Granini Januar 9, 2010 Bitte rede nicht von "Steuern". Das bringt einen durcheinander. Wir reden hier über Sozialversicherungsbeiträge und nicht über Steuern. Ich denke, Deine Sichtweise ist zu positiv. Ich sehe das eher so: Für das Einkommen, aus dem ich den Riesterbeitrag zahle, war meine "Schuld" an Sozialversicherungsbeiträgen voll abgegolten. Weil ich riestere, muss ich noch ein 2. mal zahlen. PS: Ich persönlich habe das Problem aber nicht, da ich privat versichert bin. Du hast natürlich Recht, anscheinend mach ich das unbewusst weil ich "Doppelverbeitragung" als ein Unwort empfinde. Ich sehe das übrigens keineswegs als positiv an, es ist eindeutig ein Punkt gegen Riestern/bAV bzw. freiwillige Versicherung. Das muss man sich natürlich vorher klarmachen und dementsprechend durchrechnen, Riester kann sich im Endeffekt ja trotzdem lohnen. Ich denke eher, dass das Problem ist dass viele Berater das nicht erwähnen (oder als Strukkis gar nicht wissen) und man dann in der Rentenphase natürlich einen Schock bekommt. Aber das ist wieder ein anderes Thema... Und für mich auch völlig unverständlich, warum der Staat so viele Anreize setzt, die GKV zu verlassen, irgendwie schizophren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Januar 10, 2010 Ah ok. Eine wichtige Erkenntniss. Muss ich während der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge auch Arbeitslosen- oder Rentenversicherung zahlen? Sonst müsste man das gegen rechnen. Ich muss zwar Kranken- und Pflegeversicherung voll zahlen, spare mir aber Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 10, 2010 · bearbeitet Januar 10, 2010 von sparfux Ich glaube nicht, dass man als Rentner Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen muss. Übrigens ist in der Finanztest 1/2010 ein Artikel genau zu diesem Thema und auf Seite 37 gibt es eine Tabelle, die die inflationsbereinigten Renditen verschiedener Altersvorsorgeformen vergleicht. Dabei wurden zwar Sozialversicherungsbeiträge für die Auszahlungen bei der betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt, für Auszahlungen bei Riester aber nicht. Die Empfehlung war dann, dass freiwillig gesetzlich versicherte Besserverdiener auf Riester setzen sollen. Ich denke die haben die Sozialversicherung bei Riester einfach vergessen. Ich habe mal eine Mail geschrieben. Mal sehen, was sie zu dem Punkt sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Januar 11, 2010 Dabei wurden zwar Sozialversicherungsbeiträge für die Auszahlungen bei der betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt, für Auszahlungen bei Riester aber nicht. Bei Riester in der Auszahlungsphase werden keine Sozialversicherungen fällig. Die Sozialversicherungen werden in der Einzahlungsphase gezahlt. Riester lässt sich nur von der Steuer absetzten. Von den Sozialversicherungen gibts nix zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von sparfux Dabei wurden zwar Sozialversicherungsbeiträge für die Auszahlungen bei der betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt, für Auszahlungen bei Riester aber nicht. Bei Riester in der Auszahlungsphase werden keine Sozialversicherungen fällig. Die Sozialversicherungen werden in der Einzahlungsphase gezahlt. Riester lässt sich nur von der Steuer absetzten. Von den Sozialversicherungen gibts nix zurück. Ja das hat mir Finanztest zuerst auch zurückgeschrieben. Es stimmt aber nicht - zumindest für freiwillig gesetzlich Versichterte. Da ja viele sagen, Wikipedia kann man nicht vertrauen, habe ich nochmal beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales recherchiert. Dabei bin ich fauf folgendes gestoßen: Muss ich für meine spätere Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Nach geltendem Recht sind auf Renten aus privaten Riester-Verträgen grundsätzlich keine gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, es sei denn, man ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Wird jedoch betrieblich geriestert und ist man gesetzlich kranken- und pflegeversichert, dann fallen in der Auszahlungsphase Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Darauf hat Finanztest geschrieben, dass das schon so ist, dass die Krankenkassen auf Riesterrenten von freiwillig versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenkassenbeiträge erheben können.. Das sei aber das Problem von Riester. Das mag ja richtig sein, aber Fakt ist, dass das die Rendite der Riesterrente für freiwillig gesetzlich Versicherte wie bei der betrieblichen Altersvorsorge nach unten zieht. Der Finanztest Bericht hatte ja als Schlußfolgerung, dass Riester für diese Leute gerade die bessere Alternative ist. Das stimmt meiner Ansicht nach aber nicht, wenn man dann doch Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Ich bin zwar langjähriger Leser der Zeitschrift, muss aber mittlerweile auch sagen, dass viele Berichte von denen nicht völlig fundiert sind. Leider! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 11, 2010 man muss die Sache aber auch komplett betrachten und nicht auf Riester abstellen, denn: Auf sogenannte sonstige Einkünfte (z.B. Kapitalerträge, private Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.) wird für gesetzl freiwillig Versicherte der allgem. Beitragssatz erhoben...und nicht nur auf Riester! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 11, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von sparfux Das ist korrekt. Das haben sie mir auch so geschrieben nach meinem 2. Nachhaken. Allerdings wird in dem Artikel die Nach-Inflations und Nach-Sozialabgaben-Rendite für verschiedene Formen der Altersvorsorge verglichen. Bei ungeförderten und betrieblichen AV werden die Sozialabgaben (für freiwillig gesetzlich Versichterte) berücksichtigt und bei Riester nicht. Dann kommt man zu dem Schluss, dass Riester für "besser verdienende" gesetzlich Versicherte günstiger ist, als die betriebliche AV ... wegen der Sozialabgaben, die bei Riester nicht anfallen würden. Das ist aber offensichtlich nicht richtig. Sie fallen an für diese Personengruppe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 11, 2010 Das ist korrekt. Das haben sie mir auch so geschrieben nach meinem 2. Nachhaken. Allerdings wird in dem Artikel die Nach-Inflations und Nach-Sozialabgaben-Rendite für verschiedene Formen der Altersvorsorge verglichen. Bei ungeförderten und betrieblichen AV werden die Sozialabgaben (für freiwillig gesetzlich Versichterte) berücksichtigt und bei Riester nicht. Dann kommt man zu dem Schluss, dass Riester für "besser verdienende" gesetzlich Versicherte günstiger ist, als die betriebliche AV ... wegen der Sozialabgaben, die bei Riester nicht anfallen würden. Das ist aber offensichtlich nicht richtig. Sie fallen an für diese Personengruppe. jeder, der in der Branche tätig ist, wird dir bestätigen, dass die Tests und Berichte bei Finanztest in der Regel nicht viel Erkenntnis bringen...manch Test wird sogar nur noch durch Ökotest getoppt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag