GlobalGrowth Januar 13, 2010 Auslandsreisekrankenversicherung Gesetzlich Krankenversicherte sind bei Reisen in EU-Ländern und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur nach dem dortigen Recht geschützt. Der Umfang dieses Schutzes entspricht selten den bei uns üblichen Leistungen. In den übrigen Ländern besteht kein Krankenversicherungsschutz! Eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. Was leisten die Tarife? (von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich) max. versicherte Reisedauer: 70 Tage (Ist die Rückreise bis zu diesem Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.) Ambulant: Ärztliche Heilbehandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel Zahn: Schmerzstillende Behandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparatur von Prothesen Stationär: Behandlung, Unterbringung und Operation sowie medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit oder aufwendiger Behandlung Tod: Überführung ins Heimatland oder Bestattung im Ausland (bis zu 11.000 Euro) Hinweis Gerade Studenten denken, sie wären mit solchen Tarifen günstig im Ausland versichert. Diese Einschätzung ist falsch. Theoretisch handelt es sich beispielsweise bei Auslandspraktika nicht um eine Reise, auch Travel and Work fällt aus dem Versicherungsschutz. Hierfür bieten die Versicherer gesonderten Versicherungsschutz der auch preislich intensiver ist, aber die zeitliche Befristung mehrere Jahre ermöglicht. Welchen Versicherer sollte ich wählen? Wenn wir bei der einfachen Auslandsreisekrankenversicherung bleiben, dann reicht eigentlich ein kurzer Blick ins Bedingungswerk ob irgendwo Selbstbehalte vereinbart sind. Gute Tarife kosten nicht mehr als 6-12 € für Erwachsene bzw. 2,50-5€ für Kinder pro Jahr und übernehmen die Restkosten zu 100%. Allgemeines zu der Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung für mich gesucht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag