Tankist Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Tankist Hallo, ich und mein Freund haben kurz vor Weihnachten (ca 22.12.09) die Kündigung zu unserer Mietwohnung losgeschickt. Wir wohnen dort zu 3 und jeder von uns ist dort als Mieter eingetragen. Es gibt keinen Hauptmieter oder Untermieter und ähnliche Konstruktionen. Bevor wir die Kündigung, jeder von uns hat eine eigene angefertigt und unterschrieben, per Post versendet haben haben wir den 3ten telefonisch angerufen und ihm erzählt dass wir kündigen. Er hatte nach Weihnachten (27.-31.) die Zeit gehabt eine eigene Kündigung zu versenden hat es aber nicht getan. Heute (08.01.10) will er auch kündigen, nur die Frist läuft ja bis zum Monatsanfang + 3 Werktage, also hat er die verschlafen. Der Vermieter bietet an dass der 3te bis zum 15ten April da bleiben darf, der 3te aber noch die halbe Monatsmiete bezahlen muss. Jetzt hat uns der 3te per SMS auf diesen Deal aufmerksam gemacht und von uns jeweils ein Drittel der halben Monatsmiete gefordert, mit der Begründung die Kündigung von uns beiden sei nicht rechtens. Sie sei nur rechtens, wenn _alle_ gleichzeitig zum gleichen Termin kündigen. Meine Frage: Stimmt das? Ich kanns mir nicht vorstellen bin aber Laie in solchen Sachen und hoffe hier den richtigen Rat zu finden! Gruß und vielen Dank für jede qualifizierte Antwort, bitte meine Threads nicht wie sonst vollspamen das hier ist wichtig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Januar 8, 2010 Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Kündigung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood Januar 8, 2010 Das weiß ich jetzt auch nicht. Aber wenns nicht habt ihr ja zum Glück nur einen halben Monat mehr. Wie schon gesagt wurde würde ich mal hier reinstellen was im Vertrag steht und vielleicht auch mal beim Vermieter nachfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Tankist Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Kündigung? Das ist es ja: gar nichts von gemeinsamer Kündigung. Dort steht nur wann das Mietverhältnis beginnt und dass es unbefristet ist! Gruß! Das weiß ich jetzt auch nicht. Aber wenns nicht habt ihr ja zum Glück nur einen halben Monat mehr. Wie schon gesagt wurde würde ich mal hier reinstellen was im Vertrag steht und vielleicht auch mal beim Vermieter nachfragen. Vermieter lügt bestimmt weil der nur eins will, Geld. Ich vermute unsere Kündigung ist rechtens, dem Vermieter ist es aber egal und er spekuliert/hofft das wir einknicken und zahlen. Seltsamerweise hat der Vermieter den 3ten angerufen, uns aber nicht! Mir gehts ja net ums Geld, nur beiden Typen will ich nichts zahlen! Prinzip! Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Gerald1502 Hallo Tankist Alsp ich gehe mal ganz stark davon aus, das eure Kündigung rechtens ist. Warum. Nehmen wir mal das Beispiel einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wenn sich beide Partner trennen und der Eine auszieht und seinen Mietvertrag kündigt, muss der Andere den vollen Mietpreis bezahlen. Ich habe deinen Thread gerade ebend gesehen und schaue mal ob ich was genaues finde. Aber wenn der Eine so bl.d ist und es verpennt, ist Er selber schuld. LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 Hallo Tankist Alsp ich gehe mal ganz stark davon aus, das eure Kündigung rechtens ist. Warum. Nehmen wir mal das Beispiel einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wenn sich beide Partner trennen und der Eine auszieht und seinen Mietvertrag kündigt, muss der Andere den vollen Mietpreis bezahlen. Ich habe deinen Thread gerade ebend gesehen und schaue mal ob ich was genaues finde. Aber wenn der Eine so bl.d ist und es verpennt, ist Er selber schuld. LG Gerald Ja endlich! Vor allem, wir haben den angerufen bevor wir die Kündigung (beide in einen Umschlag) losgeschickt haben. Das heißt er hat auf jeden Fall Zeit gehabt (zusammengerechnet ca. 10 Werktage) um ebenfalls eine loszuschicken. Mein Problem ist, dass ich keinen Ansprechpartner habe. Mein Kumpel weiß auch nicht weiter und fragt Freunde und Verwandte. Vermieter lügt auch nur rum und will halbe Monatsmiete, dieser war es auch der dem 3ten diesen Flo eingesetzt hat das wir alle haften. Gruß und weiter so! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Gerald1502 Mietvertragskonstruktionen für Wohngemeinschaften Wohngemeinschaften sind im deutschen Mietrecht nicht vorgesehen. Prinzipiell gibt es drei Behelfskonstruktionen: 1. Ein Bewohner ist Hauptmieter, die anderen Untermieter. Dann hat der Hauptmieter aber die Möglichkeit, mißliebige Mitbewohner im Konfliktfall auf die Straße zu setzen, während er selbst nicht antastbar ist. Unterschiedliche Mietverträge und unterschiedliche Rechte für Haupt- und Untermieter verhindern eine Gleichstellung der WG-Mitglieder. Das kann dazu führen, daß der Hauptmieter unbemerkt weniger Miete zahlt, dagegen von seinen Untermietern mehr Geld kassiert. Umgekehrt ist er allein dafür verantwortlich, daß regelmäßig Miete gezahlt wird, wenn ihn seine WG-Mitbewohner hängen lassen, muß er für die Gesamtmiete allein gerade stehen. Ebenso haftet er für alle Schäden, die der oder die Untermieter beim Gebrauch der Wohnung womöglich verschulden. Die Kostentransparenz ist bei Untervermietung immer schwer aufrechtzuerhalten. Da es keine vertraglichen Beziehungen zwischen Vermieter und Untermieter gibt, können sich im übrigen auch sonst keine Maßnahmen des Vermieters gegen den Untermieter richten. Verstößt z.B. der Untermieter wiederholt gegen die Hausordnung, wird trotzdem der Hauptmieter Adressat der Abmahnung(en) des Vermieters sein. Kündigungsmodalitäten: Vermietet der Hauptmieter ein leer stehendes, also unmöbliertes Zimmer, gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darlegen muss. Stellt der Hauptmieter allerdings ein überwiegend möbliertes Zimmer zur Verfügung, können beide Seiten das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende beenden. Diese Regelung gilt auch, wenn Untermieter und Hauptmieter keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Entscheidend ist das möblierte oder unmöblierte Zimmer! Übrigens: Ohne (schriftlichen) Vertrag kann der Hauptmieter seinen Untermieter auch nicht verpflichten, sein Zimmer beim Auszug zu renovieren. Der Hauptmieter kann theoretisch die gesamte Wohnung kündigen, ohne das Einverständnis seiner Untermieter einzuholen. Damit die WG aber bestehen bleiben kann, auch wenn der Hauptmieter auszieht, sollte mit dem Vermieter und dem Hauptmieter vertraglich vereinbart werden, dass einer der Untermieter als Hauptmieter nachrücken darf. Der Hauptmieter sollte auch ein Auswechselrecht mit dem Vermieter vereinbaren. Wird an mehr als eine Person untervermietet, ist die Zustimmung des Vermieters unumgänglich. Ein Sonderfall ist eine Wohngemeinschaft aus genau zwei Mitgliedern. Hier besteht sogar ein Anspruch auf Untervermietung, der Vermieter darf also die Untervermietung an eine weitere Person nicht verbieten. Näheres im Mietrechtskapitel. 2. Alle sind Hauptmieter, jeder ist im Mietvertrag mit dem Vermieter genannt. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wird. Das ist der klassische WG-Fall. Der Vermieter hat es dann mit mehreren Mietern zu tun anstatt mit einem und die Mieter können vom Vermieter verlangen, daß bei Auszug einer Person ein neues Mitglied aufgenommen werden kann. Manche Vermieter glauben, sie können auch auf die Besetzung der WG Einfluß nehmen, weil sie einzugswillige Kandidaten ablehnen dürfen. Das ist nicht richtig, wenn klargestellt ist, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Der Konflikt ist von vornherein entschärft, wenn der Vermieter sich nicht einmischt (z.B. weil er weit weg wohnt) oder keine Einzelperson ist (z.B ein Wohnbauunternehmen). Jeder haftet für die volle Wohnungsmiete, nicht nur für seinen Anteil. Sollte ein Mitbewohner also seine Miete nicht bezahlen, müssen die anderen dafür gerade stehen und seinen Anteil begleichen. Diese Gesamthaftung gilt in allen Bereichen: Bei Schäden in der Wohnung stehen alle Mieter dafür gerade. Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). Umgekehrt kann auch der Vermieter nur allen Mitgliedern einer WG kündigen. Er kann die Kündigung nicht auf Gründe stützen, die vor dem Eintritt der letzten WG-Mitglieder entstanden sind (LG Lübeck WM 90, 294). 3. Jeder schließt einen separaten Mietvertrag ab. Jeder haftet für sich. Der Vermieter bestimmt, wer einzieht, ein Mitspracherecht bei der Auswahl der nachfolgenden WG-Bewohner besteht nicht. Der Vermieter hat es mit vielen Mietern zu tun – das ist arbeitsaufwendig, der Vermieter muss die Miete von jedem separat kassieren und er bleibt auf den Kosten sitzen, wenn ein Bewohner die Miete schuldig bleibt oder ein Zimmer zeitweise nicht vermietet ist. Da die WG-Bewohner vom Vermieter zusammengewürfelt werden, sind Konflikte vorprogrammiert. In der Schweiz und Österreich ist einiges anders geregelt, aber grundlegende Unterschiede sind nicht vorhanden. Mietverträge Wohngemeinschaften Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Januar 8, 2010 Habt Ihr denn jeder einzeln einen Mietvertrag? Was steht zur Miete drin? Der Gesamtbetrag oder jeweils ein Drittel? Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 8, 2010 Für mich hört sich das so an, als wenn euer 3. Mieter selbst schuld ist. Wenn er die Kündigungsfrist verpasst, dann hat er selbst schuld und bleibt als Alleinmieter auf den Kosten allein sitzen. Von den anderen ehemaligen Mitmietern eine Beteiligung zu verlangen, finde ich schon dreist. Von Seiten des Vermieters finde ich es aber schon kulant, er hätte auch auf eine spätere Frist pochen können, z.B. zum 30.6. Dies ist meine Meinung, stellt aber keine rechtsverbindliche Aussage dar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Tankist 2. Alle sind Hauptmieter, jeder ist im Mietvertrag mit dem Vermieter genannt. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wird. Das ist der klassische WG-Fall. Der Vermieter hat es dann mit mehreren Mietern zu tun anstatt mit einem und die Mieter können vom Vermieter verlangen, daß bei Auszug einer Person ein neues Mitglied aufgenommen werden kann. Manche Vermieter glauben, sie können auch auf die Besetzung der WG Einfluß nehmen, weil sie einzugswillige Kandidaten ablehnen dürfen. Das ist nicht richtig, wenn klargestellt ist, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Der Konflikt ist von vornherein entschärft, wenn der Vermieter sich nicht einmischt (z.B. weil er weit weg wohnt) oder keine Einzelperson ist (z.B ein Wohnbauunternehmen). Jeder haftet für die volle Wohnungsmiete, nicht nur für seinen Anteil. Sollte ein Mitbewohner also seine Miete nicht bezahlen, müssen die anderen dafür gerade stehen und seinen Anteil begleichen. Diese Gesamthaftung gilt in allen Bereichen: Bei Schäden in der Wohnung stehen alle Mieter dafür gerade. Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). Umgekehrt kann auch der Vermieter nur allen Mitgliedern einer WG kündigen. Er kann die Kündigung nicht auf Gründe stützen, die vor dem Eintritt der letzten WG-Mitglieder entstanden sind (LG Lübeck WM 90, 294). ----- Das ist es! Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Das hört sich nicht gut an oder meint jemand dass hier Missverständnisse vorliegen? Habt Ihr denn jeder einzeln einen Mietvertrag? Was steht zur Miete drin? Der Gesamtbetrag oder jeweils ein Drittel? Marcel Nein, 1 Vertrag, 3 Mieter eingetragen alle als Hauptmieter. Miete steht eben Kaltmiete + Nebenkosten, aber kein Text zu Anteilen u.ä.. // § 723 Kündigung durch Gesellschafter (1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen. Ist eine Zeitdauer bestimmt, so ist die Kündigung vor dem Ablauf der Zeit zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 1. wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt hat oder wenn die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird, 2. wenn der Gesellschafter das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der volljährig Gewordene kann die Kündigung nach Nummer 2 nur binnen drei Monaten von dem Zeitpunkt an erklären, in welchem er von seiner Gesellschafterstellung Kenntnis hatte oder haben musste. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Gesellschafter bezüglich des Gegenstands der Gesellschaft zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß § 112 ermächtigt war oder der Zweck der Gesellschaft allein der Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse diente. Unter den gleichen Voraussetzungen ist, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt ist, die Kündigung ohne Einhaltung der Frist zulässig. (2) Die Kündigung darf nicht zur Unzeit geschehen, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt ein Gesellschafter ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er den übrigen Gesellschaftern den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (3) Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig. // Das ist §723BGB, sehr wirr und meiner Meinung nach, mehr auf Gesellschaft statt auf Gemeinschaft ausgerichtet. Dort steht nichts von Wohnen! Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 8, 2010 Ihr habt doch gemeinsam beschlossen, die Wohnung zu kündigen, oder sehe ich das falsch? Theoretisch könnte der 3. ja auch sagen, ich kündige garnicht, würde er dann von euch für den Rest seines Lebens dann auch eine Beteiligung an der Miete verlangen? Klingt unlogisch für mich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 Ihr habt doch gemeinsam beschlossen, die Wohnung zu kündigen, oder sehe ich das falsch? Theoretisch könnte der 3. ja auch sagen, ich kündige garnicht, würde er dann von euch für den Rest seines Lebens dann auch eine Beteiligung an der Miete verlangen? Klingt unlogisch für mich. Nein, richtig beschlossen haben wir das nicht. Wie soll das auch möglich sein, wenn man den anderen nicht (mehr) mag und kein Wort mit ihm reden möchte? Wir haben ihn vorher informiert und er hatte reichlich Zeit ebenfalls zu kündigen. Ja deine Frage ist es und §723BGB auf den sich Geralds Post bezieht ist so wirr das ich nicht weiß ob er Anwendung findet. Aber wie gesagt, einen Beschluss gab es nicht. Es ist eher eine Einzelkündigung gewesen, wo zwei einzeln gekündigt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 8, 2010 Das ist es! Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Das hört sich nicht gut an oder meint jemand dass hier Missverständnisse vorliegen? Kein Missverstaendnis, aber da steht auch: Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). RA fragen, falls sich das lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 11, 2010 von Schnitzel wg. Beleidigung Dritter editiert Das ist es! Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Das hört sich nicht gut an oder meint jemand dass hier Missverständnisse vorliegen? Kein Missverstaendnis, aber da steht auch: Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). RA fragen, falls sich das lohnt. Ja aber die Zustimmung haben wir uns nicht eingeholt. Ich glaube das wird uns einholen. Kosten jeweils unter 50€, 40 und ein paar zerquetschte, aber ich will nichts, null zahlen an diese Person Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Januar 8, 2010 Das ist es! Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Das hört sich nicht gut an oder meint jemand dass hier Missverständnisse vorliegen? Kein Missverstaendnis, aber da steht auch: Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). RA fragen, falls sich das lohnt. Genau. Ihr müsst darauf bestehen, das das Mietverhältnis beendet wird. Man kann Euch doch nich ein Leben lang an diese Wohnung binden, nur weil Einer Mist macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 8, 2010 Aber wie gesagt, einen Beschluss gab es nicht. Es ist eher eine Einzelkündigung gewesen, wo zwei einzeln gekündigt haben. Dann habt ihr jetzt wohl tatsächlich ein Problem, nach allen Infos die ich in der Kürze der Zeit gegoogelt habe, können nur alle Mieter gleichzeitig kündigen. Da das nicht der Fall war, hat der "ungeliebte Mitmieter" wohl recht, da er mit der Kündigung offenbar nicht einverstanden war. Ich würde mal sagen: "Dumm gelaufen". Wenn es nicht allzuviel Miete ist, würde ich, um allen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, in den sauren Apfel beißen und die ausstehende Miete für den halben Monat zahlen. Oder wollt ihr es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen für vielleicht 100? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von Tankist Aber wie gesagt, einen Beschluss gab es nicht. Es ist eher eine Einzelkündigung gewesen, wo zwei einzeln gekündigt haben. Dann habt ihr jetzt wohl tatsächlich ein Problem, nach allen Infos die ich in der Kürze der Zeit gegoogelt habe, können nur alle Mieter gleichzeitig kündigen. Da das nicht der Fall war, hat der "ungeliebte Mitmieter" wohl recht, da er mit der Kündigung offenbar nicht einverstanden war. Ich würde mal sagen: "Dumm gelaufen". Wenn es nicht allzuviel Miete ist, würde ich, um allen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, in den sauren Apfel beißen und die ausstehende Miete für den halben Monat zahlen. Oder wollt ihr es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen für vielleicht 100€? Ich will Showdown. Was kostet sowas? Als Advokat könnte man die Sache noch auslegen: In Geralds Webseite steht davon dass im Mietvertrag explizit die Form der Wohngemeinschaft eingetragen ist. Das ist nicht der Fall! Zitat: "2. Alle sind Hauptmieter, jeder ist im Mietvertrag mit dem Vermieter genannt. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wird." Genau das wurde nicht festgehalten! Nun meine advokatische Frage: Wenn das keine Wohngemeinschaft im rechtlichen Sinne ist, welche ist es dann? Oder anders gefragt, was kommt unserer Wohnsituation am nächsten und wo gibt es keine "alle-müssen-kündigen" Klausel? Gruß und vielen vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Januar 8, 2010 Was für ein Kindergarten. Entweder du zahlst, oder du wartest bis der ungeliebte 3.te dich verklagt und zahlst dann oder eben nicht. Und wo ist jetzt das Problem ? Entweder ich habe Eier oder ich bin halt doch nur ne kleine Mus..i. Mit beidem muss man leben können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DON Januar 8, 2010 Was für ein Kindergarten. Entweder du zahlst, oder du wartest bis der ungeliebte 3.te dich verklagt und zahlst dann oder eben nicht. Und wo ist jetzt das Problem ? Entweder ich habe Eier oder ich bin halt doch nur ne kleine Mus..i. Mit beidem muss man leben können. Jo. Der Fall ist doch ziemlich klar. 3 Vertragspartner, 2 haben rechtzeitig gekündigt, einer nicht, dieser muss also einen Monat mehr zahlen. Warum der Vermieter ein Lügner sein soll ist mir schleierhaft, es ist eher kulant von ihm den Dritten nur die halbe April Miete zahlen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 Was für ein Kindergarten. Entweder du zahlst, oder du wartest bis der ungeliebte 3.te dich verklagt und zahlst dann oder eben nicht. Und wo ist jetzt das Problem ? Entweder ich habe Eier oder ich bin halt doch nur ne kleine Mus..i. Mit beidem muss man leben können. Unqualifizierter Post. Danach gehörst eher du in den Kindergarten mit diesem Eiergeprolle! Der Unter mir: Der selbe Dreck! Total sinnlose Posts, dafür waren die ersten sehr gut :]. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 8, 2010 · bearbeitet Januar 8, 2010 von vanity Der Fall ist doch ziemlich klar. 3 Vertragspartner, 2 haben rechtzeitig gekündigt, einer nicht, dieser muss also einen Monat mehr zahlen. ... Bist du Jurist? Gesamtschuldnerisches Vertragsverhältnis? Die Kündigung kann nur gemeinschaftlich erfolgen? Na, ich weiß nicht ... Kindergarten ist es natürlich trotzdem, wegen privater Rachegelüste einen solchen Tanz um eine halbe Monatsmiete zu inszenieren. @Tankist: Ich fürchte, du wirst nicht darum herum kommen, dich mit deinem ungeliebten Mietpartner gütlich zu einigen, das könnte sonst teuer werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Januar 8, 2010 Der Fall ist doch ziemlich klar. 3 Vertragspartner, 2 haben rechtzeitig gekündigt, einer nicht, dieser muss also einen Monat mehr zahlen. ... Bist du Jurist? Gesamtschuldnerisches Vertragsverhältnis? Die Kündigung kann nur gemeinschaftlich erfolgen? Na, ich weiß nicht ... Kindergarten ist es natürlich trotzdem, wegen privater Rachegelüste einen solchen Tanz um eine halbe Monatsmiete zu inszenieren. @Tankist: Ich fürchte, du wirst nicht darum herum kommen, dich mit deinem ungeliebten Mietpartner gütlich zu einigen, das könnte sonst teuer werden. Das stimmt nur der 3te hat auch keine Ahnung von der Gesetzeslage, nur der Vermieter wahrscheinlich und dann ist game over und der will ja nur das Geld also ist er pro halbe Monatsmiete. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 8, 2010 Ich will Showdown. Was kostet sowas? Deine Zeit und unsere Nerven. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Januar 8, 2010 Gesamtschuldnerisches Vertragsverhältnis? Die Kündigung kann nur gemeinschaftlich erfolgen? Danke. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hurus Januar 8, 2010 Allgemein und abstrakt: Eine Kündigung kann nur von allen an alle erfolgen. Möglich ist eine Bevollmächtigung des einen durch die anderen. Am besten vorher und schriftlich. Natürlich nicht passiert. Eine mündliche Vollmacht ist wirksam aber: Die Kündigung kann durch den Vermieter als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zurückgewiesen werden, mit Folge, dass sie keine Wirkung entfaltet. Der Vertrag besteht also vermutlich fort... Aber ohne den Fall exakt zu kennen, kann mans nicht beurteilen. Woher Dein Kumpel gegen euch einen Anspruch haben solle kann ich mir nicht erkären und ist wohl crap... Viele Grüße Hurus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag