berndbank Februar 4, 2010 Hallo, ich habe dieses Jahr meinen Freibetrag schon völlig ausgeschöpft und muss nun auf meine Gewinne die Abgeltungssteuer von 25% zahlen. Eigentlich bin ich aber Student, habe ein Einkommen von nur etwa 4000 Euro und ergo einen Steuersatz von 0%. Kann ich die Steuer bei der Steuererklärung zurückfordern? Was muss ich dafür einreichen (ich bin bei CortalConsors)? Gruß bb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Februar 4, 2010 Deine Kapitalerträge musst du in der Steuererklärung auf der Anlage KAP angeben. Für die Erstattung der Steuer ist dein Stichwort die sogenannte Günstigerprüfung, ob du die beantragen musst oder diese automatisch gemacht wird weiß ich nicht, vielleicht telefonierst du einfach mal mit deinem Sachbearbeiter. Auf diesem Wege kannst du zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurückerhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 4, 2010 Hallo, ich habe dieses Jahr meinen Freibetrag schon völlig ausgeschöpft und muss nun auf meine Gewinne die Abgeltungssteuer von 25% zahlen. Eigentlich bin ich aber Student, habe ein Einkommen von nur etwa 4000 Euro und ergo einen Steuersatz von 0%. Kann ich die Steuer bei der Steuererklärung zurückfordern? Was muss ich dafür einreichen (ich bin bei CortalConsors)? Gruß bb https://onlinearchiv2.cortalconsors.de/download/doc.pdf?id=wKBzNiyZ0dzcnPAxeCsJGOONONGGI&c=de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shelby Februar 4, 2010 hallo, wenn du noch 'ne Weile lang Student bist, würde es sich lohnen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die schickst du dann der Bank und es wird gar keine Steuer mehr abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Februar 5, 2010 Ich weiß ja nicht wie hoch die Gewinne sind, aber falls du noch Kindergeld beziehst (bzw. deine Eltern für dich) solltest du die Grenze dafür auch im Auge behalten, bevor du das zurückzahlen musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 5, 2010 und nicht nur die: Wenn Du bereits etwa 4000 EUR Einkommen hast auch die Grenze, ab der Du dich selbst krankenversichern mußt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag