Lunatic183 Januar 9, 2010 Hallo zusammen, Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Riesterrente. Also ich habe selbst vor ca. 1,5 Jahren eine DWS Top Rente Dynamik abgeschlossen, womit ich auch sehr zufrieden bin. Jetzt stelle ich mir allerdings ein paar Fragen: 1. Es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass es mich im Laufe meines Lebens noch für einige Jahre ins beruflich ins Ausland ziehen könnte. Was ist dann mit dem Vertrag? Wie würde sich die Situation ändern, wenn man ganz ins Ausland geht? (ist auch denkbar, meine Frau ist Amerikanerin) 2. Was würde passieren, wenn ich mich im Laufe des Lebens selbstständig machen würde und als Freiberufler tätig wäre? Ist auch durchaus noch denkbar und gar nicht so unrealistisch? 3. Was wenn man im Alter dann erst das Land verlässt, sollten 1 und 2 nicht zutreffen, ist 3 schon noch ziemlich realistisch zumindest aus heutiger Sicht mit meinen 26 Jahren. Wäre froh, wenn mir da wer weiterhelfen könnte. Ich denke, dass die DWS Top Rente Dynamik trotzdem nicht falsch war, aber diese Punkte liegen mir momentan einfach im Magen und sind irgendwie schwer zu verdauen ohne entsprechendes Hintergrundwissen. Schonmal Danke! Mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 9, 2010 1. Wenn du nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig bist, fällt die Förderung weg. 2. Die Förderung fällt weg, es sei denn die Frau ist unmittelbar begünstigt und hat auch einen Riestervertrag. 3. Die erhaltene Förderung (Zulagen und Steuervorteile) müssen zurückgezahlt werden. Für das EU-Ausland wird sich das ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lunatic183 Januar 11, 2010 1. Wenn du nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig bist, fällt die Förderung weg. 2. Die Förderung fällt weg, es sei denn die Frau ist unmittelbar begünstigt und hat auch einen Riestervertrag. 3. Die erhaltene Förderung (Zulagen und Steuervorteile) müssen zurückgezahlt werden. Für das EU-Ausland wird sich das ändern. Danke für die Antwort. Ok, soweit verstanden nur noch zwei Sachen: Bei Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit würde die Förderung entfallen, die bisher erhaltene muss aber nicht zurückgezahlt werden, sehe ich das richtig? Und was heist in dem Zusammenhang unmittelbar begünstigt? Meine Frau hat bis jetzt keinen Riestervertrag, könnte Sie aber ja noch machen. Mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Legolas2605 Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von Legolas2605 Also wenn deine Frau einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, kannst du auch im Falle einer Selbständigkeit weiterhin riestern. Du erhältst dann weiterhin die Grundzulage. Auch ohne eigene Beitragszahlung! Das habe ich noch zu Riester bei Selbständigkeit gefunden: "Was passiert bei Wechsel in die Selbständigkeit? Wenn keine Versicherungspflicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Künstlersozialkasse besteht, endet die Förderung. Es gibt dann keine Zulagen mehr und die Aufwendungen werden nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt. Sie können den Vertrag ruhen lassen oder unter Rückzahlung der bisher erhaltenen Fördermittel und der Steuervorteile kündigen. Bei unterjährigem Wechsel in die Selbständigkeit wird die Förderung noch für das gesamte Jahr voll gewährt. Wenn die Versicherungspflicht weiterhin (zum Beispiel in der Künstlersozialkasse) besteht, dann ist, um die volle Förderung zu erhalten, gegebenenfalls nur der Mindesteigenbeitrag anzupassen. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags gelten dann die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte des Vorjahres. Wenn man den Vertrag dann ruhen lässt, muss man die bisherigen Zulagen nicht zurückzahlen. Verstehe ich zumindest so.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Januar 11, 2010 1. Wenn du nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig bist, fällt die Förderung weg. 3. Die erhaltene Förderung (Zulagen und Steuervorteile) müssen zurückgezahlt werden. Für das EU-Ausland wird sich das ändern. Ich bin vielleicht auch bald ein "Ausländer". Gibt es genauere Details bzgl. des (EU-)Auslands? Insbesondere während der Ansparzeit? Viele Grüße, ww Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Januar 11, 2010 1. Wenn du nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig bist, fällt die Förderung weg. 3. Die erhaltene Förderung (Zulagen und Steuervorteile) müssen zurückgezahlt werden. Für das EU-Ausland wird sich das ändern. Ich bin vielleicht auch bald ein "Ausländer". Gibt es genauere Details bzgl. des (EU-)Auslands? Insbesondere während der Ansparzeit? Viele Grüße, ww Habe was gefunden. Riestersparer im Ausland LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lunatic183 Januar 15, 2010 1. Wenn du nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig bist, fällt die Förderung weg. 3. Die erhaltene Förderung (Zulagen und Steuervorteile) müssen zurückgezahlt werden. Für das EU-Ausland wird sich das ändern. Ich bin vielleicht auch bald ein "Ausländer". Gibt es genauere Details bzgl. des (EU-)Auslands? Insbesondere während der Ansparzeit? Viele Grüße, ww Habe was gefunden. Riestersparer im Ausland LG Gerald Danke, das hilft mir schonmal weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag