webber Januar 11, 2010 Hallo, gibt es bei der Steuererklärung eine Bagatellgrenze, unter der nix zurück gezahlt werden muss?? In 2009 hab ich wohl 3 cent an das FA abgeführt, der Freibetrag war wohl zu genau berechnet Diese Frage ist ernst gemeint, unabhängig von Zeitaufwendung und Porto Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 11, 2010 Bagatellgrenze wie früher gibt es nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 11, 2010 heißt: ich kann das FA ärgern und ne Steuererklärung abgeben und bekomme die 3 cent wieder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von Sven82 10 EUR, ab da besteht ein erhebliches bürgerliches Interesse wie der Gesetzgeber so schön sagt. ... oder mit anderen Worten: Bei 10 EUR fängt der Sozialneid an. http://www.steuerlin.../ao/par156.html Ach sorry, gilt nur für die Korrektur von Verwaltungsakten. Bei der erstmaligen Festsetzung gibt es keine Grenze und für Erstattungen ohnehin nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 11, 2010 heißt: ich kann das FA ärgern und ne Steuererklärung abgeben und bekomme die 3 cent wieder? Für den Fall, dass Du das ernsthaft überlegst: 1. Dir ist schon bewusst, dass die Arbeitszeit, die dadurch unnötigerweise verwendet wird, auch von Dir bezahlt wird? 2. Findest Du es nicht daneben, wenn Behörden und Menschen, die darin arbeiten, sich mit 3 cent hin oder her auseinandersetzen müssen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Januar 11, 2010 heißt: ich kann das FA ärgern und ne Steuererklärung abgeben und bekomme die 3 cent wieder? Es könnte der Tag kommen, da Du auf deren Kulanz angewiesen bist. Ich würd das für 3 Cent nicht aufs Spiel setzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 11, 2010 Diese Frage ist ernst gemeint, unabhängig von Zeitaufwendung und Porto was setzt du eigentlich für deine eigene Arbeitszeit an? Falls gar nichts: wie ist es mit Opportunitätskosten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von neysee heißt: ich kann das FA ärgern und ne Steuererklärung abgeben und bekomme die 3 cent wieder? Es könnte der Tag kommen, da Du auf deren Kulanz angewiesen bist. Ich würd das für 3 Cent nicht aufs Spiel setzen. Würde mich eher wundern, wenn man sich deswegen seinen Sachbearbeiter zum Feind machen würde. Wenn ich Sachbearbeiter beim FA wäre, würde ich mir denken, ich arbeite einfach meinen Stapel an Erklärungen durch, und ob da jemand 3 Cent, 300 Euro oder 3 Millionen wieder kriegt, wär mir ziemlich egal. Wahrscheinlich wären 3 Millionen viel anstrengender, da muss der ganze Vorgang bestimmt zur Nachkontrolle beim Chef. Was nicht heißt, dass ich wegen 3 Cent das durchziehen würde, dafür wäre mir meine Zeit zu schade. Und es gibt zwar Kandidaten hier im WPF, denen ich das zutrauen würde, aber Webber zähle ich nicht dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 11, 2010 hat man immer den gleichen sachbearbeiter'?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von Emilian Würde mich eher wundern, wenn man sich deswegen seinen Sachbearbeiter zum Feind machen würde. Na zum Feind wird er sicher nicht gleich, das Recht wär ja auf Deiner Seite. Allerdings wirst Du ihm evt. als Krümelkacker in Erinnerung bleiben. Eine Erfahrung, auf die man verzichten sollte wenn man weiss, dass man deren Kulanz irgendwann mal brauchen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 11, 2010 In den Lehrerzimmern dieser Welt werden u.a. die schlechtesten Klausuren ausgehängt. Vielleicht hat das ein oder andere FA auch so eine Liste Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 11, 2010 In den Lehrerzimmern dieser Welt werden u.a. die schlechtesten Klausuren ausgehängt. Vielleicht hat das ein oder andere FA auch so eine Liste Das erinnert mich daran, dass es vor Urzeiten mal Bornemanns Briefmacken gab, wo er Briefe an Firmen usw. geschrieben und dann samt Antwort als Buch veröffentlicht hat. Und da gab es die Anfrage ans FA, dass neulich eine Frau eine Samenspende von ihm wollte, ob er die von der Steuer absetzen könne. Es gab eine Antwort, und wenn sie auch abschlägig war, trotzdem lesenswert. Obwohl die Bücher aus Zeiten stammen, wo noch niemand das Internet kannte, findet man viele Briefe tatsächlich noch, den ans FA sogar als ersten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 12, 2010 von reckoner Hallo, hat man immer den gleichen sachbearbeiter'?? In der Regel schon, ist nach Buchstaben sortiert (und deinen Nachnamen wirst du ja wohl nicht so oft ändern). Solange dein Sachbearbeiter nicht in Rente geht, sich einen anderen Job sucht, versetzt wird, gefeuert wird etc. wird er dein Freund oder Feind bleiben (je nachdem). Manchmal merkt man (an unnötigen Nachfragen zu eigentlich altbekannten Sachen), dass es einen Wechsel gegeben hat. Nach meiner Erfahrung (natürlich nicht repräsentativ) sind die neuen meist ein bisschen pingeliger; vielleicht freut sich ein Jungspund noch, wenn er einem Bürger ans Bein pinkeln kann. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 Januar 12, 2010 In den Lehrerzimmern dieser Welt werden u.a. die schlechtesten Klausuren ausgehängt. Vielleicht hat das ein oder andere FA auch so eine Liste Wird Zeit dass man dem Lehrerpack auch mal mit dem BDSG auf die Finger haut... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poppi Januar 12, 2010 · bearbeitet Januar 13, 2010 von poppi Ach, egal... Nicht so wichtig. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peter32 Januar 19, 2010 heißt: ich kann das FA ärgern und ne Steuererklärung abgeben und bekomme die 3 cent wieder? Werden die Auszahlungen vom FA nicht aufgerundet, sprich du bekommst 1 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 19, 2010 Hallo, Werden die Auszahlungen vom FA nicht aufgerundet, sprich du bekommst 1 ?Nee, gezahlte Steuern werden nicht gerundet, nur Erträge und Kosten (immr zu ungunsten des Staates).Schau mal in das alte KAP-Formular: Dort kann (und muss) man nur die Steuern centgenau angeben. Und an dieser grundlegenden Systematik hat sich auch mit der Abgeltungsteuer nichts geändert, obwohl man die abgeführten Steuern nun nicht mehr extra angeben muss (die kann sich das FA selber ausrechnen). Mehr als 3 cent kann webber nicht zurück bekommen. Und in einem anderen Thread hatte ich ihm schon den Tip gegeben, mit der Erklärung in jedem Fall noch - aus anderen Gründen - zu warten. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Januar 19, 2010 Das erinnert mich daran, dass es vor Urzeiten mal Bornemanns Briefmacken gab, wo er Briefe an Firmen usw. geschrieben und dann samt Antwort als Buch veröffentlicht hat. Und da gab es die Anfrage ans FA, dass neulich eine Frau eine Samenspende von ihm wollte, ob er die von der Steuer absetzen könne. Es gab eine Antwort, und wenn sie auch abschlägig war, trotzdem lesenswert. Obwohl die Bücher aus Zeiten stammen, wo noch niemand das Internet kannte, findet man viele Briefe tatsächlich noch, den ans FA sogar als ersten. Ich krieg mich gar nicht mehr ein vor lauter Lachen... Die Antwort des FA war alles andere als humorlos. Nur kommt es [...] auf die Gemeinnützigkeit des Empfängers der Spende an, der eine gemeinnützige Personenvereinigung oder Körperschaft sein muß. Dabei ist zu bedenken, daß eine Personenvereinigung im steuerlichen Sinne nicht die Ihnen vorschwebende Tätigkeit, sondern eine Gesellschaft ist, bei der [...] Nur vorsorglich weise ich darauf hin, daß bei Ihrem Vorhaben eine Personenvereinigung selbst dann nicht gegeben ist, wenn noch weitere Mitunternehmer beteiligt sein sollten. Auch eine Körperschaft mag sich der steuerliche Laie etwas anders vorstellen, als es nach den einschlägigen Vorschriften geboten ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag