bluex Dezember 27, 2009 Hallo, ich habe im November meine KFZ-Versicherung gekündigt. Ich möchte zu einem anderen Anbieter wechseln, der wesentlich preisgünstiger bei gleichen Leistungen ist. Meine Schadensfreiheitsklasse möchte ich zum neuen KFZ-Versicherung übertragen. Nun habe ich ein Schreiben des "neuen" Versicherers erhalten, dass die bisherige Versicherungsgesellschaft die Schadensfreiheitsklasse noch nicht bestätigt hat. Der Versicherungsschein kann daher erst nach Versicherungsbeginn (01.01.2010) ausgestellt werden. Falls der neue Versicherer nicht die SF-Klasse des alten Versicherers übernimmt, würde ich einen Widerruf in Betracht ziehen. Bin ich kann rückwirkend wieder bei meinem alten Versicherer versichert? Muss ich die Kündigung widerrufen? Wie ist hier die versicherungstechnische Abwicklung? Vielen Dank für Tipps, Hilfe und Anregungen. Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
papago Dezember 27, 2009 Hallo, ich habe im November meine KFZ-Versicherung gekündigt. Ich möchte zu einem anderen Anbieter wechseln, der wesentlich preisgünstiger bei gleichen Leistungen ist. Meine Schadensfreiheitsklasse möchte ich zum neuen KFZ-Versicherung übertragen. Nun habe ich ein Schreiben des "neuen" Versicherers erhalten, dass die bisherige Versicherungsgesellschaft die Schadensfreiheitsklasse noch nicht bestätigt hat. Der Versicherungsschein kann daher erst nach Versicherungsbeginn (01.01.2010) ausgestellt werden. Falls der neue Versicherer nicht die SF-Klasse des alten Versicherers übernimmt, würde ich einen Widerruf in Betracht ziehen. Bin ich kann rückwirkend wieder bei meinem alten Versicherer versichert? Muss ich die Kündigung widerrufen? Wie ist hier die versicherungstechnische Abwicklung? Vielen Dank für Tipps, Hilfe und Anregungen. Grüße bluex hi bluex, sollte dein bisheriger SFR eine Sondereinstufung sein, könnte es sein, dass dein Nachversicherer dir 2 SF abzieht. sollten deine Führerscheinjahre weniger betragen als die SF könnte auch eine kürzung erfolgen. solltest du nach 31.12.2009 widersprechen, muss dein vorheringer Versicherer eine neuen eVB an das LRA schicken... grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Dezember 28, 2009 du bist nicht automatisch beim alten VR versichert und der alte VR muss dich auch nicht zurücknehmen. sollte es eine sondereinstufung gewesen sein, können auch mehr als 2 SF abgezogen werden (je nachdem wie viele du damals vom alten VR als sondereinstufung bekommen hast). frag doch einfach bei deinem alten VR nach, welche SF-klasse bestätigt wird?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Dezember 28, 2009 du bist nicht automatisch beim alten VR versichert und der alte VR muss dich auch nicht zurücknehmen. sollte es eine sondereinstufung gewesen sein, können auch mehr als 2 SF abgezogen werden (je nachdem wie viele du damals vom alten VR als sondereinstufung bekommen hast). frag doch einfach bei deinem alten VR nach, welche SF-klasse bestätigt wird?! Alles klar. Ich werde jetzt einfach mal abwarten. Vielen Dank für eure Tipps! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag