webber Februar 18, 2010 ich zitiere mal die Handelsblatt aus obrigem Artikel: Gang vors Gericht In solchen Fällen bleibt dem Kunden häufig nur der Gang vors Gericht. Statistik zeigt: Ein Gros der Ablehnungen sind nicht eindeutig rechtens. In jedem dritten Fall geht der Versicherer zwar als Sieger hervor. Die Kläger gewinnen aber in zehn Prozent der Fälle und mehr als die Hälfte der Auseinandersetzungen enden mit einer Einigung. Die Gerichte forcieren aktuell solche Vergleiche. Schlechte Chancen vor Gericht haben Versicherte, wenn der Arzt bei früheren Behandlungen falsch abrechnet. Eine Gesellschaft lehnte etwa den Antrag eines Versicherten ab, der wegen Probleme mit den Bandscheiben berufsunfähig wurde. Der Versicherer hatte alte Abrechnungen seines Arztes geprüft. "Der Mediziner hatte eine die Behandlung eines Hals-Wirbelsäulen-Syndroms statt einer Akupunktur abgerechnet und war nicht bereit dies richtig zu stellen", sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Versicherte ging leer aus. Was ist dass denn?? Nur weil ein Arzt betrugsmäßig falsch abrechnet, bekomme ich kein Geld von der Versicherung?? Soll ich dann den Arzt verklagen oder wie ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Februar 18, 2010 · bearbeitet Februar 18, 2010 von highline Weiß hier zufällig jemand, wie hoch die (freiwillige) Zinsüberschuß für laufende BU-Renten bei der Nürnberger in den letzten Jahren war? Es gab in den letzten 10 Jahren auch Jahre, in denen die Überschussbeteiligung für Bestandskunden (laufende Verträge) bei 0% lagen. Leute, die in den Jahren BU geworden sind, haben Pech gehabt und bekommen keine steigenden Renten. Deswegen wiederhole ich mich immer wieder: Nehmt Verträge mit garantierter Rentensteigerung im Leistungsfall (zzgl. der nicht garantierten Überschussbeteiligung!). Leider kommt man an die genauen Zahlen nicht ran, hatte aber mal eine Tabelle gesehen und war schockiert, dass die Nürnberger mal bei 0% lag... @webber: Erlebe das immer häufiger in letzter Zeit, dass Kunden wegen (angeblich) falschen Abrechnungen der Ärzte abgelehnt werden. Es wird die Diagnose reingeschrieben, die dem zeitlichen Aufwand und der entsprechenden Bezahlung entspricht. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 März 2, 2010 · bearbeitet März 2, 2010 von börse2009 Nach Sichtung vieler Angebote und etlicher Vergleiche kristalisiert sich langsam aber sicher die Alte Leipziger heraus... Zwar etwas teurer aber bessere Leistungen. We will see... mfg EDIT: Wenn mich keiner mehr vom Gegenteil überzeugen kann dann werd ich Alte Leipziger abschliessen, alle Unterlagen wurden schnell und anstandslos geschickt, telefonische Beratung war auch super und die Checkliste ist sehr positiv ausgefüllt. Nur eine Frage hätte ich noch offen... Spielt es eine Rolle ob man eine Rechtsschutz vor oder nach dem BU Abschluss abschliesst? Ich habe eine RS abgeschlossen, diese wird aber erst in 3 Monaten wirksam im privaten Bereich, heisst das wenn ich die BU jetzt abschliesse, das dann evtl. die RS nicht nutzbar ist im Falle eines Falles etc?? Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 2, 2010 Spielt es eine Rolle ob man eine Rechtsschutz vor oder nach dem BU Abschluss abschliesst? Ich habe eine RS abgeschlossen, diese wird aber erst in 3 Monaten wirksam im privaten Bereich, heisst das wenn ich die BU jetzt abschliesse, das dann evtl. die RS nicht nutzbar ist im Falle eines Falles etc?? Die RS greift m.W. nicht für vorher abgeschlossene BUs. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 März 2, 2010 Spielt es eine Rolle ob man eine Rechtsschutz vor oder nach dem BU Abschluss abschliesst? Ich habe eine RS abgeschlossen, diese wird aber erst in 3 Monaten wirksam im privaten Bereich, heisst das wenn ich die BU jetzt abschliesse, das dann evtl. die RS nicht nutzbar ist im Falle eines Falles etc?? Die RS greift m.W. nicht für vorher abgeschlossene BUs. saludos, el galleta Das ist abhängig von der Qualität der RS-Versicherung Berücksichtigt die RS-Versicherung z. B. folgendes: "Folgeereignistheorie: Folgen Versicherer dieser Theorie, greift der Schutz einer bestehenden Versichung unter Umständen auch bei Rechtsärger, der seinen Urspung zu einer Zeit hatte, als der Versicherungsnehmer noch keine Police hatte." Es gibt einige Versicherer die hier Vertragsbedingungen im Sinne des Kunden haben. beginner01 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 März 2, 2010 Da werd ich wohl mal nachfragen bei meiner HUK-RS.... wäre ja n Witz Ansonsten wart ich einfach noch 3 Monate mit der BU mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roter Franz März 2, 2010 Das Angebot der Alten Leipziger hat folgende Details: 1. Berufsunfähiugkeitsversicherung (BV10) 2. Berufsgruppe: 1 3. Leistung ab 50% 4. Monatlicher Beitrag 109,26 , zu zahlender Betrag: 74,29 5. jährlicher Beitragsaufwand: 1311,12 6. jährliche übrige Kosten: 156,32 7. jährlicher Ratenzuschlag: 60,72 8. Dynamik: Progressive Erhöhung mit 5,00% (Modus P) Über die Höhe der Prämie will ich mich nicht auslassen, dafür kenne ich den aktuellen Markt nicht. Ich habe vor 10 Jahren abgeschlossen, aber sind 2 Punkte geklärt.?? 1.) abstrakte Verweisung Beispiel: Du bist 45 Jahre alt, Abteilungsleiter 60.000 Euro p,a. Bandscheibenvorfall, kannst nicht länger als 20 min Sitzen. Arzt rät, liegen oder gehen. Die Versicherung sagt, Du sollst Dir einen Job als Nachtwächter suchen, bei dem Du viel laufen kannst. Ist natürlich "abstrakt" den welcher Nachtwächter verdient 60.000 Euro p.a. Du lehnst ab, mit den Hinweis auf Deine berufliche Stellung, die BU zahlt nicht, oder nur eingeschränkt. 2.) Verzicht auf "Anordnung" eines medizinischen Eingriffs Beispiel: Du hast einen Bandscheibenvorfall, hast Schmerzen, die einen normalen Arbeitsalltag unmöglich machen. Also nimmst Du Medikamente, die Dich am Auto fahren hindern. Der Arzt, teilt Dir mit, das eine OP Dir helfen würde, allerdings steht die Chance 50 % / 50 % das Du hinterher gesund, oder im Rollstuhl sitzt. Du lehnst die OP ab. Die BU zahlt nicht. Ganz, Ganz Wichtig: Alle Vorerkrankungen angeben. Auch wenn Sie noch so klein sind. Die Versicherung fordert, in Verbindung mit Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht alle Unterlagen an. Gibt es Erkrankungen, die auch gar nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun haben, zahlen Sie nicht, da Du bei Vertragsabschluss gelogen hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 März 2, 2010 · bearbeitet März 2, 2010 von börse2009 Hi Roter Franz, also monatlicher Beitrag sind 42,91€ , Dynamik find ich gut, kann immer für 2 JAhre ausgesetzt werden etc. Alle Vorerkrankungen angeben ist sowieso klar, und zwar ALLE. Für deine 2 Punkte hab ich die RS-Versicherung, denn da ist man wohl bei keiner BU vor gefeiht. Ich werde dies auch nochmal meinem Betreuer schicken und nachfragen.... Danke! mfg&gn8 EDIT: Solltest Du noch mehr solcher praktischer Beispiele haben, BITTE schreib sie mir damit ich die entsprechende PErson damit konfrontieren kann, Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
normi261 März 2, 2010 also bei bedarf kannst du mir deine eckdaten komplett schicken und ich jage sie durch einen unabhängigen vergleichsrechner, der ausschliesslich sich auf das kleingedruckte bezieht. würde dir dann den fragebogen mailen und deine antworten eingeben. da kommen keine beiträge raus, sondern der kunde entscheidet, welche leistungsfälle ihm wichtig sind ! morgen&morgen ist dagegen schnee von gestern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 März 3, 2010 Moin! Wird ja immer besser... @Roter Franz: Hier die Antworten meines Alte Leipziger Ansprechpartner: 1. Ich nehme an, ich muss alle meine Vorerkrankungen meines gesamten Lebens angeben, richtig? -->Zu 1. Nicht Alle Vorerkrankungen angeben, sondern die ohne stationäre Behandlung, nur die Erkrankungen, die Sie in den letzten 5 Jahren hatten. 2. Folgender Fall zur Abstrakten Verweisung: Beispiel: Ich bin 45 Jahre alt, Abteilungsleiter 60.000 Euro p,a. Bandscheibenvorfall, kann nicht länger als 20 min Sitzen. Arzt rät, liegen oder gehen. Die Versicherung sagt, ich soll mir einen Job als Nachtwächter suchen, bei dem ich viel laufen kann. Ist natürlich "abstrakt" denn welcher Nachtwächter verdient 60.000 Euro p.a. à Ich lehne ab, mit den Hinweis auf meine berufliche Stellung! Was machen Sie dann als meine BU? Zahlen oder nicht zahlen? --> Zu 2. Die Versicherung zahlt, da die Alte Leipziger auf die "ABSTRAKTE VERWEISUNG" verzichtet. (Siehe Checkliste Nr. 1 und in den "HIGHLIGHTS" siehe im dritten Absatz "Kundenfreundliche Bedingungen" Punkt 1) 3. Folgender Fall zu Verzicht auf Anordnung eines medizinischen Eingriffs: Beispiel: Ích habe einen Bandscheibenvorfall, habe Schmerzen, die einen normalen Arbeitsalltag unmöglich machen. Also nehme ich Medikamente, die mich am Auto fahren hindern. Der Arzt, teilt mir mit, das eine OP mir helfen würde, allerdings steht die Chance 50 % / 50 % das ich hinterher gesund, oder im Rollstuhl sitze. à Ich lehne die OP ab! Was machen Sie dann als meine BU? Zahlen oder nicht zahlen? --> Zu 3. Wir zahlen, da Sie nicht zu einer OP gezwungen werden können, besonders dann nicht, wenn der Erfolg nicht wahrscheinlich ist. @normi261: Mal schaun was dein unabhängiger Vergleichsrechner ausspuckt.. Meine Eckdatan sind wie weiter oben geschrieben: Alter 28 (Geb. Juni 1982), Dipl-Inform., Bürojob, 1000, bis 65, sollte reichen oder? mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 März 3, 2010 Okay ich werd auf jeden Fall meine KRankheitsgeschichte von bis 10 Jahren Vergangenheit von Krankenkasse sowie Hausärzten erfragen und einreichen, sicher is sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf März 3, 2010 Okay ich werd auf jeden Fall meine KRankheitsgeschichte von bis 10 Jahren Vergangenheit von Krankenkasse sowie Hausärzten erfragen und einreichen, sicher is sicher. Bin auch grad dabei meine Krankengeschickte zusammenzutragen. Inwieweit ist da die Krankenkasse behilflich bzw. welche Informationen haben die? Wissen die nur bei welchen Ärzten ich war oder kennen die auch die genauen Befunde? Und geben sie die Informationen auch raus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 März 3, 2010 Ich hab vorhin bei meiner TK angerufen... Die haben nich alle Daten leider (evtl. auch Krankenkassen-abhängig!! Einen sogenannten Leistungsbogen verlangen dann wirst dus sehen!).. Auf jeden Fall hatte meine nur die zwei stationären Aufenthalte die ich hatte eingetragen. Das schicken die mir jetzt zu, mal sehn was da drin steht. Aber der Weg zum Hausarzt bzw. den Hausärzten usw bleibt nicht aus! Je mehr infos desto besser desto bessere Chancen auf spätere Leistung etc. mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise März 15, 2010 · bearbeitet März 15, 2010 von Marcise Ganz, Ganz Wichtig: Alle Vorerkrankungen angeben. Auch wenn Sie noch so klein sind. Die Versicherung fordert, in Verbindung mit Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht alle Unterlagen an. Gibt es Erkrankungen, die auch gar nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun haben, zahlen Sie nicht, da Du bei Vertragsabschluss gelogen hast. Mal eine Verständnisfrage zwischendurch: Wenn die Versicherung nach den Erkrankungen der letzten 5-10 Jahre fragt, sind dann nur diese anzugeben? Was ist, wenn ich eine Erkrankung von vor 15 Jahren somit nicht angebe, in 20 Jahren aber deswegen ein BU-FaLL werde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 15, 2010 wenn du wegen dieser erkrakung seit 15 jahren keine medikamente mehr nimmst und keine vorsorgeuntersuchungen hattest, brauchst du diese erkrankung auch nicht angeben. du brauchst nur das angeben, wonach im antrag gefragt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise März 15, 2010 wenn du wegen dieser erkrakung seit 15 jahren keine medikamente mehr nimmst und keine vorsorgeuntersuchungen hattest, brauchst du diese erkrankung auch nicht angeben. du brauchst nur das angeben, wonach im antrag gefragt wird. Also konkretes Beispiel: Vor 12 Jahren habe ich nach einem verdammt guten Rockkonzert einen Tinnitus gehabt. Wurde behandelt, ist besser geworden, aber nie ganz weg gegangen. Belastet mich auch seit Jahren nicht mehr, da man das "Restpiepen" irgendwann einfach überhört. Was ist, wenn ich in 20 Jahren wegen irgendeinem Psychokram, was ja oft auch mit Tinnitus einhergeht, krank werde. Können die BU-Versicherungen auf diesen uralten Konzertfall Bezug nehmen und sagen: Hey, bei dem piept es doch schon 2o Jahre, ist doch klar, dass der irgendwann durchdreht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 15, 2010 Warst Du in Behandlung? Hast Du Medikamente genommen? Wird im Antrag nach chronischen Erkrankungen gefragt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise März 15, 2010 Warst Du in Behandlung? --> Ja damals Hast Du Medikamente genommen? --> Ja damals (3 Wochen lang) Wird im Antrag nach chronischen Erkrankungen gefragt? --> habe keinen konkreten Antrag vorliegen, aber wäre das eine chronische Krankheit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager März 16, 2010 Warst Du in Behandlung? --> Ja damals Hast Du Medikamente genommen? --> Ja damals (3 Wochen lang) Wird im Antrag nach chronischen Erkrankungen gefragt? --> habe keinen konkreten Antrag vorliegen, aber wäre das eine chronische Krankheit? In den meisten Fällen wir auch gefragt, Haben Sie Beschwerden mit Rücken, Augen Ohren etc, oder soetwas in der Art. Da solltest Du ja angeben. Wenn Du dadurch BU wirst und die Versicherung forscht nach ( machen Sie immer wenn man BU wird) und Du hattest es nicht angegeben, na dann haste Jahre umsonst bezahlt. Also bei einer BU-Versicheurng was zu verheimlichen ist echtes Risiko. Aber such Dir ersteinmal eine Versicherung aus und schau Dir den Antrag genau an, vorher ist es Kaffeesatzleserei. Kenne ja nicht alle Anträge von jeder Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 16, 2010 Da solltest Du ja angeben. Wenn Du dadurch BU wirst und die Versicherung forscht nach ( machen Sie immer wenn man BU wird) und Du hattest es nicht angegeben, na dann haste Jahre umsonst bezahlt. Was soll die Versicherung denn rausbekommen? Über den Fortbestand des Tinitus gibt es keinen Nachweis. Die objektive Lage ist identisch mit einer vollständigen Heilung. Warum also "ja" angeben? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager März 16, 2010 Da solltest Du ja angeben. Wenn Du dadurch BU wirst und die Versicherung forscht nach ( machen Sie immer wenn man BU wird) und Du hattest es nicht angegeben, na dann haste Jahre umsonst bezahlt. Was soll die Versicherung denn rausbekommen? Über den Fortbestand des Tinitus gibt es keinen Nachweis. Die objektive Lage ist identisch mit einer vollständigen Heilung. Warum also "ja" angeben? saludos, el galleta Es kommt eben auf die genauen Gesundheitsfragen an. Wenn da gefragt wird hatten oder haben Sie beschwerden mit z.B. Ohr ( er hat ja den Tinitus noch, es stört im bloss nicht.) dann muss er ja angeben. Denn die Versicherungen kramen manchmal sehr tief. Und ich sag es mal so, wenn ihn später mal jemand nicht leiden kann und jemand ihm bei der Versicherung "verpetzt", dass er dies nicht angegeben hatt, ist der Rest ja wohl klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 17, 2010 Es kommt eben auf die genauen Gesundheitsfragen an. Wenn da gefragt wird hatten oder haben Sie beschwerden mit z.B. Ohr ( er hat ja den Tinitus noch, es stört im bloss nicht.) dann muss er ja angeben. Denn die Versicherungen kramen manchmal sehr tief. Und ich sag es mal so, wenn ihn später mal jemand nicht leiden kann und jemand ihm bei der Versicherung "verpetzt", dass er dies nicht angegeben hatt, ist der Rest ja wohl klar. Dass er es bei entsprechender Fragestellung angeben "müsste", ist mir klar. Ich denke, wir können uns auf folgende Formel einigen: Es sollte sinnvollerweise angegeben werden, was nachweisbar ist. Ein undokumentiertes Pfeifen im Ohr gehört für mich nicht dazu. Kann ja auch wieder neu entstanden sein... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager März 17, 2010 · bearbeitet März 17, 2010 von Frager Dass er es bei entsprechender Fragestellung angeben "müsste", ist mir klar. Ich denke, wir können uns auf folgende Formel einigen: Es sollte sinnvollerweise angegeben werden, was nachweisbar ist. Ein undokumentiertes Pfeifen im Ohr gehört für mich nicht dazu. Kann ja auch wieder neu entstanden sein... saludos, el galleta Genau das ist das Problem. Wenn wir uns schon so schwer "einigen" können ist klar, warum soviele BU-Fälle vor Gericht landen. Darum wer eine BU abschließt, sollte auch gleich eine Rechtschutz abschließen oder er kann sich den Rechtsstreit leisten. So ist meine Meinung darüber. Nachtrag: Mann kann auch Glück haben. Siehe folgenden Artikel Urteil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 17, 2010 Wenn wir uns schon so schwer "einigen" können ist klar, warum soviele BU-Fälle vor Gericht landen. Das dürfte vermutlich andere Gründe haben. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe März 24, 2010 Viell. verstehe ich die Ironie nicht aber habe irgendwo mal eine Statistik gesehen zu den gerichtlich entschiedenen BU-Fällen. Wobei soweit ich mich erinnere knapp 94% der gerichtlichen Verfahren für die Versicherung entschieden wurden. In den Fällen konnte eine vorliegende Verletzung der Anzeigepflicht nachgewiesen werden. Also hat der Versicherungsnehmer bei Antrag etwas verschwiegen, was für die BU später relevant war. Ich weiß, dass das nun Zahlenwerte ohne Beleg sind, werde die Statistik noch nachträglich posten, ;-) bin nur gerade auf der Arbeit und hab weder viel Zeit noch Lust bei dem langsamen Internet das I-Net zu durchforsten. Heißt aber im Klartext man sollte bei dem Antrag vorsichtig sein und nichts riskieren. Wer weiß wie einem später sowas ausgelegt wird. Die Meinung von El Galleta ist für mich durchaus nachvollziehbar, aber naja das muss jeder für sich selbst abwägen, denn wer weiß wie die Versicherung sowas später auslegt, wenn das mit dem Konzert auf welche Weise auch immer rauskommt. Komische Zufälle soll es geben Mit dem Statement will ich keine Panik machen, sondern lediglich zum Nachdenken und Abwägen anregen ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag