west263 Januar 21, 2010 Hallo Seitdem Ich vor einer Woche einen Tag in Oberstdorf beim Skifahren war,frage Ich mich,wer die Kosten einer Bergrettung in Deutschland übernimmt? Falls mir im Ausland etwas passiert,übernimmt es meine Auslandkrankenvers. vom ADAC. Habe dann bei der WGV (Versicherer meines Vertrauens) angerufen und da meinte man,das meine Krankenkasse die Kosten übernimmt.Das kann Ich fast nicht glauben.Also nochmal telefoniert,diesmal mit meiner Versicherungstante von der SDK.Sie konnte mir keine Antwort auf diese Frage geben,also gebe Ich diese Frage an alle weiter,die in irgendeiner Form mit Versicherungen zu tun haben. Mein Tipp - Unfallversicherung,die müßte das übernehmen,oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 21, 2010 Unfallversicherung = meistens sinnlos. Bergungskosten im INLAND übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und Punkt. Wie genau das abläuft, musst du mal selbst nach googlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Januar 22, 2010 was ne tante bei der SDK. frag schriftlich bei der SDK an oder lass dich mit einem onkel verbinden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 22, 2010 Bergungskosten im INLAND übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und Punkt. Hast Du für diese doch sehr pauschale Aussage einen Beleg? Ich denke (und hoffe), dass die GKV nicht zahlt, wenn Du Dich (grob) fahrlässig in Gefahr gebracht hast, Warnung missachtet etc. Wenn man Google anwirft findet man schon differenzierte Aussagen. Zum Beispiel, dass Suchkosten, wenn Du gar nicht verletzt wurdest, nicht von der GKV bezahlt werden - was ja irgendwie auch vernünftig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 22, 2010 · bearbeitet Januar 22, 2010 von webber Wie gesagt, für genaueres musste selbst mal suchen. In deutschland basiert die gkv darauf, dass nicht gefragt wird wie der unfall oder was auch immer passierte, sie zahlt einfach immer. Wenn du vom hochhaus aus spaß springst, und du überlebst zahlt die gkv die kosten im gesetzlichen rahmen. Nur wenn nix passiert ist, ist auch kein leidtungsfall eingetreten. Wenn du mit dem auto nen abhang runter fährst passier aber immer was, mindestens ne schürfwunde .... Die rätselsfrage: wenn du bei rot über die ampel fährst, zahlt die gkv? Tipp: stichwort ist "Solidargemeinschaft" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 22, 2010 · bearbeitet Januar 22, 2010 von xolgo Wie gesagt, für genaueres musste selbst mal suchen. Falls Du mich damit meinst: Bitte nicht mit dem TO verwechseln. In deutschland basiert die gkv darauf, dass nicht gefragt wird wie der unfall oder was auch immer passierte, Korrekt: "Was auch immer". Wenn aber keine Beeinträchtigung Deiner Gesundheit passiert ist, zahlt die GKV eben nicht. Und es geht hier z.B. auch um Suchkosten. sie zahlt einfach immer. Wenn du vom hochhaus aus spaß springst, und du überlebst zahlt die gkv die kosten im gesetzlichen rahmen. Wenn "die Kosten" die Kosten für die Aufrechterhaltung Deiner Gesundheit sind - ja. Sie zahlt aber nicht alles. Daher finde ich die Aussage "zahlt immer" irreführend. Nur wenn nix passiert ist, ist auch kein leidtungsfall eingetreten. Wenn du mit dem auto nen abhang runter fährst passier aber immer was, mindestens ne schürfwunde .... Nehmen wir an Du bist auf einem Berg und es zieht ein Gewitter/Schneesturm/sonstwas auf. Du bist in einer Notlage, weil Du ohne Hilfe nicht von der Stelle kommst (und Du vielleicht gesundheitlichen Schaden nehmen würdest). Dank der Rettung nimmst Du aber gar keinen. Was nun? Nehmen wir an, Du bist auf einer angemeldeten Tour, von der Du nicht wie geplant zurückkommst. Es wird eine Suchaktion gestartet. Du wirst gefunden, bist unverletzt, hast Dich nur verlaufen. Wer zahlt? Die rätselsfrage: wenn du bei rot über die ampel fährst, zahlt die gkv? Nein, Strafzettel musst Du selbst bezahlen. GKV zahlt nur bei Gesundheitsschäden, haben wir doch gerade besprochen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 22, 2010 Ich schreib gerade vom handy aus, da schau ich nicht wer was geschrieben hat ... Was du geschrieben hast wäre ja so etwas: vermisstes kind, polizei sucht. Kind steht wieder vor der tür und nix ist passiert... Wer da die kosten zahlt keine ahnung, aber wahrscheinlich der staat. Im ausland sieht es da anders aus. Es gab doch diese frau in geiselhaft, die mit nem hubschrauber gerettet wurde. Die kosten für den flug wurden ihr aufgebrummt und das hatte vor dem BGH bestand. Keine versicherung hat das übernommen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Januar 23, 2010 Unfallversicherung = meistens sinnlos. Bergungskosten im INLAND übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und Punkt. Wie genau das abläuft, musst du mal selbst nach googlen. als wenn Ich das mit google nicht schon selber gemacht habe,erkläre mir dann doch mal das hier. Außerdem war nicht von der GKV (gesetzliche) sondern von der SDK (private) die Rede. Habe dann doch noch bei google (Danke für den Tipp webber) Seite 7 das hier gefunden. Bergungskosten PKV "Die Bergung und der Transport eines schwer erkrankten bzw. verunglückten Versicherten durch die Bergwacht bzw. den Seenotrettungsdienst ist im Leistungskriterium "Krankentransport" einbezogen. In der Regel wird unter der Voraussetzung geleitet, daß der Versicherte unmittelbar zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus transportiert wird. Je nach Gegebenheit sind die Kosten für einen Transport im Krankenwagen oder auch ein Rettungsflug versichert. Einbezogen sind dann die Kosten, die unmittelbar auch dem Weg zum Notfallpatienten entstehen, also nicht für Suchaktionen und Räumungsarbeiten." Krankentransport PKV "Alle privaten Krankenversicherer zahlen zumindest den zur stationären Heilbehandlung medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen (d.h. nicht unbedingt geeigneten) Krankenhaus und den Rücktransport zur Wohnung bzw. zum Ausgangsort. Einige Gesellschaften kommen auch für den Transport in Spezialfahrzeugen (z.B. Rettungshubschrauber) auf." mal abwarten,was die von der SDK nächste Woche sagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 23, 2010 Die PKV ist ein notwendiges übel, welches aus der Historie entstammen ist. Es gibt keine wirkliche Begründung für die Beitragsbemessungsgrenze. Wohl deshalb dachte ich an die GKV ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 23, 2010 · bearbeitet Januar 23, 2010 von ImperatoM [sorry, kann gelöscht werden]. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag