el galleta Februar 9, 2010 Du hast doch den verlinkten Aufsatz gelesen. Ermächtigungsnorm ist die Generalklausel zur Beweisbeschaffung in der StPO. 161 Abs. 1 StPO. Hast Du ihn auch gelesen? Die Ermittlungsgeneralklausel, so das BVerfG, ist Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungen jeder Art [], die nicht mit einem erheblichen Grundrechtseingriff verbunden sind und daher keiner speziellen Eingriffsermächtigung bedürfen (BVerfG 2 BvR 8/08); sie ermächtigt die Staatsanwaltschaft zu den erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen, die weniger intensiv in Grundrechte des Bürgers eingreifen (BVerfG 2 BvR 1372/07). ... Hier lässt sich gut vertreten, dass ein Eingriff, bei dem der Staat mit Straftätern kollaboriert, schwerer wiegt, weil in ihm zugleich ein Vertrauensbruch liegt: Schließlich soll der Staat die Verbrecher jagen, und nicht mit ihnen zusammenarbeiten. In beiden Fällen stehen zudem wohl auch Unschuldige auf der Liste: Kreditkartenzahler, die etwas völlig Harmloses bestellten, Anleger, die alles ordnungsgemäß versteuern. Ob es aber ausreicht, einen Tatverdacht zu begründen, wenn man lediglich ein Konto in der Schweiz hat, erscheint ebenso fraglich. ... Es lässt sich also nicht mit Sicherheit sagen, ob der Datenankauf vor dem BVerfG Bestand haben wird. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 9, 2010 Ach. Und daraus leitest du ab, der Staat hätte KEINE Ermächtigung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 9, 2010 Ach. Und daraus leitest du ab, der Staat hätte KEINE Ermächtigung? Ich frage mich, wie Du bei diesem Text (auf den Du ausdrücklich verweist)... ermächtigt ... zu den erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen, die weniger intensiv in Grundrechte des Bürgers eingreifen (BVerfG 2 BvR 1372/07). ... Hier lässt sich gut vertreten, dass ein Eingriff, bei dem der Staat mit Straftätern kollaboriert, schwerer wiegt ... Ob es aber ausreicht, einen Tatverdacht zu begründen, wenn man lediglich ein Konto in der Schweiz hat, erscheint ebenso fraglich. ... Es lässt sich also nicht mit Sicherheit sagen, ob der Datenankauf vor dem BVerfG Bestand haben wird. ...auf folgende Aussage kommst: Der Staat hat keine Ermächtigung, die Daten "zu besorgen". Sicher hat er das.. Du hast doch den verlinkten Aufsatz gelesen. Ermächtigungsnorm ist die Generalklausel zur Beweisbeschaffung in der StPO. 161 Abs. 1 StPO. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 9, 2010 Der Deutschenhass auf neuer Stufe Und alles wegen einer Steuersünder-CD? Die Schweizer schwingen jetzt die Auschwitz- Keule und wollen sogar, dass eingewanderte Deutsche Schweizerdeutsch lernen. GENF, 8. Februar Die Schimpfworte sind schnell bei der Hand. Umso mehr, als sie relativ unverbraucht sind. Anders als in England und Frankreich, wo die NS-Vergleiche Tradition haben, hat man sich in der Schweiz dieses Vokabulars kaum je bedient. Es blieb meistens beim Sauschwaben. Und beim Hass auf die Deutschen, der sich im Fußball Luft verschaffen konnte. Die Schweizer bejubelten jeden Sieg über Deutschland, wer auch immer der Gegner war. Mit jedem Tor, das eine Nationalmannschaft gegen die Deutschen schoss, wurde in der Schweiz Hitler noch einmal besiegt. Und jede Minderheit - die Türken und die Italiener, die Portugiesen und manchmal auch ein paar Koreaner - feierte in der Schweiz die Spiele ihrer Mutterländer. Nur die Deutschen hissten nie eine Flagge, weder auf dem Balkon noch im Schrebergarten. Das änderte sich bei der Weltmeisterschaft vor zwei Jahren. Jeweils 50 000 helvetische Schlachtenbummler pilgerten nach Stuttgart und noch weiter hinauf in den deutschen Norden, nach Dortmund und Hannover. In der Schweiz wurden deutsche Fans gesichtet, mit einer Deutschland-Flagge am Mercedes. Es gab eine große Begeisterung für die Weltmeisterschaft, für die deutsche Mannschaft und für Deutschland schlechthin. Lieber als die Italiener und Franzosen hätten sie die Deutschen im Endspiel in Hitlers Olympiastadion gesehen. Der Stimmungswandel war mehr als eine Momentaufnahme. "Hitlers williger Helfer und Hehler" hatte einen Prozess der Vergangenheitsbewältigung durchgemacht, der darauf schließen lassen konnte, dass sich ihr Deutschlandbild so gründlich verbessert hatte wie jenes der Franzosen durch die Aufarbeitung von Vichy. Das Land war verändert - und wer sich selbst verändert, kann Veränderungen dann auch beim anderen wahrnehmen. Zu den Pionieren eines differenzierteren Deutschlandbilds ohne die historischen Klischees gehörte Roger Köppel, der schon früh, als Jürgen Klinsmann noch selbst spielte, gegen den helvetischen Mainstream hymnisch vom neuen deutschen Fußball schwärmte. Jetzt, in der Debatte um die Steuersünder-CD, geht Köppel der Vergleich mit der NS-Zeit erstaunlich leicht über die Lippen. Er sieht den Rechtsstaat in Gefahr und nennt Steuerhinterzieher Menschen, die ihr Geld in Sicherheit bringen. Der "Tages-Anzeiger" weitete die Kampfzone ebenfalls aus: Wird in einem Staat, der mit geklauten Daten operiert, auch gefoltert? Als der damalige Finanzminister Peer Steinbrück mit der Artillerie gedroht hatte, wurde er von einem Parlamentarier als NS-Scherge bezeichnet. Den Auftakt hatte der Präsident der Bankiersvereinigung gemacht, Pierre Mirabaud. Er sprach, als zunächst Liechtenstein an der Reihe war, von Gestapo-Methoden. Die Schweizer Intellektuellen schweigen. Sie haben alles schon gesagt. Während Jahrzehnten war jede Kritik an der Vergangenheit und am Bankgeheimnis als Nestbeschmutzung, ja Verrat abgeschmettert worden. Bewirkt hatte sie nichts. Erst als der Druck von außen kam und es um Geld ging, reagierte die Schweiz. So war es bezüglich der Kollaboration im Krieg. Die gleiche schnelle Entwicklung zeichnet sich auch jetzt ab, und schon sind Politiker zu Kompromissen bereit. Nur Köppel zieht wie einst Winkelried alle feindlichen Speerspitzen auf sich. Es ist ein verlorener Kampf, und alle wissen es. Man weiß es seit den Sammelklagen aus Amerika und der Auseinandersetzung um die jüdischen Vermögen. "Das Bankgeheimnis ist zu Ende", erklärte Wolfgang Schäuble in der "NZZ am Sonntag". Es stand im Kern der helvetischen Identität und der Ideologie des Sonderwegs. Es war das letzte Tabu. Zur autonomen Aufhebung war die Schweiz nicht fähig. Aber seine Abschaffung wird das Gewissen des Landes erleichtern. Und die Köpfe befreien. Das alles wiegt schwerer als die wirtschaftlichen Verluste. Doch unmittelbar bringen solche Prozesse, wie sie der Schweiz abverlangt werden, ihre Feindbilder hervor. "Der Deutschenhass hat eine neue Stufe erreicht", sagt eine prominente Literaturkritikerin, die bestens integriert (und eingebürgert) ist. Aber noch immer Probleme mit der Mundart bekundet. Selbst Roger Schawinski fordert jetzt von den Deutschen, dass sie wie alle Einwanderer Schweizerdeutsch lernen sollen. Die Umfragewerte aber sind gut. Auf dem Höhepunkt der Krise ergibt eine Untersuchung, dass die Deutschen am Arbeitsplatz als beste Kollegen geschätzt werden, vor den Österreichern, Franzosen, Italienern. Als es um die nachrichtenlosen Vermögen der Juden ging, wurden der Antiamerikanismus und der Antisemitismus zu einem ernsten Problem. Diese Gefahr ist gebannt. Auch die NS-Tiraden werden schnell wieder verschwinden. Mit der anachronistischen Auschwitz-Keule in der Hand sehen die Eidgenossen aus wie Höhlenbewohner. JÜRG ALTWEGG Text: F.A.Z., 09.02.2010, Nr. 33 / Seite 31 Wenn es um viel, viel Geld geht, ja, wenn das Bankgeheimnis in Gefahr ist, dass den Wohlstand des Landes sichert, brennen auch bei den bedächtigen Schweizern alle Sicherungen durch. Mit der Zeit wird man auch wieder mit mehr Sachlichkeit an das Thema herangehen oder herangehen können. Es kommt sowieso , wie es kommen muss. Da brauchen die "Rechtsgelehrten" hier nicht mehr über das illegale Tun des Staates lamentieren. Datenabgleich findet in Zukunft auch international statt. Die USA setzt das jetzt schon durch. "Steuersünder, zieht euch warm an! Die wohlig warmen Oasen werden mit der Zeit verschwinden." Ich habe nun genug zum Thema gesagt und will nicht weiter die Diskussion stören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von odenter @odenter Wo bitte war denn bis jetzt ein Richter beteiligt? Das war nicht die Frage. Die Frage lautete: wer Deiner Meinung nach festlegen soll/darf bis zu welchem Maß an Gesetzesüberschreitung das staatliche Handeln noch in Ordnung geht. Der Volkszorn? Die Medien? Die Regierung? Und das kann natürlich nur ein Richter und in letzter Instanz natürlich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Die Politik nur am Rande, da Sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen muss. Wobei es nach wie vor nur eine Behauptung ist der Staat würde etwas illegales machen. Wie argumentiert Ihr doch die ganze Zeit? Im Zewifel für den Angeklagten oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 9, 2010 Und das kann natürlich nur ein Richter und in letzter Instanz natürlich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Na dann können wir die Legislative ja abschaffen. Es ist müßig, mit Dir über das Rechtsstaatsprinzip zu diskutieren, wenn Dir dafür einfachste Grundlagen fehlen. Daher auch für Dich nochmal: Schlag mal bei Rechtsstaatsprinzip nach, lies den Abschnitt Gesetzmäßigkeit und vertiefe den Begriff Eingriffsermächtigung:Eine staatliche Maßnahme, die ohne gesetzliche Ermächtigung in Rechte des Bürgers eingreift, ist rechtswidrig. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 Wobei es nach wie vor nur eine Behauptung ist der Staat würde etwas illegales machen. Wie argumentiert Ihr doch die ganze Zeit? Im Zewifel für den Angeklagten oder? Leben Deine Aussagen nicht auch nur von einer Behauptung? Ich bin kein Jurist, aber solange das Urteil aus Karlsruhe nicht auf dem Tisch liegt, bewegen wir uns wahrscheinlich alle auf dem Feld der Behauptungen. Ansonsten hätte man sich den etwas aufwändigeren Weg sparen können und gleich Dich, Faceman und Co., zwecks der endgültigen Aufklärung in dieser Angelegenheit, fragen können. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von Faceman Ach. Und daraus leitest du ab, der Staat hätte KEINE Ermächtigung? Ich frage mich, wie Du bei diesem Text (auf den Du ausdrücklich verweist)... „ermächtigt ... zu den erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen, die weniger intensiv in Grundrechte des Bürgers eingreifen“ (BVerfG 2 BvR 1372/07). ... Hier lässt sich gut vertreten, dass ein Eingriff, bei dem der Staat mit Straftätern kollaboriert, schwerer wiegt ... Ob es aber ausreicht, einen Tatverdacht zu begründen, wenn man lediglich ein Konto in der Schweiz hat, erscheint ebenso fraglich. ... Es lässt sich also nicht mit Sicherheit sagen, ob der Datenankauf vor dem BVerfG Bestand haben wird. ...auf folgende Aussage kommst: Der Staat hat keine Ermächtigung, die Daten "zu besorgen". Sicher hat er das.. Du hast doch den verlinkten Aufsatz gelesen. Ermächtigungsnorm ist die Generalklausel zur Beweisbeschaffung in der StPO. 161 Abs. 1 StPO. saludos, el galleta Gegengewicht zu deiner Behauptung. Um zu zeigen, dass eine "Es ist so"-(oder eben "Es ist nicht so")-Aussage eben falsch ist. Bist ja offenbar jetzt von selbst drauf gekommen. Besser wäre die Aussage: Die Behörden (und ich) halten eine Ermächtigung für gegeben, du nicht. Dann wird ein Schuh draus, und der rechtsunkundige Mitleser kommt zumindest auf den Trichter, dass dies eher eine Meinungsäußerung denn eine Tatsache ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von odenter Wobei es nach wie vor nur eine Behauptung ist der Staat würde etwas illegales machen. Wie argumentiert Ihr doch die ganze Zeit? Im Zewifel für den Angeklagten oder? Leben Deine Aussagen nicht auch nur von einer Behauptung? Ich bin kein Jurist, aber solange das Urteil aus Karlsruhe nicht auf dem Tisch liegt, bewegen wir uns wahrscheinlich alle auf dem Feld der Behauptungen. Richtig mehr wollte ich auch eigentlich gar nicht aufzeigen, es steht letztlich Aussage gegen Aussage. Und das kann natürlich nur ein Richter und in letzter Instanz natürlich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Na dann können wir die Legislative ja abschaffen. Die Legislative hat sich an die Verfassung zu halten. Deren Gesetze werden oft genug durch das BVerfG. korrigiert, weil einfach stümperhaft gearbeitet wurde. Auch hat es einen Grund das wir ein Gericht haben das der Legislative vorschreiben kann Gesetze zu ändern, historische Gründe eben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 Richtig mehr wollte ich auch eigentlich gar nicht aufzeigen, es steht Aussage gegen Aussage. Ich betone nochmals, dass ich Steuerhinterziehung nicht befürworte. Ich betone aber auch, dass mir die staatlichen Vorgehensweisen in den letzten Jahren mehr als suspekt sind. Vielleicht sehe ich das zu subjektiv, aber nach meinem Empfinden habe die Fälle, die von obersten Richtern entschieden werden müssen, stark zugenommen. Dabei geht der Staat nicht selten als halber bis ganzer Verlierer aus diesen Rennen. Jetzt etwas off topic: In jedem Bereich wird das tägliche Leben mehr und mehr überwacht. Zum baldigen "Spielball" wird wohl das Auto werden. Unter dem Vorwand der schnelleren Ortung bei Unfällen, sollen wohl bald alle Neufahrzeuge mit Peilsendern ausgerüstet werden. Wunderbar! In Erweiterung könnte man dann natürlich über ein komplett kommunizierendes Fahrzeug nachdenken. Datenaustausch mit Parkuhren, Ampeln, Verkehrsschildern usw. Jeder kleinste Fehler wird erkannt und geahndet. Tolle Aussichten, denn wir sind ja schließlich ohne Fehl und Tadel - uns juckt sowas doch nicht! Ich will damit sagen, dass wir alle nicht schlecht bedient sind, wenn wir die Bewegungen des Staates und insbesonders jene, die auf dem Feld des Rechts stattfinden, kritisch betrachten und hinterfragen. Die Einstellung: "Die sollen mal machen, mich betrifft es ohnehin nicht. Wenn es dabei andere erwischt, kann ich meine Freude darüber kaum verbergen", könnte sich als Boomerang erweisen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von Faceman Vielleicht sehe ich das zu subjektiv, aber nach meinem Empfinden habe die Fälle, die von obersten Richtern entschieden werden müssen, stark zugenommen. Dabei geht der Staat nicht selten als halber bis ganzer Verlierer aus diesen Rennen. Stimmt, das siehst du sicher zu subjektiv. Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der so um die 98% der Verfrassungsbschwerden scheitern. Und die Quote ist über Jahre hinweg konstant. Was sicher richtig ist, dass über die wirklich brisanten Fälle intensiver berichtet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 9, 2010 Ich will damit sagen, dass wir alle nicht schlecht bedient sind, wenn wir die Bewegungen des Staates und insbesonders jene, die auf dem Feld des Rechts stattfinden, kritisch betrachten und hinterfragen.Die Einstellung: "Die sollen mal machen, mich betrifft es ohnehin nicht. Wenn es dabei andere erwischt, kann ich meine Freude darüber kaum verbergen", könnte sich als Boomerang erweisen. Sehe ich genauso. Wie unwahrscheinlich ist denn folgendes Szenario? "Motiviert" durch Großspenden der Musikindustrie und Softwarebranche sagt die Regierungskoalition den Urheberrechtsverletzungen den Kampf an. Ein Informant bietet den Behörden eine CD an, deren Inhalt durch Trojaner gesammelt wurde. Die CD umfasst ca. 80.000 Datensätze von Privatpersonen, die Software ohne gültige Lizenz nutzen. Ein Regierungssprecher verkündet, dass die interne Prüfung ergeben hätte, dass die strafrechtliche Nutzung der Daten nicht verboten wäre, im Interesse des geistigen Eigentums gerade im Land der Dichter und Denker absolut erforderlich sei und in einer Linie mit den Entscheidungen bei bisherigen Steuer-CD-Fällen stünde. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von odenter Richtig mehr wollte ich auch eigentlich gar nicht aufzeigen, es steht Aussage gegen Aussage. Ich betone nochmals, dass ich Steuerhinterziehung nicht befürworte. Ich betone aber auch, dass mir die staatlichen Vorgehensweisen in den letzten Jahren mehr als suspekt sind. Vielleicht sehe ich das zu subjektiv, aber nach meinem Empfinden habe die Fälle, die von obersten Richtern entschieden werden müssen, stark zugenommen. Dabei geht der Staat nicht selten als halber bis ganzer Verlierer aus diesen Rennen. Jetzt etwas off topic: In jedem Bereich wird das tägliche Leben mehr und mehr überwacht. Zum baldigen "Spielball" wird wohl das Auto werden. Unter dem Vorwand der schnelleren Ortung bei Unfällen, sollen wohl bald alle Neufahrzeuge mit Peilsendern ausgerüstet werden. Wunderbar! In Erweiterung könnte man dann natürlich über ein komplett kommunizierendes Fahrzeug nachdenken. Datenaustausch mit Parkuhren, Ampeln, Verkehrsschildern usw. Jeder kleinste Fehler wird erkannt und geahndet. Tolle Aussichten, denn wir sind ja schließlich ohne Fehl und Tadel - uns juckt sowas doch nicht! Ich will damit sagen, dass wir alle nicht schlecht bedient sind, wenn wir die Bewegungen des Staates und insbesonders jene, die auf dem Feld des Rechts stattfinden, kritisch betrachten und hinterfragen. Die Einstellung: "Die sollen mal machen, mich betrifft es ohnehin nicht. Wenn es dabei andere erwischt, kann ich meine Freude darüber kaum verbergen", könnte sich als Boomerang erweisen. Kritisch zu sein ist ja auch kein Problem. Zu dem Peilsender Problem: - Niemand hat vor eine Mauer zu bauen --> kurze Zeit später wurde eine Mauer gebaut. - Niemand hat vor die Mautbrücken zu Strafverfolgungszwecken zu verwenden --> kurze Zeit später wurde genau das gefordert. Für mich bleibt deswegen trotzdem ein Unterschied ob es darum geht präventiv Daten zu sammeln oder um eine Strafttat aufzuklären. Die Voratsdatenspeicherung z.B. ist auch nicht grundsätzlich abzulehnen, was aber abzulehnen war, war das jeder Beamte auf die Daten zugreifen konnte. Nun steht noch ein Richter dazwischen, also vergleichbar mit einer Hausdurchsuchung. Versierte Anwender sind eh nicht betroffen. Und böse Terroristen müssten eigentlich zu den versierten gezählt werden. Auch wäre die Frage ob Du als Anwender/Benutzer des Autos den Peilsender ausschalten kannst oder nicht. Ich will damit sagen, dass wir alle nicht schlecht bedient sind, wenn wir die Bewegungen des Staates und insbesonders jene, die auf dem Feld des Rechts stattfinden, kritisch betrachten und hinterfragen.Die Einstellung: "Die sollen mal machen, mich betrifft es ohnehin nicht. Wenn es dabei andere erwischt, kann ich meine Freude darüber kaum verbergen", könnte sich als Boomerang erweisen. Sehe ich genauso. Wie unwahrscheinlich ist denn folgendes Szenario? "Motiviert" durch Großspenden der Musikindustrie und Softwarebranche sagt die Regierungskoalition den Urheberrechtsverletzungen den Kampf an. Ein Informant bietet den Behörden eine CD an, deren Inhalt durch Trojaner gesammelt wurde. Die CD umfasst ca. 80.000 Datensätze von Privatpersonen, die Software ohne gültige Lizenz nutzen. Ein Regierungssprecher verkündet, dass die interne Prüfung ergeben hätte, dass die strafrechtliche Nutzung der Daten nicht verboten wäre, im Interesse des geistigen Eigentums gerade im Land der Dichter und Denker absolut erforderlich sei und in einer Linie mit den Entscheidungen bei bisherigen Steuer-CD-Fällen stünde. Das ist gar nicht so unwahrscheinlich, deshalb wurde auch gegen die Voratsdatenspeicherung geklagt. Nichts desto trotz gibt es gerade in diesem Bereich Möglichkeiten sich dem zu entziehen, trotz Voratsdatenspeicherung, allerdings ist die Masse dazu nicht in der Lage, naja theoretisch schon praktisch eher nicht. Ansonsten gilt grundsätzlich das gleiche, wer eine Straftat begeht muss bestraft werden. Kopien oder illegal genutzte Software verdeutlichen auch sehr gut das Unrechtsbewusstsein in unserer Gesellschaft. Und grundsätzlich hat die Industrie ja Recht, das Problem ist nur das dies ebenfalls eher als Kavaliersdelikt angesehen wird. Weil es ja "jeder" macht. Also moralisch auch zweifelhaft. Biometrische Ausweise sind quasi da, hat die Masse nicht interessiert und war Ihr egal. Nun bekommen wir den Salat, ich werde mir noch nen Perso ohne den Quatsch holen. RFID-Chips, schönes Thema. Einkaufen ohne Kasse usw. hört sich doch toll an oder? Für die Wirtschaft sicher super, für den Konsumenten die totale Katastrophe, aber viele sammeln ja auch Punkte, selbst schuld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von �-man odenter, es ist ja richtig, dass auch das allerkleinste Vergehen bestraft werden soll. Gruß €-man P.S. Ich hoffe doch, dass zumindest ein paar würdige User zu Deiner Heiligsprechung eingeladen werden. Sorry, der musste jetzt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Regelung. Ich präzisiere jetzt etwas: Vielleicht ist es ja mein subjektives Empfinden, dass meiner Meinung nach, gerade in "finanziellen Dingen", der Staat nicht selten als zweiter Sieger vom Platz geht. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von el galleta €-man, Du musst Dich gar nicht präzisieren. Vielleicht sehe ich das zu subjektiv, aber nach meinem Empfinden habe die Fälle, die von obersten Richtern entschieden werden müssen, stark zugenommen. Dabei geht der Staat nicht selten als halber bis ganzer Verlierer aus diesen Rennen. Stimmt, das siehst du sicher zu subjektiv. Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der so um die 98% der Verfrassungsbschwerden scheitern. Und die Quote ist über Jahre hinweg konstant. Die Quote schon, nicht aber die "Fälle". 1990 3.400 1991 4.077 1992 4.431 1993 5.440 1994 5.324 1995 5.911 1996 5.246 1997 5.078 1998 4.783 1999 4.885 2000 4.831 2001 4.620 2002 4.692 2003 5.200 2004 5.589 2005 5.105 2006 6.115 2007 6.154 2008 6.378 @Faceman Wieso verweist Du immer auf Quellen, die das Gegenteil Deiner Aussage belegen? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von DrFaustus Ich sage vorweg: Ich bin absoluter juristischer Laie. Nein, eigentlich bin ich nichtmal das.... Bedenkt dies wenn ihr mich gleich in der Luft zerreißt. Trotzdem mal ein Denkansatz von mir: Bei der ganzen Geschichte geht es ja um Daten die angeblich unrechtmäßig beschafft wurden. Erst vom Dieb und dann vom deutschen Staat. Nun stelle ich mir die Frage: Wessen Daten sind das eigentlich? Gehören die Daten wirklich demjenigen auf dessen Datenträger sie gespeichert sind? Oder demjenigen dessen Name vorkommt? Der in Deutschland Steuerpflichtige ist doch verpflichtet seine Einkommensverhältnisse dem deutschen Finanzamt offen zu legen. Wem gehören nun die Daten? Das Finanzamt hat meiner Meinung nach ein Recht auf diese Daten! Wenn sich der deutsche Staat dann zwangsweise diese Daten holt ist das für mich ein ähnliches Vorgehen wie bei einer Betriebsprüfung, wo ja auch der Steuerbeamte kommt und sich nimmt was er braucht. Oder bei der Kontenabfrage durch die Finanz- oder Sozialämter. Da hat man ja auch keine Chance die Herausgabe dieser Daten zu verhindern. Ganz einfach weil der Staat ein Recht auf diese Daten hat! So what? Das man dem Erfüllungsgehilfen etwas Geld für seine Mühe gibt....Naja, seis drum. Ansonsten sag ich bei der nächsten Steuererklärung auch: Nö, Datenschutzgesetz! Ihr bekommt meine Daten nicht. Und wenn ihr sie trotzdem irgendwie bekommt ist das unzulässig. Ich zahle Steuern wenn ich Lust darauf habe! Basta! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 Faust, was meinst Du. Darf ein Betriebsprüfer, bevor er eine ordentliche Prüfung durchführt, sich ohne Genehmigung Zutritt (man kann auch Einbruch sagen) zu den Geschäftsräumen verschaffen? Er könnte doch viel eher belastendes Material finden. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von DrFaustus Faust, was meinst Du. Darf ein Betriebsprüfer, bevor er eine ordentliche Prüfung durchführt, sich ohne Genehmigung Zutritt (man kann auch Einbruch sagen) zu den Geschäftsräumen verschaffen? Er könnte doch viel eher belastendes Material finden. Gruß -man Ok, das nicht. War ein schlechtes Beispiel gebe ich zu. Darf ein Betrieb ihm den Zutritt verweigern? Habe gelesen, dass im Verdachtsfall auch ohne vorherige Ankündigung eine Prüfung erfolgen kann. Kontenabfrage? Wie siehts damit aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 9, 2010 @DrFaustus Der Staat hat ein Recht auf Betriebsprüfung, Rechtsgrundlage dürfte die AO sein. Der Staat hat ein Recht auf die Kontenüberprüfung (Rechtsgrundlage müsste ich googeln). Aber der Staat hat kein Recht auf die Schweizer Kontendaten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das BVerfG wird klären, ob der Umweg über einen Privatmann eine Lösung sein kann. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von �-man Darf ein Betrieb ihm den Zutritt verweigern? Kontenabfrage? Wie siehts damit aus? Wenn besondere Umstände (z.B. mangelnde räumliche Gegebenheiten) zutreffen, dann kann eine Betriebsprüfung beispielsweise auch in den Räumen des Steuerberaters stattfinden. Eine Prüfung verweigern kann man nicht, weil gesetzlich geregelt. Auch Kontenabfragen unterliegen einer gesetzlich festgezurrten Regelung. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Februar 9, 2010 Aber der Staat hat kein Recht auf die Schweizer Kontendaten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. ...der Staat hat das Recht auf Strafverfolgung... ...und wir drehen uns weiter im Kreis... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von DrFaustus @DrFaustus Der Staat hat ein Recht auf Betriebsprüfung, Rechtsgrundlage dürfte die AO sein. Der Staat hat ein Recht auf die Kontenüberprüfung (Rechtsgrundlage müsste ich googeln). Aber der Staat hat kein Recht auf die Schweizer Kontendaten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wieso nicht? Das Geld muss ja irgendwoher stammen. Bei einem in Deutschland Steuerpflichtigen muss das Geld auch dort versteuert werden. Also hat das Finanzamt meiner Meinung nach sehr wohl das Recht auf diese Daten. ich versuchs mal mit §25 EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht (1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt. (2) (weggefallen) (3) 1Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben. iVm § 50b Prüfungsrecht 1Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c oder für die Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 45e von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. 2Die §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Nun die Art der Prüfung ist in der Kritik. Sehe ich ein! Aber nicht das Recht des deutschen Staates diese Daten zu bekommen. Nochwas aus der AO: § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen (1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Also hat die Finanzbehörde das Recht auf diese Auskünfte also die Daten. Und nochwas zur Berechtigung des Betretens des Betriebes: § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen zu geben und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 zu unterstützen. Sind der Steuerpflichtige oder die von ihm benannten Personen nicht in der Lage, Auskünfte zu erteilen, oder sind die Auskünfte zur Klärung des Sachverhalts unzureichend oder versprechen Auskünfte des Steuerpflichtigen keinen Erfolg, so kann der Außenprüfer auch andere Betriebsangehörige um Auskunft ersuchen. § 93 Abs. 2 Satz 2 und § 97 Abs. 2 gelten nicht. (2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen hat der Steuerpflichtige in seinen Geschäftsräumen oder, soweit ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum nicht vorhanden ist, in seinen Wohnräumen oder an Amtsstelle vorzulegen. Ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (3) Die Außenprüfung findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Die Prüfer sind berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Bei der Betriebsbesichtigung soll der Betriebsinhaber oder sein Beauftragter hinzugezogen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von el galleta Aber der Staat hat kein Recht auf die Schweizer Kontendaten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wieso nicht? Frag Deinen Abgeordneten. Nein, im Ernst: Der Staat hat keine rechtliche Handhabe, die Daten in der Schweiz abzugreifen. Hätte er die Möglichkeit, gäbe es die ganze Diskussion ja nicht. Nun die Art der Prüfung ist in der Kritik. Sehe ich ein! Aber nicht das Recht des deutschen Staates diese Daten zu bekommen. Na dann macht sich das BVerfG ja ganz umsonst die Mühe, wenn es so einfach ist... Es gibt ein Recht zur Strafermittlung, ob das den vorliegenden Fall (Datenbeschaffung über illegales Handeln Privater) abdeckt, ist ja gerade das Problem. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 9, 2010 · bearbeitet Februar 9, 2010 von �-man Faust, das sind doch alles nur Meinungen. Was uns (el galleta, ipl, meine Wenigkeit usw.) in den Meinungsbegründungen von den Befürwortern des "Datentransfers" allerdings unterscheidet, ist die Tatsache, dass wir stets auf das noch ausstehende Rechtsurteil verweisen. Während bei den Befürwortern das Urteil schon gefällt worden zu sein scheint. Und wenn der Bauch hundertmal Ja sagt, es ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag