Collateral Februar 11, 2010 Hallo zusammen, ein Bekannter von mir bekommt vom Arbeitgeber bald einen kleinen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (so 5-6 Euro). Er möchte NUR diesen Zuschuss anlegen. Er verdient mehr als 20.000 Euro, ist also nicht zulagenberechtigt. Daher würde sich meines Erachtens das VL Sparen der Ing Diba anbieten. Dazu meine Fragen: 1. Was ist der Mindestbetrag den man bei der ING-Diba einzahlen muss? 2. Kann man die Einzahlungshöhe nachträglich ändern? 3. Ist es sogar möglich, dass man eine Zeit lang nichts einzahlt (z.B. zu einem Arbeitgeber gewechselt, der keine Zuschüsse zur VL zahlt)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Februar 11, 2010 1. Was ist der Mindestbetrag den man bei der ING-Diba einzahlen muss? Da es durchaus möglich ist, dass man innerhalb der sechsjährigen Einzahlungsphase aus verschiedenen Gründen (z.B. Arbeitslosigkeit, Mutterschutz/Elternzeit o.a. Zeiten ihne Arbeitsentgelt) keine (auch keine freiwilligen) VL-Zahlungen leisten kann, kann es bei VL-Sparplänen keinen grundsätzlichen Mindestsparbetrag geben. 2. Kann man die Einzahlungshöhe nachträglich ändern? Jederzeit. Da nur der Arbeitgeber die VL-Einzahlungen durchführen kann, muss also dieser angewiesen werden die Höhe des Sparbetrags zu ändern. 3. Ist es sogar möglich, dass man eine Zeit lang nichts einzahlt (z.B. zu einem Arbeitgeber gewechselt, der keine Zuschüsse zur VL zahlt)? Siehe 1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Collateral Februar 12, 2010 Jederzeit. Da nur der Arbeitgeber die VL-Einzahlungen durchführen kann, muss also dieser angewiesen werden die Höhe des Sparbetrags zu ändern. Also macht man beim VL-Sparen keinen Vertrag über Sparbeiträge mit der Bank sondern man eröffnet dort nur ein Konto? Dann landet auf dem Konto immer das was der Arbeitgeber hinüberweist und es gibt keine Verplichtungen bzgl. des Sparbeitags gegenüber der Bank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Februar 12, 2010 Jederzeit. Da nur der Arbeitgeber die VL-Einzahlungen durchführen kann, muss also dieser angewiesen werden die Höhe des Sparbetrags zu ändern. Also macht man beim VL-Sparen keinen Vertrag über Sparbeiträge mit der Bank sondern man eröffnet dort nur ein Konto? Dann landet auf dem Konto immer das was der Arbeitgeber hinüberweist und es gibt keine Verplichtungen bzgl. des Sparbeitags gegenüber der Bank? Manchmal hilft es ja, wenn man liest. So funktioniert Ihr VL-Sparen: Sie eröffnen Ihr VL-Sparen Konto. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber die Konto-Nummer und ggf. die Höhe Ihrer freiwilligen Zuzahlung mit. In den nächsten 6 Jahren überweist Ihr Arbeitgeber die Sparrate monatlich direkt auf Ihr VL-Konto. Nach max. 1 Jahr Ruhezeit wird Ihr angespartes Vermögen mit Zins und Zinseszins ausgezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Collateral Februar 12, 2010 Ich kann lesen, danke. - Dort steht nichts davon, ob die Höhe des Sparbeitrags mit der Bank vorher vereinbart wird - Dort steht nichts davon, ob ein eventuell mit der Bank vereinbarter Sparbeitrag geändert werden kann Deshalb frage ich ja. Ich möchte gerne genauere Information als dieses schwammige Wischiwaschi auf der Homepage der Ing Diba. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Februar 12, 2010 - Dort steht nichts davon, ob die Höhe des Sparbeitrags mit der Bank vorher vereinbart wird - Dort steht nichts davon, ob ein eventuell mit der Bank vereinbarter Sparbeitrag geändert werden kann Warum vermutest du dann, wenns da nicht steht, dass es so ist? - Du bekommst von der Ing-Diba ein Blanko-Formular, in dem du dem AG reinschreibst, was er und evtl. zusätzlich man selbst überwiesen haben möchte. - Im Anschreiben der Bank stand von Seiten der Ing-Diba das max. 480,00 im Jahr auf den Vertrag eingezahlt werden können. - Wenn man jeden Monat einen anderen Betrag überwiesen haben möchte (oder auch gar keinen mehr) teilt man das seinem AG mit - der Bank ist das schnuppe und die schickt auch net "Moskau-Inkasso" vorbei. Wenn dir die Angaben der Bank zu wischi-waschi sind, teil denen das doch einfach telefonisch mit, damit sie's dir erklären und vlt. besser auf der Hompage beschreiben. Rufen Sie uns einfach an. Wir sind rund um die Uhr für Sie da:0180 2 / 78 45 78 (Festnetz der Dt. Telekom - 0,06 Euro pro Anruf, ggf. abweichende Mobiltarife) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Collateral Februar 12, 2010 - Du bekommst von der Ing-Diba ein Blanko-Formular, in dem du dem AG reinschreibst, was er und evtl. zusätzlich man selbst überwiesen haben möchte. - Im Anschreiben der Bank stand von Seiten der Ing-Diba das max. 480,00 im Jahr auf den Vertrag eingezahlt werden können. - Wenn man jeden Monat einen anderen Betrag überwiesen haben möchte (oder auch gar keinen mehr) teilt man das seinem AG mit - der Bank ist das schnuppe und die schickt auch net "Moskau-Inkasso" vorbei. Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank für die Antwort. Warum vermutest du dann, wenns da nicht steht, dass es so ist? Den Satz auf der Homepage konnte man unterschiedlich interpretieren. Aber nun weiß ich ja wie es läuft. Danke nochmal an alle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag