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Gerald1502

Bauherrenhaftpflichtversicherung

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Gerald1502

Bauherrenhaftpflichtversicherung

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung = Versicherung der Bauherren

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt). Wer kennt nicht den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder". Es heißt anders.

 

Eltern haften für ihre Kinder?

Nein, der Bauherr haftet für alles!

 

Denn er ist nicht nur bei Eigenbauarbeiten, sondern auch bei Beauftragung von Architekten und Handwerkern für die Sicherheit auf und um die Baustelle verantwortlich und in der Regel der erste Ansprechpartner der Geschädigten und hat daher die sogenannte Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.

 

Wo kann diese Leistung schon enthalten sein?

 

In der privaten Haftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist meist schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten. In den Versicherungsbedingungen ist es meist auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.

 

Wann ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich und was ist versichert und was nicht?

 

Der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn diese bestimmte Bausumme überschritten ist.

Versichert sind sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Es sollte schon bei Vertragsabschluss auf eine hohe Deckungssumme geachtet werden. Die Vertragslaufzeit hängt je nach Bauzeit ab und kann stark variieren.

 

Schäden an Nachbargebäuden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. z.B. Risse, Einsturz, Abrutschen usw. Diese Risiken können zum Teil über die Zusatzklauseln in der Bauleistungsversicherung abgedeckt werden.

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