht der BAV-Rechner aktualisiert worden. Fleisch prüft ihn gerade, mit etwas Glück geht er die Tage online. Dann kannst Du selber nachrechnen.

 

Nun meine große Frage:

- Angenommen ich zahle die 6950 Euro Weihnachts/Urlaubsgeld ein.

- Wie muss ich das ganze dann noch versteuern?

- Bzw. was ist denn der maximale Beitrag den ich so zuschießen kann? Habe im Netz nichts gefunden (wahrscheinlich hab ich falsch gesucht).

Du kannst 220 EUR pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei und weitere 150 EUR pro Monat (nur) steuerfrei umwandeln.

 

saludos,

el galleta

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Plutos

Wie es der Zufall will, ist die Nacht der BAV-Rechner aktualisiert worden. Fleisch prüft ihn gerade, mit etwas Glück geht er die Tage online. Dann kannst Du selber nachrechnen.

 

Nun meine große Frage:

- Angenommen ich zahle die 6950 Euro Weihnachts/Urlaubsgeld ein.

- Wie muss ich das ganze dann noch versteuern?

- Bzw. was ist denn der maximale Beitrag den ich so zuschießen kann? Habe im Netz nichts gefunden (wahrscheinlich hab ich falsch gesucht).

Du kannst 220 EUR pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei und weitere 150 EUR pro Monat (nur) steuerfrei umwandeln.

 

saludos,

el galleta

 

Du zahlst bis zur Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben, d.h. wenn du mit deinem Einkommen (deutlich) über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, hast du von der Sozialabgabenfreiheit nichts mehr, denn über der Beitragsbemessungsgrenze zahltst du ja keine Sozialabgaben. Das Pech des Großverdieners :o

 

Ich habe eine sehr ähnliche Geschichte über meinen Arbeitgeber. Ich meine auch, dass alle Einzahlungen komplett steuerfrei sind. In der Auszahlungsphase ist dann alles

 

komplett voll zu versteuern. Ferner sind auch auf den gesamten Auszahlungsbetrag Sozialabgaben fällig. Da du bei deinem Einkommen freiwillig in der GKV versichert bist (oder bist du privat?), zahlst du auch den vollen KV-Beitrag (d.h. auch den AG-Anteil selbst):(

 

 

 

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Ich meine auch, dass alle Einzahlungen komplett steuerfrei sind.

Nö. ;)

 

§ 3 Nr. 63 EStG:

...soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. 2[...] 3Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um 1 800 Euro, wenn die Beiträge im Sinne des Satzes 1 auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde.

 

Für einen ersten Überblick.

 

saludos,

el galleta

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Plutos
Ich meine auch, dass alle Einzahlungen komplett steuerfrei sind.

Nö. ;)

 

§ 3 Nr. 63 EStG:

...soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. 2[...] 3Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um 1 800 Euro, wenn die Beiträge im Sinne des Satzes 1 auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde.

 

Für einen ersten Überblick.

 

saludos,

el galleta

 

Doch :angry:

 

O.a. ist richtig für die BAV (Pensionsfonds, Dirketversicherung, etc.) , aber nicht für die Direktzusage, um welche es sich hier vermutlich handelt. Dabei werden Teile des aktuellen Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern als Vorsorgeleistung in die Zeit des Ruhestands verschoben, d.h. man verzichtet auf einen Teil des Gehalts und erhält dafür eine betriebliche Höherversorgung (sog. Entgeltumwandlung). Der verzichtete Gehaltsbestandteil ist unbegrenzt steuerfrei.

 

Auf dieser Seite ist eine recht gute Übersicht (siehe dann unten die Tabelle)

 

http://www.hofmann-und-kollegen.de/projekte/altersvorsorge.html

 

"Direktzusage:

 

Hierbei erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge, ohne dass er sich eines externen Durchführungsweges bedient, d.h. der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später selbst an den Arbeitnehmer. Die Direktzusage unterliegt keiner staatlichen Aufsicht oder Anlagenregulierung, ist jedoch durch den PSV vor Insolvenz des Arbeitgebers geschützt, an den der Arbeitgeber Beiträge zahlt.

 

Finanziert wird die Direktzusage über steuerliche Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG, § 249 HGB). Da sich die Beiträge gewinnmindernd auswirken, sinkt hierdurch die Steuerlast des Arbeitgebers.

Die Arbeitgeberbeiträge sind dabei unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei, da sie nicht als Lohnbestandteil zu betrachten sind, sondern der Rückstellung dienen. Bei der Entgeltumwandlung sind die Beträge unbegrenzt steuerfrei und noch bis zum 31.12.2008 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialabgabenfrei (vgl. § 115 SGB VI und § 2 Abs. 2 Nr. 5 Arbeitsentgeltverordnung, ArEV).

 

Im Falle der Auszahlung der Leistung sind diese durch den Arbeitnehmer zu versteuern, wobei sich hier einige Freibeträge steuermindernd auswirken. Wird die Leistung in einer Summe an den Arbeitnehmer ausgezahlt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Es handelt sich hierbei um eine Entschädigung, die nach den hierzu geltenden Grundsätzen ggf. unter Anwendung der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden kann. Wird die Leistung als Betriebsrente gewährt, stellt diese steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG)."

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el galleta
· bearbeitet von el galleta

Okay, okay, so sei es denn in diesem Fall. ;)

 

Eine Unklarheit noch:

 

...d.h. man verzichtet auf einen Teil des Gehalts und erhält dafür eine betriebliche Höherversorgung (sog. Entgeltumwandlung).

...

"Finanziert wird die Direktzusage über steuerliche Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG, § 249 HGB). Da sich die Beiträge gewinnmindernd auswirken, sinkt hierdurch die Steuerlast des Arbeitgebers.

Die Arbeitgeberbeiträge sind dabei unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei, da sie nicht als Lohnbestandteil zu betrachten sind, sondern der Rückstellung dienen. Bei der Entgeltumwandlung sind die Beträge unbegrenzt steuerfrei und noch bis zum 31.12.2008 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialabgabenfrei (vgl. § 115 SGB VI und § 2 Abs. 2 Nr. 5 Arbeitsentgeltverordnung, ArEV)."

Die beiden markierten Aussagen scheinen sich zu widersprechen, wenn man kein Unterscheidungskriterium dafür hat - was ich nicht so recht erkennen kann.

 

saludos,

el galleta

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Thomas_384

Danke für eure Antworten.

 

Ich bin freiwillig Krankenversichert.

 

Tatsächlich ist es genau das, was Plutos geschrieben hat.

Habe auch nochmal bei Kollegen in der Zwischenzeit gefragt. Es wird nichts versteuert, das Geld geht "einfach" vom Brutto "voll" weg.

 

Die Versteuerung bei der Auszahlung ist aber doch dann ähnlich einer Direktversicherung oder?

 

Prinzipiell kommt mir dieses Konstrukt ganz sinnvoll vor (bei 6%p.a. garantiert mit Invaliditätsschutz), oder hab ich irgendwas grundlegendes vergessen zu betrachten (in Vergleich zu Riester / Direktversicherung?)?

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twistedhead

Wie es der Zufall will, ist die Nacht der BAV-Rechner aktualisiert worden. Fleisch prüft ihn gerade, mit etwas Glück geht er die Tage online. Dann kannst Du selber nachrechnen.

 

Servus,

 

da ich vor einer ähnlichen Entscheidung stehe, würde mich interessieren, wo ich diesen Rechner finde, Google war nicht mein Freund und auch die Forensuche war erfolglos.

 

Danke

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
da ich vor einer ähnlichen Entscheidung stehe, würde mich interessieren, wo ich diesen Rechner finde, Google war nicht mein Freund und auch die Forensuche war erfolglos.

Frag mal vorsichtig bei @Fleisch an, der prüft wohl noch. ;)

 

EDIT: Falls er einverstanden ist, kann ich ihn Dir auch schon vor seiner Freigabe per PN schicken.

 

saludos,

el galleta

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