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Neue Steuersünder-Datei aufgetaucht

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el galleta
Und alle die meinen man dürfte die Beweise doch nicht verwenden, zuviel amerikanische Anwaltssendungen gesehen?

Zuwenig deutsches Recht nachgelesen? Beweisverwertungsverbote gibt´s auch hier, wie man der Diskussion auf den letzten Dutzend Seiten entnehmen kann.

 

saludos,

el galleta

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Grumel

Schöne neue "Standort" welt. Ryanair zahlen, Lufthansa fliegen und der rest soll gefälligst zu fuß gehen....

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odenter
Und alle die meinen man dürfte die Beweise doch nicht verwenden, zuviel amerikanische Anwaltssendungen gesehen?

Zuwenig deutsches Recht nachgelesen? Beweisverwertungsverbote gibt´s auch hier, wie man der Diskussion auf den letzten Dutzend Seiten entnehmen kann.

Das mag ja sein, scheint aber ja nicht grundsätzlich bei nicht "legal" erworbenen Beweisen so zu sein.

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35sebastian

Ich wundere mich darüber, dass bei der Diskussion um die Daten von Steuersünder der Staat als Sündenbock hingestellt wird. Da ist so häufig die Rede von illegal, moralisch oder ethisch verwerflich, Nachahmungseffekt etc.

 

Steuerhinterziehung, auch in schwerster Form, wird in D nicht als Straftat, sondern mehr als Kavaliersdelikt gesehen.

Das liegt daran, dass auch höchste gesellschaftliche und politische Kreise dieses Hobby pflegen , diese "Sportart" durch trickreiche Finanzkonstruktionen, erstellt von Finanzleuten und Juristen, verschleiert und durch das Bankgeheimnis nochmals gesichert wird.

Und fällt einer einmal durch einen "Betriebsunfall" auf, so kann und konnte er auf den Beistand der Mitwirkenden zählen und den Fall schnell und unauffällig durch Vergleich lösen.

Es sind nur wenige Fälle bekannt, in dem ein "schwerer" Steuerhinterzieher gesellschaftlich geächtet wurde. Einige wurden sogar Wirtschaftsminister, und viele sind immer noch hoch geachtete Bürger unseres Landes.

mit Bundesverdienstkreuz etc. und Teilnehmer von Promi Veranstaltungen.

 

Herausreden geht eigentlich nicht

Zweimal wurde ihnen Amnesie angeboten, und seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte ein ganz einfaches Steuergesetz: 25% auf alles. Und damit ist alles abgegolten

Und trotzdem legen reiche und sehr reiche Leute ihr Geld offshore an. Warum? Sie wollen absolut keine Steuer für ihr Kapital, das sie in D erwirtschaftet oder erworben haben, zahlen .

Selbstverständlich leben sie aber in D und genießen alle Annehmlichkeiten, die der Staat bietet. Vor allem schöpfen sie für sich alle Subventionen ,Freibeträge und Werbungskosten aus.

Sie haben ja gute Anwälte und Berater.

 

Seit einiger Zeit weht ihnen ein anderer Wind entgegen.

Durch die "Liechtenstein Sache", dann durch die Attacken des früheren Finanzministers, ist Nachdenken über die schönen Oasen entstanden.

Nachdem wieder neue Datensätze über Steuersünder gefunden wurden und in der Schweiz aus lauter Panik zuerst einmal der "Krieg" gegen D erklärt wurde, ist man nun auf Schadensbegrenzung aus.

Jetzt auf einmal will auch die Schweiz Kooperation zeigen. In großen Zeitungsanzeigen bieten große Anwaltskanzleien den verunsicherten Anlegern Hilfe an, Bücher zum Thema wenden sich an Selbsthilfegruppen.

Derweil basteln Steuerberater und Finanzleute mit Hochdruck an neuen, noch sichereren Finanzprodukten.

Und Singapur und die Karibik Inseln locken jetzt verstärkt mit ihren absolut wetterfesten Produkten.

Die Szene ist aufgeschreckt, zumal immer neue CDs auftauchen.

 

Soll ein immer wieder vorgeführter Staat die Chance zum Gegenschlag verpassen?

Wie soll er ein Nichteingreifen der Bevölkerung erklären, vor allem nach der Bankenkrise?

Der Staat muss handeln , sonst verliert er jegliches Vertrauen und vor allem jeglichen Respekt. Da Steuersünder und ihre Helfershelfer absolut kein Unrechtsbewusstsein haben und das Recht bis zum Unrecht beugen, sollte der Staat sich auch nicht in moralischen Bedenken verzetteln. Da Steuersünder die öffentliche Gerichtsbarkeit meiden, wird die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns nicht auf den Prüfstand gestellt.

 

In nächster Zeit werden viele Steuerhinterzieher nicht ruhig schlafen können. Viele werden , auch wenn sie nicht auf der Liste stehen, sich Selbst anzeigen und einen Vergleich anstreben.

Und wenn der Druck so bleibt , auch im Ausland Abgeltungssteuer erhoben wird, werden viele sukzessive ihr Geld nach D zurückholen.

Nur die ganz großen Fische bleiben offshore. Aber so ganz ungefährdet sind sie auch nicht., wenn sie auf den Virgin Islands und anderswo ihr Kapital Anwälten anvertrauen, die damit "Unternehmen" gründen.

Wie man hört, tun das solche Anwälte auch nicht umsonst. Das ist eigentlich noch der beste Fall.

 

Mir tun die armen Steuersünder nicht leid, auch wenn sie aus lauter Geiz alles verlieren.

 

Dieser Beitrag entspringt keiner politischen oder wirtschaftlichen Grundeinstellung .

Da müsste ich eher "mit den Wölfen heulen".

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el galleta
Ich wundere mich darüber, dass bei der Diskussion um die Daten von Steuersünder der Staat als Sündenbock hingestellt wird.

Ganz einfach: weil er "sündigt".

 

...sollte der Staat sich auch nicht in moralischen Bedenken verzetteln...

Warum nicht gleich Geständnisse durch Folter einholen? Ernsthaft, das wäre nur ein gradueller Unterschied. Beides (Folter und Ankauf "illegaler Daten") ist jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert. Da zwischen dieser CD und Folter natürlich noch einiges an Möglichkeiten besteht und ich nicht davon ausgehe, dass Du Folter gut heißt, stellt sich mir die Frage, wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht. Der Volkszorn? Die Medien? Die Regierung?

 

saludos,

el galleta

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langzeitsparer
· bearbeitet von langzeitsparer

Eine Frage an die Anhänger der Theorie, dass der Staat sich nicht rechtens verhält, wenn er die CD kauft:

 

Angenommen, der "Daten-Dieb" schickt einfach die Daten (unentgeltlich) an ein Finanzamt. Dürfen die dann verwendet werden?

 

Zum Thema Verwendung: Verwendung heißt hier ja nicht zwingend in einem Straf-oder Finanzgerichtsprozess. Es könnte auch nur ein Verdachtsmoment zur Ermittlung sein.

 

@galetta: Wenn ich aus dir unter Folter herausbekomme, dass du eine Straftat -nehmen wir mal Mord an - begangen hast und ich dann genaue Informationen darüber an die Staatsanwaltschaft liefere, was wird die wohl machen? Meines Erachtens wird sie sowohl ein Ermittlungsverfahren gegen dich wegen Mord als auch eines gegen mich wegen Nötigung, körperlicher Misshandlung, etc. anstreben und diese (illegale erworbene) Information eben nicht ignorieren!

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jpjg

Nein.

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akku5
Ich wundere mich darüber, dass bei der Diskussion um die Daten von Steuersünder der Staat als Sündenbock hingestellt wird.

Ganz einfach: weil er "sündigt".

 

...sollte der Staat sich auch nicht in moralischen Bedenken verzetteln...

Warum nicht gleich Geständnisse durch Folter einholen? Ernsthaft, das wäre nur ein gradueller Unterschied. Beides (Folter und Ankauf "illegaler Daten") ist jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert. Da zwischen dieser CD und Folter natürlich noch einiges an Möglichkeiten besteht und ich nicht davon ausgehe, dass Du Folter gut heißt, stellt sich mir die Frage, wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht. Der Volkszorn? Die Medien? Die Regierung?

 

saludos,

el galleta

 

Auch ernsthaft: Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein beides auf eine Stufe zu stellen. Warum nicht gleich falsch Parken und Massenmord gleich behandeln, sind doch beides Gesetzesverstöße !? Außerdem: Nach Ansicht der deutschen Regierung ist der Kauf der Daten gesetzmäßig und die haben es schon mal juristisch abgeklopft. Was Karlsruhe dazu letztlich sagt, weiß man noch nicht. Fakt ist doch: Es ist keine Hehlerei, denn es handelt sich nicht um Sachen. Die Daten sind ja auch nicht verschwunden. Es wurden keine Urheberrechte, oder Patente verletzt. Also worauf beruft man sich eigentlich, wenn hier angeblich Unrecht geschehen ist ? Und noch was: Wenn ich hore dass

man das hätte auch diplomatish hätte regeln können, da kann ich nur lachen. Der Eichel hat das schon früher versucht und ist natuürlich abgeblitzt. Erst als die Liechtensteiner

CD aufgetaucht ist, haben die Schweizer etwas Kompromissbereitschaft gezeigt. Ohne diese CD würde Deutschland bis zum Jüngsten Tag zusehen müssen, wie wohlhabende

Leute Milliarden hinterziehen mit freundlicher Unterstützung der schweizer Banken.

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Kezboard

Zweimal wurde ihnen Amnesie angeboten, und seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte ein ganz einfaches Steuergesetz: 25% auf alles. Und damit ist alles abgegolten

Und trotzdem legen reiche und sehr reiche Leute ihr Geld offshore an. Warum?

Vielleicht haben sie es vergessen .. ?!

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35sebastian
...sollte der Staat sich auch nicht in moralischen Bedenken verzetteln...

Warum nicht gleich Geständnisse durch Folter einholen? Ernsthaft, das wäre nur ein gradueller Unterschied. Beides (Folter und Ankauf "illegaler Daten") ist jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert. Da zwischen dieser CD und Folter natürlich noch einiges an Möglichkeiten besteht und ich nicht davon ausgehe, dass Du Folter gut heißt, stellt sich mir die Frage, wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht. Der Volkszorn? Die Medien? Die Regierung?

 

 

 

Ich hab doch ausführlich alles gesagt, und die Regierung hat entschieden. (nicht wegen meiner Erklärungen tongue.gif Merkel und Co sind schon ganz tüchtig.

Was sollen wir jetzt über Folter theoretisieren?

Handeln ist angesagt. Gell!?

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el galleta

Offensichtlich ist einigen der Unterscheid zwischen verboten und nicht erlaubt unklar. Der Staat darf nur dann in die Rechte seiner Bürger eingreifen, wenn es ihm ein Gesetz ausdrücklich erlaubt. Macht er es trotzdem, handelt er rechtswidrig - aber noch lange nicht verboten. Das würde erst passieren, wenn er einen Straftatbestand erfüllt. Nur letzteres haben die "Regierungsexperten" ausgeschlossen.

 

Angenommen, der "Daten-Dieb" schickt einfach die Daten (unentgeltlich) an ein Finanzamt. Dürfen die dann verwendet werden?

Die dürfen sogar verwendet werden, wenn sie gekauft sind. Lies mal ein paar Seiten weiter vorn, Faceman hat das (hier nicht greifende) Verwertungsverbot schön verlinkt.

 

Wenn ich aus dir unter Folter herausbekomme, dass du eine Straftat -nehmen wir mal Mord an - begangen hast und ich dann genaue Informationen darüber an die Staatsanwaltschaft liefere, was wird die wohl machen? Meines Erachtens wird sie sowohl ein Ermittlungsverfahren gegen dich wegen Mord als auch eines gegen mich wegen Nötigung, körperlicher Misshandlung, etc. anstreben und diese (illegale erworbene) Information eben nicht ignorieren!

Eine unter Folter gewonnene Info könnte nicht verwertet werden. Du wärst allerdings dran. ;)

 

Warum nicht gleich Geständnisse durch Folter einholen? Ernsthaft, das wäre nur ein gradueller Unterschied. Beides (Folter und Ankauf "illegaler Daten") ist jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert. Da zwischen dieser CD und Folter natürlich noch einiges an Möglichkeiten besteht und ich nicht davon ausgehe, dass Du Folter gut heißt, stellt sich mir die Frage, wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht.

Auch ernsthaft: Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein beides auf eine Stufe zu stellen. Warum nicht gleich falsch Parken und Massenmord gleich behandeln, sind doch beides Gesetzesverstöße !?

Das habe ich ausdrücklich nicht auf eine Stufe gestellt. Auch von Gleichbehandlung war keine Rede - im Gegenteil! Vielleicht liest Du nochmal genauer nach.

 

Was sollen wir jetzt über Folter theoretisieren?

Handeln ist angesagt. Gell!?

Schade, dass keine Argumente kommen. Dir hätte ich durchaus differenzierteres Denken zugetraut.

 

saludos,

el galleta

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akku5

Offensichtlich ist einigen der Unterscheid zwischen verboten und nicht erlaubt unklar. Der Staat darf nur dann in die Rechte seiner Bürger eingreifen, wenn es ihm ein Gesetz ausdrücklich erlaubt. Macht er es trotzdem, handelt er rechtswidrig - aber noch lange nicht verboten. Das würde erst passieren, wenn er einen Straftatbestand erfüllt. Nur letzteres haben die "Regierungsexperten" ausgeschlossen.

...

 

saludos,

el galleta

 

In welches Recht hat er denn eingegriffen? Er hat bzw. will Informationen kaufen um Steuerhinterziehung zu ahnden und das Recht auf Steuerbetrug gibts nicht.

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el galleta
In welches Recht hat er denn eingegriffen?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fällt mir da als erstes ein.

 

Nur um das nochmal klarzustellen. Wir reden hier eigentlich über drei Fragen, die man nicht vermischen sollte:

1. Handelt der Staat rechtmäßig?

2. Wird ein Verbot verletzt?

3. Können die Daten verwendet werden?

 

In umgekehrter Reihenfolge:

3. Nach Facemans Quellen zu Urteilen offenbar ja, genaueres gibt´s bald vom BVerfG.

2. Die Weisheit der Regierung sagt nein, wollen wir es glauben.

1. Nein, denn es gibt keine Ermächtigungsgrundlage.

 

Im Grunde sind die Verfechter des staatlichen Vorgehens die Moralapostel, weil sie die fehlende Rechtsgrundlage (Nr. 1) mit Abwägungen und Wertungen (unbewusst?) zu rechtfertigen versuchen.

 

saludos,

el galleta

 

P.S. buenas noches

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langzeitsparer

Offensichtlich ist einigen der Unterscheid zwischen verboten und nicht erlaubt unklar. Der Staat darf nur dann in die Rechte seiner Bürger eingreifen, wenn es ihm ein Gesetz ausdrücklich erlaubt.

 

Ok, ich glaub ich kapier es noch nicht ganz: In welche Rechte greift der Staat in diesem kokreten Fall ein, wenn er (wie auch immer) an Daten kommt, die ihm jede Bank in Deutschland automatisch zur Verfügung stellt?

 

Eine unter Folter gewonnene Info könnte nicht verwertet werden.

 

Kannst du das bitte belegen? Ich gehe mit meinem juristischen Halbwissen davon aus, dass einem Hinweis auf eine Straftat nachgegangen werden muss. Dass dein "Geständnis", dass du mir gemacht hast, vor Gericht wertlos wäre, ist eine andere Sache, aber wenn die Staatsanwaltschaft genügend andere belastende Beweise findet, wärst du meiner Meinung nach ebenso dran ;)

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le_chiffre
In welches Recht hat er denn eingegriffen?

1. Handelt der Staat rechtmäßig?

 

1. Nein, denn es gibt keine Ermächtigungsgrundlage.

 

Dann sei dir mal der Aufastz hier empfohlen http://www.telemedicus.info/article/1640-Kauf-geklauter-Steuerdaten-Straftat-oder-Strafverfolgung.html

Wohl einer der wenigen kompetenten Juristen die sich mit dem Thema etwas tiefergehend beschäftigt haben.

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35sebastian

Hallo Spanier,

 

du kritisierst ja ganz keck die anderen User. Auch mich forderst du zu differenziertem Denken auf.

Du kannst und magst ja eine andere Meinung haben als ich, mir aber nach einem ausführlichen und sachlich ausgewogenen Beitrag Kompetenz abzusprechen, finde ich ungehörig.

Wie ist es eigentlich um deine Lesekompetenz bestellt?

 

Ich grüße dich (noch) mit

 

freundlichem Gruß

35sebastian

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xolgo

1. Handelt der Staat rechtmäßig?

...

1. Nein, denn es gibt keine Ermächtigungsgrundlage.

...

Im Grunde sind die Verfechter des staatlichen Vorgehens die Moralapostel, weil sie die fehlende Rechtsgrundlage (Nr. 1) mit Abwägungen und Wertungen (unbewusst?) zu rechtfertigen versuchen.

 

ich finde es in Ordnung, dass der Staat dem Anfangsverdacht einer Straftat nachgeht. Das hat meiner Meinung nach auch nichts mit Abwägung zu tun. Und auch in anderen Fällen lobt der Staat Belohnungen aus, wenn Beweise oder gar nur Hinweise zur Tat erbracht werden.

 

P.S. buenas noches

 

igualmente

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akku5
In welches Recht hat er denn eingegriffen?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fällt mir da als erstes ein.

...

saludos,

el galleta

 

P.S. buenas noches

 

Das habe ich als Kernsatz dieses Rechts ausgemacht:

Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig

Ich denke mal, dass das Allgemeininteresse groß genug ist um in diesen Fällen dieses Recht einzuschränken.

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ipl
· bearbeitet von ipl

Nach längerem Überlegen bin ich zur Auffassung gelangt, dass es für mein Rechtsempfinden in diesem Fall darauf ankommt, wie die Daten genau gewonnen wurden. Ich ging bisher von der Vorstellung aus, dass es bei der Bank bei dem jeweiligen Kundenprofil kein Häkchen für "Steuerhinterzieher" gibt und der Datensammler die Daten auch unschuldiger/unverdächtiger Bürger (automatisiert) auswerten musste, um die Steuerhinterzieher zu finden. Es könnte aber auch theoretisch etwa eine Finanzkonstruktion bei der Bank gegeben haben, die ausschließlich für Steuerbetrug genutzt werden würde. Alle dort betroffenen wären also von vorn herein "verdächtig", wenn nicht gar automatisch "überführt".

 

Im ersten Fall bleibe ich ganz klar bei der Ablehnung. Denn das entspricht meinem vorher gebrachten Beispiel mit Massenüberwachung durch Privatpersonen, die der Staat outsourcet, weil er das selbst nicht darf. Im zweiten Fall (auch wenn ich ihn für eher unwahrscheinlich halte) hätte ich weniger ein Problem mit dem Ankauf der CD bzw. der Verwertung der Daten. Das entspräche eher einer durch Privatperson beobachteten Straftat, bei der keine pauschale Überwachung Unschuldiger notwendig war, um die Straftaten einzelner aufzudecken. Es kommt für mich also gewissermaßen darauf an, ob der Staat auf alle Daten hätte zugreifen können, auf die der Informant für seine Sammlung zugreifen musste (es geht mir nicht um die letztendlich gespeicherten Daten!), wenn er einen Anfangsverdacht gehabt hätte.

 

 

 

Ansonsten erschreckt mich das primitive Un-/Rechtsverständnis mancher. Nur weil die Folge einer Handlung in diesem konkreten Fall unbestritten positiv ist (Überführung Krimineller), heißt es doch noch lange nicht, dass der Staat die Handlung auch ausführen darf. Die Welt ist ungleich komplexer und entwickelte Staaten haben nicht umsonst umfangreiche und komplizierte Rechtssysteme hervor gebracht. Weil "find ich gut, macht mal!" eben in keinster Weise reicht! Das schafft Präzedenzfälle für Gesetzesüberschreitungen und dann haben wir in Nullkommanix eine staatliche/mediale/volks- Willkür, bei der über Recht und Gesetz Pi*Daumen über Abstimmungen, Medienkampagnen und Meinungen Einzelner entschieden wird, statt nach wohldefinierten und für alle nachvollziehbaren und festen Regeln.

 

Wie gesagt, möglicherweise ist das Ganze ja mit unserem Rechtssystem kompatibel, ich bin kein Rechtsexperte, keine Ahnung. Aber Meinungen wie "wie kann man hier denn zweifeln, ist doch alles egal, Hauptsache in den Knast mit denen!" kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Da nimmt man möglicherweise die Opferung einer extrem wertvollen Institution, nämlich des Rechtsstaates, billigend in Kauf, nur um das Steueraufkommen einmalig um einen minimalen Bruchteil zu erhöhen. Da wollen manche wohl nach China, da entscheiden auch Politiker, was Recht und was Unrecht ist. Und wenn man gerade zufällig olympische Spiele ausrichten will, dann sind Zwangsumsiedlungen mal eben Recht, dienen ja einem hohen Ziel - zumindest nach den Maßstäben der Partei.

 

Wer rechtsstaatliche Regeln durch subjektive Einzelfallentscheidungen (so richtig sie einem gerade auch erscheinen mögen) ersetzen will, weiß nicht, welche Geister er ruft.

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el galleta

Moin zusammen!

 

Dann sei dir mal der Aufastz hier empfohlen http://www.telemedicus.info/article/1640-Kauf-geklauter-Steuerdaten-Straftat-oder-Strafverfolgung.html

Wohl einer der wenigen kompetenten Juristen die sich mit dem Thema etwas tiefergehend beschäftigt haben.

Danke für den Link, sehr informativ, wenn auch im Ergebnis wenig befriedigend:

"Es lässt sich also nicht mit Sicherheit sagen, ob der Datenankauf vor dem BVerfG Bestand haben wird."

 

Auch mich forderst du zu differenziertem Denken auf.

Du kannst und magst ja eine andere Meinung haben als ich, mir aber nach einem ausführlichen und sachlich ausgewogenen Beitrag Kompetenz abzusprechen, finde ich ungehörig.

Ich fordere Dich zu gar nix auf, ich habe Dich lediglich überschätzt (kannst ja nochmal nachlesen). Aber das passiert Dir ja offenbar selbst auch, denn Dein länglicher Erguss auf den Du hier anspielst, ist positiv betrachtet bestenfalls ausführlich, aber wegen seiner fachlichen Unzulänglichkeiten keinesfalls sachlich.

 

Ansonsten erschreckt mich das primitive Un-/Rechtsverständnis mancher. Nur weil die Folge einer Handlung in diesem konkreten Fall unbestritten positiv ist (Überführung Krimineller), heißt es doch noch lange nicht, dass der Staat die Handlung auch ausführen darf. Die Welt ist ungleich komplexer und entwickelte Staaten haben nicht umsonst umfangreiche und komplizierte Rechtssysteme hervor gebracht. Weil "find ich gut, macht mal!" eben in keinster Weise reicht!

:thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

 

saludos,

el galleta

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€-man
· bearbeitet von �-man

Bei allem Für und Wider, bleibe ich bei meiner Meinung, dass hier der Satz gelten muss: "Wehret den Anfängen"

 

Keks und ipl liegen m.E. vollkommen richtig. Entweder es entspricht geltendem Recht - das ja letztlich erst in Karlsruhe entschieden wird - oder eben nicht. Im übertragenen Sinn heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten. Und solange die rechtliche Entscheidung nicht vorliegt, besteht Zweifel.

Allmählich habe ich das Gefühl, dass nicht bei den Immofonds (zwecks möglicher Abwertungen) die Herde anfängt zu rennen, sondern hier.

 

Und nein, ich habe kein persönliches Interesse an einer Verschleierung von Steuerhinterziehungsdelikten.

 

 

Gruß

€-man

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Faceman
Warum nicht gleich Geständnisse durch Folter einholen? Ernsthaft, das wäre nur ein gradueller Unterschied. Beides (Folter und Ankauf "illegaler Daten") ist jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert. Da zwischen dieser CD und Folter natürlich noch einiges an Möglichkeiten besteht und ich nicht davon ausgehe, dass Du Folter gut heißt, stellt sich mir die Frage, wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht. Der Volkszorn? Die Medien? Die Regierung?

 

Ich glaube, da haste aus den letzten Seiten einiges nicht verstanden. Oder nicht aufgenommen. Oder bis zu keiner (anderen) Sicht gelangt.

 

Es ist eben gerade doch ein sehr wesentlicher Unterschied, ob ist foltere, um an einen Beweis zu kommen oder einem Inhaber von illegal erworbenen Daten die "Ware" abkaufe.

 

Wenn du den Unterschied als "nur graduell" einstufst, setzt du auch Diebstahl mit Körperverletzung gleich. Das geht aber so nicht, nichtmal in Moraldiskussionen.

 

Und nochwas zum Beweisverwertungsverbot. Die Normen hierzu sind äußerst dünn, das meiste diesbezüglich ist sog. "Richterrecht", also durch die Rechtsprechung fortentwickelt. Diesbezüglich kann ich das "jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert" in Bezug auf den hier stattfindenden Ankauf der Daten eben nicht erkennen. Hilf mir mal bei Gelegenheit auf die Sprünge. Wo steht dies, bzw. wer hat dies wann und wo als illegal und mit dem Recht nicht vereinbar erklärt?

 

Der Staat darf nur dann in die Rechte seiner Bürger eingreifen, wenn es ihm ein Gesetz ausdrücklich erlaubt.

 

Eben nicht. Denn das Grungsgesetz normiert hier ausdrücklich "Recht und Gesetz".

 

Kannst du das bitte belegen? Ich gehe mit meinem juristischen Halbwissen davon aus, dass einem Hinweis auf eine Straftat nachgegangen werden muss. Dass dein "Geständnis", dass du mir gemacht hast, vor Gericht wertlos wäre, ist eine andere Sache, aber wenn die Staatsanwaltschaft genügend andere belastende Beweise findet, wärst du meiner Meinung nach ebenso dran ;)

 

Wenn du den Fall des jakob Metzler eigehend verfolgt hast, dann weisst du es. Ansonsten sei §136a StPO genannt.

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odenter
· bearbeitet von odenter
Ich wundere mich darüber, dass bei der Diskussion um die Daten von Steuersünder der Staat als Sündenbock hingestellt wird.

Ganz einfach: weil er "sündigt".

 

...sollte der Staat sich auch nicht in moralischen Bedenken verzetteln...

Da zwischen dieser CD und Folter natürlich noch einiges an Möglichkeiten besteht und ich nicht davon ausgehe, dass Du Folter gut heißt, stellt sich mir die Frage, wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht. Der Volkszorn? Die Medien? Die Regierung?

Der entsprechende Richter, der solch einen Fall zu entscheiden hat. Er ist der richtige. Ist man mit dem Urteil nicht einverstanden geht man eine Instanz höher.

Im übrigen ist ja gar nicht sichergestellt das der Staat eine Gesetzesübertretung begeht, was übrigens an anderen Stellen ständig passiert. Was macht denn der BND so? Ist das alles zulässig nach unserem Rechtsstaat? Was wird im PKG besprochen, was machen z.B. die KSK's? parlamentarische Kontrolle Fehlanzeige. ;) Potenziell also alles Illegal, aber das dient natürlich unserer Sicherheit und unsere Sicherheit ist uns natürlich wichtig...

 

Der Folter Vergleich ist in meinen Augen nicht zulässig, da hier eben niemand gefoltert wurde. Und wie ein Vorposter schon schrieb, jemand der das vergleicht der muss auch den Diebstahl eines Kindes, eines Bonbons, mit schwerer Körperverletzung durch Jugendliche vergleichen bzw. gleich setzen.

Ich mache das nicht, weil das für mich zwei unterschiedliche paar Schuhe sind.

In dem einen Fall ist vielleicht ein Schaden von 10ct entstanden, in dem anderen Fall ist unter umständen mit einer lebenslangen körperlichen Behinderung zu rechen, natürlich im Extremfall, aber Extremfälle sind ja gut um die Unterschiede aufzuzeigen.

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Und nochwas zum Beweisverwertungsverbot. Die Normen hierzu sind äußerst dünn, das meiste diesbezüglich ist sog. "Richterrecht", also durch die Rechtsprechung fortentwickelt. Diesbezüglich kann ich das "jenseits der Linie, die das geltende Recht definiert" in Bezug auf den hier stattfindenden Ankauf der Daten eben nicht erkennen. Hilf mir mal bei Gelegenheit auf die Sprünge.

Gerne, auch wenn ich mich dafür wiederholen muss:

Nur um das nochmal klarzustellen. Wir reden hier eigentlich über drei Fragen, die man nicht vermischen sollte:

1. Handelt der Staat rechtmäßig?

2. Wird ein Verbot verletzt?

3. Können die Daten verwendet werden?

Du redest über Nr. 3., das Problem liegt aber bei Nr. 1: Der Staat hat keine Ermächtigung, die Daten "zu besorgen" (Nr. 1). Wenn er sie erstmal rechtswidrig erworben hat, kann er sie (wahrscheinlich) verwerten (Nr. 3). Das ändert aber nichts am staatlichen Rechtsbruch.

 

Der Staat darf nur dann in die Rechte seiner Bürger eingreifen, wenn es ihm ein Gesetz ausdrücklich erlaubt.

Eben nicht.

Schlag mal bei Rechtsstaatsprinzip nach, lies den Abschnitt Gesetzmäßigkeit und vertiefe den Begriff Eingriffsermächtigung:

 

Eine staatliche Maßnahme, die ohne gesetzliche Ermächtigung in Rechte des Bürgers eingreift, ist rechtswidrig.

 

@odenter

Wo bitte war denn bis jetzt ein Richter beteiligt?

 

saludos,

el galleta

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Faceman
Du redest über Nr. 3., das Problem liegt aber bei Nr. 1: Der Staat hat keine Ermächtigung, die Daten "zu besorgen" (Nr. 1).

 

Sicher hat er das.. Du hast doch den verlinkten Aufsatz gelesen. Ermächtigungsnorm ist die Generalklausel zur Beweisbeschaffung in der StPO. 161 Abs. 1 StPO.

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