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Toni

Die wollen unser Grundstück!

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xolgo

Ich besitze zusammen mit meinem Bruder, meiner Schwester und meiner Tante

(Erbengemeinschaft) ein kleines Grundstück (unerschlossenes Ackerland). Sie hält 50%

des Grundstücks, die anderen 50% gehören mir, meinem Bruder und meiner Schwester

zu gleichen Teilen. Das Grundstück ist ein Flurstück, insgesamt gibt es "um uns herum"

6 Parteien.

 

Seit Monaten werden wir nun von einer Firma genervt, die uns das Grundstück abkaufen

will. Wir sehen es aber als sehr langfristige Geldanlage und wollen keinesfalls verkaufen.

 

IANAL aber ich würde mir folgende Paragraphen näher ansehen:

BGB 2032ff

Vermutlich ist Erbauseinandersetzung treffender als Zwangsversteigerung.

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Superhirn

IANAL aber ich würde mir folgende Paragraphen näher ansehen:

BGB 2032ff

Vermutlich ist Erbauseinandersetzung treffender als Zwangsversteigerung.

 

Vernünftiger Ratschlag.

 

Und dann geh zu einem Anwalt der auf Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Immobilien spezialisiert ist!!

Entsprechend spezialisierte Anwälte nennt dir der Haus- und Grundeigentümerverband.

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Stairway

Ich würde erstmal der Firma einen hohen Preis (3-stellig) pro qm² vorschlagen. Denn auch wenn das ganze als langfristige Anlage geplant ist, so könnte man den Erlös hier ja auch weiter investieren und man spart sich ein rechtliches hin- und her.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Ich würde erstmal der Firma einen hohen Preis (3-stellig) pro qm² vorschlagen. Denn auch wenn das ganze als langfristige Anlage geplant ist, so könnte man den Erlös hier ja auch weiter investieren und man spart sich ein rechtliches hin- und her.

:thumbsup: genau....und die Oma einnorden...mal ein konsequentes Gespräch unter 4 Augen, gegen ein kleines Entgelt übernehme ich das. :D

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obx

§ 2040

Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung

(1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen.

(2) Gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung kann der Schuldner nicht eine ihm gegen einen einzelnen Miterben zustehende Forderung aufrechnen.

 

Also Tantchen dürfte meiner Meinung nicht alleine mit der Firma irgendwas aushandeln. Wenn doch ist es theoretisch ihr Problem, und nicht Euers. Im schlimmsten Fall, wenn Tantchen der Firma irgendwas zusagt, macht sie sich vielleicht Schadensersatzpflichtig, aber Ihr habt damit nichts zu tun.

 

Im übrigen weiß die Firma doch das Ihr ne Erbengemeinschaft seid. Und sie weiß, dass Ihr als Gemeinschaft nur zusammen verfügen dürft und könnt. Von daher nimm Dir nen Rechtsanwalt für den Fall, dass es nicht nur lautes gebelle ist... Aber einen Anspruch dürften die eigentlich niergends her leiten.

 

Schon mal daran gedacht das Ihr von Eurer Seite Tantchen ein Kaufangebot für ihren Teil macht? Kauft doch zusammen einfach die hälfte von ihr?!

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35sebastian

Es sind ja schon reichlich viele gute Tipps und Hinweise gegeben worden.

Richtig ist, dass ein Kaufinteressent keine Zwangsversteigerung vornehmen kann.

Bei einem Verkauf müssen alle Eigentümer , d.h. alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, zustimmen.

Das macht ein Immobiliengeschäft für alle Beteiligten so schwierig.

Erbengemeinschaften zerbrechen häufig an den langwierigen und emotional geführten Gesprächen und Auseinandersetzungen.

Meist schalten dann alle Beteiligten einen Rechtsanwalt ein, über den nur noch kommuniziert wird.

Rechtsanwälte sind teuer, vor allem die Cleveren, die ihre Klientel emotional gegen die Anderen aufputschen.

Das kann teuer werden. Bekanntlich sind streitige Scheidungen und Erbauseinandersetzungen die lukrativsten Mandate für Juristen.

Auch wenn schließlich ein Verkauf gelingt, kann man durch die Zeitverzögerung und durch die verschiedenen Interessen keinen optimalen Preis erzielen.

 

Vernünftig und geschlossen agieren, bringt für die Erbengemeinschaft in jeder Beziehung "Mehrgewinn."

Das ist einfach gesagt, aber manchmal schwierig zu praktizieren, da immer Emotionen eine Rolle spielen.

 

Einige Vorschläge hier im Forum sind aber der Sache nicht dienlich. Wer respektlos von der Oma spricht, oder vom "Tantchen, das man einnorden soll", kommt man sicherlich nicht zu einem vernünftigen Dialog.

Nach der Aufteilung des Erbes zu schließen, war der Erblasser des Grundstücks eine "Oma" oder ein "Opa". Dieses Tantchen oder dieses Onkelchen hat, da selbst keine Kinder, der Schwester, dem Tantchen eben, und den Kindern des Bruders (der Schwester) -also Toni und seinen Geschwistern - hälftig ein Grundstück vermacht.

Tonis Erbe, um das es geht, stammt also vom Onkelchen. Und Tantchen hat vom Bruder bzw. von der Schwester geerbt. Vom Anspruch ist sie also viel näher am Erbe, was der Erbanteil auch ausdrückt.

 

Tonis Tante will aus verständlichen Gründen das Grundstück verkaufen. Und das Angebot ist, nach der Lage zu urteilen, nach erstem Augenschein nicht schlecht.

Toni und seine Geschwister, ca. 30 Jahre jünger, haben verständliche Gründe, das Grundstück als Investment zu behalten.

Wenn diese unterschiedlichen Interessen schon einmal respektiert werden, ist in der Sache schon viel gewonnen.

 

Sieht man das unbebaute Grundstück als gutes Investment an, wäre ein Aufstocken des eigenen Anteils durch Zukauf doch sinnvoll.

Über den Wert des Grundstücks kann man sich beim Gutachterausschuss der Gemeinde erkundigen. Häufig findet man solche Zahlen im Internet.

Mit utopischen Preisvorstellungen macht man sich aber als Käufer bzw. Verkäufer unglaubwürdig, ja sogar lächerlich.

Auch hier muss man den Markt kennen.

 

Toni,

ich wünsche dir und deinen Miterben alles Gute bei den Entscheidungsfindungen.

 

Gruß

sebastian

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Toni
· bearbeitet von Toni

Vielen Dank erstmal.

 

thumbsup.gif

 

Ja, wir haben schon daran gedacht, der Tante ihren Teil abzukaufen.

Wir wissen aber leider noch nicht, was sie genau mit der Firma

ausgemacht hat, das erfahren wie am WE.

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jjj

Wenn Ihr euch nicht einigt, würde ich einmal drüber nachdenken einen professionellen Mediator zu kontaktieren (sind häufig auch Rechtsanwälte) - und zwar ev. sogar mit Aldi zusammen (vielleicht übernehmen die bei Einigung sogar die Kosten dafür).

Mediation ist häufig viel kostengünstiger und führt oft zu besseren Kompromissen als das Ganze über den Rechtsweg durchzufechten - da bliebe, denke ich, nur ALDI als Gewinner übrig...

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Claudia

... Die Tante könnte also durchaus, wenn sie wollte, die

Zwangsvollstreckung beantragen und sie würde damit auch durchkommen. Ich kenne so einen Fall in meinem Bekanntenkreis.

...

Hallo Claudia, ist ja interessant. Mit welchem Recht genau kann hier eine Zwangsvollstreckung seitens der Tante erfolgen?

 

Wenn ich mich richtig erinnere, lief das folgendermaßen ab. Eine Erbin wollte das Grundstück unbedingt behalten, die drei anderen wollten

es verkaufen. Deswegen hatten die verkaufswilligen Erben der Nichtverkaufswilligen angeboten, dass sie das Grundstück - gegen Auszahlung

des anteiligen Marktwertes - übernehmen könne. Die nichtverkaufswillige Erbin wollte das Grundstück zwar behalten, aber nichts dafür bezahlen.

Nach dem ungefähr 3 Jahre so herum gestritten wurde (mit Anwalt und entsprechenden Kosten), beantragten die verkaufswilligen Erben irgendwann

beim Nachlassgericht die Erbauseinandersetzung. Es gab, glaube ich, noch einen Gütetermin, der ebenfalls zu keiner Einigung führte und

anschließend wurde die Zwangsversteigerung eingeleitet.

Falls Dich das wirklich interessiert, kann ich nächste Woche nochmal bei meiner Bekannten genau nachfragen, nach welchen Rechtsvorschriften

dies möglich war.

 

Gruß Claudia

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XYZ99

Danke, Claudia, das reicht mir schon!

Aus vanitys Artikel geht auch noch hervor....

Den Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft kann ein Gläubiger durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts pfänden lassen. Der Gläubiger kann somit anstelle des Miteigentümers die Teilungsversteigerung beantragen.

... dass ein Gläubiger einer einzigen Partei tatsächlich eine Zwangsversteigerung eines gemeinsamen Eigentums erwirken kann! Das hätte ja wohl niemand hier so vermutet.

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Pascal1984

wie sollten sie eine zwangsversteigerung durchführen können? oder sind schulden auf den grundstück?

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Toni
· bearbeitet von Toni

Es gibt Neuigkeiten:

 

Habe mit meiner Tante telefoniert, sie hat schon vor längerer Zeit (ohne uns zu informieren)

einen Erbteilübertragungsvertrag mit der Firma gemacht.

 

Dieser Erbteilübertragungsvertrag kann von ihr widerrufen werden, wozu sie auch bereit wäre,

wenn von uns ein Angebot kommen wird.

 

Mit diesem Erbteilübertragungsvertrag glaubt sie, ihren Teil jetzt jederzeit an die Firma

verkaufen zu können (was IMO aber nicht stimmt). Sie räumte auch ein, dass wir ein Vorkaufsrecht

hätten rein rechtlich.

 

Weiss jemand, ob die Firma jetzt eine Zwangsversteigerung einleiten kann?

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xolgo

Weiss jemand, ob die Firma jetzt eine Zwangsversteigerung einleiten kann?

 

Wenn Dir jetzt hier jemand verspricht, dass das (nicht) möglich ist, würdest Du dieser Meinung dann vertrauen?

Ich denke Du solltest in Anbetracht der Bedeutung dieser Frage einen RA aufsuchen, der Dir fundierter antworten kann und ggf. für sein Handeln auch haftet.

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XYZ99

Ich denke, Toni, du solltest hier einen (kompetenten) Rechtsanwalt suchen, die Lage ist wirklich verworren kompliziert. Für Euch alle sollte Rechtssicherheit in diesem Fall nur von (auch finanziellem) Vorteil sein!

Interessanter Fall, ich staune.

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Akaman

Ich denke, Toni, du solltest hier einen (kompetenten) Rechtsanwalt suchen.

Dazu würde ich inzwischen auch dringend raten. Aber auch ein kompetenter RA kann nur dann eine belastbare Aussage treffen, wenn er alle Informationen hat. Du könntest den Fall mal in einem Juristenforum posten; aus den Nachfragen kannst du dann erkennen, welche Aspekte wichtig sind und evtl. noch geklärt werden müssen.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

 

Weiss jemand, ob die Firma jetzt eine Zwangsversteigerung einleiten kann?

 

Kann ich mir nicht vorstellen, Tantchen hat ja noch ein Widerufsrecht .....ich würde keine unnötigen Kosten verursachen, das Thema bekommst du auch so gelöst.

 

Die scheinen ganz gut zu sein.

 

http://www.frag-einen-anwalt.de/

 

http://info.123recht.net/index.php?id=testsiegerfinanztest

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Gast240123

Geht es hier möglicherweise um eine Teilungsversteigerung?

 

 

Die Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist ein besonderes, in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

 

Die Erbauseinandersetzung von Immobilien durch Teilungsversteigerung

 

http://www.bridges-kw.de/wp-content/uploads/2009/05/erbauseinandersetzung-bei-immobilien-durch-teilungsversteie280a6.pdf

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insanetrader

Aber wäre es jetzt nicht sehr einfach, die Tante schnell auszubezahlen? Dann müssten doch alle Seiten zufrieden sein.

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Toni

Aber wäre es jetzt nicht sehr einfach, die Tante schnell auszubezahlen? Dann müssten doch alle Seiten zufrieden sein.

 

Ja. Eigentlich schon.

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