chiksen Januar 18, 2010 Hallo Allerseits, ich habe ein paar Fragen zum Verlustvortrag aus Investmentgeschäften. Es handelt sich hierbei um 2 Positionen: 1. Selbst eingezahlter Fondssparplan bis 31.12.2008 2. Einmalanlage in eine Fondsposition der Mutter um ca. 2001/2002. Übertrag der Position auf mich aus steuerlichen Gründen imo (Schüler/Student/Azubi etc.) Habe mir wie hier empfohlen diesen Link durchgelesen: http://www.beckschae...2005%202009.pdf Der Verlust aus der 1. Position ist eindeutig. Verlustvortrag gemäß Halbeinkünfteverfahren bis 2013. Dazu eine Frage zu dem Tip von B&P. Lohnt sich dieser für mich noch in den kommenden 3 Jahren? Der Verlust beträgt je nach Verkaufstag 25-30% (Position noch nicht veräußert bis ich Klarheit habe). Bei der zweiten Position ist die Lage etwas kniffliger. Aufgrund fehlender Unterlagen ist das genau Kaufdatum bisher unklar. Aber ich rechne eher mit einem Verlust als einem Gewinn. Aber das spielt eigentlich auch keine wesentliche Rolle, da die Frage beide Szenarien betrifft. Meine Mutter war der Käufer der Position und hat diese dann im Jahre 2004 soweit ich weiß auf mein Depot bzw. auf ein Depot das auf meinen Namen lief, übertragen. Ich darf jetzt mit dieser Position machen was ich will und da ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin, habe ich folgende Frage: Da ich nicht der Käufer bin entsteht mir ja theoretisch gesehen kein Verlust/Gewinn. Kann ich dies trotzdem bei der steuer geltend machen??? Eventuell ist das eine total be*********e Frage, aber die Sachlage ist mir irgendwie nicht wirklich klar Ansonsten noch eine kleine Frage anbei wo ich schonmal am schreiben bin Wann mache ich das Ganze dann immer geltend? Am Ende des Jahres beim Jahressteuerausgleich? Habe damit noch keinerlei Erfahrungen und daher noch keine genauen Vorstellungen wie das Ganze abläuft. Habe es mal theoretisch in der Rechnungswesenvorlesung gesehen Danke im Voraus und Gruß chiksen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 18, 2010 Hallo Allerseits, ich habe ein paar Fragen zum Verlustvortrag aus Investmentgeschäften. Es handelt sich hierbei um 2 Positionen: 1. Selbst eingezahlter Fondssparplan bis 31.12.2008 2. Einmalanlage in eine Fondsposition der Mutter um ca. 2001/2002. Übertrag der Position auf mich aus steuerlichen Gründen imo (Schüler/Student/Azubi etc.) Habe mir wie hier empfohlen diesen Link durchgelesen: http://www.beckschae...2005%202009.pdf Der Verlust aus der 1. Position ist eindeutig. Verlustvortrag gemäß Halbeinkünfteverfahren bis 2013. Dazu eine Frage zu dem Tip von B&P. Lohnt sich dieser für mich noch in den kommenden 3 Jahren? Der Verlust beträgt je nach Verkaufstag 25-30% (Position noch nicht veräußert bis ich Klarheit habe). Bei der zweiten Position ist die Lage etwas kniffliger. Aufgrund fehlender Unterlagen ist das genau Kaufdatum bisher unklar. Aber ich rechne eher mit einem Verlust als einem Gewinn. Aber das spielt eigentlich auch keine wesentliche Rolle, da die Frage beide Szenarien betrifft. Meine Mutter war der Käufer der Position und hat diese dann im Jahre 2004 soweit ich weiß auf mein Depot bzw. auf ein Depot das auf meinen Namen lief, übertragen. Ich darf jetzt mit dieser Position machen was ich will und da ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin, habe ich folgende Frage: Da ich nicht der Käufer bin entsteht mir ja theoretisch gesehen kein Verlust/Gewinn. Kann ich dies trotzdem bei der steuer geltend machen??? Eventuell ist das eine total be*********e Frage, aber die Sachlage ist mir irgendwie nicht wirklich klar Ansonsten noch eine kleine Frage anbei wo ich schonmal am schreiben bin Wann mache ich das Ganze dann immer geltend? Am Ende des Jahres beim Jahressteuerausgleich? Habe damit noch keinerlei Erfahrungen und daher noch keine genauen Vorstellungen wie das Ganze abläuft. Habe es mal theoretisch in der Rechnungswesenvorlesung gesehen Danke im Voraus und Gruß chiksen Da bei beiden Positionen die alte Spekufrist überschritten ist, sind die möglichen Verluste beim Verkauf Dein Privatvergnügen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chiksen Januar 18, 2010 Da bei beiden Positionen die alte Spekufrist überschritten ist, sind die möglichen Verluste beim Verkauf Dein Privatvergnügen. Tut mir leid, ich versteh deine Antwort gerade nicht so wirklich. Ist das auf die 2te Position bezogen oder eher generell gemeint? Wenn letzteres, hilft mir das nicht wirklich weiter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 18, 2010 · bearbeitet Januar 18, 2010 von vanity Da bei beiden Positionen die alte Spekufrist überschritten ist, sind die möglichen Verluste beim Verkauf Dein Privatvergnügen. Tut mir leid, ich versteh deine Antwort gerade nicht so wirklich. Ist das auf die 2te Position bezogen oder eher generell gemeint? Wenn letzteres, hilft mir das nicht wirklich weiter Was ist daran nicht zu verstehen? otto03 liebt zwar kurz-und-bündige Antworten, aber diese ist nun wirklich erschöpfend: Du kannst keine Verluste steuerlich geltend machen, weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist. (Punkt) Das gilt für beide Positionen. (Punkt) Es gilt auch allgemein. Es hilft dir insofern weiter, als du dir jetzt die Arbeit mit dem Ermitteln der Verluste und dem Geltendmachen derselben sparen kannst. Btw: Die Spekufrist betrug 1 Jahr. Seit 2009 gibt es sie (für diese Fälle) ohnehin nicht mehr. Die letzte Anwendung waren Veräußerungen am 30. oder 31.12.2009. Für zukünftige Fälle: Bei unentgeltlichem Übertrag von Wertpapieren wie hier (einer Schenkung) werden die Anschaffungsdaten mit übermittelt und der Erwerber wird in den Stand versetzt, als hätte er die Papiere selbst (zu ursprünglichen Werten) erworben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chiksen Januar 18, 2010 Ah ok, ich glaube ich habe/hatte ein Verständnisproblem was den Verlustvortrag angeht. Danke euch, damit sind die Fragen - wir ihr ja schreibt - hinfällig. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 18, 2010 Naja der Verlustvortrag war ja nur das Gegenstück zum Versteuern des Spekulationsgewinnes. Bei Käufen (vor 1.1.2009) und Verkäufen derselben Stücke die innerhalb eines Jahres stattgefunden haben mußten die Spekulationsgewinne versteuert werden, und konnten dafür Verluste gegengerechnet werden. Anders gesagt: Da Du mögliche Kursegewinne aller Deiner Kaufpositionen vor 2009 mittlerweile steuerfrei vereinnahmen darfst möchte der Staat doch recht ungern an Verlusten aus selbigen Kaufzeiträumen beteiligt werden. Mit der Abgeltungssteuer (alle neuen Käufe ab 2009) ist das nun anders - die Spekulationsfrist wurde abgeschafft. Nun darfst Du zeitlich unbegrenzt realisierte Verluste mit realisierten Gewinnen verrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag