SlapShot Januar 9, 2010 Hallo liebe Forengemeinde, ich bin neben der Uni als Schiedsrichter tätig und weiß nicht genau wie ich mein "Gehalt" versteuern muss. Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir ein paar kleine Tipps geben können. Aus Gesprächen mit anderen Schiedsrichtern und eigener Recherche habe ich gefunden, dass es für mich keinerlei Freibeträge gibt, auch der Übungsleiterfreibetrag gilt ausdrücklich nicht für Schiedsrichter. Welche Einkunftsart ist das Geld welches man als Schiedsrichter bekommt? Ist das der selbständigen Arbeit zuzurechnen oder als sonstige Einkünfte zu versteuern. Pro selbst angereisten Kilometer erhalten wir vom Verein bei dem wir eingesetzt werden 0,33 Euro Fahrtkosten erstattet, für Hin- und Rückweg. Laut Gesetzgeber dürften wir aber nur 0,3 Euro steurfrei bekommen, müssten also die übrigen 3 Cent versteuern, ist das die gleiche Einkunftsart wie das "schiedsrichtern" an sich? Wie ist das mit anderen Aufwendungen, wir hatten beispielsweise einen Lehrgang zu welchem wir selbst angereist sind und keine Fahrtkosten erstattet bekamen, kann ich dort die Fahrtkosten mit 0,3Euro/Kilometer wieder gegenrechen und so das zu versteurnde Einkommen kürzen? Zählt sowas theoretisch auch für Fahrten zum Kauf von Ausrüstung usw. also alles was mit dem Sport zu tun hat? (Ich weiß man kann das jetzt bis ins unermessliche steigern und bspw. Premiere/Sky absetzen wollen um Spiele zu beobachten, das geht villeicht ein wenig zu weit, aber es geht ums Prinzip.) Ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen, ich verlange keine lückenlose Rechtsberatung, nur ein paar Meinungen, evtl. mit Angabe von Quellen wo ich es noch einmal selber nachschauen kann. Soweit schon einmal vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 Januar 9, 2010 http://www.dhtv.de/uploads/media/Besteuerung_von_Trainern_und_Schiedsrichtern.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Januar 9, 2010 http://www.dhtv.de/uploads/media/Besteuerung_von_Trainern_und_Schiedsrichtern.pdf Klasse, vielen Dank, ich habe mir das gerade einmal angeschaut und fasse es noch einmal zusammen: EK aus Leistungen gem. §22 Nr. 3. EStG Freigrenze 256 Euro Das heißt, ich könnte für jedes Spiel, bei welchem ich länger als 8 Stunden unterwegs bin eine Verpflegungskostenpauschale von 6 Euro absetzen oder? Wie ist das mit den 3 Cent extra, die würden dann auch als EK aus Leistungen versteuert? Vielen Dank für die Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 9, 2010 wie hoch pfeifst du denn? 8 Stunden kommen doch nie zusammen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von SlapShot Nur im Landesverband, aber der Sport ist Eishockey, da ist Hannover-Hamburg schon eine normale Entfernung und dann 2-3 Stunden Fahrt, 1 Stunde vorher da sein 2,5 Stunden Spiel nach dem Spiel noch ein wenig da bleiben usw, da kommt man schon auf 8 Stunden, wenn es dann aber mal weiter geht z.B. nach Timmendorf, dann kommt das gut hin. Kann ich die Fahrt zum Beispiel zum Schlittschuhe schleifen jetzt absetzen? Eigentlich ja oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 9, 2010 gut, bin 9 Jahre lang Fußballschiri gewesen und da wäre ich nie auf 8 Stunden gekommen; auch wenn es mal von Diepholz nach Hannover ging (dürfte dir ja etwas sagen wenn du aus Hannover kommst) Ausgaben wären alle Aufwendungen, die mit der Schiri-Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Also Trikot, Schlittschuhe, die Schlittschuhpflege oder wie auch immer man das Schleifen nennen mag etc. Einnahmen entsprechend alle daraus resultierenden Geldzuflüsse. Bei den Fahrten also die 3 Cent, weil der Rest schließlich steuerfrei ist. Ich wäre damals nicht drauf gekommen die Einnahmen irgendwo anzugeben. Wenn ich alle Aufwendungen zusammenrechne wäre ich bei plus-minus-null angekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Januar 9, 2010 Wenn man wirklich rechnet lande ich wahrscheinlich auch bei Plus/Minus Null oder evtl. bei einem schwachen Plus, dann muss ich es ja auch gar nicht angeben, aber wenn einer nachfragt ist es doof, wenn man dann die letzten Jahre alle rekonstruieren muss, deswegen führe ich lieber nebenher Buch als "Was wäre wenn?" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Januar 9, 2010 Wenn man wirklich rechnet lande ich wahrscheinlich auch bei Plus/Minus Null oder evtl. bei einem schwachen Plus, dann muss ich es ja auch gar nicht angeben, aber wenn einer nachfragt ist es doof, wenn man dann die letzten Jahre alle rekonstruieren muss, deswegen führe ich lieber nebenher Buch als "Was wäre wenn?" Gib doch einmal die Erklärung ab und lass Dich dann befreien. Auch die Sachbearbeiter im FA haben zum Erbsenzählen nicht übermässig viel Lust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag