Zarah Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Zarah Hallo Ich bin verwirrt. Versuche, bei dieser Sache den Faden aufzunehmen, aber das Thema ist recht komplex und ich habe hier nichts zutreffendes gefunden. Ich möchte eine kleine betriebliche Altersvorsorge/Entgeltumwandlung abschliessen. Aber welche? Entschuldigung die naive, einfache Frageform....bin Dipl.Psychologin und mein Lohn taucht halt einfach auf dem Konto auf. Meine Daten: 55 Jahre 2.400 netto (über 50.000 Brutto) habe einen kleinen BSP/Riester = 5€/Monat (kann man das irgendwie einbinden?) Arbeite im öff.Dienst (Heidelberg) 1 Kind, 17 Jahre Wie gehe ich vor, welche Möglchkeiten? Ich tendiere NICHT zu Fonds, sondern bevorzuge "sichere" Anlagen. Die BAV möcht ich auch möglichst klein halten, da ich ansonsten andere Anlagen bevorzuge, z.B. habe ich TG, FG und Windparkbeteiligungen. Es geht mir primär um die Optimierung einer eventuellen Förderung oder Steuervorteils. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued Januar 8, 2010 Eine Brutto-Entgeltumwandlung macht im Groben gesagt Sinn, wenn Du Steuern zahlt (also nach Steuererklärung) nicht alles zurück bekommst und vermutlich im Alter geringere Einkünfte hast als jetzt. Die Einzahlungen werden vom Brutto (ohne jeden Abzug) getätigt (Das ist der große Vorteil). Die Auzahlungen im Alter müssen aber versteuert werden und die Krankenkasse kriegt dann auch Ihren Teil. 'Du darf 4% der Beitragsbemessungsgrenze + 1800EUR im Jahr einzahlen. Damit ist klar ein 5 Vertrag ist imho sinnlos. Riestervertrag und Entgeltumwandlung auf keinen Fall mischen. Ich habe mich vor einiger Zeit mit Direktversicherungen befasst. Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest wird es u.U. noch andere Angebote geben. Verträge werden ohnehin über den AG abgeschlossen, also dort erstmal fragen. Bei 55 Jährigen wird man ohnehin eher von Fondslösungen abraten als bei Jüngeren. Diese Rentenversicherungen sind teuer, der Vorteil liegt in der nachträglichen Besteuerung. Als ich div. Direktversicherungen verglichen habe, gab in der Kostenstrukur erhebliche Unterschiede, aber schau erstmal was die Satdt Heidelberg vorschlägt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zarah Januar 8, 2010 Eine Brutto-Entgeltumwandlung macht im Groben gesagt Sinn, wenn Du Steuern zahlt (also nach Steuererklärung) nicht alles zurück bekommst und vermutlich im Alter geringere Einkünfte hast als jetzt. Die Einzahlungen werden vom Brutto (ohne jeden Abzug) getätigt (Das ist der große Vorteil). Die Auzahlungen im Alter müssen aber versteuert werden und die Krankenkasse kriegt dann auch Ihren Teil. 'Du darf 4% der Beitragsbemessungsgrenze + 1800EUR im Jahr einzahlen. Damit ist klar ein 5 Vertrag ist imho sinnlos. Riestervertrag und Entgeltumwandlung auf keinen Fall mischen. Ich habe mich vor einiger Zeit mit Direktversicherungen befasst. Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest wird es u.U. noch andere Angebote geben. Verträge werden ohnehin über den AG abgeschlossen, also dort erstmal fragen. Bei 55 Jährigen wird man ohnehin eher von Fondslösungen abraten als bei Jüngeren. Diese Rentenversicherungen sind teuer, der Vorteil liegt in der nachträglichen Besteuerung. Als ich div. Direktversicherungen verglichen habe, gab in der Kostenstrukur erhebliche Unterschiede, aber schau erstmal was die Satdt Heidelberg vorschlägt. Wenn ich also meinen 5-BSP PLUS eine kleine BAV habe, bleibe ich weit unter der Förderhöchstgrenze? Mehr will ich ja nicht. Prozentual steigt meine Förderung ja nicht, wenn ich höhere Beiträge für die BAV zahle? Ist das richtig? Die weiteren Überschüsse lege ich, wie gesagt, auf dem freien Markt an. Breit streuen ist meine Devise (mein Freund berät mich). Später nehm ich noch Immobilien und Renten mit rein. Also werd ich mal zum Betriebsrat traben oder zur Gewerkschaft und werd mir die diversen Vorschläge mal anhören. Erstmal Danke. Gruss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued Januar 8, 2010 Wenn ich also meinen 5-BSP PLUS eine kleine BAV habe, bleibe ich weit unter der Förderhöchstgrenze? Mehr will ich ja nicht. Prozentual steigt meine Förderung ja nicht, wenn ich höhere Beiträge für die BAV zahle? Ist das richtig? Die weiteren Überschüsse lege ich, wie gesagt, auf dem freien Markt an. Breit streuen ist meine Devise (mein Freund berät mich). Später nehm ich noch Immobilien und Renten mit rein. Also werd ich mal zum Betriebsrat traben oder zur Gewerkschaft und werd mir die diversen Vorschläge mal anhören. Erstmal Danke. Gruss. Ich vermute das ist noch etwas unklar. Riester und BAV haben nichts miteinander zu tun. Bei der BAV bekommst Du auch keine Förderung wie bei Riester, sondern Du zahlst halt keine Abgaben auf den Betrag, der in die Versicherung läuft. Bei einer Brutto-Entgeltumwandlung kann man das schön nachvollziehen. ohne Umwandlung Bruttoverdienst: 4100EUR - Steuer auf 4100EUR - alle Sozialversicherungen auf 4100 (bzw. bis zur Bemessungsgrenze) mit Bruttoentgeltumwandlung: Bruttoverdienst: 4100EUR z.B. 200EUR in Direktversicherung (führt gleich der AG ab) - Berechnungsgrundlage neu: 3900EUR - Steuer auf 3900EUR - alle SV auf 3900 (bzw. Beitragsbemessungsgrenze) läßt sich über die div. Lohnrechner gut durchspielen. Die 4% dürfen dieses Jahr 2592EUR p.a. ausmachen. Tante Wiki erklärt auch viel. http://de.wikipedia....ltersversorgung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zarah Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Zarah Wenn ich also meinen 5€-BSP PLUS eine kleine BAV habe, bleibe ich weit unter der Förderhöchstgrenze? Mehr will ich ja nicht. Prozentual steigt meine Förderung ja nicht, wenn ich höhere Beiträge für die BAV zahle? Ist das richtig? Die weiteren Überschüsse lege ich, wie gesagt, auf dem freien Markt an. Breit streuen ist meine Devise (mein Freund berät mich). Später nehm ich noch Immobilien und Renten mit rein. Also werd ich mal zum Betriebsrat traben oder zur Gewerkschaft und werd mir die diversen Vorschläge mal anhören. Erstmal Danke. Gruss. Ich vermute das ist noch etwas unklar. Riester und BAV haben nichts miteinander zu tun. Bei der BAV bekommst Du auch keine Förderung wie bei Riester, sondern Du zahlst halt keine Abgaben auf den Betrag, der in die Versicherung läuft. Bei einer Brutto-Entgeltumwandlung kann man das schön nachvollziehen. ohne Umwandlung Bruttoverdienst: 4100EUR - Steuer auf 4100EUR - alle Sozialversicherungen auf 4100 (bzw. bis zur Bemessungsgrenze) mit Bruttoentgeltumwandlung: Bruttoverdienst: 4100EUR z.B. 200EUR in Direktversicherung (führt gleich der AG ab) - Berechnungsgrundlage neu: 3900EUR - Steuer auf 3900EUR - alle SV auf 3900 (bzw. Beitragsbemessungsgrenze) läßt sich über die div. Lohnrechner gut durchspielen. Die 4% dürfen dieses Jahr 2592EUR p.a. ausmachen. Tante Wiki erklärt auch viel. http://de.wikipedia....ltersversorgung Klasse erklärt im 1. Absatz. Genau DAS war mir unklar. Sind 2 Paar Schuhe und 2 versch. "Förderungen". Und es ward helle... Wie ich schon gesehen habe, kann man die Beiträge BAV auch erhöhen. Alles Weitere bei der Firma..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von GlobalGrowth ??? !!!!in dem Alter würde ich mir den Abschluss einer neue bAV ganz genau durchrechnen!!!! - bedenke auch, dass - solltest du nicht privat versichert sein - der volle Krankenversicherungsbeitrag in der Rentenphase anfällt. Wenn überhaupt würde ich die Einzahlungen des Riesterbanksparplanes auf die Maximalsumme erhöhen, ebenso beim Ehegatten! (allein damit kannst du über die Einkommenssteuererklärung bis zu 1500€ p.a. erstattet bekommen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von el galleta Arbeite im öff.Dienst (Heidelberg) ... welche Möglchkeiten? WENN Du BAV machen willst, dann steht Dir doch das auch von Finanztest gelobte Angebot der VBL ("VBLextra") offen. in dem Alter würde ich mir den Abschluss einer neue bAV ganz genau durchrechnen!!!! Finanztest sagt: Tipp: Besonders profitieren davon Sparer über 50 mit bis zu 44 100 Euro Jahresbrutto. Mehr dazu in Finanztest 2/09. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 9, 2010 Arbeite im öff.Dienst (Heidelberg) ... welche Möglchkeiten? WENN Du BAV machen willst, dann steht Dir doch das auch von Finanztest gelobte Angebot der VBL ("VBLextra") offen. saludos, el galleta mir ist es einfach schier unbegreiflich, wie man diese Angebote loben kann...die unterfinanzierte Kalkulation ist das eine, aber Sonderumlage und mögliche Rentenkürzungen bei fehlender Finanzierbarkeit ein No-Go! Finanztest sagt viel el galetta.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Januar 9, 2010 mir ist es einfach schier unbegreiflich, wie man diese Angebote loben kann...die unterfinanzierte Kalkulation ist das eine, aber Sonderumlage und mögliche Rentenkürzungen bei fehlender Finanzierbarkeit ein No-Go! Kannst mal bitte ein paar Links dazu geben? Finanztest sagt viel el galetta.... Ja, ich weiß schon. :'( saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 9, 2010 das ist internes Material...! Ich werde sehen, ob ich die Tage Zeit finde, dir ein paar Sachen aus der Satzung und dem Bedingungswerk zuzuarbeiten. (allein das reicht schon) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von supertobs Ich sehe das auch wie GG: Riester-Erhöhung (nicht über Betrieb) sollte vor der bAV kommen, da die Auszahlung der bAV mit dem Sozialversicherungssatz belegt wird. Zusätzlich ist man bei den bAVs meist auf kostenintensive Versicherungen angewiesen und kann bei Riester einen transparenten BSP machen in der gleichen Risikostufe. Das steuerfreie Einzahlungsprinzip ist letztlich das gleiche. Riester geht halt über die Zulagen, die dann mit der steuer verrechnet werden. bAV geht gleich übers Brutto. Riester hat nur eine höhere Förderquote, wenn eben nur sehr geringe Steuerquoten zur Verrechnung zu Verfügung stehen und man dann eine höhere Zulage hat. Damit soll den unteren Einkommensschichten etwas gutes getan werden. Das ist bei 50K Jahresbrutto aber nicht mehr der Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Januar 9, 2010 Ich werde sehen, ob ich die Tage Zeit finde, dir ein paar Sachen aus der Satzung und dem Bedingungswerk zuzuarbeiten. (allein das reicht schon) Wäre Klasse! saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 9, 2010 mir ist es einfach schier unbegreiflich, wie man diese Angebote loben kann...die unterfinanzierte Kalkulation ist das eine, aber Sonderumlage und mögliche Rentenkürzungen bei fehlender Finanzierbarkeit ein No-Go! Schon klar, dass du die meisten Versicherungen nicht magst , aber würdest du denn nicht sagen, dass die VBL zuindest im oberen Durchschnitt rangiert? Oder würdest du tatsächlich eher die meisten anderen Versicherungen bevorzugen? (wenn man denn überhaupt die Wahl hat...) Ich frage nach, weil ich eigentlich auch viel Gutes über die VBL gehört habe, muss aber gestehen dass ich von denen noch keine Produktinformationen in der Hand hatte.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von sparfux Ich sehe das auch wie GG: Riester-Erhöhung (nicht über Betrieb) sollte vor der bAV kommen, da die Auszahlung der bAV mit dem Sozialversicherungssatz belegt wird. Zusätzlich ist man bei den bAVs meist auf kostenintensive Versicherungen angewiesen und kann bei Riester einen transparenten BSP machen in der gleichen Risikostufe. Dafür zahlt man bei Riester die Sozialversicheurng beim Einzahlen während für die BaV bei der Einzahlung keine SV Beiträge anfallen. Riester hat ausserdem einen signifikanten Nachteil bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Anscheinend zahlt man da bei Riester 2mal Beiträge: beim Ein- und beim Auszahlen. Irgendwie ist die ganze geförderte Altersvorsorge nicht optimal: alles kompliziert und teuer. Hauptsache die Beamten haben genügend zu verwalten und die Versicherungen können sich eine goldene Nase verdienen... :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zarah Januar 9, 2010 Ich sehe das auch wie GG: Riester-Erhöhung (nicht über Betrieb) sollte vor der bAV kommen, da die Auszahlung der bAV mit dem Sozialversicherungssatz belegt wird. Zusätzlich ist man bei den bAVs meist auf kostenintensive Versicherungen angewiesen und kann bei Riester einen transparenten BSP machen in der gleichen Risikostufe. Dafür zahlt man bei Riester die Sozialversicheurng beim Einzahlen während für die BaV bei der Einzahlung keine SV Beiträge anfallen. Riester hat ausserdem einen signifikanten Nachteil bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Anscheinend zahlt man da bei Riester 2mal Beiträge: beim Ein- und beim Auszahlen. Irgendwie ist die ganze geförderte Altersvorsorge nicht optimal: alles kompliziert und teuer. Hauptsache die Beamten haben genügend zu verwalten und die Versicherungen können sich eine goldene Nase verdienen... Schreib zwar nicht viel dazu, aber ich werd das hier weiterverfolgen. Bin auch sehr skeptisch. Der Steuer-Vorteil ist nicht gross, aber bei einer voraussichtlichen Rente von ca.1500 wird am Ende kräftig versteuert. Alles sehr kompliziert und mit etlichen Unwägbarkeiten behangen. Da sind mir feste unkomplizierte halbwegs sichere und bodenständige Anlagen eigentlich lieber, bevor mir niemand klipp und klar einen Vorteil vorrechnen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 9, 2010 Riester hat ausserdem einen signifikanten Nachteil bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Anscheinend zahlt man da bei Riester 2mal Beiträge: beim Ein- und beim Auszahlen. Das halte ich für Unsinn, wie soll das aussehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von sparfux Riester-Rente in Wikipedia ... und unter Kritik: Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge in der Einzahlungsphase stets an. In der Auszahlungsphase findet für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nun eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung statt: Der Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner bemisst sich nach dem Gesamteinkommen, d. h. einschließlich der Auszahlung aus der Riester-Rente. – Nach § 238a SGB V werden „die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt”. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch die Auszahlungen der Riester-Rente. Bei pflichtversicherten Rentnern findet hingegen keine Verbeitragung statt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juro Januar 9, 2010 Irgendwie ist die ganze geförderte Altersvorsorge nicht optimal: alles kompliziert und teuer. Hauptsache die Beamten haben genügend zu verwalten und die Versicherungen können sich eine goldene Nase verdienen... :'( Das ist inzwischen auch meine Meinung. Ergänzen möchte ich noch den Break-Even aus Sicht des Anlegers bei Rentenversicherungen incl. Riester, der häufig 10 Jahre über den gültigen Sterbetafeln liegt, ohne dass überhaupt eine bzw. eine kaum nennenswerte Verzinsung erfolgt. Die Kalkulationsbasis seitens der Versicherungen mit deutlich höheren Lebenswerwartung (> 10 Jahre) ist zwar legitim aber absolut renditeschädlich ausser man wird sehr überdurchschnittlich alt. Da helfen auch hohe Förderungen nur wenig um bei einigermassen durchschnittlichen Lebenserwartungen überhaupt eine mickrige Rendite zu erzielen. Kosten, Steuern, etc. jetzt mal aussen vorgelassen, die noch erschwerend hinzukommen. Die Kalkulationsbasis seh ich noch viel problematischer als die Kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Januar 9, 2010 Dafür zahlt man bei Riester die Sozialversicheurng beim Einzahlen während für die BaV bei der Einzahlung keine SV Beiträge anfallen. Riester hat ausserdem einen signifikanten Nachteil bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Anscheinend zahlt man da bei Riester 2mal Beiträge: beim Ein- und beim Auszahlen. Stimmt, das habe ich falsch dargestellt. Irgendwie ist die ganze geförderte Altersvorsorge nicht optimal: alles kompliziert und teuer. Hauptsache die Beamten haben genügend zu verwalten und die Versicherungen können sich eine goldene Nase verdienen... :'( Riester ist ein Viech an Bürokratie. Alleine schon wegen die Zulage auf das Einkommen des Vorjahres (!) zu beziehen führt in der Steuererklärung dazu, das man die halbe Erklärung fürs Vorjahr erneut machen muss (alle Zahlen zusammensuchen etc.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von Granini Riester-Rente in Wikipedia ... und unter Kritik: Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge in der Einzahlungsphase stets an. In der Auszahlungsphase findet für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nun eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung statt: Der Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner bemisst sich nach dem Gesamteinkommen, d. h. einschließlich der Auszahlung aus der Riester-Rente. – Nach § 238a SGB V werden „die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt”. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch die Auszahlungen der Riester-Rente. Bei pflichtversicherten Rentnern findet hingegen keine Verbeitragung statt. Naja, wenns in Wikipedia steht... Aber mal im Ernst, wie sollen denn die Einzahlungen für Riester da besteuert sein? Die Auszahlungen werden dann natürlich besteuert, zu recht. Vielleicht sehe ich das ja falsch, aber auf das was ein freiwillig versicherter AN in Riester einzahlt, musste er sowieso keine KV-Beiträge zahlen, daher erkenne ich da keine Doppelbesteuerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Januar 9, 2010 - bedenke auch, dass - solltest du nicht privat versichert sein - der volle Krankenversicherungsbeitrag in der Rentenphase anfällt. Wie der volle? Also zurzeit zahle ich ja den halben und mein Arbeitgeber den halben. (also so ca. zumindest) Und wenn ich in der Rentenphase bin und eine betriebliche Altersvorsorge bekomme, dann muss ich beide Teile davon selbt zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 9, 2010 Wie der volle? Also zurzeit zahle ich ja den halben und mein Arbeitgeber den halben. (also so ca. zumindest) Und wenn ich in der Rentenphase bin und eine betriebliche Altersvorsorge bekomme, dann muss ich beide Teile davon selbt zahlen? Ja. Wird anscheinend gerne von den Vertretern verschwiegen, sehr viele erfahren das erst hinterher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von Chemstudent Naja, wenns in Wikipedia steht... Wenn Du eine verlässlichere Quelle dafür oder für gegenteilige Meinungen hast, poste sie einfach ... Aber mal im Ernst, wie sollen denn die Einzahlungen für Riester da besteuert sein? Die Auszahlungen werden dann natürlich besteuert, zu recht. Worauf beziehst Du Dich? Es ging doch gerade um Sozialversicherung und nicht um Steuern. Vielleicht sehe ich das ja falsch, aber auf das was ein freiwillig versicherter AN in Riester einzahlt, musste er sowieso keine KV-Beiträge zahlen, daher erkenne ich da keine Doppelbesteuerung. Der freiwillig Versicherte hat den Höchstbetrag gezahlt. Wenn man jetzt annimmt, dass der Riesterbeitrag aus dem Einkommen über der Höchstgrenze stammt, hätte er auf dieses Einkommen keinen Krankenkassenbeitrag zahlen brauchen. Wenn er es mit Riester ins Alter schiebt, wird er wohl was zahlen müssen. Rein aus Krankenkassenbeitragssicht wäre es besser für freiwillig Versicherte, kein Riester zu machen. Ob sich das insgesamt doch lohnt, kann ich nicht sagen. Da ist ein Bug in der Forensoftware. Ich weiss nicht wie der letzte Satz von mir in das Zitat kommt ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 9, 2010 Der freiwillig Versicherte hat den Höchstbetrag gezahlt. Wenn man jetzt annimmt, dass der Riesterbeitrag aus dem Einkommen über der Höchstgrenze stammt, hätte er auf dieses Einkommen keinen Krankenkassenbeitrag zahlen brauchen. Wenn er es mit Riester ins Alter schiebt, wird er wohl was zahlen müssen. Da sind wir uns einig. Natürlich muss der freiwillig Versicherte sozusagen "mehr" zahlen (ausser er verdient auch in der Rente noch über der BBG). Das ist dann aber trotzdem keine "Doppelbesteuerung", sondern eine ganz normale einfache Besteuerung, die der Staat ihm ursprünglich wegen der BBG erlassen hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 9, 2010 Das ist dann aber trotzdem keine "Doppelbesteuerung", sondern eine ganz normale einfache Besteuerung, die der Staat ihm ursprünglich wegen der BBG erlassen hatte. Bitte rede nicht von "Steuern". Das bringt einen durcheinander. Wir reden hier über Sozialversicherungsbeiträge und nicht über Steuern. Ich denke, Deine Sichtweise ist zu positiv. Ich sehe das eher so: Für das Einkommen, aus dem ich den Riesterbeitrag zahle, war meine "Schuld" an Sozialversicherungsbeiträgen voll abgegolten. Weil ich riestere, muss ich noch ein 2. mal zahlen. PS: Ich persönlich habe das Problem aber nicht, da ich privat versichert bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag