AiGelb Februar 6, 2010 · bearbeitet Februar 6, 2010 von Chemstudent Habe mir ein Handy gekauft bei Amazon für 550€. Nun gibt es jedoch dieses Gerät auch bei Media Markt für 539€ mit 100 Euro Geschenk-Karte also für 439€. Könnte man eigentlich ein Gerät von Med kaufen und das Orginal Verpackt als 14 Tage-Rückgabrecht zu Amazon schicken... Somit hab ich den billigen Preis + kein Ärger mit Daten löschen übertragen. (Zumal mein Handy auch keine Pixelfehler hat usw).. und Amazon hätte wiederum ein Neugerät Orginal Verpackt. (kein Prüfaufwand) neue Folien zu bekleben usw.. ? Oder wäre dies Rechtswidrig...kennt sich hier jemand aus? Betrug wäre es nicht da ich mich ja nicht gegenüber Amazon bereichere. Eher im Gegenteil. Vorteile wären bei allen Beteiligten gegeben.. Kennt sich hier jemand aus ? Im Thema habe ich 4 statt 14 stehen (geändert - Chemstudent) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Büffeltier Februar 6, 2010 · bearbeitet Februar 6, 2010 von Büffeltier Mal abgesehen davon das es wahrscheinlich wirklich Betrug ist, ist auf deiner Amazonrechnung höchstwahrscheinlich die IMEI-Nummer des Handy vermerkt (So war es bei mir schon). Also weiß Amazon was sie dir geschickt haben. Und nett ist es auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Februar 6, 2010 · bearbeitet Februar 6, 2010 von ipl Und nett ist es auch nicht. Es ist netter, ein komplett neues Handy an Amazon zu schicken als ein "leicht gebrauchtes". Man könnte ja auch Amazon anrufen und vor die Wahl stellen, ob sie ein gebrauchtes Handy zurück haben wollen oder ein neues. Oder fragen ob sie Lust haben, dir Geld gut zu schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AiGelb Februar 6, 2010 Und nett ist es auch nicht. Es ist netter, ein komplett neues Handy an Amazon zu schicken als ein "leicht gebrauchtes". Man könnte ja auch Amazon anrufen und vor die Wahl stellen, ob sie ein gebrauchtes Handy zurück haben wollen oder ein neues. Oder fragen ob sie Lust haben, dir Geld gut zu schreiben. Jo man nehme an ich verliere das Handy oder aber ich beschädige es... und möchte von meinen Widerrufsrecht (Fernabsatz) gebrauch machen... Amazon möchte für die Beschädigung natürlich Entschädigung! Kaufe also das Handy neu und schicke es zurück ...! Müsste doch passen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Februar 6, 2010 Hm, natürlich ist es eigentlich "nett" von Dir, das originalverpackte Exemplar an Amazon zurückzuschicken, aber es ist bestimmt nicht juristisch einwandfrei und könnte deshalb zu Problemen führen. Für jeden Deutschen verständlich ist immer der "Autovergleich": stelle Dir vor, das ganze Prozedere sollte mit einem Auto passieren (abgesehen davon, dass das hier gar nicht möglich wäre). Keiner käme auf die Idee, das zweite Auto mit Kilometerstand Null zurückzugeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 6, 2010 Was spricht eigentlich gegen ipls Vorschlag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 6, 2010 Und nett ist es auch nicht. Es ist netter, ein komplett neues Handy an Amazon zu schicken als ein "leicht gebrauchtes". In wie fern? Im Falle des gebrauchten Handys kann Amazon von der Gutschrift einen der Abnutzung entsprechenden Betrag abziehen. Ich glaube kaum, dass Amazon wissentlich ein fremdes Handy zurücknimmt. Ganz einfach aus dem Grund, dass Amazon im Gewährleistungsfall das nicht dem Vorhändler zurückreichen kann, weil der ja MM wäre, mit dem Amazon keinen Vertrag hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 6, 2010 Formal? Dass das eine Gerät ein anderes ist, als das andere. Denn die Widerrufsrechte lösen eine Zug-um-Zug Rückgabeverpflichtung beider aus. Geld gegen die erhaltene Ware. Und dies ist wörtlich zu nehmen. Formal zumindest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Februar 8, 2010 · bearbeitet Februar 8, 2010 von John Silver . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag