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Neue Steuersünder-Datei aufgetaucht

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Aber der Staat hat kein Recht auf die Schweizer Kontendaten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wieso nicht?

Frag Deinen Abgeordneten. ;)

 

Nein, im Ernst: Der Staat hat keine rechtliche Handhabe, die Daten in der Schweiz abzugreifen. Hätte er die Möglichkeit, gäbe es die ganze Diskussion ja nicht.

 

Nun die Art der Prüfung ist in der Kritik. Sehe ich ein! Aber nicht das Recht des deutschen Staates diese Daten zu bekommen.

Na dann macht sich das BVerfG ja ganz umsonst die Mühe, wenn es so einfach ist... :rolleyes:

Es gibt ein Recht zur Strafermittlung, ob das den vorliegenden Fall (Datenbeschaffung über illegales Handeln Privater) abdeckt, ist ja gerade das Problem.

 

saludos,

el galleta

 

Das ist ein schlechtes Argument. Das BVerG muss prüfen wenn es angerufen wird. Und sei der Anlass noch so dämlich. Wie oben schon steht werden ja auch 98% der Fälle abgewiesen...

Inwieweit das illegal ist bezweifel ich ja gerade. Denn der deutsche Staat hat ja einen Anspruch auf die Daten! Wenn er sich also seine eigenen Daten holt (gut, über einen Mittelsmann) ist das für mich nicht illegal.

Holt er sich Daten die ihn nichts angehen sieht die Sache anders aus.

Ich gehe aber mal davon aus, dass der Filter schon so angelegt wurde, dass das alles relevante Datensätze sind.

 

@€-man: Natürlich. Aber ist es verboten seine Meinung zu sagen? Wenn ja, sollte man das Forum hier dicht machen...

Wenn man nur Fakten schreiben darf, würde kaum ein Thread über die erste Seite hinauskommen.

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langzeitsparer
· bearbeitet von langzeitsparer
Aber der Staat hat kein Recht auf die Schweizer Kontendaten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wieso nicht?

Nein, im Ernst: Der Staat hat keine rechtliche Handhabe, die Daten in der Schweiz abzugreifen. Hätte er die Möglichkeit, gäbe es die ganze Diskussion ja nicht.

 

Im Ernst, galleta: Du versuchst uns hier weiszumachen, dass du dich mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit besser auskennst als wir. Das kann gut sein, aber dann versuche doch auch bitte logisch zu argumentieren und nicht den Argumentationsfaden zu wechseln. Hier geht es eben nicht darum, die Daten in der Schweiz abzugreifen, sondern um Kontodaten von deutschen Staatsbürgern, die hier in D übergeben werden.

 

Das Argument, dass der Staat ein Recht auf Strafverfolgung hat, wurde gebracht und wie du richtig gesagt hast, muss wahrscheinlich das BVerfG urteilen, ob dieses Recht hier voll greift, oder ob Argumente dagegen sprechen.

Dies wurde in dem verlinkten Aufsatz ja auch gut erläutert.

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BondWurzel
sondern um Kontodaten von deutschen Staatsbürgern, die hier in D übergeben werden.

 

:blink: ...der deutsche Staat honoriert dabei einen kriminellen Vorgang, weil man offensichtlich hochintelligente Volksvertreter hat, wie in der Vergangenheit auch schon. :lol:

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DrFaustus
sondern um Kontodaten von deutschen Staatsbürgern, die hier in D übergeben werden.

 

:blink: ...der deutsche Staat honoriert dabei einen kriminellen Vorgang, weil man offensichtlich hochintelligente Volksvertreter hat, wie in der Vergangenheit auch schon. :lol:

 

Inwieweit ist der Vorgang kriminell?

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€-man

@-man: Natürlich. Aber ist es verboten seine Meinung zu sagen? Wenn ja, sollte man das Forum hier dicht machen...

 

Du darfst (fast) alles schreiben. Es ist mir letztlich auch (fast) egal, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

ausfällt. Was mir aber nicht egal ist, ist die Tatsache, dass manche User ihr - und damit unser aller - Rechtssystem leichtfertig aus der Hand geben.

Wer weiter denkt wird erkennen, dass es hier nicht darum geht, wessen Meinung letztlich richtig war. Es geht vielmehr darum, wie der Staat künftig mit den heutigen Jungspunden umgehen wird.

 

Gruß

-man

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Das ist ein schlechtes Argument. Das BVerG muss prüfen wenn es angerufen wird.

Quatsch.

 

...versuche doch auch bitte logisch zu argumentieren und nicht den Argumentationsfaden zu wechseln. Hier geht es eben nicht darum, die Daten in der Schweiz abzugreifen, sondern um Kontodaten von deutschen Staatsbürgern, die hier in D übergeben werden.

Ich kann nix dafür, wenn Dir das zu komplex ist. Es ist aber gerade Grundlage der Problematik, dass dem Staat nicht erlaubt ist, was er versucht über einen Privaten dennoch durchzuziehen und sich jetzt die Frage stellt, ob er wenigstens das darf.

 

saludos,

el galleta

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Faceman

@Faceman

Wieso verweist Du immer auf Quellen, die das Gegenteil Deiner Aussage belegen? ;)

 

2% von 5200 = 104

2% von 6300 = 126

 

Wohlgemerkt, über alle Bereiche.

 

Starke Zunahme?

 

Nuja......

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el galleta
2% von 5200 = 104

2% von 6300 = 126

 

Starke Zunahme?

 

Nuja......

 

Ja, ja, die Prozentrechnung, schwierige Sache. Darum ging es:

 

Vielleicht sehe ich das zu subjektiv, aber nach meinem Empfinden haben die Fälle, die von obersten Richtern entschieden werden müssen, stark zugenommen.

Stimmt, das siehst du sicher zu subjektiv.

Deine Aussage ist klar falsch, die Daten belegen -mans Annahme.

 

saludos,

el galleta

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Faceman

Sehe ich genauso. Wie unwahrscheinlich ist denn folgendes Szenario?

 

Blödes Beispiel: Strafrechtliche Verstöße gegen das Urheberrecht sind i.d.R. Antragsdelikte, zudem nichtmal Verbrechen, sondern nur Vergehen. Selbst in sog. "schweren Fällen".

 

Im übrigen sehe ich die Strafbarkeit des bloßen Besitzes und des privaten Gebrauchs urheberrechtlich geschützter Werke nach dem Urheberrechtsgesetz noch nicht so ohne weiteres.

 

Ich denke, dazu wäre erstmal eine Gesetzesänderung der Strafvorschriften nötig.

 

Alles in allem, ziemlich unwahrscheinlich. Zumindest augenblicklich.

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el galleta
...der deutsche Staat honoriert dabei einen kriminellen Vorgang

Inwieweit ist der Vorgang kriminell?

Faustus, diese Frage wurde schon vor ca. 10 Seiten geklärt. Vielleicht liest Du erstmal bevor Du alles von vorn hinterfragst.

 

Blödes Beispiel:

...

Ich denke, dazu wäre erstmal eine Gesetzesänderung der Strafvorschriften nötig.

Das ist natürlich völlig unvorstellbar.

 

saludos,

el galleta

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langzeitsparer

Ich kann nix dafür, wenn Dir das zu komplex ist. Es ist aber gerade Grundlage der Problematik, dass dem Staat nicht erlaubt ist, was er versucht über einen Privaten dennoch durchzuziehen und sich jetzt die Frage stellt, ob er wenigstens das darf.

 

Hast du den verlinkten Artikel gelesen? Offensichtlich nicht. Ich zitiere:

 

Der Ankauf der Daten selbst ist also für die Vertreter des Staates nicht strafbar. Fraglich ist aber, wie es zu bewerten ist, dass der Ankauf in aller Öffentlichkeit geschieht und damit möglicherweise Nachahmer anlockt: Auch für einen gut bezahlten Bankangestellten in der Schweiz sind 2,5 Millionen Euro ein verlockendes Zubrot. In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Abs. 1 StGB. Diese ist nicht ohne weiteres gerechtfertigt, denn im Rahmen des § 161 Abs. 1 StPO ist eine öffentliche Ermittlung nicht erforderlich.

 

Eine Aufforderung i.S.d. § 111 Abs. 1 StGB ist eine an die Motivation anderer gerichtete Erklärung, die erkennbar ein bestimmtes Tun verlangt (OLG Frankfurt 3 Ss 317/02). Zwar sind auch konkludente Aufforderungen denkbar (KG Berlin (3) 1 Ss 388/00), jedoch ist eine offene Einflussnahme nötig; die Schaffung eines psychischen Klimas, in dem Straftaten gedeihen können, reicht nicht aus (OLG Hamm, 3 U 9/09). Erforderlich ist auch, dass die Adressaten unmittelbar zur Tatbegehung motiviert werden (OLG Stuttgart 4 Ss 42/07). Das Inaussichtstellen finanzieller Zuwendungen für gegebenenfalls durch Straftaten erlangte Daten genügt hierbei wohl nicht: Ein bestimmtes Tun wird weder ausdrücklich noch konkludent verlangt.

 

Die Inaussichtstellung und Zahlung einer Belohnung an sich ist also kein "Durchziehen über einen Privaten, was dem Staat nicht erlaubt ist" bzw. die Aufforderung dazu. Insbesondere, da ja noch nicht mal sicher ist, ob die Daten durch eine Straftat erlangt wurden. Wenn ich morgen so eine CD auf der Straße finde, und sie der Staatsanwaltschaft (ob mit oder ohne Belohnung) anbiete, begehe ich ja mit Sicherheit keine Straftat.

 

Aber wie gesagt, wir drehen uns hier offensichtlich im Kreis und solange die Argumente nicht beide Seiten überzeugen (was anscheinend hier der Fall ist), wird das ganze wie viele andere Fälle wohl über kurz oder lang vor dem BVerfG landen, also warten wir das ab...

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el galleta
Hast du den verlinkten Artikel gelesen? Offensichtlich nicht. Ich zitiere:
Der Ankauf der Daten selbst ist also für die Vertreter des Staates nicht strafbar. ...

Stufe 2, Frage des Verbots. Schon vor x Seiten geklärt: ist kein Problem.

 

wird das ganze wie viele andere Fälle wohl über kurz oder lang vor dem BVerfG landen

Ist es schon, wie vor einigen Seiten beschrieben.

 

Ich bin es leid mit (Halb-)Blinden über Farbe zu sprechen (den Schuh mag sich anziehen wer will). Das gilt umso mehr, wenn diejenigen ständig von vorn anfangen, weil sie den Thread nicht gelesen haben.

 

saludos,

el galleta

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odenter
· bearbeitet von odenter

Faust, das sind doch alles nur Meinungen.

Was uns (el galleta, ipl, meine Wenigkeit usw.) in den Meinungsbegründungen von den Befürwortern des "Datentransfers" allerdings unterscheidet, ist die Tatsache, dass wir stets auf das noch ausstehende Rechtsurteil verweisen. Während bei den Befürwortern das Urteil schon gefällt worden zu sein scheint. Und wenn der Bauch hundertmal Ja sagt, es ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt.

Das grundsätzliche Problem will ich gar nicht abstreiten. Und nun um den Kreis erneut zu schliessen, mit welchem Recht, darf der Staat denn dann Informanten bezahlen oder sonst mit Kleinganoven zusammen arbeiten? Hier auf irgendwelche, evtl. vorhandenen Gesetze zu verweisen, kommt dann ja auch zu kurz. Da das grundsätzliche Problem ja das gleiche ist oder nicht?

 

Im Umkehrschluss könnte man sagen, ja wir regeln gesetzlich einfach jeden möglichen Fall. Das führt dann aber wieder zu einer erhöhten Bürokratie, die wollen wir ja auch nicht. Also was tun?

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Faceman

Im Umkehrschluss könnte man sagen, ja wir regeln gesetzlich einfach jeden möglichen Fall. Das führt dann aber wieder zu einer erhöhten Bürokratie, die wollen wir ja auch nicht. Also was tun?

 

Im Gegenteil. Denn die Spezialnormen verdrängen regelmäßig die allgemeinen Bestimmungen und schlissen wiederum andere Fälle, an die heute noch gar keiner denkt, konkludent aus. Das will der Gesetzgeber sicherlich auf keinen Fall. Deswegen kann es nur heissen: Die Ermächtigungsnorm so allgemein wie möglich halten.

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langzeitsparer

Ich bin es leid mit (Halb-)Blinden über Farbe zu sprechen (den Schuh mag sich anziehen wer will). Das gilt umso mehr, wenn diejenigen ständig von vorn anfangen, weil sie den Thread nicht gelesen haben.

 

Dann mach es doch einfach nicht. In einem Forum wird es immer User geben, die mehr Ahnung haben und andere, die weniger haben und etwas lernen können und in der Regel auch wollen.

Wenn du also dein Wissen nicht weitergeben möchtest, dann bitte, lass es einfach, aber schreibe nicht: "Ich habe Recht und ihr seid zu blöd" (auch wenn das vielleicht stimmt). Sowas macht nämlich nur schlechte Stimmung.

 

Ich habe hier einiges gelernt und bedanke mich bei den vielen Beiträgen, die mir dabei geholfen haben!

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

Wie sieht das denn mit 98a aus? Da wäre man doch im grünen Bereich, und dass es zum Geschäftsmodell der UBS gehört, dtsch. Steuerunwilligen bei der Verkürzung der Steueranlage zu helfen, ist ja wohl unstrittig, da gibt es genügend Reportagen drüber. Und ansonsten könnte man (ok. das ist jetzt ganz böse) auf den 129'er Komplex zurückgreifen: Bildung einer kriminellen Vereinigung.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Das ist ein schlechtes Argument. Das BVerG muss prüfen wenn es angerufen wird.

Quatsch.

 

Ach du Schlaumeier: Es hat also ohne irgendwas zu prüfen einfach den Antragstellern einen Korb gegeben?

DAS ist Quatsch! Nein es ist Schwachsinn!!! Davon steht in deinem arroganten lmgtfy - Link auch nirgendwo was drin.

Vielleicht solltest du statt auf Google mal auf die Homepage des Gerichts gehen. Da gibts sogar ein Merkblatt:

Hier ich hab das ohne lmgtfy sogar gefunden:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

 

Das BVerG muss natürlich prüfen ob es den Fall annimmt oder nicht!

 

So, nun werde ich euer Hoheit nicht weiter belasten....

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odenter
Das ist ein schlechtes Argument. Das BVerG muss prüfen wenn es angerufen wird.

Quatsch.

Das BVerG muss natürlich prüfen ob es den Fall annimmt oder nicht!

Eben, und der Hauptgrund für die Ablehnung sind meistens Formfehler. :)

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el galleta

Das BVerG muss natürlich prüfen ob es den Fall annimmt oder nicht!

Eben, und der Hauptgrund für die Ablehnung sind meistens Formfehler. :)

Du solltest das als Ironie kennzeichnen, andernfalls wäre es schlicht falsch: Im Annahmeverfahren werden keine Formfehler geprüft.

 

saludos,

el galleta

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odenter

Das BVerG muss natürlich prüfen ob es den Fall annimmt oder nicht!

Eben, und der Hauptgrund für die Ablehnung sind meistens Formfehler. :)

Du solltest das als Ironie kennzeichnen, andernfalls wäre es schlicht falsch: Im Annahmeverfahren werden keine Formfehler geprüft.

Habe ich auch nie behauptet.

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Faceman

Zur "letzten" CD: Trickreich, wenn der deutsche Staat Dich wegen Steuerhinterziehung belangt, einfach Deine ausländische Bank auf Schadensersatz verklagen:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/steuerfluechtlinge-ein-gerichtsurteil-mit-teuren-folgen;2528274

 

Du hast aber schon gelesen, dass der das nicht "einfach mal" so gemacht hat. Sondern die Bank ihm schuldhaft den "Diebstahl" nicht mitgeteilt und ihm somit die Chance zur Selbstanzeige mehr oder weniger verbaut hat.

 

Im übrigen hat sich damit ja auch noch so einiges geklärt. Der Mensch wurde nämlich zu einer "Geldstrafe" in dieser Größenordnung verurteilt. Das ist natürlich was anderes als seine eigentliche Steuerzahlung. Und von daher ein echter Schaden.

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xolgo
· bearbeitet von xolgo

Zur "letzten" CD: Trickreich, wenn der deutsche Staat Dich wegen Steuerhinterziehung belangt, einfach Deine ausländische Bank auf Schadensersatz verklagen:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/steuerfluechtlinge-ein-gerichtsurteil-mit-teuren-folgen;2528274

 

Du hast aber schon gelesen, dass der das nicht "einfach mal" so gemacht hat. Sondern die Bank ihm schuldhaft den "Diebstahl" nicht mitgeteilt und ihm somit die Chance zur Selbstanzeige mehr oder weniger verbaut hat.

 

Und jetzt gehen wir noch einen Schritt zurück: Er wurde nicht "einfach so" bestraft, er hat Steuern hinterzogen.

 

Mal ein Vergleich: Du kaufst einen Radarwarner, der Dich vor Radarfallen warnen soll. Du fährst unerlaubt zu schnell und wirst geblitzt. Jetzt den Hersteller auf Schadensersatz zu verklagen, finde ich schon ein sehr seltsames Verhalten.

 

 

So ganz nebenbei wird durch das Urteil bestätigt, dass es der Bank durchaus bekannt war, dass Steuern hinterzogen werden sollen und das auch ein wesentlicher Bestandteil der Kundenbeziehung war. Anders kann man wohl nicht argumentieren, warum eine Pflicht der Bank den Kunden über den Diebstahl zu informieren, entstanden sein soll.

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ipl
So ganz nebenbei wird durch das Urteil bestätigt, dass es der Bank durchaus bekannt war, dass Steuern hinterzogen werden sollen und das auch ein wesentlicher Bestandteil der Kundenbeziehung war. Anders kann man wohl nicht argumentieren, warum eine Pflicht der Bank den Kunden über den Diebstahl zu informieren, entstanden sein soll.

Ne, gaaaaar nicht. Das wird wohl der absolut einzig denkbare Grund sein, den Kunden über den Diebstahl seiner Daten zu informieren...

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Faceman

Mal ein Vergleich: Du kaufst einen Radarwarner, der Dich vor Radarfallen warnen soll. Du fährst unerlaubt zu schnell und wirst geblitzt. Jetzt den Hersteller auf Schadensersatz zu verklagen, finde ich schon ein sehr seltsames Verhalten.

 

Wiedermal blöder Vergleich: Zu schnell fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Zudem verletzt der Händler bzw. Hersteller wohl keine Pflicht, wenn du selbst mit einem solchen Gerät zu schnell in die Falle fährst. Es sei denn, das Teil hat nicht gefunzt, was man beweisen müsste. Und selbst dann isses fraglich. Weil nämlich viele Hersteller und Händler solcher Teile genau deswegen extra warnen, dass die Teile keine 100%ige Sicherheit bieten bzw. gar nicht erlaubt sind.

 

Wenn du schon vergleichst, dann so: Ähnlich wie im Fall des Radars wäre es, wenn die Bank zwar informiert hätte, der Steuerhinterzieher aber eben nicht sich selbst angezeigt hätte. Dann wäre er - das dürfte einsichtig sein - aber selber schuld und würde seinen Schadenersatz wohl nicht erhalten.

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