insanetrader Januar 20, 2010 · bearbeitet Januar 20, 2010 von insanetrader Hallo Leute, die Steuerexperten wissen es bestimmt: ich habe für meine Steuererklärung 2009 folgende Situation: 1. Verlustvortrag aus 2008 2. Veräußerungsgewinn aus einem Hebelzertifikat in 2009, welches aber noch Ende 2008 gekauft wurde (also keine Verrechnung mit Sparerfreibetrag) 3. Veräußerungsgewinne (Aktien gekauft in 2009!) in 2009, welche mit dem Sparerfreibetrag verrechnet wurden, ihn aber nicht überschreiten (die Verkäufe wurden extra getätigt, um den Freibetrag nicht teilw. verfallen zu lassen) Der Gewinn aus 2. übersteigt den Verlust aus 1. deutlich. Nun muss ich natürlich 2. in der Steuererklärung angeben, 1. wird mit 2. verrechnet und ich muss auf die Differenz Steuern nachzahlen. Soweit so gut. Jetzt kommt meine Frage: sind in dieser Situation alle Gewinne aus 3. wirklich unerheblich, weil unterhalb des Sparerfreibetrages, oder muss ich alle Transaktionen aus 3. doch wieder in der Erklärung angeben, weil 2. und 3. zusammen den Jahresveräußerungsgewinn ergeben? Ich würde sagen nein, würde aber gerne eine zweite Meinung haben. Danke fürs viele Lesen, insane Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Januar 20, 2010 Es ist sinnvoll, bei der Steuererklärung die Kapitaleinkünfte anzugeben. Von der Bank oder den Banken bekommst du in nächster Zeit eine Aufstellung, die im Normalfall sehr kundenfreundlich gehalten ist. Da weiß man dann sofort. wo die einzelnen Beträge einzutragen sind. Natürlich sind alle Gewinne und Verluste des Jahres und alle Erträge aus Kap anzugeben. Das FA berücksichtigt dann bei der Berechnung den Freibetrag. Schummeln lohnt nicht, da das FA über alle Erträge und Veräußerungen Nachricht bekommt. Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit wiso Sparbuch. Da kann ich vor Abgabe der Erklärung verschiedene Szenarien durchspielen und habe dann schließlich meinen Steuerbescheid in Händen, den ich dann mit dem vom FA abgleichen kann. Diese 25 Investition spart Zeit und Geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Januar 20, 2010 Ah - ich hätte noch schreiben müssen, dass sämtliche Gewinne unter 3. auf Posten entfallen, die auch in 2009 gekauft wurden - also eigentlich der Abgeltungssteuer unterliegen würden, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen würden. Ich will also nichts verschweigen oder unterschlagen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 20, 2010 · bearbeitet Januar 20, 2010 von vanity 1. Verlustvortrag aus 2008 2. Veräußerungsgewinn aus einem Hebelzertifikat in 2009, welches aber noch Ende 2008 gekauft wurde (also keine Verrechnung mit Sparerfreibetrag) 3. Veräußerungsgewinne (Aktien) in 2009, welche mit dem Sparerfreibetrag verrechnet wurden, ihn aber nicht überschreiten (die Verkäufe wurden extra getätigt, um den Freibetrag nicht teilw. verfallen zu lassen) Der Gewinn aus 2. übersteigt den Verlust aus 1. deutlich. Nun muss ich natürlich 2. in der Steuererklärung angeben, 1. wird mit 2. verrechnet und ich muss auf die Differenz Steuern nachzahlen. Soweit so gut. Jetzt kommt meine Frage: sind in dieser Situation alle Gewinne aus 3. wirklich unerheblich, weil unterhalb des Sparerfreibetrages, oder muss ich alle Transaktionen aus 3. doch wieder in der Erklärung angeben, weil 2. und 3. zusammen den Jahresveräußerungsgewinn ergeben? Ich würde sagen nein, würde aber gerne eine zweite Meinung haben. Was 35Sebastian schreibt, ist nicht richtig: - deine Einkünfte aus 2. sind keine Kapitaleinkünfte (§20), sondern Sonstige Einkünfte nach §23. Die gibst du in Anlage SO an, sie werden dann mit dem Verlustvortrag verrechnet. Da musst du tun, sofern sie über 600 € liegen. Wenn sie drunter liegen, kannst du es bleiben lassen (Freigrenze), dann erhältst du dir den Verlustvortrag. - deine Einkünfte aus 3. sind Kapitaleinkünfte nach §20 und durch die Verrechnung mit dem Pauschbetrag abgegolten. Deswegen musst du keine Anlage KAP abgeben, es gibt hier nichts zu versteuern. Das war ja gerade die Intention, das Prozedere an dieser Stelle zu vereinfachen. Das hat nichts mit Schummeln zu tun. Die Einkünfte aus 2. und 3. haben nichts miteinander zu tun, die aus 2. unterliegen nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag auch dem persönlichen Steuersatz und nicht der AgSt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 20, 2010 · bearbeitet Januar 20, 2010 von vanity ... Nachtrag: Das gilt natürlich nur, wenn du die Einkünfte unter 2. innerhalb der Spekulationsfrist erzielt hast. Davon bin ich stillschweigend ausgegangen, obwohl du es nicht direkt geschrieben hast! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Januar 20, 2010 ... Nachtrag: Das gilt natürlich nur, wenn du die Einkünfte unter 2. innerhalb der Spekulationsfrist erzielt hast. Davon bin ich stillschweigend ausgegangen, obwohl du es nicht direkt geschrieben hast! Ja, ist innerhalb weniger als zwei Wochen erzielt worden, aber für Hebelzertifikate galt doch sowieso keine Spekulationsfrist mehr zu dem Zeitpunkt. Vielen Dank vanity - genauso hatte ich es auch gesehen, dann mach ich es so! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 25, 2010 Hallo, Schummeln lohnt nicht, da das FA über alle Erträge und Veräußerungen Nachricht bekommt.Auch das ist - zum Glück - falsch. Der Staat bekommt eine Meldung über den ausgenutzten Sparerfreibetrag, mehr nicht. Und für besondere Fälle gibt es noch die Kontenabfrage. Damit kann aber nur ermittelt werden, dass (und wo) Konten existieren, nicht aber, welcher Kontostand, Umsatz oder Ertrag damit gemacht wurden. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag