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Emilian

Ratenzahlungszuschläge / Geld zurück von der Versicherung

Empfohlene Beiträge

Gerald1502

Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp

Vielen Dank für die Info Emilian. Werde mal schauen, ob ich da was bekomme. Werde dann auch informieren. Gelten auch RVs darunter?

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webber

wie willste den Scheiß denn noch beweisen??

Habe gerade bei unserer DAS RSV geschaut, dort wird nun im Beitragsrechner angezeigt, wieviel Zuschlag es gibt. Bei den Detailinfos beim Vertrag online steht da nix. Sehe das Problem des Beweisens ;)

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Gerald1502

wie willste den Scheiß denn noch beweisen??

Habe gerade bei unserer DAS RSV geschaut, dort wird nun im Beitragsrechner angezeigt, wieviel Zuschlag es gibt. Bei den Detailinfos beim Vertrag online steht da nix. Sehe das Problem des Beweisens ;)

Meinst Du mich? Ich habe ja die Verträge noch und es ist ja nix gekündigt. LV läuft seit 1999. RV auch.

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webber
· bearbeitet von webber

ich sprach von Rechtsschutzversicherung bei der DAS. Die haben ihre Website schon angepasst. Aber wie man das rückwirkend beweisen kann, ist mir fraglich. Kann ja einfach mal eine Mail hinschicken :D mehr als nein sagen, können die ja nicht ;)

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Gerald1502

Habe den Musterbrief für mehrere Verträge ausgefüllt und werde die Briefe nachher bei der Post abgeben. Dann wird man sehen was passiert. Werde auf jeden Fall berichten.

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Konfuzius

Habe den Musterbrief für mehrere Verträge ausgefüllt und werde die Briefe nachher bei der Post abgeben. Dann wird man sehen was passiert. Werde auf jeden Fall berichten.

 

Naja das ganze kann man ja bei fast jeder versicherung machen die man unterjährig zahlt. erst seit neustem seh ich da effektive Jahreszinsen in den Anträgen.

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asche

Na toll. Und unsereins, der aus genau dem Grund (Zuschlag) schon immer jahresweise und nicht monatlich zahlt, darf jetzt den "free lunch" der Rückforderer mitfinanzieren.

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Mel
· bearbeitet von Mel

Jetzt mal wieder bitte für ganz Blonde...

 

In meinen KFZ Veträgen steht klar und deutlich monatliche Zahlung (5% Ratenaufschlag)

 

Bei den Sachversicherungen steht ( ist ja die tolle Vermögenssicherungspolice der AM)

 

5% VSP-Nachlass

10% Dauernachlass

15% Kundenbonus

7% Ratenzahlungszuschlag

19% Versicherungssteuer

 

und das für jede die in der Police drinne ist sprich: Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Glas.

 

 

Bei den Wupos steht dann z.B. bei meinem Mann

 

... in Ihrem tariflichen Monatsbeitrag für die Hauptversicherung ist- auf das Jahr verteilt- ein Ratenzuschlag von 16,50 enthalten. Auf den Beitragsanteil für eine eingeschlossene Zusatzversicherung entfällt ein ratenzuschlag von zusammen 5% des tariflichen Jahresbeitrags für die Zusatzversicherung.

 

Die Zusatz wäre in dem Fall ja die BU gewesen.

 

Kann ich das dann auch machen? Auch wenn die immer mal wieder beitragsfrei gestellt waren?

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Gerald1502

So, habe Post von der AM bekommen und die schreiben.

 

Sehr geehrter Herr,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2010. Sie möchten, dass wir die vereinbarten Ratenzahlungszuschläge für die unterjährigen Beitragszahlungen neu berechnen. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen wir zurück erstatten. Sie berufen sich auf ein rechtskräftiges Urteil des BGH vom 29.07.2009. Der BGH hat hier nicht inhaltlich oder gar grundsätzlich entschieden.

Es handelt sich lediglich um ein Anerkenntnisurteil, durch das in diesem konkreten Fall der beklagte Versicherer selbst die Ansprüche des Klägers anerkannt hat. Es bindet nur die dort beteiligten Prozessparteien in Bezug auf die konkrete Vertrags- und Antragsgestaltung. Die Entscheidung wirkt sich deshalb nicht auf Ihren Vertrag aus.

 

Wir gehen davon aus, dass es selbst bei vergleichbaren Produktgestaltungen nicht zu einer Entscheidung in dem von Ihnen dargestellten Sinne kommen wird. Denn nach der EU Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48EG vom 23.04.2008, deren Umsetzung in das deutsche Recht der deutsche Gesetztgeber inzwischen beschlossen hat, sind Versicherungsverträge mit unterjähriger Beitragszahlweise nicht als Verbraucherkredite bzw. Teilzahlungsgeschäfte oder Finanzierungshilfen anzusehen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe des effektiven Jahreszinses besteht.

 

Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Bitte sprechen Sie uns auch in Zukunft an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben. Wir sind gerne für Sie da.

 

MfG

 

AM LV AG

 

Das ist doch ein Witz, oder?

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el galleta
Das ist doch ein Witz, oder?

Nein, es stimmt. Hab es gerade recherchiert:

 

Hinweis der Geschäftsstelle zum Anerkenntnisurteil vom 29. Juli 2009 (I ZR 22/07)

 

Nachdem in dieser Sache am 14. Mai 2009 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt und ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29. Juli 2009 bestimmt worden war, hat das beklagte Versicherungsunternehmen den Antrag des klagenden Verbraucherverbandes anerkannt. Dementsprechend wurde am 29. Juli 2009 ein Anerkenntnisurteil verkündet. Ein Anerkenntnisurteil enthält - wie hier - üblicherweise keine Entscheidungsgründe, weil es allein auf dem Anerkenntnis und nicht auf einer sachlichen Prüfung der Klage beruht.Durch das Anerkenntnisurteil wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. Januar 2008 - 3 U 35/06 - aufgehoben; die Berufung des beklagten Versicherungsunternehmens gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 - 2 O 764/04 - wurde zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.Eine Abschrift des landgerichtlichen Urteils muss gegebenenfalls bei diesem Gericht angefordert werden.

 

Der BGH hat also nicht entschieden. Deshalb kann man nicht sagen, wie er das nächste Mal diese Frage beurteilen würde. Genau das war zwar m.E. Sinn der Anerkenntnis und es spricht damit auch einiges dafür, dass wohl eine entsprechende Entscheidung des BGH erwartet wurde. Aber nichts genaues weiß man nicht. <_<

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502
Das ist doch ein Witz, oder?

Nein, es stimmt. Hab es gerade recherchiert:

 

Hinweis der Geschäftsstelle zum Anerkenntnisurteil vom 29. Juli 2009 (I ZR 22/07)

 

Nachdem in dieser Sache am 14. Mai 2009 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt und ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29. Juli 2009 bestimmt worden war, hat das beklagte Versicherungsunternehmen den Antrag des klagenden Verbraucherverbandes anerkannt. Dementsprechend wurde am 29. Juli 2009 ein Anerkenntnisurteil verkündet. Ein Anerkenntnisurteil enthält - wie hier - üblicherweise keine Entscheidungsgründe, weil es allein auf dem Anerkenntnis und nicht auf einer sachlichen Prüfung der Klage beruht.Durch das Anerkenntnisurteil wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. Januar 2008 - 3 U 35/06 - aufgehoben; die Berufung des beklagten Versicherungsunternehmens gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 - 2 O 764/04 - wurde zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.Eine Abschrift des landgerichtlichen Urteils muss gegebenenfalls bei diesem Gericht angefordert werden.

 

Der BGH hat also nicht entschieden. Deshalb kann man nicht sagen, wie er das nächste Mal diese Frage beurteilen würde. Genau das war zwar m.E. Sinn der Anerkenntnis und es spricht damit auch einiges dafür, dass wohl eine entsprechende Entscheidung des BGH erwartet wurde. Aber nichts genaues weiß man nicht. <_<

 

saludos,

el galleta

Danke El Galleta

 

Aber im oben stehenden Link von Emilian steht was ganz anderes. Da steht zum Beispiel auch, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte. Warum dann der Musterbrief, wenn es eh nicht gezahlt wird. Also zahlen wir alles mehr, obwohl wir es nicht müssten. :blink:

 

Ich bekomme ja noch von einem anderen Versicherer ein Schreiben.

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el galleta
Aber im oben stehenden Link von Emilian steht was ganz anderes.

Nö.

 

Zahlen die Versicherer?

Ob die Versicherer bereitwillig zahlen ist allerdings fraglich, denn unterm Strich geht es für die Branche um erhebliche Summen. Auf unsere Anfrage winkt der Gesamtverband der deutschen Versicherer GDV ab und legt die Rechtsfolgen aus den Urteilen völlig anders aus: "Eine über den entschiedenen Einzelfall hinaus gehende Wirkung ergibt sich ... nicht. Die daraus gezogene Folgerung, es könnten Rückforderungen geltend gemacht werden, entbehrt der Grundlage."

Notfalls ist ein Rechtsstreit nötig um seine Forderungen durchzusetzen.

 

Wie dieser Rechtsstreit ausgeht, kann man - wie oben erläutert - wegen des Anerkenntnisurteils eben nicht voraussagen.

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502
Zahlen die Versicherer?

Ob die Versicherer bereitwillig zahlen ist allerdings fraglich, denn unterm Strich geht es für die Branche um erhebliche Summen. Auf unsere Anfrage winkt der Gesamtverband der deutschen Versicherer GDV ab und legt die Rechtsfolgen aus den Urteilen völlig anders aus: "Eine über den entschiedenen Einzelfall hinaus gehende Wirkung ergibt sich ... nicht. Die daraus gezogene Folgerung, es könnten Rückforderungen geltend gemacht werden, entbehrt der Grundlage."

Notfalls ist ein Rechtsstreit nötig um seine Forderungen durchzusetzen.

 

Wie dieser Rechtsstreit ausgeht, kann man - wie oben erläutert - wegen des Anerkenntnisurteils eben nicht voraussagen.

 

saludos,

el galleta

Das ist doch alles Mist. Also muss man klagen. Und ob man dann gewinnt ist fraglich. :'(

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el galleta
Hier noch das Video

Auch damit bleibt es eine Nicht-Nachricht. B)

 

saludos,

el galleta

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Emilian

Auch damit bleibt es eine Nicht-Nachricht.  B)

Nicht unbedingt galleta, vom Klageausgang mal abgesehen, motiviert es Neuabschliesser dazu, ihren Versicherungspfeffer jährlich zu zahlen. Das ist doch schonmal ein Anfang.

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el galleta
Nicht unbedingt galleta, vom Klageausgang mal abgesehen, motiviert es Neuabschliesser dazu, ihren Versicherungspfeffer jährlich zu zahlen. Das ist doch schonmal ein Anfang.

Okay, einverstanden. :thumbsup:

 

saludos,

el galleta

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webwude

Na, gibt es was Neues von den Versicherungen?

 

Ich vermute, dass ich demnächst auch mal anfange, die ganzen Versicherungen anzuschreiben, hab ja schon Übung :D

 

Viele Grüße,

ww

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meistercarlos

da es ja fast 2 jahre her ist seit dem letzten beitrag, wollte ich mal nachfragen ob es noch jemand versucht hat, und ggf. auch erfolg hatte?

 

die verbraucherzentrale gibts ja ständig Updates auf ihrer Seite heraus.

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webwude

Just zu dem Thema habe ich (mal wieder) der VZHH geschrieben, die in dieser Angelegenheit federführend ist.

 

Zunächst auf meine Frage, ob ich mal wieder meckern sollte (nachdem der erste Antrag abgelehnt wurde):

Auf Seiten der Versicherer wird sich erst etwas bewegen, wenn der BGH entschieden haben wird.

Warten Sie so lange ab (wir hoffen, in diesem Winter kommt es zu einer Entscheidung).

 

Verjährung ist bei mir (noch) kein Thema, da ich erst Ende 2009 / 2010 gekündigt und gemahnt habe.

 

Zur weiteren Planungen kam:

Wir sind sehr sicher, dass eine BGH-Entscheidung spätestens im 1. Quartal 2012 erfolgt.

Sie hätten bei Kündigung in 2009 bis Ende 2012 Zeit.

 

Vorsorglich:

 

http://www.vzhh.de/versicherungen/31452/gekuendigte-lebens-und-rentenversicherungen-verjaehrung.aspx

 

Von daher beobachte ich das ganze weiter - allerdings wird es wohl noch dauern...

 

Viele Grüsse,

ww

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powerschwabe

Ich habe ein paar Versicherungen die ich teilweise noch monatlich zahle, und hier finde ich nirgends eine Angabe wie hoch der Zuschlag für die monatliche Zahl weiße beträgt.

 

Es handelt sich um folgende Versicherungen

- private Rentenversicherung (Abschluss 2003)

- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewehr (Abschluss 2003 / Umstellung auf jährliche Zahlung 2011)

- kapital Lebensversicherung mit BU (Abschluss 1999)

 

Kann man hier noch die zufiel gezahlten Beiträge zurückfordern?

 

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

 

Ist zwar schon älter

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slt63
· bearbeitet von slt63

Du hast doch sicher ein Telefon!? Damit kann man auch telefonieren. Ruf einfach bei Deinem Versicherer an, und frag, wie hoch die Ratenzahlungszuschläge bei Deinen Verträgen sind.

 

Du bist hier seit fast 7 Jahren aktiv und hast erst jetzt mitbekommen, daß es Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungen gibt?:rolleyes:

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