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michaelschmidt

Finanzamt und ebase

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michaelschmidt

Hallo Gemeinde !

Ich war längere Zeit im Ausland, daher bin ich derzeit noch dabei meine Steuererklärung 2008 fertig zu machen, die ich bereits 2009 einreichte.

 

Ich habe folgendes Problem:

Das Finanzamt hat mir zurückgeschrieben, dass sie nur Verluste akzeptieren die in der Jahressteuerbescheinigung 2008 aufgeführt sind.

Alles was in der Jahresbescheinigung aufgeführt ist, interessiert sie nicht, aber nur da sind meine Veräußerungsverluste aus 2008 aufgeführt.

Das Finanzamt meint, ich muß mich an ebase wenden und dort eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung verlangen.

Stimmt das ? oder muß das Finanzamt auch die Verluste akzeptieren wenn ich die Kauf- und Verkauf Belege vorlege ?

 

Danke für Eure Hilfe !

 

Gruß

Michael

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Sven82

Frag das FA mal, welcher Sinn hinter der Ausstellung einer Steuerbescheinigung steckt. Geschweige denn, welche Daten in der Jahresbescheinigung aufzuführen sind und ob darin auch Daten nicht enthalten sein können. Der Bearbeiter scheint nämlich überhaupt keine Ahnung zu haben was er da schreibt.

 

Die Steuerbescheinigung ist ausschließlich für die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen erforderlich. Nur die aufgeführten einbehaltenen Steuern sind für das FA relevant. Alles andere kann abweichen.

Der Verlust muss nicht aufgeführt sein bzw. wurde in der Steuerbescheinigung noch nie aufgeführt. Ziemlich peinlich für das FA so etwas zu schreiben.

 

Hat das FA nur zurückgeschrieben oder hat es einen Bescheid erlassen, in dem die Aussage steht. Ist letzteres der Fall und die Einspruchsfrist ist abgelaufen besteht keine Möglichkeit der Änderung mehr.

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michaelschmidt

Danke für deine Antwort Sven !

 

Weiß noch jemand vielleicht wo es die Vorschrift als Gesetz gibt dass das FA die Jahresbescheinigung und somit das was man in Anlage SO eingetragen hat akzeptieren muß ?

 

Ich hab das jetzt mal so dem FA geschrieben, was mache ich eigentlich wenn das Finanzamt sich trotzdem verweigert ?

Steuerbescheid gab es noch keinen.

Reicht es einen Steuerberater hinzuzuziehen oder mußte es ein Steuerfachanwalt sein ?

 

Gruß

Michael

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Sven82
Weiß noch jemand vielleicht wo es die Vorschrift als Gesetz gibt dass das FA die Jahresbescheinigung und somit das was man in Anlage SO eingetragen hat akzeptieren muß ?

§ 45a Abs. 2 EStG

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryArchiveDetail&requestid=archivdetail&queryparam.po_archive.ioid=16432&queryparam.po_archive.versionnum=5

 

Ich hab das jetzt mal so dem FA geschrieben, was mache ich eigentlich wenn das Finanzamt sich trotzdem verweigert ?

Einspruch einlegen

 

Reicht es einen Steuerberater hinzuzuziehen oder mußte es ein Steuerfachanwalt sein ?

Anwälte im Steuerrecht immer meiden, da die keine Ahnung haben sofern sie selbst nicht zusätzlich noch Steuerberater sind. Hab' schon die wildesten Gewinnermittlungen von dieser Spezies gesehen - Neuwagen als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben, Ansparabschreibung nicht richtig aufgelöst usw.

Wenn dann ein Steuerberater, allerdings wird das Finanzamt sich nicht weigern.

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

Sorry, was ich schreiben wollte, das hat Sven schon beantwortet !

 

Danke !

Michael

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