Gerald1502 Januar 31, 2010 Kinderinvaliditätsversicherung Laut Statistik ist in Deutschland etwa eines von 100 Kindern schwerbehindert. Daher ist die Kinderinvaliditätsversicherung eine Vorsorge, falls das Kind schwerbehindert werden sollte. Wann leistet die Kinderinvaliditätsversicherung? Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet, wenn das Kind schwerbehindert werden sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls geschieht. Die Leistung der Versicherer tritt meist in Kraft, wenn dem Kind durch das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung ab 50 Prozent bescheinigt wird. verschiedene Policenvarianten bei der Kinderinvaliditätsversicherung einmalige Zahlung einer Summe X im Falle der Kinderinvalidität monatliche Rente im Falle der Kinderinvalidität, notfalls lebenslang Kombination aus Einmalzahlung und Rente Vor und Nachteile der verschiedenen Policenvarianten Variante Einmalzahlung und Rente Der Vorteil der Einmalzahlung: Der Versicherer der Kinderinvaliditätsversicherung kann die einmal gezahlte Kapitalsumme nicht zurückfordern, wenn Kinderinvalidität festgestellt, später der Status der schweren Behinderung aber korrigiert werden sollte. Der Fall kann z.B. bei Kindern sein, deren Diabetis durch Insulin eingestellt wird. In diesem Fall würde die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rente aus der Kinderinvaliditätsversicherung gestoppt werden. Entscheidet man sich bei Vertragsabschluss für eine Einmalzahlung, sollte diese Summe jedoch so hoch sein, dass darauf gegebenfalls eine lebenslange Rente finanziert werden kann. Worauf sollten Sie bei einem Vertragsabschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung achten Eine KIV so früh wie möglich abschließen, denn je jünger das Kind ist, umso weniger besteht das Risiko einer Vorerkrankung, die beim Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung angegeben werden müsste und bekannte Erkrankungen fallen nicht mehr unter den Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung. Versicherer dürfen bei einer Kinderinvaliditätsversicherung die Leistungen bei angeborenen Krankheiten nicht mehr ganz ausschließen, aber auch andere Krankheiten wie Neurosen, Psychosen, oder Verhaltensstörungen werden vom Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung oft nicht mitumfasst. Darauf achten, das bei KIV möglichst wenige Krankheiten ausgeschlossen sind. Die 50% Invaliditätshürde sollte nicht höher sein. Angemessene lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung vereinbaren. Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, d.h. auch jegliches Verharmlosen vermieden werden, denn sonst kann es beim Eintritt des Versicherungsfalles zur Verweigerung der Leistung kommen. Antragsformulare bei Vertragsabschluss genau unter die Lupe nehmen, denn der ein oder andere Versicherer versucht sich nur zu gerne, mit wirren Formulierungen vor Zahlungen im Schadensfall zu drücken. Kinderinvaliditätsversicherungen mit zusätzlichen Sparen, verteuern die ohnehin schon teure Absicherung immens. Die Kinderinvaliditätsversicherung in Gegenüberstellung zur Kinderunfallversicherung Eine Unfallversicherung stellt zwar auch zum Teil eine gute Absicherung da, allerdings sind bei Kindern nicht Unfälle, sondern Krankheiten zum überwiegenden Teil an der Behinderung schuld. Der Sinn und Zweck bei einer Unfallversicherung ist schnell klar, denn Unfälle können jederzeit passieren, doch die Auswirkungen eines Unfalls werden häufig überschätzt. Laut der Schwerbehindertenstatistik sind insgesamt 83 Prozent der Behinderungen in Deutschland durch eine Krankheit verursacht. Bei 4,6 Prozent der Fälle ist die Behinderung angeboren. Lediglich 2,3 Prozent der Behinderungen lassen sich auf einen Unfall zurückführen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind Unfälle gar nur in 0,67 Prozent aller Fälle für eine Schwerbehinderung verantwortlich. Finanzielle Hilfe und Schutz bietet daher die Kinderinvaliditätsversicherung. wichtiger Hinweis Ein wichtiger Hinweis was der Staat zur Zeit noch leistet, wenn ein Kind behindert ist. Diese Info ist nicht ganz unwichtig, weil eine private KIV unter Umständen finanziell schädlich sein kann, weil die Erträge aus der privaten KIV verrechnet werden. Ergänzung zur Kinderinvaliditätsversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag