Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
FrTopi

Zerobond-Verkauf: Zweimal Abgeltungssteuer?

Empfohlene Beiträge

FrTopi

Hallo zusammen,

 

zu den längst vergangenen Zeiten, als Wertpapierdepots noch teurer waren als Bankschließfächer, habe ich ein paar Zerobonds als effektive Stücke eingelagert. Blöderweise sind die Kaufbelege im Lauf der Jahrzehnte verschollen. Nun habe ich meinen Bankberater gefragt, was die Bank an Steuern abführt, wenn ich die Papiere in mein Depot einliefere und danach verkaufe. Seine erschütternde Aussage ist, dass ich zweimal Steuern zahlen muss:

 

1) 25% von 30% des Verkaufswertes - das war die mir bekannte Regelung des §43a Abs. 2 EStG.

2) 25% auf die Differenz von Verkaufs- und Emissionskurs.

 

Ausschließlich Steuer 1) wäre so günstig für mich gewesen, dass ich da eh nicht dran glauben wollte.

 

Im Gegensatz dazu ist Steuer 2) alleine schon heftig - hier besteuert der Fiskus ja das, was man *theoretisch* maximal an Gewinn hätte einfahren können. Aber ok, das könnte man ja noch auf meine eigene Schludrigkeit (Kaufbelege aufbewahren!) schieben. Dass Gevatter Staat aber in Form von Position 1) nochmal zusätzlich zulangt, empfinde ich dann doch etwas übertrieben.

 

Kann es sein, dass meine Bank hier irrt? Hat jemand vielleicht schon ein ähnliches Geschäft abgewickelt?

 

Dank im voraus für alle Tipps.

 

Fritz

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.
· bearbeitet von Andreas R.

Meines Erachtens nach dürfte nur Position 1 anfallen, da ja Position 2 aufgrund der effektiven Einlieferung unbekannt ist und damit die Position 1, die Ersatzbemessungsgrundlage, greift.

 

Dies führt allerdings zu einer zwingenden Veranlagung in der Einkommensteuer, ob der Staat dann nochmal zugreift, liegt nicht im Ermessen der Bank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FrTopi

>Meines Erachtens nach dürfte nur Position 1 anfallen

 

Ok, dann sind wir schon zu zweit der Meinung, dass zweimal Besteuern einmal zu viel ist, aber unsere Meinung alleine wird die Bank wenig beeindrucken. :)

 

Gibt's vielleicht irgendwo belastbarere Aussagen?

 

>Dies führt allerdings zu einer zwingenden Veranlagung in der Einkommensteuer

 

Bist du dir da sicher? Da verstehe ich das EStG eigentlich anders - ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.

Belastbare Aussagen hab ich zu Erstens nicht, aber bei der Einlieferung fällt keine Steuer an.

Und wenn du verkaufst, nimmt sich zumindest unser System den (in deinem Fall) nicht hinterlegten Einstandskurs (also hier 0 %) zur Ertragsbemessung ran -> Ersatzbemessung greift.

 

Wegen der Veranlagung in der Einkommensteuer musste mal ein paar Steuer-Threads hier im Board lesen, bin mir ziemlich sicher, das gelesen zu haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FrTopi

> unser System

 

Das heißt, du arbeitest bei irgendeinem, ähh, Institut, das Abgeltungssteuer abführt? Das wäre dann natürlich schon ein entscheidender Anhaltspunkt: Wenn bei euch, wenn ich dich richtig verstehe, nur Position 1 abgezogen wird, und sich bisher keiner beschwert hat, könnt's ja so korrekt sein.

 

Vielleicht sollte ich einfach die Papier zu euch übertragen? ^_^

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer hat noch keiner nen Zerobond ins Depot eingeliefert.

(Vorher kann ich mich auch an keinen erinnern).

 

Übertragen kannste das Ding jederzeit, wird halt auf's neue Depot auch kein Einstandskurs mitgeliefert (aber auch nicht die Info, dass der ZB aus ner effektiven Einlieferung stammt).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FrTopi

>Seit Einführung der Abgeltungsteuer hat noch keiner nen Zerobond ins Depot eingeliefert.

 

Sprich, du hast keinen Präzedenzfall. Aber du scheinst dich ja immerhin so gut in eurer Software auszukennen, dass du (zumindest) vermutest:

 

>... nimmt sich zumindest unser System den (in deinem Fall) nicht hinterlegten Einstandskurs (also hier 0 %) zur Ertragsbemessung ran -> Ersatzbemessung greift.

 

Man müsste probehalber mal ein Stück verkaufen, dann hätten wir den Präzedenzfall.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.

Du kommst zum gleichen Ergebnis, wenn du die Papiere bei Bank A einlieferst und ein paar Wochen später zu Bank B ohne Gläubigerwechsel überträgst. Denn Bank B kann keine Ahnung von der effektiven Einlieferung bei Bank A haben und müsste dann nach nach Ersatzbemessungsgrundlage abrechnen. Was dir aber dein Problem mit der Veranlagung bei der Einkommensteuer ned abnimmt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FrTopi

>Du kommst zum gleichen Ergebnis, wenn du die Papiere bei Bank A einlieferst und ein paar Wochen später zu Bank B ohne Gläubigerwechsel überträgst.

 

Das sehe ich ja auch so. Nur: Mein(e) Bank(berater) behauptet, den Verkauf gemäß meiner ursprünglichen Frage doppelt besteuern zu müssen (angeblich hatten sie den Fall letztes Jahr schon mal.) Du bist der Auffassung, dass deine Bank (ich tu jetzt mal so, als wenn du bei einer arbeitest) das nicht machen würde. Was ich mir zusammengelesen habe, unterstützt deine Meinung, es stellt sich also ernsthaft die Frage, ob meine Bank etwas falsch macht, was deine richtig macht.

 

>Was dir aber dein Problem mit der Veranlagung bei der Einkommensteuer ned abnimmt.

 

Stimmt. Das wird natürlich wegen der fehlenden Kaufbelege ein Problem, aber es kann ja nicht schlimmer ausgehen, als das, was meine Bank vorhat. Diese Baustelle würde ich dann in einem zweiten Schritt angehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.

Ja, ich arbeite bei ner Bank.

Ich wälze nächste Woche mal das Abgeltungsteuerwerk.

Hab noch Urlaub. :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FrTopi

>Ich wälze nächste Woche mal das Abgeltungsteuerwerk.

 

Dann schon mal vielen Dank im Voraus, und auch im Nachhinein für die bisherige Diskussion.

 

Die Frage mit der Veranlagungspflicht ist geklärt, du hattest Recht: In

http://www.bundesfin...ngsteuer/233__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ,

Ziffer 183, sah sich das BMF genötigt, seine Interpretation des EStG darzulegen. Woher soll allerdings der gemeine Steuerzahler wissen, dass in diesem Falle die Abgeltungssteuer nicht befreiend wirkt? Bekommt er einen Hinweis der Banken? Oder führt hier mal wieder Unwissenheit zur Strafe?

 

Je nun, die Diskussion ist jetzt müßig; ich frage mich halt nach wie vor, ob mein Bankberater mit seiner "Doppelbesteuerung" Unfug erzählt hat.

 

Aber dir zumächst mal noch einen schönen restlichen Urlaub!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FrTopi

Hi Andreas, hast du schon mal den angekündigten Blick in die Abgeltungssteuer-Regelungen werfen können?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.

Hi Andreas, hast du schon mal den angekündigten Blick in die Abgeltungssteuer-Regelungen werfen können?

 

Sorry, war in der Arbeit vom im Stress. Wir hatten die Woche ne Umstellung im Wertpapiersystem.

Ich versuch mal, das Handbuch über's WE mit heimzunehmen. :blushing:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...