Tankist Dezember 29, 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgendes. Es gibt zwei Personen, Person A, der verheiratet ist und B unverheiratet. Person A hat 100.000 und legt diese fest für ein Jahr zu 2,5% an, d.h. es bekommt am Jahresende 2500 gutgeschrieben. Er hat allerdings einen Freibetrag in Höhe von 1601, für (2500-1601) 899 würde er ~28% Abgaben zahlen. Das möchte Person A nicht und legt soviel Geld an dass er als Ertrag genau 1601 erhält um keine Abgaben abgeben zu müssen. 64040 legt Person A an und gibt die restlichen 35960 Person B. Nun vertraut Person A nicht vollends Person B sondern will vollkommene Macht und Befugnis über die 35960. Als Idee käme mir eine Art Mitkautionskonto wo in diesem Beispiel Person B das Geld auf seinem Namen, mit seinem Freibetrag von 801, die 35960 ebenfalls zu 2,5% anlegt. Diese 35960 allerdings verpfändet er vollends und hat keinerlei Zugriff auf das Geld. Jetzt bleibt dann noch die Frage ob die Zinsen die Person B erhält dann auch verpfändet werden? Oder ob Person B auf diese zugreifen kann? Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Dezember 29, 2009 Ich finde Deine Fragen sehr schwierig zu lesen und zu verstehen. Lass doch mal die Beispiele weg. Wenn ich nmir nur mal die Frage raussuche: Jetzt bleibt dann noch die Frage ob die Zinsen die Person B erhält dann auch verpfändet werden? Oder ob Person B auf diese zugreifen kann? Dann ist die Antwort: Zinsen erhöhen die Mietkaution. Der Kontoinhaber hat folglich keinen Zugriff darauf. Keine Ahnung, ob das Deine Frage war. Zumindest besitzt der Satz ein Fragezeichen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 29, 2009 · bearbeitet Dezember 29, 2009 von vanity Wäre es nicht besser, wenn Person B auch verheiratet wäre? Es fallen für 35.960 € bei einem Zinssatz von 2,5% 899 € Zinsen an, von denen nur 801 € freigestellt werden können. Also bleibt AgSt für 98 zu entrichten. Wäre Person B verheiratet, würden diese 98 € noch in den Freibetrag von 1.602 € hinein passen. Weiter optimierbar wäre das Ganze, wenn Person A nicht 35.960 € an Person weiter gibt, sondern nur 35.920 €. In diesem Fall wird der Freibetrag durch Zinsen in Höhe von 64.080 € x 2,5% = 1.602 € vollständig ausgeschöpft und bei Person B fällt nur die Steuer auf 35.920 € x 2,5% - 801 € = 97 € an. Das sind dann nur 2,55 € und es bleibt die Frage, ob hierfür eine Verheiratung von Person B lohnt. (bei der Finanzagentur gibt es keine Mietkautionskonten - eine Verpfändung ist allerdings möglich. Es gibt derzeit aber auch keine Anlagen bei der Finanzagentur, die genau 2,5% Zinsen bringen)) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 29, 2009 Das muss man mal ganz klar sagen: Das ist Steuerhinterziehung. Wenn Du Person B nicht traust hast Du sowieso ein Problem. a ) zum einen kann Dich B wegen Steuerhinterziehung anzeigen b ) zum anderen kann Person B einfach sagen, dass sei ihr Geld. Was machst Du dann? Wie willst Du beweisen das das Dein Geld ist? Sagen das das Dein Geld ist und Du "nur" Steuern hinterziehen wolltest? etc.etc. Ich werde jedenfalls hier keinen irgendwie gearteten Tipp abgeben wie man Steuern hinterzieht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 29, 2009 Wäre es nicht besser, wenn Person B auch verheiratet wäre? Es fallen für 35.960 bei einem Zinssatz von 2,5% 899 Zinsen an, von denen nur 801 freigestellt werden können. Also bleibt AgSt für 98 zu entrichten. Wäre Person B verheiratet, würden diese 98 noch in den Freibetrag von 1.602 hinein passen. Weiter optimierbar wäre das Ganze, wenn Person A nicht 35.960 an Person weiter gibt, sondern nur 35.920 . In diesem Fall wird der Freibetrag durch Zinsen in Höhe von 64.080 x 2,5% = 1.602 vollständig ausgeschöpft und bei Person B fällt nur die Steuer auf 35.920 x 2,5% - 801 = 97 an. Das sind dann nur 2,55 und es bleibt die Frage, ob hierfür eine Verheiratung von Person B lohnt. Dafür hättest du von mir ganz sicher einen Punkt bekommen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 29, 2009 · bearbeitet Dezember 29, 2009 von vanity Dafür hättest du von mir ganz sicher einen Punkt bekommen! Und du von mir keinen. Tja, und deswegen ist das Ganze jetzt ja auch abgeschafft! (wir können ja anregen, den Thread in den Off-Topic-Bereich zu verschieben, dann hätte sich die Frage erst gar nicht gestellt) Das Thema hatten wir übrigens schon mal. Es war allerdings etwas anders gelagert, da damals sowohl Person A als auch Person B ledig waren. Nachdem der Vorschlag in den Raum gestellt wurde, Person A möge Person B zwecks steuerlicher Optimierung heiraten, nahm Person A sehr schnell von ihrer Idee Abstand. Es ist aber nicht übertragbar, da die Finanzagentur (die dem Familienministerium untersteht) keine Dreierehen duldet. https://www.wertpapier-forum.de/topic/28538-fa-der-freundin-nutzen/?do=findComment&comment=503455 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Dezember 29, 2009 Im Kontoeröffnungsantrag muss man ja auch immer unterschreiben "auf eigene Rechnung". Das Vorgehen wäre m.E. nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Geldwäsche, da das "auf eigene Rechnung" sich auf das Geldwäschegesetz beruft. Oder ist Steuerhinterziehung immer Geldwäsche? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 29, 2009 ... Oder ist Steuerhinterziehung immer Geldwäsche? Natürlich nicht! Man kann auch mit schmutzigem Geld Steuern hinterziehen. Andererseits: Wenn man Steuern hinterzieht, damit das Geld nicht in schmutzige Hände gerät, ist das auch eine Art von vorbeugender Geldwäsche. Zu Geldanlagen bei der Finanzagentur darf ich noch auf diesen Thread verweisen, der eindrucksvoll belegt, was einem dort alles blühen kann: https://www.wertpapier-forum.de/topic/29394-mein-geld-ist-verschwunden-worauf-muss-ich-warten-brd-finanzagentur-gmbh-wertpapierhandel/?do=findComment&comment=521164 Und das ist schlimmer als Steuerhinterziehung (the empire strikes back). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Dezember 29, 2009 · bearbeitet Dezember 29, 2009 von Tankist Ich denke mir immer mit Beispielen ist es besser, weil es immer Leute gibt die keine bringen und ich dann nichts verstehe! Das muss man mal ganz klar sagen: Das ist Steuerhinterziehung. Wenn Du Person B nicht traust hast Du sowieso ein Problem. a ) zum einen kann Dich B wegen Steuerhinterziehung anzeigen b ) zum anderen kann Person B einfach sagen, dass sei ihr Geld. Was machst Du dann? Wie willst Du beweisen das das Dein Geld ist? Sagen das das Dein Geld ist und Du "nur" Steuern hinterziehen wolltest? etc.etc. Ich werde jedenfalls hier keinen irgendwie gearteten Tipp abgeben wie man Steuern hinterzieht... Ja, aber ich denke wenn es enge Verwandte sind ist es ok. Aber prinzipiell stimmt es, es ist heikel und grenzt an Hinterziehung! P.S.: Der Thread artet etwas aus, aber trotzdem gut zu wissen. Ich hatte das Thema im Internet gelesen ohne jemanden zu kennen der 100000€ hat. Aber wenn ich denn mal irgendwann richtig reich bin, () weiß ich heute schonmal dass ich davon nichts an meine (zukünftigen) Kinder abtreten kann um ihre Freibeträge auszusaugen, da die sowieso kein Einkommen/Vermögen haben als Kinder, erst wenn sie älter sind. Also NO PANIC, kein praktisches Beispiel nur theoretische Überlegungen meinerseits. Ich finde Steuern zahlen ist gut und für alle wichtig. An Banken mag ich nichts zahlen. Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Dezember 29, 2009 Oder ist Steuerhinterziehung immer Geldwäsche? Nein. Steuerhinterziehung ist nur dann Geldwäsche, wenn du sie organisiert, vorsätzlich und regelmäßig oder bandenmäßig betreibst. Wobei dieses Fallbeispiel schon sehr grenzwertig wäre, da ja bei der Kontoeröffnung vorsätzlich und bandenmäßig (ist das schon ab zwei Personen? glaub schon) gehandelt wurde. Da im ersten Beitrag das Stichwort "Mitkautionskonto" gefallen ist. Ich gehe jetzt mal von aus, dass damit ein "Mietkautionskonto" gemeint ist. In diesem Fall greift keine Freistellung, da Kontoinhaber und Gläubiger verschiedene Personen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tankist Dezember 29, 2009 Wäre es nicht besser, wenn Person B auch verheiratet wäre? Es fallen für 35.960 bei einem Zinssatz von 2,5% 899 Zinsen an, von denen nur 801 freigestellt werden können. Also bleibt AgSt für 98 zu entrichten. Wäre Person B verheiratet, würden diese 98 noch in den Freibetrag von 1.602 hinein passen. Weiter optimierbar wäre das Ganze, wenn Person A nicht 35.960 an Person weiter gibt, sondern nur 35.920 . In diesem Fall wird der Freibetrag durch Zinsen in Höhe von 64.080 x 2,5% = 1.602 vollständig ausgeschöpft und bei Person B fällt nur die Steuer auf 35.920 x 2,5% - 801 = 97 an. Das sind dann nur 2,55 und es bleibt die Frage, ob hierfür eine Verheiratung von Person B lohnt. (bei der Finanzagentur gibt es keine Mietkautionskonten - eine Verpfändung ist allerdings möglich. Es gibt derzeit aber auch keine Anlagen bei der Finanzagentur, die genau 2,5% Zinsen bringen)) Hey dich kenn ich doch! Du bist doch der BOBL Experte! MIt den Daueremissionen, Tagesanleihe, Finazierungsschätze, BuScha A/B ist sowas möglich? Mit Einmalemissionen, obwohl da natürlich zu fragen wäre wie die ins Schuldbuchkonto kommen, beim aktuellen BOBL recht einfach aber bei älteren über Börse? Da müsst ja Inhaber übertragen das würd heikel werden. Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 29, 2009 · bearbeitet Dezember 30, 2009 von John Silver ... Ja, aber ich denke wenn es enge Verwandte sind ist es ok. Aber prinzipiell stimmt es, es ist heikel und grenzt an Hinterziehung! ... Damit das hier niemand falsch versteht: Nein, das ist auch bei engen Verwandten Steuerhinterziehung. Nur weil das gemacht wird oder die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden wohl sehr gering ist heißt das nicht, dass das erlaubt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Dezember 29, 2009 · bearbeitet Dezember 29, 2009 von Emilian ... es geht um folgendes. Es gibt zwei Personen, Person A, der verheiratet ist und B unverheiratet. Person A hat 100.000 € und legt diese fest für ein Jahr zu 2,5% an, d.h. es bekommt am Jahresende 2500 € gutgeschrieben. Er hat allerdings einen Freibetrag in Höhe von 1601, für (2500-1601) 899€ würde er ~28% Abgaben zahlen. Das möchte Person A nicht und legt soviel Geld an dass er als Ertrag genau 1601€ erhält um keine Abgaben abgeben zu müssen. 64040 legt Person A an und gibt die restlichen 35960€ Person B. Nun vertraut Person A nicht vollends Person B sondern will vollkommene Macht und Befugnis über die 35960€. Als Idee käme mir eine Art Mitkautionskonto wo in diesem Beispiel Person B das Geld auf seinem Namen, mit seinem Freibetrag von 801€, die 35960 ebenfalls zu 2,5% anlegt. Diese 35960 allerdings verpfändet er vollends und hat keinerlei Zugriff auf das Geld. Jetzt bleibt dann noch die Frage ob die Zinsen die Person B erhält dann auch verpfändet werden? Oder ob Person B auf diese zugreifen kann? Das hört sich menschlich wahnsinnig traurig an. Zwei, die sich einander nicht besonders trauen, sind sich nur in einem Punkt einig --> Partei C soll möglchst wenig bekommen. Das mag schon sein! Aber das eigentliche Problem ist zwischen den beiden Kommas beheimatet!!! PS: ... und übrigens auch die Lösung des Problems!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag