Cypheron Januar 18, 2010 Hallo Wertpapier-Forum Community ! Habe vor mir einen ausl. thes. Fonds zu kaufen und mich bezgl. dessen Besteuerung informiert. Eine Frage hat sich noch nicht ganz geklärt: - Man führt jährlich durch die Steuererklärung die Abgeltungssteuer auf Zins-/Dividendenerträge ans Finanzamt ab Wie sieht es mit dem Steuerpauschbetrag aus? Die Ertragssteuer wird doch nur bei Überschreitung dessen abgeführt!? Verwalte ich den Freibetrag selbst? Herzlichst Markus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 18, 2010 Wie sieht es mit dem Steuerpauschbetrag aus? Die Ertragssteuer wird doch nur bei Überschreitung dessen abgeführt!? Verwalte ich den Freibetrag selbst? Es gibt idR ein Formular, mit dem Du den Betrag ganz oder anteilig einer Bank zuweisen kannst (Freistellungsauftrag). Den Freistellungsauftrag musst Du machen, danach erfolgt die Verwaltung durch die Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cypheron Januar 18, 2010 Achso. Dann funktioniert ein ausl. thes. Fonds genau wie ein inländischer, bis auf den Punkt, dass man bei Überschreitung des Freibetrages das Finanzamt selbst informieren muss!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 18, 2010 Achso. Dann funktioniert ein ausl. thes. Fonds genau wie ein inländischer, bis auf den Punkt, dass man bei Überschreitung des Freibetrages das Finanzamt selbst informieren muss!? Der erteilte Freistellungsauftrag spielt bei der Thesaurierung ausländischer Fonds/ETFs bei der Depotbank keine Rolle, da keine Steuern abgeführt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cypheron Januar 18, 2010 Achso. Dann funktioniert ein ausl. thes. Fonds genau wie ein inländischer, bis auf den Punkt, dass man bei Überschreitung des Freibetrages das Finanzamt selbst informieren muss!? Der erteilte Freistellungsauftrag spielt bei der Thesaurierung ausländischer Fonds/ETFs bei der Depotbank keine Rolle, da keine Steuern abgeführt werden. Laut xolgo doch schon! @xolgo: Wieso soll ich denn einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn er keine Rolle spielt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 18, 2010 · bearbeitet Januar 18, 2010 von vanity Achso. Dann funktioniert ein ausl. thes. Fonds genau wie ein inländischer, bis auf den Punkt, dass man bei Überschreitung des Freibetrages das Finanzamt selbst informieren muss!? So wie ich die Diskussion verfolgt habe, solltest du das FA auch dann informieren, wenn du deinen Freibetrag nicht überschreitest (damit dir die thesaurierten Beträge nicht nach Verkauf in ein paar Jahrzehnten gesammelt um die Ohren fliegen) Ein Freistellungsauftrag ist aber weder sinnvoll noch nötig. Da hat xolgo was verwechselt. Es gibt aber einen (oder mehrere) größere Threads zu diesem Thema. Dieser gehört auch eher in den Bereich 'Steuern und Recht' als in 'Fonds und Fondsdepot' (wenn das mal ein Mod übernehmen könnte?) https://www.wertpapier-forum.de/topic/23162-papierkrieg-in-abgeltungsteuerzeiten-auslaendische-thesaurierer/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 18, 2010 @xolgo: Wieso soll ich denn einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn er keine Rolle spielt? Für mich war in diesem Beitrag die Frage, wer den Freibetrag verwaltet. Und das bist erstmal Du (danach die Banken), indem Du Freistellungsaufträge gibst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 18, 2010 · bearbeitet Januar 18, 2010 von harryguenter Also wichtig sind meines erachtens mehrere Aspekte: 1. Eine Bank wird Dir bei ausl. thes. Fondserträgen steuerlich überhaupt nicht helfen / nichts beitragen. 2. Ein Freistellungsauftrag wird von einem ausl. thes. Fonds niemals belastet. 3. Es obliegt ausschließlich Dir die Erträge in der Einkommenssteuererklärung anzugeben! 3a) Du liegst mit Deinen Kapitaleinkünften über dem Sparerpauschbetrag: Du mußt alle Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben und zusätzlich den ausl. thes. Fonds. 3b) Du liegst mit sämtlichen Kapitaleinkünften (Kursgewinne, Dividenden, Zinsen, ...) unter den 800 EUR: Du kannst wahrscheinlich in der Steuererklärung angeben, dass Deine Einkünfte unter 800 EUR lagen. Trotzdem würde ich zusätzlich die Erträge des Fonds auflisten und dem Finanzamt mitteilen. Sonst könnte das bei Verkauf zusätzliche Probleme geben. 3c) Du hast sonst kein Einkommen und liegst unter der Einkommenssteuergrenze von 8000 EUR. Ich würde mir eine Nichtveranalgungsbescheinigung ausstellen lassen und auch bei dieser die (erwarteten) Erträge des ausl. thes. Fonds angeben. Das Problem ist, dass die Abgeltungssteuer noch neu ist. Es gibt noch keinerlei Erfahrungswerte darüber, wie sich das Finanzamt verhält, wenn man diese Fonds verkauft und Erträge unter die Situation 3b oder 3c fallen. Ich empfehle ausl. thes. Fonds vorläufig zu meiden bis solche Fragen in der Praxis geklärt sind! Der steuerliche Vorteil (durch die 9 Monate Steuerstundung) ist gering, der steuerliche Aufwand kann dafür immens höher sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cypheron Januar 18, 2010 · bearbeitet Januar 18, 2010 von Cypheron Also wichtig sind meines erachtens mehrere Aspekte: 1. Eine Bank wird Dir bei ausl. thes. Fondserträgen steuerlich überhaupt nicht helfen / nichts beitragen. 2. Ein Freistellungsauftrag wird von einem ausl. thes. Fonds niemals belastet. 3. Es obliegt ausschließlich Dir die Erträge in der Einkommenssteuererklärung anzugeben! 3a) Du liegst mit Deinen Kapitaleinkünften über dem Sparerpauschbetrag: Du mußt alle Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben und zusätzlich den ausl. thes. Fonds. 3b) Du liegst mit sämtlichen Kapitaleinkünften (Kursgewinne, Dividenden, Zinsen, ...) unter den 800 EUR: Du kannst wahrscheinlich in der Steuererklärung angeben, dass Deine Einkünfte unter 800 EUR lagen. Trotzdem würde ich zusätzlich die Erträge des Fonds auflisten und dem Finanzamt mitteilen. Sonst könnte das bei Verkauf zusätzliche Probleme geben. 3c) Du hast sonst kein Einkommen und liegst unter der Einkommenssteuergrenze von 8000 EUR. Ich würde mir eine Nichtveranalgungsbescheinigung ausstellen lassen und auch bei dieser die (erwarteten) Erträge des ausl. thes. Fonds angeben. Das Problem ist, dass die Abgeltungssteuer noch neu ist. Es gibt noch keinerlei Erfahrungswerte darüber, wie sich das Finanzamt verhält, wenn man diese Fonds verkauft und Erträge unter die Situation 3b oder 3c fallen. Ich empfehle ausl. thes. Fonds vorläufig zu meiden bis solche Fragen in der Praxis geklärt sind! Der steuerliche Vorteil (durch die 9 Monate Steuerstundung) ist gering, der steuerliche Aufwand kann dafür immens höher sein. Das ist eine Antwort wie ich sie mir vorgestellt habe! Strukturiert auf den Punkt gebracht. Ich werde also unabhängig davon ob mein Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, die Erträge dem Finanzamt melden, um eventuelle Steuerkonflikte zu vermeiden. Die gezahlten Steuern kann man sich bei Verkauf des Fonds zurückerstatten lassen. Ich habe durchgerechnet, dass man auf diese Weise selbst nach 10 Jahren (mit jährlichen Kursgewinnen) den fast identischen Nettobetrag bei Verkauf des Fonds erhält, als wenn man die Zins- und Dividendenerträge nicht melden würde! Die Rechnung zeigt, dass es bei einer jährlichen Dividende von 1-2% (Regel) keinen Unterschied macht, wie ich die Steuern abfließen lasse. Erst bei Ausschüttungen ab 6-8% erkennt man einen kleinen Unterschied. @vanity: Danke für den Hinweis, dass dies der falsche Bereich ist. Bitte darum den Post zu verschieben! Der Link war sehr informativ. Ich danke euch allen nochmals für eure schnelle Hilfe! herzlichst Euer Markus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag