webber Februar 16, 2010 Wiedermal blöder Vergleich: Zu schnell fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Das kommt auf die Geschwindigkeit an, nur bei <20 km/h ist es eine Ordnungswidrigkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 16, 2010 Streit ums Bankgeheimnis Schweizer Partei droht deutschen Politikern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 16, 2010 · bearbeitet Februar 16, 2010 von xolgo So ganz nebenbei wird durch das Urteil bestätigt, dass es der Bank durchaus bekannt war, dass Steuern hinterzogen werden sollen und das auch ein wesentlicher Bestandteil der Kundenbeziehung war. Anders kann man wohl nicht argumentieren, warum eine Pflicht der Bank den Kunden über den Diebstahl zu informieren, entstanden sein soll. Ne, gaaaaar nicht. Das wird wohl der absolut einzig denkbare Grund sein, den Kunden über den Diebstahl seiner Daten zu informieren... Ich bitte um Gegenvorschläge Mal ein Vergleich: Du kaufst einen Radarwarner, der Dich vor Radarfallen warnen soll. Du fährst unerlaubt zu schnell und wirst geblitzt. Jetzt den Hersteller auf Schadensersatz zu verklagen, finde ich schon ein sehr seltsames Verhalten. Wiedermal blöder Vergleich: Zu schnell fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. In wie fern schadet das dem Vergleich? Zudem verletzt der Händler bzw. Hersteller wohl keine Pflicht, wenn du selbst mit einem solchen Gerät zu schnell in die Falle fährst. Naja, die Bank hat auch keine Steuerhinterziehung begangen oder? Und welche Pflicht hat die Bank verletzt? Es sei denn, das Teil hat nicht gefunzt, was man beweisen müsste. Und selbst dann isses fraglich. Weil nämlich viele Hersteller und Händler solcher Teile genau deswegen extra warnen, dass die Teile keine 100%ige Sicherheit bieten bzw. gar nicht erlaubt sind. Um in dem Vergleich zu bleiben: Ich denke auch nicht, dass die Bank eine 100%ige Garantie ausgesprochen hat, dass die Steuerhinterziehung unendeckt bleibt. Falls doch... Wenn du schon vergleichst, dann so: Ähnlich wie im Fall des Radars wäre es, wenn die Bank zwar informiert hätte, der Steuerhinterzieher aber eben nicht sich selbst angezeigt hätte. Vielleicht hast Du meinen Vergleich auch nicht verstanden. Es geht nicht darum, dass die Bank analog zu einem Radarwarner vor der Staatsmacht warnt, sondern darum welche Rechte und Pflichten sich aus einem Vertrag (über ein Bankprodukt oder einen Radarwarner) ergeben/ableiten lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 16, 2010 Interessant, dass die Schweizer jetzt auch Schäubles Vergangenheit mit einbeziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 16, 2010 · bearbeitet Februar 16, 2010 von 35sebastian Ja, die Schweizer sind schon aufgeschreckt. Jetzt soll auch eine Staatsbank Schwarzgelder gebunkert haben. Das schreit nach Rache. Da droht man, auch die Daten von Politiker, die ihr Geld im Ausland versteckt haben, zu veröffentlichen. Gut so. Und das wahrscheinlich ohne Bezahlung. Und was ist mit dem vielgehüteten Schweizer Bankgeheimnis? Das gilt nicht für die "Feinde", die in der Schweiz wie Schwerverbrecher steckbrieflich gesucht werden. Es steht viel auf dem Spiel. Da ist jede Perversion recht. Hier der Bericht: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~EE0CB7171E4184E2781BC9440252FE73C~ATpl~Ecommon~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Juni 9, 2010 Deutsche Behörden kaufen Steuerbetrüger-CD 09.06.2010 11:07 Der Bund hat gemeinsam mit Niedersachsen die umstrittene Steuerbetrüger-CD gekauft. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium gemäss einem deutschen Online-Portal. Die Datensammlung über deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz war Baden-Württemberg angeboten worden. Die dortige Landesregierung hatte abgewunken. Es handelt sich um über 20'000 Datensätze, die neben den Namen und Anschriften auch Kontostände und bankinterne Angaben enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag