Tankist Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Tankist Allgemein und abstrakt: Eine Kündigung kann nur von allen an alle erfolgen. Möglich ist eine Bevollmächtigung des einen durch die anderen. Am besten vorher und schriftlich. Natürlich nicht passiert. Eine mündliche Vollmacht ist wirksam aber: Die Kündigung kann durch den Vermieter als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zurückgewiesen werden, mit Folge, dass sie keine Wirkung entfaltet. Der Vertrag besteht also vermutlich fort... Aber ohne den Fall exakt zu kennen, kann mans nicht beurteilen. Woher Dein Kumpel gegen euch einen Anspruch haben solle kann ich mir nicht erkären und ist wohl crap... Viele Grüße Hurus Klingt ganz schön schlau nur bringen tuts nichts! Eine mündlichen Vollmacht wird ja eventuell dadurch erteilt dass man ihr nicht widerspricht! Wir hatten ja vorher angerufen! Edit: Nicht falsch verstehen ich finde deine Antwort toll und sinnvoll nur richtig einordnen kann ich sie nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hurus Januar 8, 2010 Allgemein und abstrakt: Eine Kündigung kann nur von allen an alle erfolgen. Möglich ist eine Bevollmächtigung des einen durch die anderen. Am besten vorher und schriftlich. Natürlich nicht passiert. Eine mündliche Vollmacht ist wirksam aber: Die Kündigung kann durch den Vermieter als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zurückgewiesen werden, mit Folge, dass sie keine Wirkung entfaltet. Der Vertrag besteht also vermutlich fort... Aber ohne den Fall exakt zu kennen, kann mans nicht beurteilen. Woher Dein Kumpel gegen euch einen Anspruch haben solle kann ich mir nicht erkären und ist wohl crap... Viele Grüße Hurus Klingt ganz schön schlau nur bringen tuts nichts! Eine mündlichen Vollmacht wird ja eventuell dadurch erteilt dass man ihr nicht widerspricht! Wir hatten ja vorher angerufen! Edit: Nicht falsch verstehen ich finde deine Antwort toll und sinnvoll nur richtig einordnen kann ich sie nicht! Ach, ich weiss auch nicht, am besten Ihr einigt euch! Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jacob F Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Jacob F Ich würde sagen ihr seid eine ganz normale BGB-Gesellschaft. BGB-Gesellschaften zeichnen sich durch Gesamtschuldnerische Haftung und Geschäftsführung aus, es sei denn, ein Geschäftsführender wird explizit ernannt (bei euch nicht der fall). Wenn jemand aus der BGB Gesellschaft austritt, ist das eine einseitige Willenserklärung und erstmal mit überhaupt keiner Frist verbunden. Der Gesellschafter der austritt, haftet nur für Verbindlichkeiten, die vor bzw. bis zu seinem Ausscheiden gegenüber der BGB Gesellschaft bestanden haben, für 5 Jahre nach. Die Verbindlichkeiten zu deinem Austrittstermin sind die Monatsmieten, die du gemäß deiner Kündigungsfrist noch Gesamtschuldnerisch zu zahlen hättest (und gegebenenfalls irgendwelche Schäden an der Wohnung, auch verdeckte Schäden [hier hoffentlich irrelevant]). Diese Kündigungsfrist ist für euch beide abgelaufen. Ihr seid aus meiner Sicht komplett aus dem Schneider. Ich würde hier keinen Penny bezahlen. Ums mit Fireballs Worten zu sagen: (die hier nicht wirklich fehl am Platze sind, sondern im Zivilrecht oft einfach den entscheidenden Faktor darstellen, da die meisten Fälle "gütlich" geregelt werden) Eier zeigen! Mein Post ist natürlich nicht als Beratung im rechtlichen Sinne zu verstehen und ich übernehme keine evtl Haftungsansprüche die durch meine Äußerungen evtl entstehen könnten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 Ich würde sagen ihr seid eine ganz normale BGB-Gesellschaft. BGB-Gesellschaften zeichnen sich durch Gesamtschuldnerische Haftung und Geschäftsführung aus, es sei denn, ein Geschäftsführender wird explizit ernannt (bei euch nicht der fall). Wenn jemand aus der BGB Gesellschaft austritt, ist das eine einseitige Willenserklärung und erstmal mit überhaupt keiner Frist verbunden. Der Gesellschafter der austritt, haftet nur für Verbindlichkeiten, die vor bzw. bis zu seinem Ausscheiden gegenüber der BGB Gesellschaft bestanden haben, für 5 Jahre nach. Die Verbindlichkeiten zu deinem Austrittstermin sind die Monatsmieten, die du gemäß deiner Kündigungsfrist noch Gesamtschuldnerisch zu zahlen hättest (und gegebenenfalls irgendwelche Schäden an der Wohnung, auch verdeckte Schäden [hier hoffentlich irrelevant]). Diese Kündigungsfrist ist für euch beide abgelaufen. Ihr seid aus meiner Sicht komplett aus dem Schneider. Ich würde hier keinen Penny bezahlen. Ums mit Fireballs Worten zu sagen: (die hier nicht wirklich fehl am Platze sind, sondern im Zivilrecht oft einfach den entscheidenden Faktor darstellen, da die meisten Fälle "gütlich" geregelt werden) Eier zeigen! Mein Post ist natürlich nicht als Beratung im rechtlichen Sinne zu verstehen und ich übernehme keine evtl Haftungsansprüche die durch meine Äußerungen evtl entstehen könnten. Vielleicht rettet dieses BGB-Zeug mir meinen Ar****, denn nach Recht muss es sich um eine 'Wohngemeinschaft' handeln. Das steht aber nicht explizit im Mietvertrag drin, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt. Mit diesem konfusen BGB-Zeug hätte ich mehr Chancen, weil keiner weiß was das bedeutet nichtmal der Vermieter, da wette ich drauf! Gruß und Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Januar 8, 2010 Perfekt, hierher kann man immer alle zukünftigen Leute verweisen die doch so gerne in Immos anlegen möchten zum vermieten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DON Januar 8, 2010 Ich will Showdown. Was kostet sowas? LÖL. Wir halten fest: Es geht um eine halbe Monatsmiete von der du ein Drittel zahlen sollst. Es geht hier wohl um nicht mal 100 EUR. Viel Spaß beim Anwalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von xolgo Hallo, ich und mein Freund haben kurz vor Weihnachten (ca 22.12.09) die Kündigung zu unserer Mietwohnung losgeschickt. Wir wohnen dort zu 3 und jeder von uns ist dort als Mieter eingetragen. Es gibt keinen Hauptmieter oder Untermieter und ähnliche Konstruktionen. Bevor wir die Kündigung, jeder von uns hat eine eigene angefertigt und unterschrieben, per Post versendet haben haben wir den 3ten telefonisch angerufen und ihm erzählt dass wir kündigen. Er hatte nach Weihnachten (27.-31.) die Zeit gehabt eine eigene Kündigung zu versenden hat es aber nicht getan. Heute (08.01.10) will er auch kündigen, nur die Frist läuft ja bis zum Monatsanfang + 3 Werktage, also hat er die verschlafen. Der Vermieter bietet an dass der 3te bis zum 15ten April da bleiben darf, der 3te aber noch die halbe Monatsmiete bezahlen muss. Jetzt hat uns der 3te per SMS auf diesen Deal aufmerksam gemacht und von uns jeweils ein Drittel der halben Monatsmiete gefordert, mit der Begründung die Kündigung von uns beiden sei nicht rechtens. Sie sei nur rechtens, wenn _alle_ gleichzeitig zum gleichen Termin kündigen. Meine Frage: Stimmt das? Ich kanns mir nicht vorstellen bin aber Laie in solchen Sachen und hoffe hier den richtigen Rat zu finden! Ja! Ihr seid eine GbR aus drei Personen, die nur gemeinsam Erklärungen, z.B. Kündigungen, abgeben kann. Wenn eine Erklärung nur von zwei Personen abgegeben wurde, genügt das nicht. Der Vermieter ist soweit im Recht. Ergänzung: Man kann Mitmieter zur Abgabe von Erklärungen zwingen. Das ist aber mE in Eurem Fall nicht relevant, da ja bereits wirksam gekündigt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Sapine Nun komm mal wieder auf den Teppich. Hier ist nicht der Ort, um Vermieter oder sonstige Leute zu beschimpfen. Zu Deiner ursprünglichen Frage: 1. Die gefundenen Zitate sehen nicht gut aus für Dich. Ob ihr wirklich wirksam gekündigt habt, keine Ahnung. 2. Du kannst das selbstverständlich noch beim RA überprüfen lassen. Sei sicher, der RA will ganz bestimmt Geld dafür sehen und zwar von Dir. Ob er dann mit seiner Einschätzung richtig liegt und ggf. vor Gericht Recht bekommt? 3. Die kulante Vorgehensweise des Vermieters scheinst Du nicht verdient zu haben. 4. Die Frist von 10 Tagen (über Weihnachten) kann man wohl kaum großzügig nennen. Soll auch Leute geben, die im Urlaub ihr Handy nicht abhören. 5. Immer wieder schön wie sich Leute selbst bloßstellen, wenn sie mit jemandem im Streit liegen. 6. Steht in Eurem Mietvertrag eigentlich drin, ob ihr gegenseitig für Mietschulden haftet? 7. Das ganze wegen 50/40 Euro? Ich schätze, Du musst noch einiges lernen. 8. Das ganze ist wichtig??? 2BC Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von Akaman Was für ein Kindergarten. Entweder du zahlst, oder du wartest bis der ungeliebte 3.te dich verklagt und zahlst dann oder eben nicht. Und wo ist jetzt das Problem ? Entweder ich habe Eier oder ich bin halt doch nur ne kleine Mus..i. Mit beidem muss man leben können. Kindergarten stimmt. Wer ohne jede Kenntnis der Rechtslage Eier zeigt, könnte sich ganz schnell ohne dieselben wiederfinden. Es muss eindeutig unterschieden werden zwischen der Rechtslage im Innenverhältnis der 3 Mieter untereinander und im Aussenverhältnis (Mieter vs. Vermieter). Der Vermieter hat einen Rechtsanspruch auf die gesamte Miete gegenüber jedem der einzelnen Mieter (wenn nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wurde, wofür ich keinen Anhaltspunkt sehe). Er hat sich - ohne jede Verpflichtung dazu - grosszügig gezeigt. Leute wie Tankist (und schlimmer) sind der Grund, warum ich mich peu a peu von meinen vermieteten Immos verabschiedet habe / verabschieden werde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
le_chiffre Januar 9, 2010 · bearbeitet Januar 9, 2010 von le_chiffre Der Gesellschafter der austritt, haftet nur für Verbindlichkeiten, die vor bzw. bis zu seinem Ausscheiden gegenüber der BGB Gesellschaft bestanden haben, für 5 Jahre nach. Richtig, wenn du mit bestandenen Verbindlichkeiten jene meinst, deren Rechtsgrund schon gelegt war, unabhängig von deren Fälligkeit zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Die Verbindlichkeiten zu deinem Austrittstermin sind die Monatsmieten, die du gemäß deiner Kündigungsfrist noch Gesamtschuldnerisch zu zahlen hättest Ne, leider falsch! Wie du oben schon geschrieben hast gibt es eine Nachhaftung von 5 Jahren, also im schlimmsten Fall die Mieten für die nächsten 5 Jahre. Es muss zum Zeitpunkt des Ausscheidens lediglich der Rechtsgrund bereits bestehen. Hier wäre das der bereits abgeschlossene Mietvertrag. (nachzulesen in Palandt, 69. Auflage, § 736 Rn.10) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 11, 2010 Wirres sinnloses Zeug von Sapine und Akaman. Warum ich jetzt auf einmal der Schuldige sein soll verstehe ich nicht. Aber der Fisch ist gegessen, wir haben uns jetzt alle darauf geeinigt dass wir zum 31.03.2010 ausziehen. Spannend wird es wenn die Kaution fällig wird, ob es die zurück gibt ist sehr ungewiss. Gruß und danke an allen tollen Postern, waren viele dabei! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 Januar 11, 2010 Spannend wird es wenn die Kaution fällig wird, ob es die zurück gibt ist sehr ungewiss. Wenn man den Faden komplett durchliest... wahrscheinlich ist der Vermieter auch glücklicher ohne euch. Nicht böse gemeint Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 11, 2010 Wirres sinnloses Zeug von Sapine und Akaman. In dieser Gesellschaft fühle ich mich wohl, ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 11, 2010 @ Tankist: Rechtsanwälte sind keine wie von dir bezeichneten Tiere, sondern Menschen mit einem abgeschlossenen Studium und der Zulassung zur Tätigkeit als solcher. Du erhälst daher wegen Beleidigung Dritter eine Verwarnung. Beim nächsten Mal gibt's befristete Modvorschau ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag