Gerald1502 Januar 13, 2010 Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Für Jeden der Besitzer eines unbebauten Grundstückes, Vermieter eines Mehrfamilienhaus, aber auch Inhaber einer Eigentumswohnung ist diese Versicherung ein muss. Warum ist diese Versicherung für Vermieter und Besitzer von unbebauten Grundstücken ein muss? Als Grundstücksbesitzer oder Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, hat man laut Gesetz viele Pflichten. Diese sind die Verkehrssicherungpflicht oder Instandhaltungspflicht. Wenn der Eigentümer diesen Pflichten nicht nachkommt und ein Dritter zu Schaden kommt, wird hierfür immer der Eigentümer haftbar gemacht und die Schadensforderungen können sehr hoch ausfallen. Die Haftung gilt 30 Jahre und bis zu vollen Schadenshöhe. Beispiele für Pflichtverletzungen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht Thema Gehwegsicherung: Ein Eigentümer muss seinen Gehweg von Schnee befreien. (Streupflicht) Macht er es nicht und ein Mensch stürzt und kommt zu Schaden, wird der Eigentümer haftbar gemacht. Verletzung der Instandhaltungspflicht Thema marodes Gebäude: Ein Eigentümer muss darauf achten, dass seine Dachziegel ordnungsgemäß gesichert sind. Löst sich ein Dachziegel wegen mangelnder Instandhaltungspflicht und fällt auf ein Auto oder trifft einen Menschen, wird der Eigentümer haftbar gemacht. Wo sind diese Pflichten geregelt? § 823 Bürgerliches Gesetzbuch Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft Denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Worauf müssen Sie bei einem Abschluss achten und woraus setzt sich die Prämie zusammen Deckungssumme Auf eine ausreichende Deckungssumme pauschal für Personen - und Sachschäden sollte geachtet werden. Ermittlung der Versicherungsprämie Der Jahresbeitrags ist abhängig von den aus der Immobilie erzielten Mieteinnahmen. 1) dem Bruttojahresmietwert 2) dem Bruttojahrespachtwert Dieser Wert wird je angefangene 1.000 € berechnet und ergibt sich aus der Summe der Mietwerte aller vorhandenen Wohnungen, Flächen, Räumen (auch eigener, unbenutzter oder nicht zu Wohnzwecken bestimmter Zimmer) und Garagen sowie aus den Nebenkosten (z. B. Lift, Treppenreinigung, Antenne), aber nicht den Heizkosten. Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gilt als Bruttojahresmietwert die Summe der Mietwerte aller vorhandenen Wohnungen sowie der nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räume. Gelegentlich wird aber auch eine Berechnung nach Wohneinheiten vorgenommen - insbesondere bei Wohnungsgenossenschaften. Selbstbeteiligung Durch eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (die der Kunde im Schadensfall selbst bezahlt) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich. Ausschlüsse Auf eventuelle Ausschlüsse sollte geachtet werden. Vergleich einzelner Policen Bevor man sich entscheidet einen Vertrag zu unterschreiben, sollte man mehrere Verträge miteinander vergleichen. Abschließender Hinweis In vielen Privathaftpflichtversicherungen ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko bereits bei Ein- und Mehrfamilienhäusern mitversichert. Wichtig: Nur, solange sie nicht vermietet sind! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag