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webber

eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO

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webber

Hallo,

habe über wirtschaftswunder.zdf.de den Tipp bekommen, als Student eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO zu machen. Kann man das auch noch Rückwirkend für 2008 machen??

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BondWurzel

Hallo,

habe über wirtschaftswunder.zdf.de den Tipp bekommen, als Student eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO zu machen. Kann man das auch noch Rückwirkend für 2008 machen??

§ 164 AO

Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Vierter Teil (Durchführung der Besteuerung)

Dritter Abschnitt (Festsetzungs- und Feststellungsverfahren)

1. Unterabschnitt (Steuerfestsetzung)

I. (Allgemeine Vorschriften)

 

(1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung einer Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung.

 

(2) Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden. Der Steuerpflichtige kann die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung jederzeit beantragen. Die Entscheidung hierüber kann jedoch bis zur abschließenden Prüfung des Steuerfalls, die innerhalb angemessener Frist vorzunehmen ist, hinausgeschoben werden.

 

(3) Der Vorbehalt der Nachprüfung kann jederzeit aufgehoben werden. Die Aufhebung steht einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleich; § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 gilt sinngemäß. Nach einer Außenprüfung ist der Vorbehalt aufzuheben, wenn sich Änderungen gegenüber der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben.

 

(4) Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn die Festsetzungsfrist abläuft. § 169 Abs. 2 Satz 2 und § 171 Abs. 7, 8 und 10 sind nicht anzuwenden.

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webber

also ja ???

ich verstehe diesen text nicht :D brauche nur ein ja oder nein ;)

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reckoner

Hallo webber,

 

Kann man das auch noch Rückwirkend für 2008 machen??

Nein, wenn der Bescheid einmal rechtskräftig ist, ist in der Regel nichts mehr zu machen ("in der Regel" nur, damit nicht irgendein Besserwisser mit irgendeinem Sonderfall kommt und mich kritisiert).

 

Du meintest doch sicherlich diesen Text. Dort steht (u.a.):

... Inwieweit auch Bachelor-Studiengänge von den neuen Regelungen profitieren können, wird zurzeit überprüft. Um auf Nummer Sicher zu gehen und kein Geld zu verschenken sollten die Studierenden vorsorglich eine Steuererklärung einreichen und "eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO" beantragen. Lehnt das Finanzamt den Bescheid ab, kann Widerspruch eingelegt werden. Da dieses Verfahren nicht ganz einfach ist, sollte man sich dabei von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen.

Der Tip betrifft aber doch nur Bachelor-Studiengänge (trifft das auf dich überhaupt zu?), da dort die Rechtslage wohl noch nicht entschieden ist (laufendes Verfahren?).

 

Im übrigen ein recht laienhaft geschriebener Artikel. Beispielsweise kann das Finanzamt einen Bescheid nicht ablehnen (der Bescheid kommt ja vom Finanzamt). Und es heißt Einspruch, nicht Widerspruch.

 

MfG Stefan

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webber

Bachelor trifft zu.

was ist mit Master?? Kennst du dich da aus???

 

Für 2008 gibt es keinen Bescheid, da keine Steuererklärung abgegeben wurde.

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DerRichterII

Festsetzung (unter Vorbehalt der Nachprüfung) wird ausschließlich von den Finanzbehörden vorgenommen und nicht vom Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige gibt eine Steuererklärung ab, die Finanzbehörden führen dann die Veranlagung durch der in der Steuerfestsetzung endet.

 

"Gefällt" die Festsetzung dem Steuerpflichtigen, ist der Vorgang damit grds. abgeschlossen, entspricht die Festsetzung nicht den Erwartungen des Steuerpflichtigen, so stehen ihm die entsprechenden Instrumente zur Verfügung (Einspruch, Klage).

 

D.h. Du gibst in Deiner Steuererklärung, die Positionen an, die Du steuermindernd geltend machen willst. Handelt es sich um strittige Positionen (da bspw. diese Position bereits Gegenstand einer "Grundsatzklage" ist, so wird das Finanzamt eine Veranlagung durchführen und eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung veranlassen.

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reckoner

Hallo webber,

 

was ist mit Master?? Kennst du dich da aus???

Laut dem Artikel sollen Master-Studiengänge automatisch als Zweitstudien gelten. Leider kenne ich mich in diesem Detail nicht aus.

 

Für 2008 gibt es keinen Bescheid, da keine Steuererklärung abgegeben wurde.

Da du nicht Abgabepflichtig bist (?), hast du bis zu vier Jahre Zeit für die Steuererklärung (für 2008 bis Ende 2012), es eilt also nicht. Und bis dahin gibt es hoffentlich Klarheit.

 

Wie du siehst, gibt es Argumente dafür und dagegen, die Erklärung sofort abzugeben.

Wenn du 2008 keine Steuern gezahlt hast (nur die könntest du überhaupt zurückbekommen), würde ich auf jeden Fall warten.

 

MfG Stefan

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webber
· bearbeitet von webber

 

Wenn du 2008 keine Steuern gezahlt hast (nur die könntest du überhaupt zurückbekommen), würde ich auf jeden Fall warten.

Habe 2008 3 cent Steuern bezahlt :D die kann ich mir dann auch direkt noch zurück holen :D

https://www.wertpapier-forum.de/topic/30250-bagatellgrenze-fur-abgeltungssteuer/

 

Nun hat die Steuererklärung sogar einen Sinn ;)

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