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Gerald1502

Haftpflichtversicherung

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Gerald1502

Haftpflichtversicherung

 

Die private Haftpflichtversicherung ist unter allen Versicherungen die wichtigste Versicherung, denn sie sichert einem gegen Schadensansprüche Dritter ab, die einem im schlimmsten Fall finanziell ruinieren können.

 

Warum: § 823 BGB

 

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

Kurzum wer einen Schaden ob absichtlich oder unabsichtlich verursacht muss für entsprechende Ansprüche gerade stehen. So kann man sich vorstellen wenn man einen Unfall verursacht bei dem Personen zu Schaden kommen wird es schnell teuer.

 

Was ist bei der Privathaftpflicht versichert?

 

  • Personen und Sachschäden, also Schäden die man einem Dritten oder dem Besitz eines Dritten zufügt.
  • Schlüsselschäden, das sind Schäden die durch den Verlust von Schlüsseln entstehen. z.B. Schloss und Schließzylinder austauschen
  • Vermögensschäden, hier gilt es echte und sogenannte unechte Vermögensschäden zu unterscheiden.

Unterschied echte Vermögensschäden und unechte Vermögensschäden:

 

  • Echte Vermögensschäden sind solche die weder durch Personen noch durch Sachschäden entstehen. Wenn man also Dritte z.B. aktiv oder passiv an ihrer Berufsausübung hindert.
     
  • Unechte Vermögensschäden sind solche bei denen die Vermögensschädigung durch Personen oder Sachschaden entstehen. Beispielsweise wenn man eine Person verletzt und diese dann aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht ausüben kann.

Einer Haftpflichtversicherung kommen grundsätzlich 2 Aufgaben zu:

 

  • Übernahme der Schadenersatzzahlungen, die der Versicherungsnehmer (oder eine mitversicherte Person) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts an einen Geschädigten zu leisten hat
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche an den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen

Abweichend von § 823 BGB ist der § 828 zu nennen, der die Deliktfähigkeit von Kindern regelt:

 

  • Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr haften Kinder grundsätzlich nicht selbst für von Ihnen verursachte Schäden, im Straßenverkehr sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.
  • Kinder im Alter von 7 (10) bis 18 Jahren haften nur dann für von Ihnen verursachte Schäden, wenn Sie die nötige geistige Reife und Einsichtsfähigkeit haben, um zu erkennen, dass Ihre Handlungen einen Schaden anrichten können.

Eltern haften also niemals für Ihre Kinder, es sei denn, Sie sind Ihrer Aufsichtspflicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße angekommen. Ist das nicht der Fall, so bleibt der Geschädigte auf Seinem Schaden sitzen (§ 832 BGB). Ausnahme: Der Vertrag beinhaltet eine Klausel, in dem der Versicherer dem Versicherten zusagt, dass auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch solche Schäden reguliert werden.

 

Mitversicherung von Kindern in der Haftpflichtversicherung der Eltern

 

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Quelle: FOCUS-MONEY Grafik

 

Worauf müssen Sie bei einem Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten und woraus setzt sich die Prämie zusammen

 

auf die richtige Tarifauswahl

Es sollte auf die richtige Tarifauswahl geachtet werden. Sei es der Tarif für einen Single-Haushalt, mit oder ohne Kinder oder den eines Familien/Lebensgemeinschaft-Haushalts, mit oder ohne Kinder. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass alle zusätzlich mitversicherten Personen im Vertrag genannt sind. Besteht in einer Lebensgemeinschaft jeweils ein separater Vertrag, ist es überlegenswert, diese beiden Verträge in einen Vertrag zusammenzuführen. Damit können Beiträge eingespart werden. Als Hinweis sei ergänzt, dass Schäden versicherter Personen oftmals nicht abgedeckt sind und man bei der Tarifauswahl einen Tarif wählen sollte, der auch hier leistet, zumindest wenn es sich um Personenschäden handelt.

 

ausreichende Deckungssumme für Personen- und Sachschäden

Auf eine ausreichende Deckungssumme für Personen und Sachschäden sollte geachtet werden. Denn, wenn man davon ausgeht, das Jemand durch einen Unfall den man verursacht hat Vollinvalide wird und man dann Kosten für Behandlung und Pflege tragen soll, da können kleine Summen schnell aufgebraucht sein.

 

Versicherungsschutz für Vermögens- und Mietsachschäden

Auch für Vermögens- und Mietsachschäden kann der Versicherungsschutz bedeutend sein.

 

Versicherungsschutz für Vermögensschäden ist meist für Personen in einer beratenden Funktionen z.B. Finanzdienstleister, Anwälte ect. ratsam. Eine speziellere Form der Absicherung bietet die Berufshaftpflichtversicherung, da hier echte Vermögensschäden im Vordergrund steht.

 

Versicherungsschutz für Mietsachschäden ist für Personen, die in einem Mietverhältnis leben, ratsam. Versichert sind aber nur Dinge, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Das kann z.B. eine Badewanne oder ein Waschbecken sein.

 

Forderungsausfalldeckung

Eine Forderungsausfalldeckung leistet, wenn der Schadenverursacher selbst keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt und seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sprich zahlungsunfähig ist. Es bietet sich bei Vertragsabschluss an, diesen Zusatzschutz mit zu integrieren. Bezüglich der Forderungsausfalldeckung sollte klargestellt werden, dass nur im Umfang der bestehenden Privathaftpflichtversicherung geleistet wird. Das bedeutet, dass Schäden durch Vorsatz, Tierhalter oder Führer eines Kraftfahrzeuges ausgeschlossen sind. Die Versicherer gehen mittlerweile jedoch mehr und mehr dazu über, auch diese Punkte in den Versicherungsschutz miteinzubeziehen. Es lohnt sich also, auch diesen entsprechend genauer unter die Lupe zu nehmen.

 

Schäden durch gesetzlich deliktunfähige Kinder

Diese zusätzliche Option ist meist nicht einmal mit Zusatzkosten verbunden, da diese in vielen Familienhaftpflichtversicherungen enthalten ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann sinnvoll sein und bei genauer Analyse können die Bedingungen in der bereits bestehenden Haftpflichtpolice angepasst werden.

 

Versicherungsschutz für Schlüsselschäden

Ein Schutz für Schlüsselschäden sollte man nicht unterschätzen und kann daher sehr ratsam sein, wenn man in einem Mietshaus mit zentraler Schließanlage wohnt, denn hier hätte ein Schlüsselverlust gegebenenfalls einen kompletten Tausch der Schließanlage zurfolge, da hier Kosten von mehreren tausend Euro entstehen können.

Bei Schlüsselverlust gibt es eventuell noch den Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Schlüsseln.

 

Selbstbeteiligung

Durch eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (die der Kunde im Schadensfall selbst bezahlt) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.

 

Bauherrenrisiko

Wer als Vermieter oder Eigentümer einer Immobilie An- oder Umbaumaßnahmen plant, sollte auf einen ausreichenden Schutz über die private Haftpflichtversicherung achten. Es empfiehlt sich, mindestens eine Summe von 100.000€ zu versichern.

 

Gefälligkeitsschäden

Wird bei der Ausführung einer Gefälligkeit - z.B. bei der Umzugshilfe - derjenige geschädigt, dem die Gefälligkeit erbracht wird, besteht im Regelfall keine Haftung des Schädigenden für den entstandenen Schaden. Zwischen dem Empfänger und dem Erbringer der Gefälligkeit gilt nämlich ein stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss - jedenfalls für leicht fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der Gefälligkeitshandlung. Ähnlich dem Einschluss für deliktunfähige Kinder kann hier durch einen entsprechenden Zusatz einem Konflikt (zumeist im Freundes- oder Bekanntenkreis), der durch eine Nichtregulierung

seitens der Versicherung verursacht wird, vorgebeugt werden.

 

Auslandsschäden

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sind Haftpflichtansprüche aus Versicherungsfällen im Ausland nicht versichert, siehe § 4 Ziff. I 3 AHB. In der Privathaftpflichtversicherung ist der vorübergehende Aufenthalt im Ausland mitversichert; die versicherte Dauer des Auslandsaufenthaltes variiert jedoch zwischen den Anbietern. Teilweise wird auch eine längere Auslandsdeckung für Aufenthalte in Europa geboten.

 

Umweltschäden (→ Heizöltank)

Es ist üblich, dass für Schäden, die z.B. durch ein aus einem Leck im Öltank ausgelaufenes Öl im Gewässer verursacht werden, kein Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung besteht. Wer ein derartiges privates Risiko tragen muss, sollte also zwingend darauf achten, dass ein Tarif gewählt wird, der auch solche Risiken mit absichert. Üblich sind hier Begrenzungen auf ein bestimmtes Fassungsvermögen des Tanks oder eine Deckelung auf eine Versicherungssumme, die deutlich unter der Summe für Personen- und Sachschäden liegt. Achtung:Es sollte darauf bestanden werden, dass die zu versichernden Anlagen explizit und gesondert im Versicherungsschein erwähnt werden.

 

Vorsorgeversicherung

Über die Vorsorge sind neu hinzugekommene Risiken (→Hunde,eine Immobilie) sofort versichert. Allerdings gelten hier zumeist niedrigere Deckungssummen als im ursprünglichen Vertrag vereinbart.

Die Pflicht einer Nachmeldung bleibt aber trotzdem bestehen. Es sollte darauf geachtet werden, dass auch für solche Fälle eine ausreichende Deckungssummen zur Verfügung stehen (marktüblich sind Höchstsummen von 3 Mio.€ für Personen- Sach- und Vermögensschäden).

 

Sonstige Tätigkeiten

Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind folgende Tätigkeiten regelmäßig nicht mitversichert und sollten dabei Erwähnung in den besonderen Bedingungen finden, so ein Bedarf besteht:

 

  • Tagesmutter
  • nebenberufliche Tätigkeiten bzw. Nebenjobs
  • Ehrenämter
  • fachpraktischer Unterricht inkl. Laborarbeiten und Schäden an Lehrmitteln
  • Betriebspraktika

Mietsachschäden an Mobiliar

Ergänzend zu den hier im Thread bereits erwähnten Mietsachschäden an Immobilien kann der Versicherungsschutz um Mietsachschäden an Inventar erweitert werden. Das gilt dann für bewegliches und gemietetes Mobiliar z.B. in Hotelzimmern oder Schiffskabinen.

 

Abwasser- und Allmählichkeitsschäden

Diese Ergänzung sichert die versicherten Personen vor Haftungsansprüchen durch häusliche Abwässer oder die allmähliche Einwirkung von z.B. Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit.

 

Ausschlüsse

Auf eventuelle Ausschlüsse sollte man achten, falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

 

Weitere Haftpflichtvarianten

 

Allgemeines zu der Haftpflichtversicherung

 

Ergänzende Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung.pdf

Quelle: Matthew Pryor

 

21PunktePHV.pdf

 

Private Haftpflichtversicherung für mich gesucht / Single- und Familientarife / zentraler Thread für die private Haftpflichtversicherung

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