chartprofi Januar 18, 2010 Da eine Kapitalgesellschaft ja laut deutschem Recht generell eine Handelsgesellschaft ist (auch wenn se nicht handelt) gilt ja die Abgeltungssteuer etc nicht. 1.) Ich habe mal etwas von einer 5% regelung gelesen...finde es aber nicht mehr ... evtl kann mir jemend weiterhelfen?? 2.) wenn kapitalgesellschaften immobilien verkaufen ... ist das dann auch einfach einkünfte aus gewerbebetrieb oder gilt in irgendeiner weise die 10 jahres-frist?? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 18, 2010 1) Wenn eine Kapitalgesellschaft an eine Kapitalgesellschaft eine Dividende zahlt gelten 5 % der Zahlung als nichtabziehbare Betriebsausgabe bei der zahlenden Gesellschaft. Der Zahlungsempfänger hat die Einnahme unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (40 % Steuerfreiheit) als Betriebseinnahme zu erfassen. Schüttet die Kapitalgesellschaft an eine Privatperson aus, so gilt dann die Abgeltungsteuer, so dass 25 % + Soli + Kirchensteuer einzubehalten sind. 2) da gilt keine Frist. Die Immobilie ist voll als Einnahme zu erfassen, wobei der Restbuchwert gegengerechnet wird (Grund und Boden ist dabei nicht abschreibungsfähig). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas B Februar 2, 2010 1) Wenn eine Kapitalgesellschaft an eine Kapitalgesellschaft eine Dividende zahlt gelten 5 % der Zahlung als nichtabziehbare Betriebsausgabe bei der zahlenden Gesellschaft. Der Zahlungsempfänger hat die Einnahme unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (40 % Steuerfreiheit) als Betriebseinnahme zu erfassen. Sicher? Ich meine Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften seien (meistens) steuerfrei. Und was ist eine >nichtabziehbare< Betriebsausgabe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 2, 2010 Letzteres ist eine Betriebsausgabe, die steuerlich nicht geltend gemacht werden darf. Dieser gibt es mehrere. Einfach mal im EStG nachsehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag