revilo79 Januar 10, 2010 Hallo zusammen, ich habe 2009 bei DWS einen "TopRente Dynamik" Riester-Fondssparplan abgeschlossen. Die Vollmacht zur Beantragung der staatl. Altersvorsorgezulage habe ich der DWS - wie wohl allgemein üblich - gegeben. Nun habe ich Ende 2009 mal in mein Depot geschaut und musste feststellen, dass bisher nur Anteile von meinen Beiträgen gekauft wurden. Der Zulagebetrag für 2009 fehlt. Nun frage ich mich, ob das normal ist. Hätte die DWS die Zulage für 2009 nicht schon längst beim Staat einholen müssen/können oder ist es normal, dass dies immer erst im Folgejahr geschieht? Wir war das bei euch? Gruß Oli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 10, 2010 Hallo zusammen, ich habe 2009 bei DWS einen "TopRente Dynamik" Riester-Fondssparplan abgeschlossen. selbst schuld Die Vollmacht zur Beantragung der staatl. Altersvorsorgezulage habe ich der DWS - wie wohl allgemein üblich - gegeben. Nun habe ich Ende 2009 mal in mein Depot geschaut und musste feststellen, dass bisher nur Anteile von meinen Beiträgen gekauft wurden. Der Zulagebetrag für 2009 fehlt. Nun frage ich mich, ob das normal ist. Hätte die DWS die Zulage für 2009 nicht schon längst beim Staat einholen müssen/können oder ist es normal, dass dies immer erst im Folgejahr geschieht? Wir war das bei euch? ich frag mal anders, du bekommst die Zulage aufgrund deines Vorjahreseinkommens. Nun hattest du aber in 2008 gar keinen Vertrag! Demnach kannst du die Zulage für 2009 auch erst in 2010 bekommen, oder? VG David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Januar 10, 2010 Es muss ja erstmal geschaut werden ob du genug reingezahlt hast um die volle Zulage kassieren. Also wird die Zulage wohl erst 2010 kommen. Kann auch ruhig August 2010 werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Januar 11, 2010 Die Zulage für 2008 wurde bei mir Ende Mai 2009 aufs Depot gebucht. Also keine Panik - schau im Sommer 2010 mal rein. Dann sollte sie da sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
revilo79 Januar 11, 2010 Okay, danke euch dreien. Thema ist für mich beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Januar 12, 2010 Ich will keinen extra Thread eröffnen, darum klinke ich mich hier mal ein. Sollte im Januar meinen Riesterbeitrag anpassen (war ja meines Wissens 4% vom Gesamtbrutto des Vorjahres inkls. staatliche Zulage?). Mich würde interessieren, in wie weit die Zulagen ausgezahlt werden, wenn die 4 % nicht erreicht werden. Die einzige Information die ich gefunden habe, war die Aussage "anteilig". In einem anderen Forum wurde sogar von einer gewissen Mindesteinzahlung jährlich gesprochen, da ansonsten die Zulage komplett entfallen würde. Weiss hier jemand bescheid ? Der Begriff "anteilig" ist für mich persönlich zu schwammig - gibt es dort genaue Regeln bzw. zahlen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Januar 12, 2010 Ich will keinen extra Thread eröffnen, darum klinke ich mich hier mal ein. Sollte im Januar meinen Riesterbeitrag anpassen (war ja meines Wissens 4% vom Gesamtbrutto des Vorjahres inkls. staatliche Zulage?). Mich würde interessieren, in wie weit die Zulagen ausgezahlt werden, wenn die 4 % nicht erreicht werden. Die einzige Information die ich gefunden habe, war die Aussage "anteilig". In einem anderen Forum wurde sogar von einer gewissen Mindesteinzahlung jährlich gesprochen, da ansonsten die Zulage komplett entfallen würde. Weiss hier jemand bescheid ? Der Begriff "anteilig" ist für mich persönlich zu schwammig - gibt es dort genaue Regeln bzw. zahlen ? Wenn du beispielsweise nur 2% des Gesamtbruttos des Vorjahres eingezahlt hast, bekommst du auch nur 50% der Zulage (72 Euro). Bei 1% sind es 25% usw. Rechnung ist also im Prinzip: Anteil am Brutto (in Prozent) / 4% * 154 Euro (kinderlos) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag