Knarf Januar 22, 2010 Hallo, meine Eltern (beide Rentner) hatten eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die bis zum 31.12.2009 gültig war. Am 13.01.2010 war dann eine Festgeldanlage fällig. Nun hat natürlich keiner daran gedacht, bei der Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen. :'( Und so wurde natürlich die Abgeltungssteuer einbehalten. Freistellungsauftrag ist nun gestellt. Gibt es eine Möglichkeit, die bereits bezahlte Abgeltungssteuer rückwirkend mit dem Freistellungsauftrag zu verrechnen? Oder könnte mal sich das Geld erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückholen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 22, 2010 Hallo, meine Eltern (beide Rentner) hatten eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die bis zum 31.12.2009 gültig war. Am 13.01.2010 war dann eine Festgeldanlage fällig. Nun hat natürlich keiner daran gedacht, bei der Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen. :'( Und so wurde natürlich die Abgeltungssteuer einbehalten. Freistellungsauftrag ist nun gestellt. Gibt es eine Möglichkeit, die bereits bezahlte Abgeltungssteuer rückwirkend mit dem Freistellungsauftrag zu verrechnen? Oder könnte mal sich das Geld erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückholen? Steuererklärung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Januar 22, 2010 Steuererklärung Also ich hatte mal einen Bausparvertrag - bei dem konnte ich die AGS auch nachträglich mit einem nachträglich gestellten FSA verrechnen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Januar 22, 2010 Das hängt eventuell auch von der Bank ab. Ich würde dort einfach anfragen, ob die eine neue Abrechnung unter Berücksichtigung des Freibetrages machen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chiksen Februar 12, 2010 · bearbeitet Februar 12, 2010 von chiksen Ich wollte jetzt kein neues Thema aufmachen, hoffe es ist i.O. wenn ich hier meine Frage stelle. Ist ja verwandt mit dem Topic ;-) Habe verschiedene thesaurierende Fonds bei einem Discounter, Tagesgeld und halt was noch so anfällt (Girokonto etc.). Habe bis jetzt nirgends einen FSA gestellt. Liege ich damit richtig, dass am Ende des Jahres dann meine Zinserträge bei den acc. Fonds versteuert anstatt komplett reinvestiert werden (bis zum Grenzbetrag selbstverständlich)? Hole mir die 802 Euro dann ja über die Steuer zurück, aber dann sind die ja nicht reinvestiert. Sehe ich das richtig und bestehen noch weitere wichtige Unterschiede die ich beachten sollte ob ich einen FSA stelle oder nicht? Würd dort ja am meisten Sinn machen wenn ich richtig liege. Danke und Gruß Edit: Umformulierung wegen evtl. Missverständnisse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zero84 Februar 12, 2010 zum threadstarter: die bank ist verpflichtet eine sog. steueroptimierung durchzuführen. wann dies erfolgt ist der bank überlassen. kann bei der nächsten transaktion erfolgen, vierteljährlich, halbjährlich. lediglich zum 31.12. muss sie es machen bei der nachträglichen einreichung des fsa`s kann die abgezogene steuer voll oder teilweise erstattet werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zero84 Februar 12, 2010 zu chiksen: bei einem dt. thesaurierden fonds wird die thesaurierung direkt wieder in das fondsvermögen investiert. gleichzeitig führt die kapitalanlagegesellschaft pauschal steuern ab, da diese ja keine ahnung darüber hat, ob du ein fsa oder eine nv bescheinigung eingereicht hast. hast du etwas entsprechendes eingereicht, bekommst du eine erstattung auf die abgeführte steuer seitens deiner bank. entweder du bekommst anteile als wiederanlage dafür oder die steuererstattung ausgezahlt (je nach bank). gehst du über die steuererklärung bleibt nur die auszahlung. bei ausl. thesaurierenden fonds nützt dir das freistellungsinstrument nix, weil keine steuern an den deutschen staat abgeführt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chiksen Februar 12, 2010 Daraus schlussfolgere ich: besser einen FSA einreichen für die inl. Thesaurier. Einen wirklichen Nachteil scheint es bis auf einen evtl. Mehraufwand nicht zu geben. Danke für die schnelle Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Februar 16, 2010 So, hab bei der Bank (Consors) angefragt. Die nachträgliche Abrechnung unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrags wurde problemlos durchgeführt. Heute wurde die bereits gezahlte Abgeltungssteuer dem Konto gutgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu Februar 25, 2010 Hallo, bei mir ist leider das Gegenteil eingetreten. Bei 2 meiner Banken wurde der Freibetrag von 801 eingereicht. Wie komme ich da am besten wieder raus? Muss ich jetzt nachzahlen? Wenn ja wie, über die Bank oder über das Finanzamt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 25, 2010 Bei 2 meiner Banken wurde der Freibetrag von 801 eingereicht. Von Geisterhand? Wurden denn insgesamt mehr als 801 Euro des Freibetrags verbraucht? Vorausgesetzt, es sind mehr als 801 Euro: Muss ich jetzt nachzahlen? Kannst das Finanzamt ja fragen, ob es Dir nicht als Belohnung für den Fehler das Geld schenken möchte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu Februar 27, 2010 Hallo, ich nutze die Software Steuer Spar Erklärung 2010. Aber jedesmal wenn ich den Pauschbetrag auf 1602 eintragen will, meckert das Programm, dass bei mir nur 801 erlaubt seien. Nutzt jemand zufällig dieses Programm und weiss wie ich das elektronisch eintragen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zero84 Februar 27, 2010 hast du auch angegeben, dass du gemeinschaftlich veranlagt bist? oder bist du für das programm eine einzelperson? wenn letzteres, dann entscheidet das programm korrekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 28, 2010 · bearbeitet Februar 28, 2010 von Sven82 Bei Einzelpersonen gibt es keinen verdoppelten Sparerpauschbetrag. Auch dann nicht, wenn die Voraussetzungen des Splittingtarifs (hier vermutlich Witwensplitting) erfüllt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Februar 28, 2010 hast du auch angegeben, dass du gemeinschaftlich veranlagt bist? oder bist du für das programm eine einzelperson? Ich weiß ja nicht ... Wenn ich lese, dass er versehentlich bei 2 Banken einen Pauschbetrag angegeben hat, dann drängt sich mir eher der Eindruck auf, dass er dies über die Steuererklärung dem Finanzamt klar machen möchte. Wenn das der Fall ist, dann musst du (masu) aber sehr wohl mit 801 Freibetrag rechnen (nur der steht dir zu). Das Steuerprogramm/Finanzamt merkt dann aber selbst, dass du zuviel Freibetrag in Anspruch genommen hast und diese Forderung wird mit den restlichen Forderungen/Verbindlichkeiten verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag