Zum Inhalt springen
berliner

Kollision

Empfohlene Beiträge

xolgo
· bearbeitet von xolgo

Schlimmstenfalls zahlen beide Versicherungen den gegnerischen Schaden und beide werden wegen Teilschuld runtergestuft - wie schon von jemandem angedeutet.

 

Schau doch mal in Deinen Vertrag, ob Du nicht - wie von mir angedeutet ;) - den gegnerischen Schaden im Zweifelsfall selbst bezahlen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
· bearbeitet von berliner

Schau doch mal in Deinen Vertrag, ob Du nicht - wie von mir angedeutet ;) - den gegnerischen Schaden im Zweifelsfall selbst bezahlen kannst.

Ich glaube nicht, daß der sich von sich aus noch mal meldet. Ich würde meinen Schaden auch nicht mal unbedingt reparieren lassen, da nur ein rein optischer Makel an der lackierten Stoßstange. Ich hätte lieber einen Ausgleich für die Wertminderung. Aber da er jede Schuld abgewiesen hat, müßte ich das wohl per Anwalt eintreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Ich habe leider auch keine Ahnung. Ich könnte mir vorstellen, dass hier der Vorrang des fließenden Verkehrs greifen könnte. Hurus ist m.W. ein Rechtsexperte.

 

§ 10 STVO Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus

einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von

anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn

einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er

sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen;

dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig

ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Ich hatte da mal mit dem Motorrad einen Unfall. Der Rechtsanwalt hat mir auch erklärt dass man nur an Grundstücksausfahrten nicht mit Verkehr rechnen muss. Ansonsten bekommt man wohl immer eine Teilschuld. Hättest du eine Rechtsschutzversicherung dann hättest du eben zum Anwalt gehen können obwohl es sich nicht wirklich lohnt. Es hätte halt den Zweck erfüllt dass der andere doch nicht der Größte ist und er sich alles erlauben kann. Ich würde den einfach heute Abend mal anrufen und nachfragen ob er was geltend machen will und dann entscheiden. Jetzt ist der Ärger schon wieder ein bisschen verflogen und man kann anders drüber reden.

Ich hatte ja vor kurzem dem Fall dass meine Freundin mit einem am Spiegel zusammen gekommen ist. Der hätte sich erst auch aufgeführt bis ich dann auch ausgestiegen bin und seinen Schaden angesehen habe und seine Nummer und alles aufgeschrieben habe. Er hat dann nichts mehr von sich hören lassen. Erst meinen sie immer sie haben jüngere vor sich und müssen sich selbst was beweisen und wenn sie merken man lässt sich nichts gefallen werden sie leise.

Also überleg dir was du machen willst und ruf den mal in aller Ruhe an. Die Streiterei bringt eben auch nichts und vielleicht kannst du den Lack mit einem Lackstift so ausbessern dass nichts mehr zu sehen ist. Dann hast du keinen Ärger, so wie du es willst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner

Die Streiterei bringt eben auch nichts und vielleicht kannst du den Lack mit einem Lackstift so ausbessern dass nichts mehr zu sehen ist. Dann hast du keinen Ärger, so wie du es willst.

Die kante von seinem Nummernschild hat da schon ordentlich was weggehobelt: 1:0 für Mercedes. Lustigerweise ist ansonsten auf meinem roten Lack ein deutlicher Abrieb von seinem schwarzen Lack kleben geblieben und nicht umgekehrt: 1:1.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber
· bearbeitet von webber

 

Ich hatte ja vor kurzem dem Fall dass meine Freundin mit einem am Spiegel zusammen gekommen ist. Der hätte sich erst auch aufgeführt bis ich dann auch ausgestiegen bin und seinen Schaden angesehen habe und seine Nummer und alles aufgeschrieben habe. Er hat dann nichts mehr von sich hören lassen. Erst meinen sie immer sie haben jüngere vor sich und müssen sich selbst was beweisen und wenn sie merken man lässt sich nichts gefallen werden sie leise.

 

dann war sicherlich nicht ich das :D ich zieh alles bis zum bitteren ende durch :D und eine schadenersatzklage oben drauf "ein kratzer am auto führt bei mir zu psych. problemen" :rolleyes: :rolleyes:

 

auch ne geschichte:

unfall mit lkw, lkw fahrer hat sich nie bei der versicherung gemeldet, somit wurde der gegner nicht hochgestuft :D war beim überholen, gegenverkehr und zack in den lkw rein :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

 

Ich hatte ja vor kurzem dem Fall dass meine Freundin mit einem am Spiegel zusammen gekommen ist. Der hätte sich erst auch aufgeführt bis ich dann auch ausgestiegen bin und seinen Schaden angesehen habe und seine Nummer und alles aufgeschrieben habe. Er hat dann nichts mehr von sich hören lassen. Erst meinen sie immer sie haben jüngere vor sich und müssen sich selbst was beweisen und wenn sie merken man lässt sich nichts gefallen werden sie leise.

 

dann war sicherlich nicht ich das :D ich zieh alles bis zum bitteren ende durch :D und eine schadenersatzklage oben drauf "ein kratzer am auto führt bei mir zu psych. problemen" :rolleyes: :rolleyes:

 

auch ne geschichte:

unfall mit lkw, lkw fahrer hat sich nie bei der versicherung gemeldet, somit wurde der gegner nicht hochgestuft :D war beim überholen, gegenverkehr und zack in den lkw rein :D

 

Es kommt eben auch drauf an was ist. Bei dem Vorfall hat sich ein Spiegel weggeklappt und beide hatten kleine Kratzer die so gar nicht auffallen. Es kommt auch drauf an wie man zu seinem Fahrzeug steht. Mein Auto ist da dass ich von A nach B komme und auch Sachen transportieren kann. Mir macht es z.B. keinen Spaß mein Auto zu waschen oder anzusehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber
· bearbeitet von webber

korrekt, ich würde trotzdem gegen vorgehen ;) ich muss mich immer wieder aufregen, weil die mich hier zu hause immer zu parken. da kotzt es einfach einen an, wenn andere keine rücksicht nehmen. tu ich ja auch, insbesondere beim parken ...

 

 

aber es sind halt die üblichen geschichten im straßenverkehr und haben nix mehr mit dem topic zu tun ;)

 

ps.: 990 post yeah B) B)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chaosmaker85

Mal was für die Verkehrsrechtler. Ich fahre heute morgen eine Straße lang (Tempo 30). Vor mir parkt einer auf der linken Seite rückwarts rein und ist schon halb in seiner Parklücke drin und auch schon von meiner Spur runter. Ich kann also vorbei fahren. Kurz bevor ich auf seiner Höhe bin (etwa 15 Meter) setzt er plötzlich noch mal vorwärts und fährt auf meine Spur rauf.

Er müsste einen unerlaubten Fahrbahnwechsel begangen haben. Ich wäre mir relativ sicher, dass dein Unfallgegner den Unfall zu 100% zu verantworten hat. Gerade wenn er sich auf blöd stellt, dann ab zum Anwalt damit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jogo08

Vorsichtig mit Behauptungen, da kann man sich ganz schnell mächtig vertuhn.

 

Nur weil man der Meinung ist, sich selbst korrekt verhalten zu haben, bedeutet das noch lange nicht, das es ein Verkehrsrichter auch so sieht.

 

In meinem Beispel war der Unfallgegner auch zu schnell und ohne richtig zu gucken aus der Parklücke rausgefahren, trotzdem ...

 

Ohne Rechtsschutzversicherung so einen unklaren Fall vors Gericht bringen zu wollen, viel Spass.

 

Ich würde versuchen mich gütlich zu einigen, sachlich und mit guten Argumenten, sonst gehst du am Ende leer aus oder bist sogar der Hauptschuldige.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Um das Ganze mal abzuschließen:

 

Ob man aus Prinzip auf seinem Recht besteht, oder keine Lust hat wegen der Schadenshöhe aktiv zu werden, muß jeder für sich selbst entscheiden.

Hier mal die Fakten:

 

1. Als Geschädigter kannst Du Dich erstmal an die gegnerische Versicherung wenden, und deinen Schaden geltend machen. Und zwar in der Kurzversion: Unfallgegner geriet beim Rangieren auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit Dir zusammen. Eigene Geschwindigkeit etc. kein Wort!

 

2. Jetzt kannst Du abwarten, was von denen kommt.

 

3. Dein Riesenproblem ist die Beweislage. Da die liebe Polizei seine Einlassung auf die andere Fahrbahnseite geraten zu sein nicht aufgenommen hat, keine Zeugen da sind, und auch keine Fotos existieren, hast Du ein Beweisproblem.

 

ABER: Vielleicht läßt er sich gegenüber seiner Versicherung ein, dass er auf deine Fahrbahn geraten ist. Und hier muss ich der Meinung von einigen anderen widersprechen. Gerät ein Unfallgegener auf die generische Fahrbahn und ist dem Geschädigten kein Fehlverhalten (überhöhte Geschwindigkeit/Alkohol usw.) nachzuweisen, dann haftet der Unfallverursacher zu 100%, denn die Betriebsgefahr deines Fahrzeugs tritt dann hinter das überwiegende Verschulden des Schädigers zurück.

 

Bei weiteren Fragen kannst Du auf die PN ausweichen.

 

gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
losemoremoney

Was ist los mit Dir Berliner Du streitest Dich doch sonst so gerne, jetzt kannste Eier zeigen, zieh Öping vors Gericht, vielleicht macht er vorher die Mücke(es vergehen bestimmt paar Tage bis zur Verhandlung)

Wenn Du verlierst haste eben Lehrgeld bezahlt und bist um eine Lebenserfahrung reicher. :D

Kleiner Tip besondere Vorsicht bei Kindern und alten Menschen im Straßenverkehr, Vorausschauendes Fahren.

 

P.S. Hatte im Dezember nen leichten Glätteunfall sind dann zusammen in die nächsten Werkstatt, haben unsere Auto´s checken lassen und anschließend die Sache unter Ulk verbucht, ist vielleicht die bessere Variante.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
· bearbeitet von Akaman

Um das Ganze mal abzuschließen:

Eigentlich hätte ich noch was. Aber da der Thread ja nun von Superhirn offiziell abgeschlossen ist ... :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
· bearbeitet von berliner

1. Als Geschädigter kannst Du Dich erstmal an die gegnerische Versicherung wenden, und deinen Schaden geltend machen. Und zwar in der Kurzversion: Unfallgegner geriet beim Rangieren auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit Dir zusammen. Eigene Geschwindigkeit etc. kein Wort!

Ich rufe morgen mal bei meiner Versicherung an. Ich vermute, daß ich dazu sogar verpflichtet bin, damit die informiert sind, falls seine Versicherung sich doch bei meiner meldet. Ich hoffe nur, daß die mich nicht gleich zum Gutachter schicken.

3. Dein Riesenproblem ist die Beweislage. Da die liebe Polizei seine Einlassung auf die andere Fahrbahnseite geraten zu sein nicht aufgenommen hat, keine Zeugen da sind, und auch keine Fotos existieren, hast Du ein Beweisproblem.

Naja, es ist irgendwo logisch, daß ich nicht aus Spaß an der Freude links fahre, sondern er auf meine Fahrbahn gekommen sein muß. Bloß gut, daß mir keiner hinten draufgeknallt ist. Das wäre auch noch leicht möglich gewesen.

 

Was ist los mit Dir Berliner Du streitest Dich doch sonst so gerne, jetzt kannste Eier zeigen, zieh Öping vors Gericht, vielleicht macht er vorher die Mücke(es vergehen bestimmt paar Tage bis zur Verhandlung)

Wenn Du verlierst haste eben Lehrgeld bezahlt und bist um eine Lebenserfahrung reicher. :D

Ich halte nichts davon, wegen Kratzern die Gerichte und mich selbst zu beschäftigen. Da streite ich mich lieber hier rum.

Kleiner Tip besondere Vorsicht bei Kindern und alten Menschen im Straßenverkehr, Vorausschauendes Fahren.

Bei Mercedes-Opas. Die fallen immer wieder durch schlechte Umsicht auf. Als Fahrradfahrer kennt man das beim rechts abbiegen. Als wäre die Marke verhext.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
losemoremoney
· bearbeitet von losemoremoney

Das liegt wohl am Fadenkreuz auf der Motorhaube. :lol:

 

Was meinst Du kann man mit ihm verhandeln?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner

Was meinst Du kann man mit ihm verhandeln?

Ich fürchte, seine Führerscheinprüfung liegt zu lange zurück. Das meine ich jetzt nur halb-ironisch. Es ist tatsächlich so, daß viele Fahrer mit der Zeit Verkehrsregeln verlernen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Willst du den Schaden bezahlt haben dann würde ich es ihm einfach sagen. Er kann dann immer noch entscheiden was er machen will. Für sowas habt ihr beide ja eine Versicherung. Willst du es nicht reparieren lassen und dir die Zeit vielleicht sparen dann sag ihm das doch einfach.

Vielleicht solltest du aber doch noch mal überlegen dir eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Bei meinem Motorradunfall war ich ganz froh drüber, vorallem musste sich der andere ärgern der keine hatte und es dann auch vor Gericht ging.

Ich würde den an deiner Stelle noch immer anrufen. Vielleicht kann man sich ja doch noch einigen dass er dir 100 Euro gibt weil die Lage für dich spricht und ansonsten das Geld von der Versicherung einfordern oder eben beide drauf verzichten. Diese Streitereien sind ja sowieso nervig, und das bestimmt auch für dich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Superhirn

Um das Ganze mal abzuschließen:

Eigentlich hätte ich noch was. Aber da der Thread ja nun von Superhirn offiziell abgeschlossen ist ... :-

 

Das bezog sich nur auf mich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner

Meine Versicherung meint, ich soll mir einen Anwalt nehmen und der boxt das für mich zu 100% durch. Sollte ich mit der Info mich noch mal vorab bei dem Herrn melden? Vielleicht wird er dann doch einsichtig. Kann aber auch sein, daß er sich dann bei seiner Versicherung meldet, die den Spieß umdreht. Meine Versicherung meint aber, daß seine die Schuld anerkennen wird, sofern er zugibt, daß er in den fließende Verkehr reingefahren ist. Wobei der Begriff "fließend" nicht ganz zutrifft. Ich war in dem Moment der einzige, der kam, was aber vielleicht auch das Problem war. Sonst wäre er vielleicht vosichtiger gewesen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
· bearbeitet von Akaman

Bist du ganz sicher, dass deine Versicherung hier nicht eigene Interessen in den Vordergrund stellt?

 

Wenn ja, würde ich es tun. Sonst keinesfalls.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
· bearbeitet von berliner

Bist du ganz sicher, dass deine Versicherung hier nicht eigene Interessen in den Vordergrund stellt?

natürlich nicht. Andererseits wird die Wahrscheinlichkeit größer, daß der Unfallgegner dann auch von meiner Versicherung Geld will. Wenn meine Versicherung befürchten würde, daß er damit durchkommt, hätten der Rat eigentlich lauten müssen, die Füße still zu halten.

 

Die Hotline meinte noch, meine Reparatur könne bei 2000 € liegen. Das macht maximal 272 € Anwaltkosten bzw. anteilig bei 20% Mitschuld dann 54 €. Man meinte aber, es sieht eher nach 0% aus. Die 20% an seinem Schaden müßte ich eigentlich leisten können, ohne meine Versicherung zu belasten und dann dürfte die Einstufung bestehen bleiben.

 

Ist also eher die Frage, ob ich mir den Streß antun will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman

Ist also eher die Frage, ob ich mir den Streß antun will.

Und: willst du?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner

Und: willst du?

Eher nicht, aber mir stinkt es auch, daß andere davonkommen, nur weil man selbst zu gutmütig ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman

Du kannst es auch so sehen: du bist nicht zu gutmütig, sondern dir ist dein persönliches Wohlergehen wichtiger als der schnöde Mammon.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Ohne Rechtsschutzversicherung wär mir das Risiko dann doch zu groß. Wenn er auch einen Anwalt nimmt dann wirst du wohl eine Teilschuld bekommen. Bei mir war es so dass die Anwälte das damals ohne mich und den anderen Beteiligten vor Gericht geregelt haben. Du weißt also auch gar nicht was da dann der andere Anwalt sagt. Rede halt einfach in Ruhe nochmal mit ihm.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...