berliner Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von berliner Mal was für die Verkehrsrechtler. Ich fahre heute morgen eine Straße lang (Tempo 30). Vor mir parkt einer auf der linken Seite rückwarts rein und ist schon halb in seiner Parklücke drin und auch schon von meiner Spur runter. Ich kann also vorbei fahren. Kurz bevor ich auf seiner Höhe bin (etwa 15 Meter) setzt er plötzlich noch mal vorwärts und fährt auf meine Spur rauf. ich mache eine Vollbremsung, komme aber nicht mehr rechtzeitig zum stehen und wir "ditschen" uns beide an. Der Schaden ist nicht groß. Beim ihm ist das Nummernschild ab und bei mir sind es Kratzer an der Stoßstange. Tja, wer ist Schuld? Er hat alles von sich gewiesen und meinte, es sei ja eindeutig, daß er keine Schuld habe. Das ärgert mich schon mal. Zeugen gab es keine. Ich bin eigentlich der Meinung, daß er nicht einfach vorwärts setzen kann, wenn sich ein anderes Fahrzeug nähert und bin mir ziemlich sicher, daß er nicht hingeschaut hat. Ich hätte natürlich eher stehen bleiben können, war aber davon ausgegangen, daß er keinen Grund hat, noch mal vorwärts zu fahren, denn er stand gerade zu seiner Parklücke und schon halb drin. Ach so: Typ Rentner mit dickem Mercedes-Kombi. Kommt vom Dorf irgendwo in Hessen. Ich habe dann die Polizei gerufen. Die meinten natürlich sofort, das geht dann vor den Verkehrsrichter usw. Lohnt sich ja auch nicht dafür. Aber was machen? Einfach vergessen und mit den Kratzern leben? Oder sich den Streß antun und die Versicherung einschalten usw? Das würde ich nur, wenn ich wirklich 100% im Recht bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 1, 2010 Mal was für die Verkehrsrechtler. ... Das würde ich nur, wenn ich wirklich 100% im Recht bin. Du wirst hier vermutlich viele Laienmeinungen bekommen, aber mit Sicherheit keine 100%ige Garantie für irgendwas. Was spricht denn dagegen, einfach die Versicherung zu informieren (abgesehen vom persönlich gefühlten "Stress")? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kezboard Februar 1, 2010 Anhalteweg = Bremsweg + Reaktionsweg = (Geschwindigkeit / 10) x (Geschwindigkeit / 10) + (Geschwindigkeit / 10) x 3 = 30 / 10 x 30 / 10 + 30 / 10 x 3 = 3 x 3 + 3 x 3 = 9 + 9 = 18m Das konnte ja gar nicht gutgehen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Februar 1, 2010 Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich da mal anfragen. Mein Sohn hatte letztes Jahr einen ähnlichen Unfall, allerdings auf einem Parkplatz. Letzte Entscheidung war sinngemäß: "Man muss immer damit rechnen, das jemand ein- oder ausparkt und entsprechend bremsbereit sein - die Versicherungen haben dann jeweils 50% des gegnerischen Schadens bezahlt." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von berliner Anhalteweg = Bremsweg + Reaktionsweg = (Geschwindigkeit / 10) x (Geschwindigkeit / 10) + (Geschwindigkeit / 10) x 3 = 30 / 10 x 30 / 10 + 30 / 10 x 3 = 3 x 3 + 3 x 3 = 9 + 9 = 18m Das konnte ja gar nicht gutgehen ... Eben, ich hatte kaum eine Chance, es sei denn, ich hätte auf den Verdacht hin, daß er noch mal vorsetzt, ohne zu schauen, angehalten. Wäre natürlich nett von mir gewesen, glaube ich aber nicht, daß ich das muß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Februar 1, 2010 Ich habe leider auch keine Ahnung. Ich könnte mir vorstellen, dass hier der Vorrang des fließenden Verkehrs greifen könnte. Hurus ist m.W. ein Rechtsexperte. § 10 STVO Einfahren und Anfahren Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 Was spricht denn dagegen, einfach die Versicherung zu informieren (abgesehen vom persönlich gefühlten "Stress")? Daß die mich gleich hochstufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von Akaman Wenn der Unfall nicht für dich unabwendbar war, bekommst du eine Mitschuld aufgedrückt und beide Versicherungen freuen sich, weil sie die beiden Versicherten zurückstufen edit: ok, du hast es hochstufen genannt können. Unabwendbar heisst, du konntest rein gar nichts machen, um den Unfall zu verhindern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von XYZ99 Hi Berliner! Na gut, dass nix passiert ist! In der Praxis ist ja zu erwarten, dass dir eine Mitschuld angedichtet werden wird. Und zwar wegen der 30er Zone, in der ja häufig zu schnell gefahren wird. Dein Gegner brauch einfach nur zu behaupten, dass du "zu schnell" warst. So ähnlich ist es mir mal ergangen (allerdings auf normaler Str. mit Tempo 50). Ist denn überhaupt was von der Polizei aufgenommen worden? Bremsspurlänge von dir? Ist das nicht der Fall, wäre ich hier sehr vorsichtig und am Ende bist du mit von der Partie... Natürlich ist es für deinen Gegner sehr unbequem, dass er in deine Spur gefahren ist. Ob das aber dazu führt, dass er 100%ig dran ist, ich wag es zu bezweifeln. Alles Gute, nur meine Meinung. edit: ich glaub Akaman hat das schön auf den Punkt gebracht...., auch was die Interessen der Versicherungen angeht .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 1, 2010 berliner, hier ist ein Vergleich, bzw. ein Urteil mit Schuld beider Verkehrsteilnehmer vorprogrammiert. Mein Tipp: Gehe den einfachsten und billigsten Weg. Den Ärger kannst Du heute Abend ertränken. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von berliner Wenn der Unfall nicht für dich unabwendbar war, bekommst du eine Mitschuld aufgedrückt und beide Versicherungen freuen sich, weil sie die beiden Versicherten zurückstufen edit: ok, du hast es hochstufen genannt können. Unabwendbar heisst, du konntest rein gar nichts machen, um den Unfall zu verhindern. Abwendbar war es schon. Ich habe ja gesehen, daß da einer am einparken ist und hätte anhalten können. Da meine Spur frei war und ich nicht damit gerechnet habe, daß er noch mal komplett rausfährt, habe ich es eben nicht gemacht. Halte ich aber irgendwo für selbstverständlich, daß man nicht in den Verkehr reinfährt, ohne zu schauen, ob was kommt. In der Praxis ist ja zu erwarten, dass dir eine Mitschuld angedichtet werden wird. Und zwar wegen der 30er Zone, in der ja häufig zu schnell gefahren wird. Zu schnell war ich nicht, aber die Straße war voll Schneematsch. Ohne den hätte ich sicher vermutlich auch rechtzeitig gestanden. Insofern kann man mir anlasten, daß ich die Witterung nicht berücksichtigt habe. Dein Gegner brauch einfach nur zu behaupten, dass du "zu schnell" warst. So ähnlich ist es mir mal ergangen (allerdings auf normaler Str. mit Tempo 50). Ist denn überhaupt was von der Polizei aufgenommen worden? nee, die hatten auch keine große Lust. Bremsspurlänge von dir? Da war nichts zu sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von Akaman Zu schnell war ich nicht, aber die Straße war voll Schneematsch. Ohne den hätte ich sicher auch rechtzeitig gestanden. Insofern kann man mir anlasten, daß ich die Witterung nicht berücksichtigt habe. Das reicht schon für mindestens 10% Mitschuld. Also auf den Euromann hören! Und freu dich, dass nicht mehr passiert ist. Notfalls kannst du auch zusätzlich meine PN beachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von Superhirn Ist eine Trennlinie zwischen den beiden Fahrbahnhälften? Hast die Polizei Fotos vom Kollisionspunkt? Was hat die Polizei überhaupt aufgenommen? Hast Du Fotos gemacht? Hat er eingeräumt auf "Deine" Fahrbahnhälfte gefahren zu sein? Hat die Polizei wenigstens die jeweiligen Aussagen aufgenommen? Hat er eingeräumt "wieder" angefahren zu sein, eventuell um besser in der Parklücke zu stehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 Das reicht schon für mindestens 10% Mitschuld. Also auf den Euromann hören! Und freu dich, dass nicht mehr passiert ist. Notfalls kannst du auch zusätzlich meine PN beachten. Darauf wird es wohl hinauslaufen. Ich meine trotzdem, er hätte zugeben sollen, daß er die Hauptschuld hat, mir 100 in die Hand drücken und gut ist. Stattdessen weist er gleich alles von sich. Jetzt aber aus Prinzip die Sache verfolgen liegt mir auch nicht. Und die Kratzer sind eher ein optisches Problem, da auf dem lackierten Plastik-Stoßfänger. Die Reparatur kostet locker über 500 und eine Menge Ärger. Da will ich nicht im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von Akaman Ist eine Trennlinie zwischen den beiden Fahrbahnhälften? Hast die Polizei Fotos vom Kollisionspunkt? Was hat die Polizei überhaupt aufgenommen? Hast Du Fotos gemacht? Hat er eingeräumt auf "Deine" Fahrbahnhälfte gefahren zu sein? Hat die Polizei wenigstens die jeweiligen Aussagen aufgenommen? Hat er eingeräumt "wieder" angefahren zu sein, eventuell um besser in der Parklücke zu stehen? Superhirn, die Fragen sind alle richtig und man kann noch einige weitere relevante stellen. Die retten ihn aber alle zusammen auch nicht vor einer 10plus%igen Mitschuld. Darauf wird es wohl hinauslaufen. Ich meine trotzdem, er hätte zugeben sollen, daß er die Hauptschuld hat, mir 100 € in die Hand drücken und gut ist. Stattdessen weist er gleich alles von sich. Jetzt aber aus Prinzip die Sache verfolgen liegt mir auch nicht. Und die Kratzer sind eher ein optisches Problem, da auf dem lackierten Plastik-Stoßfänger. Die Reparatur kostet locker über 500 € und eine Menge Ärger. Da will ich nicht im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von berliner Ist eine Trennlinie zwischen den beiden Fahrbahnhälften? Nein. Die Straße ist breit genug für zwei, aber auch nicht viel mehr. Hast die Polizei Fotos vom Kollisionspunkt? Was hat die Polizei überhaupt aufgenommen? gar nichts. Der Herr war aber auch gar nicht stehen geblieben, sondern hat erstmal weiter eingeparkt. Hast Du Fotos gemacht? keine Kamera. Hat er eingeräumt auf "Deine" Fahrbahnhälfte gefahren zu sein? ja, allerdings hat er erst behauptet, ich wäre beim Bremsen auf seine Fahrbahn gekommen. Das hat er aber dann wieder zurückgenommen. Hat die Polizei wenigstens die jeweiligen Aussagen aufgenommen? gar nichts. Hat er eingeräumt "wieder" angefahren zu sein, eventuell um besser in der Parklücke zu stehen? ja, aber nur nach Salamitaktik. Erst die Darstellung, ich wäre irgendwie auf seine Seite gekommen, dann wollte er den Eindruck erwecken, als hätte er schon länger auf meiner Spur gestanden. Er hat sich aber auch der Polizei gegenüber nicht präzise ausdrücken können. Der war so in Gedanken und mit seinem Parkvorgang beschäftigt, daß er wahrscheinlich gar nichts von seiner Umwelt mitgekriegt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 1, 2010 Sicher ärgerlich. man hat schon einen guten Rat gegeben. Ich bin sonst nicht neugierig. Aber in dem Fall hätte ich gerne bei dem nachfolgenden Disput "Mäuschen" spielen wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 Ich bin sonst nicht neugierig. Aber in dem Fall hätte ich gerne bei dem nachfolgenden Disput "Mäuschen" spielen wollen. Die Lücke war von außen betrachtet auch tatsächlich breit genug, um da in einem Zug rückwärts reinzufahren. Ich frage mich ja nur immer, warum die Leute solche Riesenschiffe fahren müssen, wenn sie sich damit so schwer tun. Irgendwie war ja klar, daß mein erster Crash mit so einem Mercedes-Opa passieren mußte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von 35sebastian Ich bin sonst nicht neugierig. Aber in dem Fall hätte ich gerne bei dem nachfolgenden Disput "Mäuschen" spielen wollen. Die Lücke war von außen betrachtet auch tatsächlich breit genug, um da in einem Zug rückwärts reinzufahren. Ich frage mich ja nur immer, warum die Leute solche Riesenschiffe fahren müssen, wenn sie sich damit so schwer tun. Irgendwie war ja klar, daß mein erster Crash mit so einem Mercedes-Opa passieren mußte. Aus diesem Grund hätte ich gerne zugehört. Mercedes? Du hast bestimmt ein ordentliches Auto. Da kann ich gut verstehen, dass der Opa nicht einsichtig war, nicht alle Schuld auf sich genommen hat und nicht noch obendrein dir 100 in die Hand gedrückt hat. Du hättest das in seiner Situation sicherlich gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von berliner Aus diesem Grund hätte ich gerne zugehört. Mercedes? Du hast bestimmt ein ordentliches Auto. Ich habe das Lupo-Pendant von Seat. Was größeres brauche ich nicht und erhöht nur den Streßfaktor in der Stadt beim Rangieren und der Parkplatzsuche. Ich habe mich da auch nicht groß geäußert und mich nur dagegen verwahrt als er sofort meinte, das ganze sei ja wohl eindeutig und ihn träfe keine Schuld. Meine Antwort: so eindeutig ist das nicht, und er kann auch nicht einfach auf meine Spur rauffahren, ohne zu gucken. Übrigens hat der Kerl mich gleich geduzt. Google verrät es: Schloßbesitzer mit von-und-zu aus der Nähe von Eschwege. Hat hier seine Tochter besucht, die mich gleich zugetextet hat, als sie dazu kam. Das sind so die Zugezogenen, die wir so lieben. Da kann ich gut verstehen, dass der Opa nicht einsichtig war, nicht alle Schuld auf sich genommen hat und nicht noch obendrein dir 100 € in die Hand gedrückt hat. Ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen, denn er hat mir nun mal die Vorfahrt genommen. Die Hauptschuld trägt er deshalb ganz sicher. Du hättest das in seiner Situation sicherlich gemacht. Wenn ich mir mit einer Kulanzhandlung den Ärger vom Hals halten kann, mache ich das. Da müßte er aber einen Schritt auf mich zugehen und nicht umgekehrt. Wenn ich das nun einfach auf sich beruhen lasse, kommt er eigentlich zu billig davon und vermutlich rechnet er genau damit, daß ich mir den Streß nicht antue, um da ein paar Hundert Euro einzutreiben und am Ende noch selber eine Rückstufung bei der Versicherung zu bekommen, die das wieder negativ ausgleicht. Etwas mehr Einsicht seinerseits würde mich milder stimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 1, 2010 · bearbeitet Februar 1, 2010 von webber Ich bin kein Rechtsexperte. Ich schätze aber mal: Du hättest dich auf die Straßenverhältnisse einstellen müssen (Schneematsch), war der Parkvorgang eventuell noch nicht beendet. Trotzdem trägt der Gegner m.E. die Hauptschuld, er hätte sich vergewissern müssen, ob die Verkehrslage sein rangieren zu lässt, also nach hinten gucken. Wenn ich nicht richtig rein passe, schau ich auch IMMER nach hinten oder fahre nur halb in die Parkllücke, so dass anzunehmen ist, dass ich noch net fertig bin Für genauere Informationen empfehle ich dir: www.123recht.de und besonders www.recht.de/phpbb Nachfrage an die Älteren: wird man bei jedem Schaden eigentlich wieder hochgestuft?? Oder liegt das im Ermessen der Versicherung? Mir ist nämlich nen persönlicher Fall bekannt, wo jemand nen Poller nicht gesehen hatte und die Tür eingedrückt hatte. Recht teuer + SB, bisher keine Hochstufung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 1, 2010 Was spricht denn dagegen, einfach die Versicherung zu informieren (abgesehen vom persönlich gefühlten "Stress")? Daß die mich gleich hochstufen. Naja, wenn Dein Unfallgegner einen Schaden geltend macht, wirst Du den entweder zahlen müssen oder der Versicherung melden. Und üblicherweise kann man auch wenn die Versicherung bescheid weiß, den Schaden selbst übernehmen und die Verschlechterung der SF-Klasse umgehen. Wenn Du Geld willst, würde ich mich an die Versicherung des Gegners wenden. Wenn Du kein Geld willst, kannst Du das natürlich getrost sein lassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 Ich bin kein Rechtsexperte. Ich schätze aber mal: Du hättest dich auf die Straßenverhältnisse einstellen müssen (Schneematsch), war der Parkvorgang eventuell noch nicht beendet. Trotzdem trägt der Gegner m.E. die Hauptschuld, er hätte sich vergewissern müssen, ob die Verkehrslage sein rangieren zu lässt, also nach hinten gucken. Er hat ja rückwärts eingeparkt, ist aber in dem Moment vorwärts wieder aus der Lücke rausgefahren und das bis auf die Gegenspur. Für mich war das einfach zu überraschend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 1, 2010 dann soll er nach vorne gucken, wenn er auch nach vorne fährt. is ja irgendwie logisch. ich schau auch nicht nach hinten, wenn ich auf der autobahn fahre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 1, 2010 Naja, wenn Dein Unfallgegner einen Schaden geltend macht, wirst Du den entweder zahlen müssen oder der Versicherung melden. Und üblicherweise kann man auch wenn die Versicherung bescheid weiß, den Schaden selbst übernehmen und die Verschlechterung der SF-Klasse umgehen. Wenn Du Geld willst, würde ich mich an die Versicherung des Gegners wenden. Wenn Du kein Geld willst, kannst Du das natürlich getrost sein lassen Schlimmstenfalls zahlen beide Versicherungen den gegnerischen Schaden und beide werden wegen Teilschuld runtergestuft - wie schon von jemandem angedeutet. Ich kann natürlich auch den rechtlichen Weg gehen mit Anwalt und pipapo. Am Ende kommt dann raus, daß er 90% des Schadens zu tragen hat wegen Vorfahrtsverletzung und ich 10% wegen witterungsmäßig unangepaßter Geschwindigkeit. Die 10% reichen aus, um mir die Sache zu vermiesen. Dazu kommt, daß ich keinen "Hausanwalt" und auch keine Rechtschutzversicherung habe, da bisher ohne rechtliche Probleme. Er wird sicher schon jemanden an der Hand haben. dann soll er nach vorne gucken, wenn er auch nach vorne fährt. is ja irgendwie logisch. Tut man immer, außer wenn man zu abgelenkt ist, z.B. durch Einparken eines Autos, das zu lang ist, um von vorne noch das Ende sehen zu können. Vielleicht könnte man ihm sogar vorwerfen, daß er einen Einweiser gebraucht hätte, der sich ggfls. auch um dem Verkehr gekümmert hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag