xolgo Februar 18, 2010 Ich besitze zusammen mit meinem Bruder, meiner Schwester und meiner Tante (Erbengemeinschaft) ein kleines Grundstück (unerschlossenes Ackerland). Sie hält 50% des Grundstücks, die anderen 50% gehören mir, meinem Bruder und meiner Schwester zu gleichen Teilen. Das Grundstück ist ein Flurstück, insgesamt gibt es "um uns herum" 6 Parteien. Seit Monaten werden wir nun von einer Firma genervt, die uns das Grundstück abkaufen will. Wir sehen es aber als sehr langfristige Geldanlage und wollen keinesfalls verkaufen. IANAL aber ich würde mir folgende Paragraphen näher ansehen: BGB 2032ff Vermutlich ist Erbauseinandersetzung treffender als Zwangsversteigerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Februar 18, 2010 IANAL aber ich würde mir folgende Paragraphen näher ansehen: BGB 2032ff Vermutlich ist Erbauseinandersetzung treffender als Zwangsversteigerung. Vernünftiger Ratschlag. Und dann geh zu einem Anwalt der auf Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Immobilien spezialisiert ist!! Entsprechend spezialisierte Anwälte nennt dir der Haus- und Grundeigentümerverband. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Februar 18, 2010 Ich würde erstmal der Firma einen hohen Preis (3-stellig) pro qm² vorschlagen. Denn auch wenn das ganze als langfristige Anlage geplant ist, so könnte man den Erlös hier ja auch weiter investieren und man spart sich ein rechtliches hin- und her. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 18, 2010 · bearbeitet Februar 18, 2010 von BondWurzel Ich würde erstmal der Firma einen hohen Preis (3-stellig) pro qm² vorschlagen. Denn auch wenn das ganze als langfristige Anlage geplant ist, so könnte man den Erlös hier ja auch weiter investieren und man spart sich ein rechtliches hin- und her. genau....und die Oma einnorden...mal ein konsequentes Gespräch unter 4 Augen, gegen ein kleines Entgelt übernehme ich das. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Februar 18, 2010 § 2040 Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung (1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. (2) Gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung kann der Schuldner nicht eine ihm gegen einen einzelnen Miterben zustehende Forderung aufrechnen. Also Tantchen dürfte meiner Meinung nicht alleine mit der Firma irgendwas aushandeln. Wenn doch ist es theoretisch ihr Problem, und nicht Euers. Im schlimmsten Fall, wenn Tantchen der Firma irgendwas zusagt, macht sie sich vielleicht Schadensersatzpflichtig, aber Ihr habt damit nichts zu tun. Im übrigen weiß die Firma doch das Ihr ne Erbengemeinschaft seid. Und sie weiß, dass Ihr als Gemeinschaft nur zusammen verfügen dürft und könnt. Von daher nimm Dir nen Rechtsanwalt für den Fall, dass es nicht nur lautes gebelle ist... Aber einen Anspruch dürften die eigentlich niergends her leiten. Schon mal daran gedacht das Ihr von Eurer Seite Tantchen ein Kaufangebot für ihren Teil macht? Kauft doch zusammen einfach die hälfte von ihr?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 18, 2010 Es sind ja schon reichlich viele gute Tipps und Hinweise gegeben worden. Richtig ist, dass ein Kaufinteressent keine Zwangsversteigerung vornehmen kann. Bei einem Verkauf müssen alle Eigentümer , d.h. alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, zustimmen. Das macht ein Immobiliengeschäft für alle Beteiligten so schwierig. Erbengemeinschaften zerbrechen häufig an den langwierigen und emotional geführten Gesprächen und Auseinandersetzungen. Meist schalten dann alle Beteiligten einen Rechtsanwalt ein, über den nur noch kommuniziert wird. Rechtsanwälte sind teuer, vor allem die Cleveren, die ihre Klientel emotional gegen die Anderen aufputschen. Das kann teuer werden. Bekanntlich sind streitige Scheidungen und Erbauseinandersetzungen die lukrativsten Mandate für Juristen. Auch wenn schließlich ein Verkauf gelingt, kann man durch die Zeitverzögerung und durch die verschiedenen Interessen keinen optimalen Preis erzielen. Vernünftig und geschlossen agieren, bringt für die Erbengemeinschaft in jeder Beziehung "Mehrgewinn." Das ist einfach gesagt, aber manchmal schwierig zu praktizieren, da immer Emotionen eine Rolle spielen. Einige Vorschläge hier im Forum sind aber der Sache nicht dienlich. Wer respektlos von der Oma spricht, oder vom "Tantchen, das man einnorden soll", kommt man sicherlich nicht zu einem vernünftigen Dialog. Nach der Aufteilung des Erbes zu schließen, war der Erblasser des Grundstücks eine "Oma" oder ein "Opa". Dieses Tantchen oder dieses Onkelchen hat, da selbst keine Kinder, der Schwester, dem Tantchen eben, und den Kindern des Bruders (der Schwester) -also Toni und seinen Geschwistern - hälftig ein Grundstück vermacht. Tonis Erbe, um das es geht, stammt also vom Onkelchen. Und Tantchen hat vom Bruder bzw. von der Schwester geerbt. Vom Anspruch ist sie also viel näher am Erbe, was der Erbanteil auch ausdrückt. Tonis Tante will aus verständlichen Gründen das Grundstück verkaufen. Und das Angebot ist, nach der Lage zu urteilen, nach erstem Augenschein nicht schlecht. Toni und seine Geschwister, ca. 30 Jahre jünger, haben verständliche Gründe, das Grundstück als Investment zu behalten. Wenn diese unterschiedlichen Interessen schon einmal respektiert werden, ist in der Sache schon viel gewonnen. Sieht man das unbebaute Grundstück als gutes Investment an, wäre ein Aufstocken des eigenen Anteils durch Zukauf doch sinnvoll. Über den Wert des Grundstücks kann man sich beim Gutachterausschuss der Gemeinde erkundigen. Häufig findet man solche Zahlen im Internet. Mit utopischen Preisvorstellungen macht man sich aber als Käufer bzw. Verkäufer unglaubwürdig, ja sogar lächerlich. Auch hier muss man den Markt kennen. Toni, ich wünsche dir und deinen Miterben alles Gute bei den Entscheidungsfindungen. Gruß sebastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni Februar 18, 2010 · bearbeitet Februar 18, 2010 von Toni Vielen Dank erstmal. Ja, wir haben schon daran gedacht, der Tante ihren Teil abzukaufen. Wir wissen aber leider noch nicht, was sie genau mit der Firma ausgemacht hat, das erfahren wie am WE. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jjj Februar 18, 2010 Wenn Ihr euch nicht einigt, würde ich einmal drüber nachdenken einen professionellen Mediator zu kontaktieren (sind häufig auch Rechtsanwälte) - und zwar ev. sogar mit Aldi zusammen (vielleicht übernehmen die bei Einigung sogar die Kosten dafür). Mediation ist häufig viel kostengünstiger und führt oft zu besseren Kompromissen als das Ganze über den Rechtsweg durchzufechten - da bliebe, denke ich, nur ALDI als Gewinner übrig... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Claudia Februar 18, 2010 ... Die Tante könnte also durchaus, wenn sie wollte, die Zwangsvollstreckung beantragen und sie würde damit auch durchkommen. Ich kenne so einen Fall in meinem Bekanntenkreis. ... Hallo Claudia, ist ja interessant. Mit welchem Recht genau kann hier eine Zwangsvollstreckung seitens der Tante erfolgen? Wenn ich mich richtig erinnere, lief das folgendermaßen ab. Eine Erbin wollte das Grundstück unbedingt behalten, die drei anderen wollten es verkaufen. Deswegen hatten die verkaufswilligen Erben der Nichtverkaufswilligen angeboten, dass sie das Grundstück - gegen Auszahlung des anteiligen Marktwertes - übernehmen könne. Die nichtverkaufswillige Erbin wollte das Grundstück zwar behalten, aber nichts dafür bezahlen. Nach dem ungefähr 3 Jahre so herum gestritten wurde (mit Anwalt und entsprechenden Kosten), beantragten die verkaufswilligen Erben irgendwann beim Nachlassgericht die Erbauseinandersetzung. Es gab, glaube ich, noch einen Gütetermin, der ebenfalls zu keiner Einigung führte und anschließend wurde die Zwangsversteigerung eingeleitet. Falls Dich das wirklich interessiert, kann ich nächste Woche nochmal bei meiner Bekannten genau nachfragen, nach welchen Rechtsvorschriften dies möglich war. Gruß Claudia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 18, 2010 So geht's: http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung (entspricht in etwa der Schilderung von Claudia) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Februar 18, 2010 Danke, Claudia, das reicht mir schon! Aus vanitys Artikel geht auch noch hervor.... Den Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft kann ein Gläubiger durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts pfänden lassen. Der Gläubiger kann somit anstelle des Miteigentümers die Teilungsversteigerung beantragen. ... dass ein Gläubiger einer einzigen Partei tatsächlich eine Zwangsversteigerung eines gemeinsamen Eigentums erwirken kann! Das hätte ja wohl niemand hier so vermutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jjj Februar 18, 2010 Hab noch http://www.amazon.de/Zwangsversteigerungsverfahrens-Leitfaden-Gl%C3%A4ubiger-Schuldner-Rechtspfleger/dp/3406519091/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1266523948&sr=8-3 hier herumliegen (d.h. Auflage 9 nicht die aktuelle 10) Wenn du Interesse hast, sende ich dir die relevanten Seiten zur Teilungsversteigerung per email. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1984 Februar 18, 2010 wie sollten sie eine zwangsversteigerung durchführen können? oder sind schulden auf den grundstück? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni Februar 20, 2010 · bearbeitet Februar 20, 2010 von Toni Es gibt Neuigkeiten: Habe mit meiner Tante telefoniert, sie hat schon vor längerer Zeit (ohne uns zu informieren) einen Erbteilübertragungsvertrag mit der Firma gemacht. Dieser Erbteilübertragungsvertrag kann von ihr widerrufen werden, wozu sie auch bereit wäre, wenn von uns ein Angebot kommen wird. Mit diesem Erbteilübertragungsvertrag glaubt sie, ihren Teil jetzt jederzeit an die Firma verkaufen zu können (was IMO aber nicht stimmt). Sie räumte auch ein, dass wir ein Vorkaufsrecht hätten rein rechtlich. Weiss jemand, ob die Firma jetzt eine Zwangsversteigerung einleiten kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 20, 2010 Weiss jemand, ob die Firma jetzt eine Zwangsversteigerung einleiten kann? Wenn Dir jetzt hier jemand verspricht, dass das (nicht) möglich ist, würdest Du dieser Meinung dann vertrauen? Ich denke Du solltest in Anbetracht der Bedeutung dieser Frage einen RA aufsuchen, der Dir fundierter antworten kann und ggf. für sein Handeln auch haftet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Februar 20, 2010 Ich denke, Toni, du solltest hier einen (kompetenten) Rechtsanwalt suchen, die Lage ist wirklich verworren kompliziert. Für Euch alle sollte Rechtssicherheit in diesem Fall nur von (auch finanziellem) Vorteil sein! Interessanter Fall, ich staune. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 20, 2010 Ich denke, Toni, du solltest hier einen (kompetenten) Rechtsanwalt suchen. Dazu würde ich inzwischen auch dringend raten. Aber auch ein kompetenter RA kann nur dann eine belastbare Aussage treffen, wenn er alle Informationen hat. Du könntest den Fall mal in einem Juristenforum posten; aus den Nachfragen kannst du dann erkennen, welche Aspekte wichtig sind und evtl. noch geklärt werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 20, 2010 · bearbeitet Februar 20, 2010 von BondWurzel Weiss jemand, ob die Firma jetzt eine Zwangsversteigerung einleiten kann? Kann ich mir nicht vorstellen, Tantchen hat ja noch ein Widerufsrecht .....ich würde keine unnötigen Kosten verursachen, das Thema bekommst du auch so gelöst. Die scheinen ganz gut zu sein. http://www.frag-einen-anwalt.de/ http://info.123recht.net/index.php?id=testsiegerfinanztest Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Februar 20, 2010 Geht es hier möglicherweise um eine Teilungsversteigerung? Die Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist ein besonderes, in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung. http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung Die Erbauseinandersetzung von Immobilien durch Teilungsversteigerung http://www.bridges-kw.de/wp-content/uploads/2009/05/erbauseinandersetzung-bei-immobilien-durch-teilungsversteie280a6.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Februar 21, 2010 Aber wäre es jetzt nicht sehr einfach, die Tante schnell auszubezahlen? Dann müssten doch alle Seiten zufrieden sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni Februar 21, 2010 Aber wäre es jetzt nicht sehr einfach, die Tante schnell auszubezahlen? Dann müssten doch alle Seiten zufrieden sein. Ja. Eigentlich schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag