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Gerald1502

Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Gerald1502

Tierhalterhaftpflichtversicherung

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter bei Personen und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.

 

Wo ist die Haftung des Tierhalters geregelt?

 

Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: § 833.(Haftung des Tierhalters).

 

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

 

Welche Risiken können in der Tierhalterhaftpflicht, von Tieren zu privaten Zwecken, abgesichert werden?

 

  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Fremdreiter-Risiko inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
  • Reitbeteiligungen inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer Forderungsausfalldeckung für Pferdehalter
  • Teilnahme an Turnieren (ohne Rennen)
  • Schlitten- und Kutschfahrten
  • Mietsachschäden, z. B. Hund richtet einen Schaden in der gemieteten Wohnung an
  • Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransport-Anhänger
  • Flurschäden
  • Deckakt (gewollt und ungewollt)
  • Auslandsschäden (solange der Versicherungsnehmer inländischen Wohnsitz beibehält)
  • Reiten mit und ohne Sattel

Nach welchen Kriterien wird die Prämie berechnet?

 

  • die Höhe der Versicherungssumme
  • die Rasse und Anzahl der zu versichernden Tiere
  • möglicher Einschluss einer Selbstbeteiligung

Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten?

 

Versicherungssumme

Bei Personenschäden kann es ganz schnell zu beträchtlichen Schadensersatzforderungen kommen. Von daher sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt wird.

 

Mietsachschäden

Leistungen für Mietsachschäden sollten gezahlt werden. Vor Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass dies auch in den Bedingungen steht.

 

genaue Rasse

Vor Vertragsabschluss sollte die genaue Rasse im Vertrag angegeben werden, damit im Leistungsfall Versicherungsschutz besteht. Es gibt einige Versicherer, die bestimmte Rassen nicht versichern oder eher einen Mehrbeitrag erheben.

 

Selbstbeteiligung

Durch eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (die der Kunde im Schadensfall selbst bezahlt) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.

 

Schadenregulierung

Nach einen möglichen Schaden, hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, seinen Versicherer unverzüglich zu informieren und wahrheitsgemäß den Unfallhergang zu schildern.

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